Verbands- und Vereinsmanagement (Subject) / Vereinsfinanzmanagements (Lesson)
There are 40 cards in this lesson
Vereinsfinanzmanagements
This lesson was created by Sashakoehl.
- Aufgabe 1.1 Aus welchen drei Hauptbereichen resultieren die Ressourcen eines Sportvereins? Aufgabe 1.1 Vereinsvermögen, Mitglieder und ehrenamtliche Mitarbeit
- Aufgabe 1.2 Welche Schwächen hat ein Finanzmanagement, das ausschließlich den Haushaltsplan als Planungs-, Steuerungs- und Kontrollinstrument verwendet? Nennen Sie drei und erläutern Sie diese. Aufgabe 1.2 Finanzmittel werden nur verwaltet (die Finanzierung wird nicht als kreatives Gestaltungsinstrument aufgefasst, sondern nur als Verteilung der Einnahmen) Fortschreibung alter Zahlen (auch hier werden Gestaltungsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft; grundsätzlich ist es notwendig, alte Zahlen fortzuschreiben; erforderlich ist es aber auch, Planansätze immer wieder neu zu überdenken) Einsatz der Mittel ausschließlich über den Haushaltsplan (Der klassische Haushaltsplan ist im Sinne einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung einfach aufgebaut; modernes Finanzmanagement erfordert eine Differenzierung z. B. der Planungszeiträume, der Vereinsbereiche usw.) Zum Teil spekulative Planansätze (jede Planung enthält Unsicherheitsfaktoren; eine Planung sollte aber im Sinne einer Szenariotechnik möglichst viele Unsicherheiten berücksichtigen und die jeweils passenden Maßnahmen beinhalten) Wenig Transparenz für die Mitglieder (Mitglieder kennen i. d. R. nur die groben Daten, die auf der Mitgliederversammlung bekannt gegeben werden)
- Aufgabe 1.3 Das Vereinsfinanzmanagement sollte kommuniziert werden. Welche Zielgruppen gibt es für diese Kommunikation und welche Inhalte sind für diese Zielgruppen interessant? Aufgabe 1.3 Zielgruppen, z. B. Inhalte, z. B. Mitglieder und Mitarbeiter Finanzielle Ziele des Vereins -Haushaltsplan -Einzelmaßnahmen Zuschussgeber Eigenmittel - Einsatz der Mittel Spender Finanzlage - Einsatz der Mittel
- Aufgabe 1.4 Beschreiben Sie das Wesen der Kosten- und Leistungsrechnung. Aufgabe 1.4 Die Kosten- und Leistungsrechnung umfasst die Erfassung, Systematisierung und die Verteilung der Kosten auf Abteilungen, Bereiche, Aufgaben usw. Sie ist ein Steuerungsinstrument, da durch die Kostentransparenz Schwerpunkte in der Vereinspolitik gesetzt werden.
- Aufgabe 1.5 Differenzieren Sie zwischen der Kapitalbedarfs-, Kapitalbeschaffungs- und Liquiditätsplanung. Aufgabe 1.5 Kapitalbedarfsplanung: - Planung des einmaligen bzw. laufenden Kapitalbedarfs für Projekte bzw. den Vereinsprozess (Projekt-Finanzplan und Haushaltsplan) Kapitalbeschaffungsplanung: - Planung der zur Verfügung stehenden und zusätzlich zu akquirierenden Finanzmittel gemäß der einzelnen Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten, z. B. Sponsorenmittel, Kredite, Beiträge u. a. Liquiditätsplanung: - Planung der periodenbezogenen Einzahlungen und Auszahlungen, um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit des Vereins zu sichern
- Aufgabe 2.1 Welche beiden Haupteinnahmequellen machen zusammen über 50 % der Vereinsfinanzierung aus? Aufgabe 2.1 Mitgliedsbeiträge (46 %) und Zuschüsse (10 %)
- Aufgabe 2.2 Was versteht man unter den „Eigenmitteln“ eines Vereins und welche Eigenmittel kennen Sie? Aufgabe 2.2 Eigenmittel sind alle Gelder, die der Verein aus seinen Aufgaben und Aktivitäten heraus selber erwirtschaftet: Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen Kursgebühren Fundraising (ohne spontan geleistete Spenden) Einnahmen aus sportlichen, kulturellen und geselligen Veranstaltungen Einnahmen aus Werbung und Sponsoring Überschüsse aus dem Verkauf von Werbeartikeln und Merchandisingprodukten Einnahmen aus Kapitalvermögen und aus der Vermietung und Verpachtung von vereinseigenen Grundstücken, Immobilien und Rechten
- Aufgabe 2.3 Welche beiden Eckwerte bestimmen die Höhe der Mitgliedsbeiträge? Aufgabe 2.3Die von den Landessportbünden vorgeschriebenen Mindestbeiträge und dieerlaubten Höchstgrenzen im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit der Vereine.
- Aufgabe 2.4 Nennen Sie die Gründe, warum manche Vereine Fördermöglichkeiten nicht voll ausschöpfen. Aufgabe 2.4 Die Nichtinanspruchnahme von Fördermitteln hat verschiedene Gründe: mangelnde Kenntnis der Förderungsmöglichkeiten Überforderung der ehrenamtlichen Vereinsmitarbeiter bei der Antragsbewältigung ein gewisses Maß an Bequemlichkeit
- Aufgabe 2.5 Nennen und erklären Sie die drei Finanzierungsarten. Aufgabe 2.5 Vollfinanzierung: Alle mit einem Projekt oder einer Maßnahme in Verbindung stehenden Kosten werden von einem Zuschussgeber getragen. Fehlbedarfsfinanzierung: Die Kosten, die ein Träger nicht abdecken kann, werden von Seiten eines Zuschussgebers getragen. Ein möglicherweise entstehender Überschussbetrag muss an den Zuschussgeber zurückgegeben werden. Anteilsfinanzierung: Der Zuschussgeber übernimmt einen festgesetzten prozentualen Anteil der Kosten. Die Restkosten trägt der Antragsteller selbst.
- Aufgabe 2.6 Worin unterscheiden sich die „Spenden“ vom „Fundraising“? Aufgabe 2.6 Spenden sind im Gegensatz zum Fundraising nicht zielgerichtet eingeworben, sondern kommen dem Verein meist von Mitgliedern oder dem Verein nahestehenden Personen spontan zugute.
- Aufgabe 2.7 Was unterscheidet im Wesentlichen „Sponsoring“ von „Spenden“ als Finanzierungsmittel? Aufgabe 2.7 Sponsoring beruht auf Leistung und Gegenleistung, da der Sponsor etwas für sein Geld erwartet. Eine Spende erfolgt freiwillig und ohne Gegenleis- tung des Zuwendungsempfängers.
- Aufgabe 2.8 Was versteht man unter „Public Private Partnership“? Aufgabe 2.8 Public-Private-Partnership beschreibt in erster Linie Partnerschaftsmodelle zwischen der öffentlichen Hand und privaten Investoren oder privatrechtlichen Nonprofit-Organisationen mit dem Ziel, staatliche Aufgaben mithilfe externen Know-hows durch Ausgliederung oder Privatisierung zu erfüllen.
- Aufgabe 3.1 Welche Kriterien sind einer Ausgabenanalyse zugrunde zu legen? Aufgabe 3.1 Ausgabenentwicklung auffällige Veränderungen Veränderungsgründe Vergleich mit der Ausgabenstruktur anderer Bereiche Einsparungsmöglichkeiten
- Aufgabe 3.2 Welche Aufwendungen können ehrenamtlichen Mitarbeitern seitens des Vereins ersetzt werden? Aufgabe 3.2 Erstattet werden können: tatsächliche Aufwendungen wie Porto,Telefon, Internet Fahrtkosten anhand von Pauschbeträgen pro Kilometer Reisekosten
- Aufgabe 3.3 Während einer Fußball-Veranstaltung stürzt ein Besucher über eine auf der Tribüne befindliche Unebenheit und bricht sich das Bein. Der Verletzte macht Schadenersatzansprüche geltend, die sich in erster Linie auf die Forderung von Schmerzensgeld richten. Wer haftet für den Schaden? Aufgabe 3.3 Die Vereinshaftpflichtversicherung gewährt dem versicherten Verein Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines Schadensereignisses auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.
-
- Aufgabe 3.4 Sind die gewählten Vorstandsmitglieder eines Vereins auch gesetzlich unfallversichert? Aufgabe 3.4 Für Vorstandsmitglieder, die ihre Tätigkeit im Rahmen eines Wahlamtes gemäß der Satzung des Vereins ausüben, besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Sie können sich jedoch freiwillig versichern.
- Aufgabe 3.5 Ein Sportler erhält im Monat 300,– Euro von der Stiftung Deutscher Sport. Der Verein zahlt ihm weitere 250,– Euro pro Monat aufgrund seiner Leistungsstärke. Ist der Sportler im Sinne der Zweckbetriebseigenschaft sportlicher Veranstaltungen als „bezahlter Sportler“ anzusehen? Aufgabe 3.5 Nein, da lediglich die 250,– Euro, die er vom Verein erhält, relevant sind und er damit den zulässigen Betrag von 400,– Euro pro Monat nicht überschreitet.
- Aufgabe 3.6 Welche Arten von Rücklagen gibt es? Aufgabe 3.6 Zweckgebundene Rücklage, Betriebsrücklage, freie Rücklage
- Aufgabe 4.1 Darf der Verein seine Beiträge beliebig hoch festsetzen? Aufgabe 4.1 Nein. Mitgliedsbeiträge und sonstige Mitgliedsumlagen sind bis zu 1.023,– Euro jährlich und Aufnahmegebühren bis zu 1.534,– Euro jährlich unschädlich (Durchschnittswerte
- Aufgabe 4.2 Was darf für Mitglieder an Aufmerksamkeiten aus der Vereinskasse bezahlt werden? Aufgabe 4.2 Mitglieder dürfen gemeinnützigkeitsunschädlich folgende Sachleistungen erhalten: Aus Anlass eines persönlichen Ereignisses (wie z. B. Geburtstag, persönliches Vereinsjubiläum etc.) bis zu einem Betrag von 40,– Euro je persönlichem Anlass. Aus Anlass eines besonderen Vereinsereignisses (wie z. B. unentgeltliche oder verbilligte Bewirtung bei der Weihnachtsfeier, der Hauptversammlung oder dem Vereinsausflug). Die Obergrenze von ebenfalls 40,– Euro gilt hier für alle Anlässe zusammen je Mitglied und Jahr.
- Aufgabe 4.3 Kann ein Verein mehrere steuerbegünstigte Zwecke verfolgen? Aufgabe 4.3 Ein Verein kann auch mehrere steuerbegünstigte Zwecke verfolgen. Alle Zwecke müssen jedoch satzungsgemäß festgelegt sein. Aufgabe
- Aufgabe 4.4 Wie können die Vereine grundsätzlich das Problem umgehen, dass die Einnahmen aus Werbung und Sponsoring dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet werden? Aufgabe 4.4 Sie verpachten die Werberechte, die Pachteinnahmen werden der Vermögensverwaltung zugeordnet.
- Aufgabe 4.5 Was ist ein „wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb“? Aufgabe 4.5 Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich.
- Aufgabe 4.6 Wann müssen Verluste aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben ausgeglichen werden? Aufgabe 4.6 Verluste aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben müssen spätestens im Folgejahr durch Erhöhung der Preise oder durch die Zuführung von zum Zwecke des Verlustausgleichs erhobenen Umlagen ausgeglichen werden.
- Aufgabe 4.7 Was versteht man unter einer „Betriebsausgabenpauschale“? Aufgabe 4.7 Die pauschal verrechenbaren Veranstaltungsausgaben in Höhe von 85 % der Werbeeinnahmen bei Werbung im Zusammenhang mit einer steuerbegünstigten Tätigkeit werden als Betriebsausgabenpauschale bezeichnet.
- Aufgabe 4.8 Was bedeutet „Zweckbetriebsgrenze“? Aufgabe 4.8 Unter Zweckbetriebsgrenze versteht man die Bruttoeinnahmen (einschließlich Umsatzsteuer) aus allen sportlichen Veranstaltungen eines Kalenderjahres. Sie beträgt 45.000,– Euro. Übersteigen die Einnahmen die Zweckbetriebsgrenze, sind alle sportlichen Veranstaltungen steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe.
- Aufgabe 4.9 Wer ist „bezahlter“ Sportler? Aufgabe 4.9 Bezahlter Sportler ist, wer als Sportler des Vereins mehr als 400,– Euro monatlich oder als vereinsfremder Sportler mehr als den nachgewiesenen Aufwand vom Verein oder einem Dritten im Zusammenwirken mit dem Verein für seine sportliche Betätigung oder für die Benutzung seiner Person, seines Namens, seines Bildes oder seiner sportlichen Betätigung zu Werbezwecken erhält.
- Aufgabe 4.10 Bis zu welcher Höhe sind Spenden an einen Sportverein steuerlich abzugsfähig? Aufgabe 4.10 Spenden an einen Sportverein sind bis zur Höhe von insgesamt 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abzugsfähig. Unternehmen können bis zu 0,4 % der Summe aus Umsätzen, Löhnen und Gehältern spenden.
- Aufgabe 4.11 Kann ein Autohaus dem Sportverein einen Satz Trikots mit Firmenlogo als Sachspende zukommen lassen? Aufgabe 4.11 Da der Verein durch die Duldung des Firmenlogos eine Gegenleistung erbringt, liegt beim Autohaus keine Sachspende, sondern eine Sponsoringleistung vor.
- Aufgabe 4.12 Nennen Sie die Haftungstatbestände bei Zuwendungen. Aufgabe 4.12 Die Haftungstatbestände sind gegeben, wenn eine Zuwendungsbestätigung vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch ausgestellt wurde oder wenn Zuwendungen nicht zu steuerbegünstigten Zwecken verwendet wurden.
- Aufgabe 4.13 Kann ein Übungsleiter verpflichtet werden, seine Übungsleitervergütung dem Verein gegen eine steuerlich verwertbare Spendenbescheinigung zurückzuzahlen? Aufgabe 4.13 Nein. Bei einer Verpflichtung ist die Voraussetzung der Freiwilligkeit nicht erfüllt.
-
- Aufgabe 4.14 Wer ist „Kleinunternehmer“? Aufgabe 4.14 Kleinunternehmer ist jemand, dessen Brutto-Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500,– Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000,– Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
- Aufgabe 4.15 Was gehört zum „unternehmerischen Bereich" eines Sportvereins? Aufgabe 4.15 Vermögensverwaltung, steuerbegünstigte Zweckbetriebe und steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
- Aufgabe 4.16 Was versteht man unter „Vorsteuer“? Aufgabe 4.16 Vorsteuer ist die vom Verein an andere Unternehmen bezahlte Umsatzsteuer.
- Aufgabe 4.17 Welche drei Gruppen von Vorsteuerbeträgen gibt es? Aufgabe 4.17 Es gibt folgende drei Gruppen von Vorsteuerbeträgen: voll abzugsfähige Vorsteuerbeträge nicht abzugsfähige Vorsteuerbeträge teilweise abzugsfähige Vorsteuerbeträge
- Aufgabe 4.18 Was versteht man unter dem „Durchschnittsatz für Vereine“? Aufgabe 4.18 Zur Berechnung der abziehbaren Vorsteuerbeträge wird für Vereine, die nicht bilanzierungspflichtig sind, ein Durchschnittsatz von 7 % der steuerpflichtigen Umsätze ohne Einzelnachweis anerkannt.
- Aufgabe 4.19 Können Ehrenamtliche eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten? Aufgabe 4.19 Seit 2007 kann für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich ein Steuerfreibetrag in Höhe von 720,– Euro pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Hierfür muss aber eine entsprechende Satzungsgrundlage vorhanden sein, ansonsten ist die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährdet.
- Aufgabe 4.20 Wer erhält die sogenannte „Übungsleiterpauschale“? Aufgabe 4.20 Den Übungsleiterfreibetrag erhalten nur Personen, die nebenberuflich erzieherisch oder unterrichtend im steuerbegünstigten Bereich tätig sind.
- Aufgabe 4.21 Was versteht man unter „geldwertem Vorteil“? Aufgabe 4.21 Geldwerte Vorteile sind lohnsteuerpflichtige Sachbezüge wie z. B. Pkw-Überlassung, freie Wohnung, etc.