Institutionenökonomik (Subject) / Lektion 2 - Grundannahmen (Lesson)
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Lektion 2 - Grundannahmen
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- Methodologischer Individualismus individuelle Ziele. Präferenzen und Anreize bestimmen die Handlungen und die Handlungsergebnisse des Individuums --> Gruppen haben kein Eigeninteresse, das Interesse besteht aus der Summe der Eigenschaften der Mitglieder
- Folgen des Methodologischen Individualismus für die Institutionsökonomik die Neue Institutionsökonomik setzt bei der Analyse immer am Individuum an - auch dann wenn sie das Verhalten von Organisationen untersucht durch die veränderte Anreizstruktur (Summe der Individuen) sind veränderte Handlungsmuster auch ohne Veränderungen der Knappheitsrelationen möglich (anders als beim homo oeconomicus - hier sind Handlungsänderungen immer auf Veränderung der Knappheitsrelationen zurückzuführen)
- Beschränkte Rationalität zentrale Annahme: keine vollständige Information - jeder Einzelne kennt nur einen Ausschnitt der Realität ist auf zwei Faktoren zurückzuführen: - es ist gar nicht möglich bzw. zu teuer alle Informationen zu beschaffen; je mehr Informationen zu einer Entscheidung beschafft werden, desto aufwendiger/teurer ist die Beschaffung --> Abbruch der Informationsbeschaffung, wenn Kosten den subjektiven Nutzen übersteigen - die Fähigkeit Informationen zu verarbeiten ist beschränkt, d.h. nur ein Teil der Informationen fließt in die Entscheidungsfindung mit ein
- Folgen der Beschränkten Rationalität es wird nur selten nach der optimalen Alternative gesucht, meistens ist eine zufriedenstellende Lösung für das Individuum ausreichend --> die Menge aufgenommener Informationen wird an die individuelle Verarbeitungskapazität angepasst Folge: jeder Einzelne formt sich sein subjektives Weltbild auf Basis unvollständiger Informationen und trifft Entscheidungen auf dieser Grundlage durch neu aufgenommene Informationen sind auch die Präferenzen eines Individuums veränderlich
- Verfolgung von Interessen im Rahmen der Institutionenökonomik jeder Mensch verfolgt sein eigenen Interessen besteht ein Widerspruch zwischen dem Interesse einer Organisation und dem Individualinteresse, wird letztgenanntes handlungsleitend sein --> in diesem Fall handelt das UN nicht gewinnmaximierend sondern stellt sich als Ansammlung individueller Gewinnmaximierungsversuche dar, welche durch Individuen auch unter Missachtung der kollektiven Interessen durch gesetzt werden
- Opportunimus = Verfolgung des Eigeninteresses unter Zuhilfenahme von List auch unter Inkaufnahme der Schädigung anderer Kann auch als Abweichung von Verhaltensnormen klassifiziert werden (3 Stufen)
- Verhaltenserwartung und Opportunismus - drei Stufen 1) Gehorsam - kein individuell verfolgtes Eigeninteressse, daher keine opportunistische Tendenz 2) regelgebundenes Verhalten - Individuum nutzt den durch Regeln eingeräumten Handlungsspielraum; kein Opportunismus & die Präferenzstruktur wird deutlich 3) Opportunismus - zielgerichtete Verschleierung eigener Präferenzen
- Phänomen der Unsicherheit Opportunismus ist die zentrale Ursache für das Phänomen der Unsicherheit gäbe es nur regelgebundenes Verhalten, wären auch die Handlungsergebnisse sicher die Gefahr des Opportunismus hingegen sorgt für Handlungsspielräume, da die Beteiligten nicht sicher sein können, dass ihr Gegenüber sich an die Regeln hält --> ausführliche Darstellung im Gefangenendilemma
- Gefangenendilemma bekanntestes Anwendungsbeispiel für die Spieltheorie --> beschreibt die Situation zweier Verbrecher, die gefangen werden und nun getrennt von einander vernommen werden --> die Länge der Haftstrafe wird sowohl durch seine Aussage (Gestehen oder Leugnen) als auch durch die Aussage des Komplizen (Gestehen oder Leugnen) beeinflusst verschiedenen Szenarien: a) wenn beide leugnen, bekommt jeder zwei Jahre b) leugnet einer und der andere gesteht, kommt der Geständige frei, der Leugnende muss fünf Jahre absitzen c) wenn beide gestehen, bekommen beide vier Jahre Problematik: die beiden können sich nicht absprechen (nichtkooperatives Spiel), die günstigste Situation ergibt sich wenn beide leugnen, sie können sich aber nicht sicher sein, dass der jeweils andere tatsächlich auch leugnet --> Dilemma Folge: aus ihrer individuellen Sicht akzeptieren beide aufgrund ihrer indivudellen Rationalität eine höhere Strafe, obwohl eine kollektive Rationaliät ein geringeres Strafmaß bringen würde
- Asymmetrische Information - Beteiligte Derjenige mit dem besseren Informationsstand --> informationsüberlegene Marktseite Derjenige mit dem schlechten Informationsstand --> informationsunterlegene Marktseite
- Asymmetrische Information beide Partner sind über die Informationsverteilung informiert, d.h. beide wissen, dass es einen Informationsunterschied zwischen ihnen gibt und auf wessen Seite der Wissensvorsprung liegt aus dieser Situation resultiert eine Opportunismuschance bei der überlegenen Seite und eine Verhaltensunsicherheit Unterscheidung in ex ante-Opportunismus und ex post-Opportunismus
- ex ante-Opportunismus die informationsüberlegene Seite verschweigt arglistig wichtige vertragsrelevante Details und den täuscht den weniger gut informierten Koorperationspartner Folge: Qualitätsunsicherheit Informationsvorsprung kann nur vor Vertragsschluss ausgenutzt werden (ex ante)
- ex post-Opportunismus die informationsüberlegene Seite kann ihren Teil des Vertrags hinsichtlich Engagement, Anstrengung und Qualität nachträglich noch variieren weitere Unterscheidung, ob die unterlegene Seite das opportunistische Verhalten erkennt oder nicht --> Moral Hazard und Hold up
- Moral Hazard und Hold up Moral Hazard = die informationsunterlegene Seite bemerkt die Täuschung nicht Hold Up = die informationsunterlegene Seite bemerkt die Täuschung in beiden Situationen hat die informationsunterlegene Seite die transaktionsspezifische Investition bereits getätigt Folge: Unsicherheit über das Verhalten des Kooperationspartners Beispiel: Moral Hazard --> Versicherungsgeschäft - Unsicherheit über gesundheitlichen Zustands des Versicherten Hold Up --> Arbeitgeber finanziert seinem Mitarbeiter das Studium und dieser kündigt direkt nach Studienabschluss
- Folgen des Opportunismus durch steigende Unsicherheit sinkt die Zahl der zustande kommenden Verträge, wodurch sich ein negativer Effekt für die Gesamtwohlfahrt ergibt
- Koordinationsproblem Institutionen entstehen dann, wenn ein koordiniertes Verhalten für die Handelnden ein höheres Nutzenniveau mit sich bringt als isoliertes, nicht koordiniertes Verhalten es ist jedoch keinesfalls garantiert, dass die Aussicht auf einen höheren Nutzen ausreicht, um alle Individuen automatisch zu einer Verhaltenskoordination zu bewegen --> dies wird nur dann eintreten, wenn abweichendes Verhalten für den Einzelnen nicht zu einem Nutzenzuwachs führt (nicht überwachungsbedürftige Koordinationsnormen) --> andernfalls wird sich das Individuum opportunistisch verhalten und die Norm brechen, um den eigenen Nutzen zu maximieren - daher muss ein Normbruch sanktioniert werden --> Motivationsproblem
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- Motivationsproblem ein Regelbruch lohnt sich für das Individuum nur dann, wenn sich alle anderen an die Regeln halten hält sich keiner an die Regeln, sind alle schlechter gestellt und der Regelbruch hat sich für niemanden gelohnt
- Beispiele für Opportunismus - Fälschen von Informationen - Nichteinhalten von Versprechen - Unterlassen zugesagter Handlungen - unvollständige oder verzerrte Weitergabe von Informationen