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Arbeitsrecht (Subject) / Haftung im Arbeitsverhältnis (Lesson)
Kapitel 10
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- Haftung des Arbeitnehmers - Haftungsbeschränkung zu Gunsten des AN -> bei betrieblich veranlasster Tätigkeit --> Aufgabe wurde AVlich übertragen, im Interesse des AGs - Dreiteilung für den Umfang der Haftung bei betrieblich veranlasster Tätigkeit 1. Vorsätzlich/grobe Fahrlässigkeit: AN haftet für vollen Schaden 2. Mittlere Fahrlässigkeit: Schaden wird quotal verteilt 3. leichte Fahrlässigkeit: Haftung des AN entfällt --> Umfang der Haftungsbeschränkung hängt vom Grad des Verschuldens ab Haftung des Arbeitnehmers gegenüber Dritten: - verursacht der AN bei einer betrieblich veranlassten Tätigkeit einen Schaden eines Dritten (z.B. eines Kunden), ist er nach §823 BGB zum Ersatz des Schadens verpflichtet -> Haftungsbeschränkung greift im Verhältnis zu Dritten nicht! --> Ansprüche des Dritten auf Schadensersatz wegen Personenschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der geschädigte im selben Betrieb arbeitet -> hier greift die gesetzliche Unfallversicherung
- Haftung des Arbeitnehmers gegenüber Dritten - verursacht der AN bei einer betrieblich veranlassten Tätigkeit einen Schaden eines Dritten (Kunden), ist er nach §§823, 249 BGB zum Ersatz des Schadens verpflichtet -> die Haftungsbeschränkung für AN bei betr. v. Tätigkeiten greift nicht im Verhältnis zu Dritten -> AN haftet im Außenverhältnis unbeschränkt -> AG ist aber verpflichtet, an den Dritten in der Höhe zu zahlen, wie hoch der Schaden gewesen wäre, wäre er zwischen AG und AN entstanden, verteilt worden
- Haftung des Arbeitgebers - AG haftet dem AN gegenüber nach den allgemeinen Regeln für Schäden, die dem AN im Rahmen seiner Tätigkeit entstanden sind -> aus §280 BGB und §823 BGB