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GHP (Subject) / Rechtsfähigkeit,Geschäftsfähigkeit,Kauf (Lesson)
Fach GHP 1.Klausur
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- Kaufvertragsarten Sofortkauf: zb. Kauf im Laden,direkte mitnahme/bezahlung Terminkauf: Lieferung bis X,Lieferung 42KW. Fixkauf: Lieferung am X fix Kauf auf Abruf: gekaufte Ware wird erst bei Abruf geliefert
- Streckengeschäft Händler kauft Ware beim Lieferanten,welcher die gekaufte Ware direkt zum Käufer des Händlers liefert.
- Gerichtsstand bestimmt bei welchem Gericht der Verläufer verklagt werden kann. Gerichtsstand ist der Wohnsitz bzw. Geschäftssitz des Begklagten
- Abschlusszwang Kontrahierungszwang. Gesetzliche verpflichtung zum Abschluss eines Vertrages. (Wasserversorgung,Versicherungen)
- Abschlussfreiheit Es steht jedem frei ob und mit wem er einen Vertrag abschliessen möchte,solange dieser nicht die Rechtsordnung verletzt.
- Inhaltsfreiheit Der Inhalt eines Vertrages und dabei herbeigehende Verpflichtungen können frei ausgehandelt und Gestaltet werden,solange sie nicht die Rechtsorndung verletzten.
- Zielkauf Der kauf auf Rechnung. Wird nach Lieferung innerhalb einer Frist bezahlt. (Verbindlichkeiten)
- Formfreiheit Ein Vertrag/Willenserklärung müssen keine besondere Form haben.
- einseitiges Handelsgeschäft zwischen einem Kaufmann und nicht Kaufmann. Ist der Verkäufer der Kaufamnn= Verbrauchsgüterkauf
- Zweiseitiges Handelsgeschäft Zwischen zwei Kaufmännern
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- Bürgerliches Rechtsgeschäft zwischen nicht Kaufleuten
- Verpflichtungs/Erfüllungsgeschäft Rechtsgeschäft bei der eine Person Verpflichtungen gegnüber einer anderen übernimmt = Schulfverhältnis Erfüllen beide Parteien ihre Verpflichtung so spricht man von einem Erfüllungsgeschäft.
- Erwerb von Eigentum (Gutgläubig) Ist dem Käufer einer Sache nicht bewusst ,dass die gekaufte Sache nicht das Eigentum des Verkäufers ist spricht man von einem gutgläubigen Kauf. Dabei gibt es keine Prüfungs oder Erkundigungspflicht
- Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung Arglistige Täuschung Ein Vertragspartner wird vom anderen bewusst getäuscht(Verkauf eines Unfallautos ls unfallfrei) Widerrechtlicherdrohung: Nötigung zu einem Vertragsabschluss durch Drohung Anfechtungsfrist: 1. Bis zu 1 Jahr nach Entdeckung 2. Bis 1 Jahr nach beendigung der Drohung Nicht Anfechtbar bei Motivirrtum: Bild passt doch nicht ins Wohnzimmer
- Anfechtbarkeit bei Irrtum Erklärirrtum: Person gibt ausversehen eine falsche Erklärung ab(vertippt beim Preis) Eigenschaftsirrtum: Person täuscht sich in der Eigenschaft einer Sache (Kopie als Originalbild verkauft) Inhaltsirrtum: Person irrt sich in seiner Erklärung(Denkt Dutzend wären 10 Stück Bestellung)# Übermittlungsirrtum: Bote übermittelt falsch, FAX ist nicht lesbar.
- Formvorschriften Schriftlich: Erklärung muss schriftlich abgefasst und vom Aussteller unterschrieben werden. öffentliche Beglaubigung: zuständige Behörde muss beglaubigen/Notar Notarielle Beurkundung: Notar muss eine Urkunde abfassen(unbewegliche Sachen)
- einseitiges Rechtsgeschäft Willenserklärung einer Person reicht aus. empangsbedürftig: Kündigung, Mahnung nicht empfangsbedürftig: Testament
- Mehrseitiges Rechtsgeschäft Zwei oder mehr übereinstimmende Willenserklärungen
- Eigentumsübertragung/erhalt Bewegliche Sachen Einigung+Übertragung der Sache Unbewegliche Sachen Einigung+ Eintrag ins Grundbuch (Notarielle Beurkundung)
- Wirkung von Rechtsgeschäften Nichtig: Geschäft mit Geschäftsunfähigen,Verstoß gegen Formvorschrift,gesetzlicher Verbot,Scheingeschäft,Scherzgeschäft,Geheimer Vorbehalt bei Kennung Schwebend undwirksam: Geschäft mit beschränkt Geschäftsfähigen ohne bisheriger Genehmigung Wirksam/Gültig
- Rechtsfähigkeit/Geschäftsfähigkeit Die Fähigkeit ,Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Ab der Geburt Rechtsfähig Die Fähigkeit Rechtsgeeschäfte abzuschließen durch abgabe oder Empfang einer Willenerklärung Ab der vollendung des 7 Jahres(beschränkt)
- Geschäftsunfähig/beschränkt 0-7 Jahre + geistliche Behinderung = Unfähig= gesetzlicher Vertreter handelt. 7-18 Jahre beschränkt geschäfte mit genehmigung des gesetzlichen Vertreters/im Rahmen von Taschengeld. Rechtsgeschäfte bei der Arbeit: Genehmigung der Eltern Rechtsgeschäfte durch Ausbildung: unterschrift der Eltern des Vertrages= voll geschäftsfähig in allem was mit der Ausbildung zu tun hat
- Eigentum/Besitz Rechtliche/tatsächliche Herrschaft
- Juristische Personen des öffentlchen Rechts Handelskammern Kirchen Vereine Genossenschaften Bund Länder Rundfunk
- Juristische Personen des Privatrechts GmbH AG Stiftung Vereine
- Erfüllungsort (Holschulden) Die Ware muss bei dem Verkäufer zur abholung zur Verfügung gestellt werden der Käufer trägt die kosten
- Bringschulden Die Ware muss zum Käufer gebracht werden. Der Verkäufer trägt die Schulden
- Schickschuld Die Ware muss zum Käufer geschickt werden. Der Käufer trägt die Kosten.
- Zahlungsarten halbbar Nur ein Partner braucht sein Konto= Barcheck,Zahlschein
- bare Zahlungsart Bargeldzahlung
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- unbare Nur mit Konten= überweisung,pay-payl,Lastschrift.
- Zahlungsbedingungen Vorrauszahlung Zaghlung bevor die Ware geliefert wird.
- Anzahlung Teil der Zahlung bevor die Lieferung
- Zug um Zug Bezahlung bei Lieferung
- Zielkauf auf rechnung bezahlung nach lieferung in einer frist
- Skonto Preisnachlass bei vorzeitiger Zahlung einer vereinbarten Frist
- Lieferzeit - sofort - innerhalb 10 tage - anfangs.. - fix - auf abruf
- Frachtkosten ab werk,ab lager der käufer trägt die Kosten
- frei Haus frei Lager Verkäufer trägt die Kosten bis zum bestimmungsort
- ab bf,ab hier, unfrei verkäufer trägt die Kosten bis zum abgangsort danach der Käufer
- frachtfrei derVerkäufer trägt die kosten bis zum bestimmungsort
- Frachtbasis x Verkäufer trägt bis x die kosten danach der käufer
- Mengenrabatt bei großer Abnahmemenge
- Wiederverkäuferrabatt Wiederverkäuferrabatt ist ein dem Groß- und Einzelhandel gewährter Rabatt (Handelsspanne) für Waren, deren Endverkaufspreis vom Hersteller festgesetzt wird.
- Sondrrabatt bei besonderen Anlässen( Schlussverkauf)
- Treuerabatt Bei langjähriger Kundentreue
- Bonus nachträglicher Preisnachlass der sich nach dem Wert der von einem Kunden insgesamt gekauften Waren richtet
- Spezifikation der Ware bei der ART Name,Bestellnummer bei der Beschaffenheit Zusammensetzung,Herkunft,Jahrgang,Probe,Muster Darstellung in Katalogen,Handelsklassen,Güteklasse,Warenzeichen.
- Menge und Preis In verpackungseinehiten,Maßeinheit Pro Wareneinheit+ Verkaufsverpackung
- Kosten der Verpackung Verpackung Frei Verkäufer trägt die Verpackungskosten