Verfassungsrecht (Subject) / Formelle Rechtmäßigkeit ( Bund) (Lesson)

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Prüfungsschemata

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  • Kompetenzsfrage Der Bund müsste überhaupt erst einmal über die Kompetenzs verfügen. Gem.Art.70 Abs.1 GG liegt diese grundsätzlich bei den Ländern. mögliche Kompetenzesn können aus Art. 73 und Art. 74 GG entnommen werden, oder aber abgeleitet werden aus Normen wie z.B Art. 38 Abs.3. ungeschrieben Kompetenzen Annex-Kompetenz, Kraft Sachzusammenhang, Kraft  Natur der Sache
  • Gesetzesinitiative Gesetzesinitiativrecht haben gründsätzlich Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung gem. Art.76 GG.
  • Gesetzgebungsverfahren Zu beachten ist gem. § 45 I GO-BT ist zur Beschlussfähigkeit mehr als die Hälfte der Mitglieder des Bundestages erforderlich (also momentan mindestens 355) . Diese Beschlussfähigkeit wiederum ist nur von Bedeutung, wenn sie gem. §45 Abs.2 GO-BT aktiv angezweifelt wurde Verstöße gegen GO-BT sind grundsätzlich auch noch kein Veerfassungsverstoß Gem. Art. 42 II 1 GG, der die Grundregel für Mehrheiten im Bundestag enthält, ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich, soweit das GG nichts anderes bestimmt
  • Gesetzgebungsverfahren (Form) Art. 82 I 1 GG sieht vor, dass das Gesetz (durch ein Mitglied der Bundesregierung, vgl. Art. 58 S. 1 GG) gegengezeichnet, vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet worden.