Kausalität - Äquivalenztheorie
(Begehungsdelikte / Unterlassungsdelikte)
Bei Begehungsdelikten: Eine Handlung ist für einen Erfolg kausal, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne das der tatbestandliche Erfolg in seiner konkreter Gestalt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfiele. Bei Unterlassungsdelikten: Ein Unterlassen ist für einen Erfolg kausal, wenn eine obj. Handlung nicht hinzugedacht werden kann, ohne das der konkrete Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfiele.
Strafrechtliche Produkthaftung
Bei der Herstellung von Produkten können Gefahren für Leib, Leben oder Eigentum der Konsumenten entstehen. Die strafrechtliche Produkthaftung beschäftigt sich mit der Verantwortlichkeit, wenn solche Schäden entstehen.
Strafrechtliche Produkthaftung - wichtige Merkmale
1. Große, schwer überschaubare Anzahl Geschädigter 2. Schäden an Leib, Leben oder Eigentum der Betroffenen 3. Kausalität/ Ursächlichkeit schwer nachweisbar und strittig, weil idR neu entwickelte Produkte, bei denen Streit darüber herrschaft, ob sie eine Schädigung hervorheben 4. Meist fraglich, ob die Gefährlichkeit des Produktes erkennbar war 5. Einzelne Mitarbeiter des Unternehmens wird die Fehlentscheidung des Unternehmens zugrechnet, falls sie dafür organisatorisch verantwortlich sind.
Objektive Zurechnung (Grundformel)
Ist gegeben, wenn der Täter mit der Handlung eine rechtlich relevante Gefahr (Risiko) geschaffen oder erhöht hat, welche sich dann in dem tatbestandlichen Erfolg realisiert hat.