Verfassungsrecht (Subject) / Wahlgrundsätze (Lesson)

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Wahlgrundsätze

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  • Allgemeinheit der Wahl Allgemeinheit der Wahl i.S.v. Art. 38 GG bedeutet die gleiche Fähigkeit aller Deutschen zu wählen und gewählt zu werden, wobei es sich um einen Unterfall der Gleichheit der Wahl handelt. Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl gebietet eine gleiche Ausübung des Wahlrechts und verbietet den Ausschluss vom passiven und aktiven Wahlrecht in diskriminierender Weise (bspw. Ausschluss von Bevölkerungsgruppen aus politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen).
  • Geheimheit der Wahl Eine Wahl ist geheim, wenn die Stimmabgabe des Wählers keinem anderen bekanntlich wird. Grundlage für die Kritik an der Briefwahl und dem Verbot einer Wahl die über das Internet abläufen könnte
  • Gleichheit der Wahl Jede Stimme soll gleich viel gelten - es gibt zum Beispiel keine Abstufung nach Einkommen. Grundlage für die Kritk an der Sperrklausel, die zwar nicht bei den Europawahlen besteht aber die deutschen Wahlen start beeinflußt. Erhöhungen der 5% Klausel lassen sich nicht mit diesem Grundsatz in Einklang bringen
  • Unmittelbarkeit der Wahl Unmittelbar sind Wahlen, wenn zwischen die Entscheidung des Wählers und die Wahl des Bewerbers kein weiterer Willensakt fällt.
  • Freiheit der Wahl Der Grundsatz der Freiheit der Wahl besagt, dass die Entscheidung für eine bestimmte Partei oder einen bestimmten Kandidaten frei ohne staatlichen, politischen oder wirtschaftlichen Druck möglich sein muss.