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Grundlagen der Rechtsanwendung (Subject) / Recht 1. Semester Probeklausur (Lesson)
Probeklausur
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- 1. Hat es für mich rechtliche Konsequenzen, wenn ich mein Schenkungsversprechen nicht einhalten? Antwort: ein Versprechen ist lediglich der Sitte unterworfen, es sei denn dasVersprechen ist notariell beurkundet worden (§ 518 BGB)
- 2. Warum greift der Staat gegenüber seinen Bürgern mit Verhaltensregeln ein? Antwort: Garantie eines Mindestmaßes an geregelten Abläufen zurAufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung z.B. im Straßenverkehr
- 3. Schützen die Grundrechte absolut? Beispiel? Antwort: Begrenzung durch das Recht anderer und gesetzliche Grenzen;Beispiel Meinungsfreiheit und Verleumdung
- 4. Könnte der Gesetzgeber mit 2/3 Mehrheit die Todesstrafe einführen? Antwort: nein, Verstoß gegen die Menschenwürde (Art 1 GG) - unantatsbar
- 5. Nennen Sie zwei das Zivilrecht prägen die Grundrechte Antwort: Art. 14 Eigentumsrecht, Art. 2 und 1 Persönlichkeitsrecht, Art. 6 Eheund Familie, Art. 12 Berufsfreiheit
- 6. Könnte der Gesetzgeber das Erbrecht zu 100 % mit der Begründung abschaffen, das Sozialstaatsprinzip sei vorrangig? Antwort: Eine totale Entwertung wäre ein Verstoß gegen Art. 14 GG, derEigentum und Erbrecht schützt
- 7. Was sind wesentliche Elemente beim Rechtsstaatsprinzip? 2 Beispiele: Antwort: Gewaltenteilung, Verhältnismäßigkeit, unabhängige Justiz,Rechtssicherheit
- 8. Welchem Rechtsgebiet sind das Kündigungsschutzgesetz (1), Straßenverkehrsordnung (2), das Naturschutzgesetz (3) und das GmbHG (3) zuzuordnen: Antwort: 1 und 3 Privatrecht; 2 und 4 öffentlichem Recht
- 9. Welche Ziele verfolgt das Strafrecht? Antwort: General- und Individualprävention (Abschreckung der Allgemeinheitund des Einzelnen), Resozialisierung, Schutz der Gesellschaft, kontrollierteSühne
- 10.Sind die Parteien im Zivilrecht immer gleich? Antwort: im Rahmen der sozialen Schutzrechte für Verbraucher,Arbeitnehmer und Mieter wird der schwächere Partner geschützt
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- 11.Kann ich bei einem Rechtsstreit mit einer Streitsumme von 550 € in die Berufung gehen? Antwort: Die Berufungssumme ist erst ab 601 € reicht - es gibt keineBerufungsinstanz
- 12.Was sind die Grundgedanken der Verkehrssicherungspflicht? Wo ist sie grundsätzlich verankert? Antwort: Eine unerlaubte Handlung liegt auch dann vor, wenn zwar nichtsaktiv getan, aber eine Tätigkeit unterlassen wird, für die es eine rechtlichePflicht gibt. Wer eine Gefahrenlage schafft, unterhält oder unterhalten muss,hat wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um Personen, die sichzulässig im Gefahrenbereich befinden, zu schützen.Grundlage: § 823 Abs. 1
- 13.Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Verkehrssicherungspflicht und der Produkthaftung? Antwort: In-Verkehrbringen gefährlicher Produkte (z.B. Fön, Silvesterraketen)= Schaffen einer Gefahrenquelle, Zumutbar Kontrollen, Hinweise etc., Kundekommt zulässigerweise mit Produkt in Berührung – ordnungsgemäßeVerwendung
- 14.Ist es ratsam, die Produkthaftung ausschließlich über die Versicherungen zu regeln? 2 Gründe Antwort: NeinProblem: Kosten - Prämien; viele kleine und mittlere Unternehmen schonheute unterversichert; keine Ressourcen zur RisikofinanzierungProblem: Höchstbeträge bei der Deckung, keine automatischeAuslandsdeckungProblem: Straftaten nicht versicherbar
- 15.Was ist die vielversprechendste Strategie gegen die Produkthaftung? 2 Vorschläge Antwort:Risikopolitische Maßnahmen (Qualitätskontrollen), Verbesserung derProduktaussagen (Werbeaussagen, Bedienungsanleitungen);Produkteliminierung (Risiko-Nutzen-Analyse, Rückrufaktion);Dokumentation (Entlastungsaufgabe (Beweis))
- 16.AL reklamiert sein privates defektes Handy (schwarzes Display ohne äußere Beschädigung). Der Verkäufer lehnt mit der Begründung ab, dass bereits 14 Monate vergangen seien und er grundsätzlich nur 1 Jahr Gewährleistung gebe. Rechtslage? Antwort: Nach § 476 Abs. 2 muss AL als Verbraucher (§ 14 BGB) vomUnternehmer (Verkäufer, § 13 BGB) 2 Jahre Gewährleistung geben.Abweichende Regelungen sind erboten (§ 134 BGB) und deshalb nichtig.
- 17.Warum verwendet die Wirtschaft gerne Allgemeine Geschäftsbedingungen? 2 Gründe Antwort: Rationalisierung in der Wirtschaft, Rationalisierung desVertragsrechts, Lückenausfüllung für nicht geregelte Vertragstypen (z.B.Leasing), Risikoabwälzung
- 18.Unterliegt ein Mustermietvertrag den AGB-Regeln? Antwort: Ja, Für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert und vomVertragspartner einseitig gestellt (§ 305), sog. Kleingedrucktes; kann derVertrag selbst sein
- 19.Sind die Einstellbedingungen in einem Parkhaus, die an der Kasse einsehbar sind wirksame AGBs? Antwort: Nein, sie sind zwar AGBs, müssten aber schon vor dem Einfahrensichtbar und lesbar sein, weil schon mit dem Durchfahren der Schranke derMietvertrag über das Parken zustande kommt.
- 20.Unter welcher Voraussetzung gibt es ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei Verträgen Antwort: Verbraucher im Rahmen von sog. Außer-GeschäftsräumenVerträgen und Fernabsatzverträgen (§§ 355, 356, 312b und c BGB)
- 21.Wann beginnt die Widerrufsfrist zu laufen? Antwort: Grundsätzlich ab Vertragsschluss (§ 355 Abs. 2 BGB); beimVerbrauchsgüterkauf mit Warenerhalt (§ 356 Abs. 2 Nummer 1a BGB)
- 22.Was passiert, wenn eine Belehrung nicht oder nicht vollständig erfolgt? Antwort: Es gilt dann Ausschlussfrist von zwölf Monaten und 14 Tage abFristbeginn (§ 356 Abs. 3 Satz 2 BGB)
- 23.Sind folgende Personen Kaufleute? a. Bildhauer b. Steinmetz (Grabsteine) c. GmbH d. Stadt Hof Antwort:a. Bildhauer: nein, Künstlerb. Steinmetz: (Grabsteine) ja, Handwerkc. GmbH: ja, § 6 HGB Formkaufmannd. Stadt Hof: nein, juristische Person des öffentlichen Rechts – kein Gewerbe
- 24.L betreibt für 2 Wochen eine Brathendlstation auf dem Hofer Volksfest. Kann er sich ins Handelsregister als Kaufmann eintragen lassen? Antwort: Voraussetzung für die Kaufmannseigenschaft ist eine gewerblicheTätigkeit, und damit eine planmäßige auf Dauer angelegte Tätigkeit.Gelegentliche Tätigkeiten reichen nicht aus.
- 25.Kann man seine Firma vertreten? Antwort: Nein, da nur ein Name (§ 17 HGB) und niemand kann sich selbstvertreten.
- 26.Karl Emsig gründet ein Mietwagenunternehmen als Einzelkaufmann und nennt dieses, nur in Bayern operierende Firma, Emsig Mietauto international. Antwort: Verstoß gegen die Firmenwahrheit, da keine internationale Tätigkeit,und Verletzung des § 19 Abs. 1 Nr. 1, da die Bezeichnung eingetragenerKaufmann oder eine entsprechende Abkürzung fehlt.
- 27.Der Sportgeräteverkäufer Hügel (H) erwirbt 100 neue Turnmatten beim Hersteller Schwarz (S). Nach der Lieferung werden die Matratzen in der Originalplastikverpackung zunächst in einer Halle zwischengelagert und in den nächsten Tagen z.T. auf der Grundlage von Vorbestellungen verkauft. 3 Tage nach der Lieferung werden bei 15 Matten Schäden an der äußeren Hülle festgestellt. H will von S Ersatz. S weigert sich. Prüfen Sie nur, ob handelsrechtlich etwas entgegensteht. Der Mangel ist unstrittig. Antwort: Möglicherweise greift dabei hier der Ausschluss nach § 377 Abs. 2HGB. H und S sind Kaufleute im Sinne des § 1 HGB. Zwischen beiden liegtein beidseitiger Handelskauf vor. Die Fehlerhaftigkeit der Ware wurdefestgestellt. H hätte die Ware unverzüglich kontrollieren müssen (§ 377 Abs. 2HGB). Da dies nicht geschehen ist, gilt die Ware so genehmigt (§ 377 Abs. 2HGB). Damit ist der Gewährleistungsanspruch des H gegen den Sausgeschlossen.
- 28.Das Autohaus S widerruft die Prokura ihres Prokuristen B. Aus Versehen unterbleibt die Löschung der Prokura im Handelsregister. B schließt mit X einen Vertrag über den Erwerb eines Gebrauchtwagens ab. Muss S zahlen? Antwort: Nach § 15 Abs. 1 HGB gilt die negative Publizitätswirkung; eineeintragungspflichtige Tatsache, die nicht eingetragen wurde, kann einemDritten nicht entgegengehalten werden. Die Löschung ist nach § 53 Abs. 3HGB eintragungspflichtig. Gegenüber X ist die Prokura noch wirksam. S musszahlen.
- 29.Der Prokurist P veräußert im Namen seines Geschäftsherrn ein brachliegendes Grundstück, um den Erlös in Maschinen und Geräte zu investieren. War er dazu berechtigt? Antwort: Nein, gemäß § 49 Abs. 2 HGB bedurfte er dazu einer gesondertenErmächtigung.
- 30.Wenn der Freund des E bei E mit einsteigen möchte, welche Unternehmensform liegt dann vor? Antwort: Es liegt dann eine Handelsgesellschaft (OHG oder KG) vor, da dieGbR kein Handelsgewerbe betreiben kann.
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- 31.E ist Inhaber eines kleinen Schuhgeschäfts mit Reparaturwerkstatt in Hof und im Handelsregister eingetragen. Es wird ihm geraten, die GmbH als bessere Rechtsform zu wählen. Zu Recht? Antwort: Nachteile: Einzelunternehmen genießt größeres Vertrauen; hoherGründungsaufwand, zusätzliche Beratungskosten privat und für die GmbH,Vorteil: Haftungsminimierung so weit größeres Risiko ansteht;
- 32.Nennen Sie mindestens 2 Bestimmungsfaktoren für die Wahl der betrieblichen Rechtsform: Antwort:Haftungsverhältnisse: unbeschränkt auch mit dem Privatvermögen/beschränktOrganisationsgewalt: Geschäftsführung und Vertretung durch Gesellschafteroder durch DritteKapitalaufbringung: Eigen- oder FremdfinanzierungSteuer- und Kostenbelastung: Einmalig durch Neugründung oderUmwandlung oder laufendSonstige Faktoren (Firmengebung, Kontrollmöglichkeiten,Nachfolgeregelungen)
- 33.X und Y wollen eine Gesellschaft gründen, die Web-Gestaltungen vertreibt. Sie planen die XY Web-Service oHG mbH zu nennen. Antwort: Verstoß gegen den Numerus Clausus der Gesellschaftsformen. DasLeitbild der unbeschränkten Haftung sowie der Vertretung undGeschäftsführungsbefugnis der Gesellschafter widerspricht das gesetzlicheLeitbild der GmbH (beschränkte Haftung, fremde Geschäfts- undVertretungsbefugnis).
- 35.Was ist der zentrale Grundsatz erfolgreicher Vertragsverhandlungen? Antwort: „Es kommt nicht darauf an was ich sage, sondern was der andereversteht (Empfängerhorizont)
- 36.Was sind ideale Rahmenbedingungen guter Verhandlungen in Bezug auf Ort und Zeit? Je ein Beispiel Antwort: Zeit: Zwischen 8.00h und 11.00h; 60-90 Minuten; Ort: richtigeRaumgröße je Teilnehmerzahl, Licht, Klima, Störungsabschirmung,Sitzordnung
- 37.Nennen Sie je zwei Vorteile und Nachteile eines Rechtsstreits Antwort:Vorteile: Rechtssicherheit und Klarheit, vollstreckbares Urteil, garantierterRechtsweg, Rechtschutzversicherungen, Normorientierung in Deutschland;Nachteile: Kosten, Zeitverlust, Imageverlust, nur rechtsrelevante Tatsachen,keine Emotionen
- 38.Was ist Mediation? Antwort: neutraler Dritter (Mediator) setzt Gespräch zwischen den Parteien inGang (Hilfe zur Selbsthilfe)