Strafrecht (Subject) / HS 1 (Lesson)

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  • Drohung In-Aussicht-stellen eines künftigen Übels, auf das der Täter Einfluss zu haben vorgibt.
  • Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben. Inaussichtstellen eines künftigen Übels für Leben oder körperliche Unversehrtheit, auf das der Täter Einfluss hat oder zu haben vorgibt.
  • Gewalt, § 249 Jeder physisch vermittelte Zwang zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstands.
  • Gewalt gegen eine Person Jeder physisch vermittelter Zwang gegen den Körper einer Person zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstandes.
  • Finalität Gewalt und bzw. oder die Drohung muss gerade der Wegnahme dienen.
  • Vermögensschaden Minderung des wirtschaftlichen Gesamtwertes des Vermögens.
  • Bereicherungsabsicht Jede wirtschaftliche Besserstellung, auf die der Täter keinen Anspruch hat.
  • auf frischer Tat in zeitlich-räumlicher Tatortnähe.
  • Beutesicherungsabsicht Handeln zu dem Zwecke, den Gewahrsam an der Beute zu erhalten.
  • Waffe Gegenstände, die nach ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch für Angriffs- oder Verteidigungszwecke gegen Menschen gedacht sind.
  • gefährliches Werkzeug Gegenstände, die ihrer Art nach ein erhebliches Verletzungspotential aufweisen (und damit waffenähnlich sind)
  • Bande Bande ist eine Gruppe von mindestens drei Personen, die sich zur Verübung mehrerer Diebstähle verbunden hat
  • objektive Fahrlässigkeit bzw. objektive Sorgfaltspflichtverletzung Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
  • objektive Vorhersehbarkeit Vorhersehbar ist ein Erfolg dann, wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung sein Eintritt einevielleicht nicht regelmäßige, aber auch nicht ganz ungewöhnliche Folge der Handlung ist
  • subjektive Sorgfaltspflichtverletzung subjektiv sorgfaltswidrig handelt, wer aufgrund seiner individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten in der Lage gewesen wäre, die objektive Sorgfaltspflicht einzuhalten
  • subjektive Vorhersehbarkeit subjektiv vorhersehbar ist der Erfolg, wenn der Täter individuell in der Lage gewesen wäre, die drohende Rechtsgutsverletzung zu erkennen
  • Tatbestandsspezifischer Gefahrenzusammenhang Es muss sich gerade die dem Grundtatbestand anhaftende spezifische Gefahr in der schweren Folge niederschlagen
  • Unterlassen Nichtvornahme der gebotenen Handlung trotz tatsächlicher Möglichkeit
  • gebotene Handlung Gebotene Handlung ist die Rettungshandlung, die die Abwendung des tatbestandsmäßigen Erfolges erwarten lässt
  • Hypothetische Kausalität Kausalität liegt vor, wenn die gebotenen Handlung nicht hinzugedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele
  • Garantenstellung Eine Garantenstellung besteht, wenn der Täter rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Erfolg nicht eintritt
  • Diensthandlung jedwede Tätigkeit in Ausübung des Dienstes
  • tätlich angreifen Gewalt gegen eine Person von einigem Gewicht
  • Vollstreckungshandlung Jede Diensthandlung, die eine hoheitliche Zweckmaßnahme darstellt
  • Gewalt, § 113 StGB Einsatz materieller Zwangsmittel, namentlich Körperkraft, die geeignet ist, die Vollendung der Diensthandlung zumindest zu erschweren
  • unbefugt Unbefugt ist die Nachstellung, wenn sie nicht von einem Einverständnis oder einem berechtigten Interesse getragen ist
  • beharrlich wiederholt aus Missachtung des entgegenstehenden Willens
  • einsperren Verhindern des Verlassens eines Raumes durch äußere Vorrichtungen gegen den Willen des Opfers
  • sonst der Freiheit berauben dem Opfer durch ein anderes Mittel die Möglichkeit der Fortbewegung nehmen
  • sich-verschaffen Erlangung der tatsächlichen Sachherrschaft zu eigenen Zwecken im Einverständnis mit dem Vortäter
  • absetzen Jede auf wirtschaftliche Verwertung zielende Handlung zu Gunsten des und im Einverständnis mit dem Vortäter
  • Absetzen helfen Jede Unterstützung des Vortäters bei dessen Verwertungsbemühungen
  • Gewalt, § 240 Körperlicher Kraftentfaltung beim Täter und körperlich empfundener Zwangswirkung beim Opfer
  • Drohen Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt
  • empfindliches Übel jede über bloße Unannehmlichkeiten hinausgehende Einbuße an Werten bzw. Zufügung von Nachteilen
  • Verwerflichkeit sozial unerträgliches/ in erhöhtem Maße sozial missbilligtes Verhalten
  • Verdächtigen Hervorrufen eines Verdachts oder Umlenken oder Verstärken eines bestehenden Verdachts