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Schuldrecht (Subject) / adjektizische Klagen (Lesson)

Klagen die dem Vertragsgläubige ermöglichen seine Klage gegen den vermögenslosen Schuldner auf seinen Geschäftsherrn auszuweitern.

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  • Was sind adjektizische Klagen und wozu nützt man sie? Um die Haftung eines vermögenslosen Schuldner auf den Geschäftsherrn auszuweiten. Dies geht nvon einer durch ein Gewaltverhältnis bedingtes Vermögensunfähigkeit aus.  Die Klagen sind - A° de peculio - A° de in rem verso  - A° Quod iussu  eröffnen die Klage gegen den Dominus / Paterfamilias, wenn ein Gewaltungterworener einer Vertragsschuld iengegangen sind. Die Verpflichtungen sind Naturalobligationen, allerdings ist das Gewaltverhältnis nicht VR bei der ACTIO INSTITORIA und ACTIO EXERCITORIA 
  • Erkläre die ACTIO DE PECULIO! Hat der Geschäftsherr seinem Geschäftsunterworfenen ein Pekulium erteilt, so haftet er für dessen Schulden aufgrund der Actio de peculio. Die adjektizische Haftung über eine Actio de peculio gilt für jede rechtsgeschäftliche Obligation eines mit Pekulium ausgestatteten Gewaltunterworfenen. Die Haftung ist dabei auf den Wert des Pekuliums beschränkt, jedoch unterliegt das gesamte Vermögen dem Zugriff des Anspruchsberechtigten (Pro viribus). 
  • Wie berechnet man den Wert des Pekuliums? Der Pekuliumsgeber haftet bis zum Wert des erteilten Pekuliums zum Zeitpunkt der verurteilung. Forderungen des Dominus sind bei der Berechnung in Abzug zu bringen und Forderungen des Pekuliumsinhabers werden zum Wert des Pekuliums hinzugezählt  Dadurch rangiert der PG mit seinen Forderungen vor den anderen Gläubigern, dabei hat er aber durch eigene Verbindlichkeit ggü dem Pekulium keine Haftungsvorteile, denn diese Beiträge werden als Aktivposten berücksichtigt.  Für die Haftung gelten dolose Kürzungen nicht und jedes bewusste reduzieren des Pekuliums wird als dolos bewertet und zählt nicht. 
  • Actio de in rem verso Ein GH der durch die geschäftliche Aktivitäten seines GU eine Bereicherung (Versio) erfahren hat. Der Gläubiger macht mit dieser Klage die zugekommene Forderung geltend. Er erhält aber nicht mehr, als die Bereicherung ausmacht. Sollte das vereinbarte Entgelt niedriger sien als die Bereicherung, dann kann der Gläubiger bloß den Entgeltsbetrag erlangen. Das ganze nur wenn die Leistung dem GH zugewendet wird, sonst gilt die Klage nicht. 
  • Actio quod iussu Haftung für das Iussum, das Iussum ist eine vom Gewalthaber dem GU erteilte Kontrahierungsermächtigung. Der Gläubiger kann den gesamten Wert seines vereinbarten Vertragsanspruchs erlangen. Raihabitio (nachträgliche Genehmigung) führt zu einer adjektizischen Haftung des Gewalthaber.
  • Actio exercitoria Schiffbetreiber (Reeder, Exercitor) zu erkennen gibt, dass er die geschäftliche Führung einem Kapitän übertragen hat, muss für jene GEschäftsverpflichtung haften, die der Kapitän zum Betreiben des Schiffes eingeht. Der Reeder kann seine Praepositio (Einsetzung) einschräken, damit kann er bestimmte/alle Geschäfte ausschließen.
  • ACTIO INSTITORIA Unternehmen betriebt, Leitung einem Geschäftsführer übergeben. Haftung für die im Betrieb des Unternehmens sachlich begründeten Verpflichungen.  1. Praepositio kann eingeschränkt werden. 
  • Analogien zur Actio institoria Wer mit einem Procurator (Vermögensverwalte) im Rahmen einer Praepositio kontrahier hat, kann auf den dahinterstehenden Dominus greifen. Handelt der Prokurator wie ein Institor so haftet er wie ein Institor. Eine adjektizische Haftung ist auch dann bejaht, wenn jemand mit einem Dritten kontrahiert und der Dritte im Wissen um das Mandat und Vertrauen auf den Mandanten seine Forderung erwirbt. 
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