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Strategisches Finanzmanagement 1 (Subject) / Lektion 2 - Beteiligungsfinanzierung (Lesson)
Lektion 2 - Beteiligungsfinanzierung
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- Emissionsfähige Unternehmen emissionsfähige UN vollziehen die Außenfinanzierung als Eigenfinanzierung über die Emission von Wertpapieren - AG (& kleine AG, d.h. Gründung durch nur einen oder wenige Gesellschafter) - KGaA - GmbH & Co KGaA - AG & Co KGaA
- Merkmale emissionsfähiger UN - einfache Beschaffung großer Kapitalbeträge durch viele kleine Teilbeträge (Aktien) - durch die Trennung von Vorstand und Eigenkapitalgeber wird eine kontinuierliche und unveränderte Geschäfts- und Investitionspolitik bei einem Kapitalgeberwechsel sichergestellt - haben Zugang zum anonymen und organisierten Kapitalmarkt
- AG Kapitalgesellschaft, bestehend aus einem in Teilsummen aufgeteilten gez. Kapital - haftet nur mit GV - besteht aus 3 Gremien: HV, Aufsichtsrat & Vorstand - auf der HV werden die Anteilseigener informiert, der Aufsichtsrat wird zur Überwachung des Vorstands gewählt und die Dividende wird festgelegt - der AR vertritt Aktionäre und Belegschaft des UN - der AR beruft den Vorstand und kann diesen auch wieder absetzen - der Vorstand ist für die Leitung der Geschäfte und damit für den wirtschaftlichen Erfolg verantwortlich
- Aufgliederung EK einer AG a) gezeichnetes Kapital = fester Teil des EK, auf das die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber Gläubigern beschränkt ist --> Summe der Nennwerte aller emittierten Aktien b) Kapitalrücklage = Betrag, der über den Nominalwert hinaus erzielt wird (= Agio) c) Gewinnrücklage = wird aus dem nicht ausgeschütteten Gewinn gebildet c1) gesetzliche Rücklage = Teil des JÜ, den das UN vorschriftsmäßig behalten muss c2) Rücklage für eigene Anteile = von den Gesellschaftern im UN gehaltene Anteile c3) satzungsmäßige Rücklage c4) andere Gewinnrücklage = freiwillige Rücklagenbildung
- Gründe zur Bildung von Rücklagen - um außergewöhnliche oder unerwartete Verluste auszugleichen - um die finanzielle Situation der Gesellschaft zu verbessern - um die Kapitalstruktur zu verbessern - um eine konstante Gewinnausschüttung sicherzustellen, auch in Jahren mit Verlusten
- Aktie Teilhaberpapier, welches dem Inhaber ein wirtschaftliches Miteigentum an einer AG einräumt Inhaber wird durch das eingebrachte Kapital am Erfolg und am Risiko des UN beteiligt Mindest-Nennwert je Aktie: 1€ Marktkapitalisierung = alle im Umlauf befindlichen Aktien * Börsenkurs
- Arten von Aktien nach Umfang der Aktionärsrechte - Stammaktien --> volles Stimmrecht, Verbriefung der üblichen Rechte und Pflichten laut AktG - Vorzugsaktien --> Vorzug in bestimmtem Bereich gegenüber Stammaktien - stimmrechtlose Vorzugsaktie --> kein Stimmrecht, dafür Entschädigung (meist durch höhere Dividende) - Mehrstimmrechtsaktien --> mehrfaches Stimmrecht und damit größeres Einflusspotenzial (in DE verboten)
- Arten von Aktien nach dem Grad der Übertragbarkeit - Inhaberaktien = der Inhaber der Aktie ist automatisch der Eigentümer; jederzeitige formlose Übertragung möglich - Namensaktien = werden auf den Namen einer natürlichen oder juristischen Person ausgestellt; Eigentümer werden im Aktienbuch erfasst, was dem UN eine hohe Transparenz ermöglicht - vinkulierte Namensaktien = wie Namensaktie aber Übertragung nur unter der Zustimmung des Emittenten (meist in Familien-AG's oder Sektoren die hoher Sicherheit bedürfen z.B. in der Rüstungsindustrie) Beispiele für die Bezeichnung von Aktien: BASF N --> Namensaktie BASF I --> Inhaberaktie BASF Vz. --> Vorzugsaktie
- Arten von Aktien - Unterteilung nach Definition des Grundkapitals - Nennwertaktien = bestimmter Nennbetrag; dürfen nicht unter ihrem Nennwert emittiert werden - Stückaktien = auch: unechte nennwertlose Aktie; haben alle den gleichen Anteil - Quotenaktien = auch: echte nennwertlose Stückaktien; verbriefen einen bestimmten Anteil am EK; sind in DE verboten
- Arten von Aktien nach ihrer Verfügbarkeit - eigene Aktien = für das UN besteht die Möglichkeit eigene Aktien zurückzukaufen und dem eigenen Bestand hinzuzufügen (Treasury Stock); in DE max. 10% des Grundkapitals; Rückkauf muss von HV genehmigt werden - Vorratsaktien = entstehen wenn die Kapitalerhöhung höher ist als das benötigte Kapital; gelangen nicht in den Umlauf und werden bis zu ihrer Verwendung von Dritten (z.B. Vermögensverwalter) verwahrt - junge Aktien - alte Aktien
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