Jura (Rechtswissenschaften) (Subject) / Verwaltungsakt (Lesson)

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Definitionen

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  • Verwaltungsakt Definiton Ein Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.
  • Maßnahme Ist jede Handlung mit Entscheidungscharakter. (einseitig getroffen!)
  • Einzelfall Ein Einzelfall liegt vor, wenn die Maßnahme konkret-individueller Natur ist.  -Konkret ist die Maßnahme, wenn diese sich auf einen bestimmten Fall bezieht, also nicht eine abstrakte Anordnung darstellt. -Individuell ist die Maßnahme, wenn der Adressat genau bestimmt ist und sie nicht an eine generelle Gruppe gerichtet ist. Rechtsverordnungen und Satzungen sind abstrakt-generelle Maßnahmen.
  • Behörde Legaldefiniert in § 1 IV VwVfG (=verwaltungsrechtlicher Behördenbegriff) Eine Behörde ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.  Bsp: Auch Beliehene (z.B. TÜV) kann eine Behörde sein
  • Außenwirkung Die Maßnahme hat Außenwirkung, wenn sie final darauf gerichtet ist Rechtsfolgen gegenüber einem Rechtssubjekt herbeizuführen, das außerhalb des handelnden Verwaltungsträgers steht Abgrenzung von innerbehördlichen Maßnahmen
  • auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts Hier ist das öffentliche Recht im Sinne des Verwaltungsrechts gemeint.Sprich die Rechtsgrundlage muss öffentlich rechtlicher Natur sein
  • hoheitlich Hoheitlich ist die Maßnahme, wenn sie in einem Über-/ Unterordnungsverhältnis ergeht. Damit wird zum öffentlich rechtlichen Vertrag abgegrenzt, welcher im Gleichordnungsverhältnis steht
  • Regelung Die Maßnahme beinhaltet eine Regelung, wenn sie ihrer Aussprache nach unmittelbar auf die Herbeiführung einer konkreten Rechtsfolge gerichtet ist.