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Recht (Subject) / VL 2 Zivilrecht (Lesson)
- Privatrecht: Wer ist wer? Natürliche Personen: Menschen → der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt ( Träger von Rechten und Pflichten), §§ 1-12 BGBJuristische Personen (des Privatrechts): Rechtsfähige Vereinigungen nach BGB und anderen Gesetzen, Vereine, Peronengesellschaften, Stiftungen, Kapitalgesellschaften ( ebenfalls Träger von Rechten und Pflichten da durch Gesetz mit eigenen Rechten ausgestattet)
- Natürliche Personen Rechtsfähigkeit: Fähigkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein Handlungsfähigkeit: Fähigkeit zu rechtswirksamem Handeln → wirksame Vornahme von Rechtsgeschäften (Geschäftsfähigkeit) + Übernahme von Verantwortung für unerlaubtes Handeln (Deliktsfähigkeit)
- Altersgrenzen Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Deliktsfähigkeit Rechtsfähigkeit: Beginn: Vollendung der Geburt, Ende: TodGeschäftsfähigkeit: Volle Geschäftsfähigkeit: mit 18 Jahren, beschränkte Geschäftsfähigkeit bei Minderjährigen: 7-17, nicht Geschäftsfähig: unter 7 Jahren/dauerhaft GeisteskrankDeliktsfähigkeit: ab 7 Jahren
- Juristische Person: Der Verein -wichtigste juristische Person in der sozialen Arbeit-nicht-staatliche freie Träger idR Vereine-Gründung: mindestens 7 Personen, Satzung-Eintragung des Vereines beim Amtsgericht → damit rechts- und handlungsfähig-Für Verein handeln Mitglieder + Vorstand
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