Steuerrecht (Subject) / Zweistufige Gewinnermittlung PieWie (Lesson)

There are 19 cards in this lesson

inner- und außerbilanziell

This lesson was created by FrankyFlowers.

Learn lesson

  • Wo ist die Überleitungsrechnung geregelt? Welche alternative gibt es? Anpassung der Handelsbilanz an die Steuerbilanz gem. §60 Abs 2 Satz 2 ESTDV Alternative: gesonderte Steuerbilanz (selber §) Notwendigkeit beider Verfahren begründet §5 (6) EStG -> Durchbrechung der Maßgeblichkeit
  • Außerbilanzielle Korrekturen erfolgen durch Kürzung oder Hinzurechnung auf das HR Ergebnis. (Stufe II) Welche §§ sind Maßgebend? Hinzurechnung: § 4 Abs 5/5b EStG § 12 EStG § 10 KStG Kürzung: §3 Nr 40 EStG § 8 KStG
  • §4 Abs 5 EStG regelt die nicht abziehbaren Aufwendungen, welche zugerechnet werden müssen. Was regelt Nr : 1 des §? Nr 1 Geschenke an Nicht-Arbeitnehmer dürfen die Grenze von 35 EUR nicht überschreiten. Beträge bis 35 EUR die als Aufwand gem HGB gelten gemacht worden sind, verbleiben als bereits abgezogenener Posten in der Steuerbilanz. Die 35 EUR übersteigenden Kosten/Wertansätze müssen wieder hinzugerechnet werden.
  • §4 Abs 5 EStG regelt die nicht abziehbaren Aufwendungen, welche zugerechnet werden müssen. Was regelt Nr : 2 des §? Nr 2 Bewirtschaftungsaufwand darf zu 70% steuerlich angesetzt werden (wenn es allgemein vertretbar ist) Die verbleibenden 30% müssen auf das HR Ergebnis hinzugerechnet werden für die Steuerbilanz
  • §4 Abs 5 EStG regelt die nicht abziehbaren Aufwendungen, welche zugerechnet werden müssen. Was regelt Nr : 6b des §? Nr 6b regelt die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer des Unternehmers Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung dürfen den Gewinn nicht mindern. Dies gilt nicht, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. 3In diesem Fall wird die Höhe der abziehbaren Aufwendungen auf 1 250 Euro begrenzt; die Beschränkung der Höhe nach gilt nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet;
  • §4 Abs 5 EStG regelt die nicht abziehbaren Aufwendungen, welche zugerechnet werden müssen. Was regelt Nr : 8 des §? Nr 8 regelt die festgesetzten Geldbußen ....von einem Gericht oder einer Behörde im Geltungsbereich dieses Gesetzes oder von Organen der Europäischen Union festgesetzte Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder dürfen den Gewinn nicht mindern.
  • §4 Abs 5 EStG regelt die nicht abziehbaren Aufwendungen, welche zugerechnet werden müssen. Was regelt Nr : 8a des §? Nr 8a besagt dass Zinsaufwand auf hinterzogene Steuern den Gewinn nicht mindern dürfen siehe dazu § 235 AO
  • Was bedeutet der §4 Abs 5b EStG in Hinblick auf die Gewerbesteuer? §4 (5b) EStG: Die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen sind keine Betriebsausgabe und dürfen den Gewinn nicht mindern
  • § 12 EStG regelt zusätzlich nicht abziehbare Aufwendungen Was ist gem. Nr 1 nicht abziehbar? Nr 1 ....die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge. Dazu gehören auch die Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, auch wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen
  • § 12 EStG regelt zusätzlich nicht abziehbare Aufwendungen Was ist gem. Nr 3 nicht abziehbar? Nr 3 .......die Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern sowie die Umsatzsteuer für Umsätze, die Entnahmen sind, und die Vorsteuerbeträge auf Aufwendungen, für die das Abzugsverbot der Nummer 1 oder des § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 bis 5, 7 oder Absatz 7 gilt; das gilt auch für die auf diese Steuern entfallenden Nebenleistungen;
  • Was wird im § 12 EStG Nr 4 geregelt? Nr 4: ...in einem Strafverfahren festgesetzte Geldstrafen, sonstige Rechtsfolgen vermögensrechtlicher Art, bei denen der Strafcharakter überwiegt, und Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen, soweit die Auflagen oder Weisungen nicht lediglich der Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens dienen, dürfen den Gewinn nicht mindern
  • Desweiteren muss die Steuerbilanz der Gewinnermittlung I (innerbilanziell) um eine weitere Korrektur bereinigt werden. Bei der GW II (Außerbilanziell ) müssen welche folgende 3 Gebote beachtet werden? - steuerfreie Beträge müssen abgezogen werden - nicht abziehbare Aufwendungen müssen hinzugerechnet werden - verdeckte Gewinnausschüttungen müssen hinzugerechnet werden
  • Steuerfreie Beträge müssen dem Gewinn der Steuerbilanz abgezogen werden Welche 4 Punkte sind zu beachten? - Investitionszulage gem. §13 InvZG - Gewinnausschüttungen von KapG an KapG § 8b(1) KStG - Nach Doppelbesteuerungs-Abkommen ausländische Einkünfte - Erstattungen steuerlich nicht abziehbarer Aufwendungen
  • Nich abziehbare Aufwendungen werden dem Steuer-Gewinn hinzugerechnet. Sie werden vorerst in der Handelsbilanz gewinnmindernd gebucht. Welche 4 Vorschriften sind für die Korrektur zu beachten? - nicht abziehbare Betriebsausgaben § 4(5) Nr 1-9 EStG , sowie Abs. 6+7 - nicht abziehbare Aufwendungen nach AO - nicht abziehbare Aufwendungen nach § 10 KStG - Gewerbesteuer gem. § 5 (4b) EStG
  • §10 KStG regelt die Hinzurechnung bestimmter nicht abziehbarer Aufwendungen Welche 3 Absätze sind für uns relevant? - Abs 2 : Steuern von Einkommen (KST, SolZ, Ausl. Quellensteuer) - Abs 3 : Strafen und ähnliche Rechtsnachteile - Abs 4 : 1/2 Vergütung von Aufsichtsräten o.Ä. müssen gem.  10 KStG wieder auf das Gewinnergebnis hinzugerechnet werden
  • § 8(3) KStG besagt verdeckte Gewinnausschüttungen dürfen den Gewinn nicht mindern und müssen daher wieder hinzugerechnet werden Welche 4 Voraussetzungen müssen für eine verdeckte GA erfüllt sein? - Vermögensminderung muss eintreten - es muss ein Gesellschaftsverhältnis bestehen - es muss sich auf den Gewinn der Gesellschaft auswirken - es muss sich später als Einkommen beim Gesellschafter niederschlagen (§20 EStG (1)) ALLE 4 Kriterien müssen für den Tatbestand einer verdeckten Gewinnausschüttung erfüllt sein. Die vGA muss wieder hinzugerechnet werden!
  • Wendet ein Gesellschafter seiner GEsellschaft einen Vorteil zu, handelt es sich um eine verdeckte Einlage § R 8.4 KStR Welche voraussetzungen müssen für eine vEinl. erfüllt sein? Wie erfolgt die Bewertung? Voraussetzung für eine verdeckte Einlage ist: - es muss ein einlagefähiger Vermögensvorteil sein (buchbar/bilanzierbar) - es muss eine gesellschaftliche Veranlassung vorliegen Die Bewertung der Einlage muss zum Teilwert erfolgen gem. § 8(3) S.3 KStG und § 6(6) S2 EStG Die verdeckte Einlage darf den Gewinn der Gellschaft nicht erhöhen und muss außerbilanziell vom Bilanzergebnis abgezogen werden Die Buchung des Wertes erfolgt in ein "Steuerliches Einlagenkonto" § 27 KStG, somit fließt die Einlage NICHT in das Nennkapital der Gesellschaft
  • Was besagt der § 10 EStG zum Verlustvortrag? A) Verlust-RÜCKTRAG ist möglich bis 1 Mio ins vergangene Jahr §10d (1) EStG b) Verlust-VORTRAG ist bis 1 Mio p.a.(aktuelles und folgende Jahre) möglich bis der "Verlust-Topf" aufgebraucht ist. § 10(2) EStG Desweiteren können bis zu 60% des Gewinnes, welche die 1 Mio EUR übersteigt, als Sonderabzug steuerlich gewinnmindernd abgezogen werden. (Im Selben Jahr) Für beides gilt die Verrechnung innerhalb ihrer jeweiligen Einkunftsart
  • Was ist bei Körperschaften zu beachten, falls mehr als 50% des gez. Kapitals veräußert werden, in Bezug auf nicht genutzte Verluste? § 8c KStG Verlustabzug bei Körperschaften (1)Werden innerhalb von fünf Jahren mittelbar oder unmittelbar mehr als 50 Prozent des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedschaftsrechte, der Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an einer Körperschaft an einen Erwerber oder diesem nahe stehende Personen übertragen oder liegt ein vergleichbarer Sachverhalt vor (schädlicher Beteiligungserwerb), sind bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht genutzte Verluste vollständig nicht mehr abziehbar.....