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RVO (Subject) / HBM (Lesson)

SS 19 RVO

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  • Erläutern Sie kurz die deutsche Variante des Sozialstaats – Strukturmerkmale, Institutionen, Grundstrukturen im Grundgesetz unveränderbar festgeschrieben (Artikel 20 Absatz 1, Artikel 28 Absatz 1).  (soziale Sicherung) und (soziale Gerechtigkeit). Leitlinien des Kooperatismus, Förderalismus und der Rechtstaatlichkeit.  ist ein dynamisches Prinzip, das den Gesetzgeber verpflichtet, die sozialen Verhältnisse immer wieder neu zu regeln.  gesetzliche Sozialversicherung ist wichtigste Institution der sozialen Sicherung Die Für- und Vorsorge durch die Sozialversicherung ist gesetzlich geregelt, die Organisation erfolgt durch selbstverwaltete Versicherungsträger, d.h der Staat überträgt die Aufgaben an die Sozialversicherungsträger (z.B. Krankenkassen, Berufsgenossenschaft, Rentenversicherungen), die diese Aufgaben als Körperschaften des öffentlichen Rechts übernehmen. Sie sind organisatorisch wie finanziell selbstständig, der Staat hat lediglich die Rechtsaufsicht. Die einzelnen Aufgaben sind in den Sozialgesetzbüchern festgelegt basiert auf dem Prinzip der Solidarität meist Sachleistungen (Solidaritätsprinzip) oder beitragsabhängige Geldleistungen (zum Beispiel Renten, Krankengeld) erbracht. Weitere wichtige Institutionen sind die Bundesministerien (je nach konkreter Einteilung Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie), die Trägerorganisationen der freien Wohlfahrtspflege (Caritas, Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband etc.) sowie die Sozialgerichte.    Aufgrund des föderativen Aufbaus spielen auch die Bundesländer in der Sozialpolitik eine Rolle, denn sie verfügen über ergänzende Gestaltungsmöglichkeiten in der Familien-, Gesundheits-, Bildungs- und Wohnungspolitik sowie in der Umsetzung von Bundesgesetzen.   Auf kommunaler Ebene werden die meisten Einrichtungen organisiert, geplant und koordiniert, was auch die enge Zusammenarbeit mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege einschließt. Das heißt, hier werden eigentlich die konkreten Leistungen für die Bürger und Bürgerinnen erbracht bzw. zeigen sich dann auch die sozialen Brennpunkte.  
  • die gesetzliche Sozialversicherung -  wichtigste Institution der sozialen Sicherung. -  Für- und Vorsorge durch die Sozialversicherung ist gesetzlich geregelt, die Organisation erfolgt durch selbstverwaltete Versicherungsträger, d.h der Staat überträgt die Aufgaben an die Sozialversicherungsträger (z.B. krankenkassen, Berufsgenossenschaft, Rentenversicherungen), die diese Aufgaben als Körperschaften des öffentlichen Rechts übernehmen. Sie sind organisatorisch wie finanziell selbstständig, der Staat hat lediglich die Rechtsaufsicht. Die einzelnen Aufgaben sind in den Sozialgesetzbüchern festgelegt.   Die Leistungen werden meist als für alle Versicherten gleiche Sachleistungen (Solidaritätsprinzip) oder als beitragsabhängige Geldleistungen (zum Beispiel Renten, Krankengeld) erbracht.   Die Pflichtversicherung basiert auf dem Prinzip der Solidarität. Unabhängig von der Inanspruchnahme der Leistungen zahlen alle Versicherten in die Versicherung ein.  
  • 5 Säulen der Sozialversicherung ·         Arbeitslosenversicherung (ALV) ·         Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ·         Pflegeversicherung (PV) ·         Deutsche Rentenversicherung (DRV) ·         Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
  • die gesetzliche Krankenversicherung (Leitorientierung, Personenkreis, Leistungsarten, Herausforderungen) sozialrechtliche Leitorientierung: Solidarität: Anspruch ALLE zu berücksichtigen Leistungsberechtigter Personenkreis: alle, jeder ist verpflichtend abgesichert: Ablösungsmöglichkeiten: privatrechtliche Krankenversicherung (PKV) oder beamtenrechtlichen Beihilfe   ·         kostenlose Mitversicherung von Familienmitgliedern (Kinder, Studenten, Auszubildende) ·         Krankheit als kollektiv abgesichertes soziales Risiko ·          90% der deutschen gesetzlich KV -          Einkommensabhängige nicht risikoabhängige Beiträge, aber Umverteilung: so                       Leistungen für alle gleich => Solidaritätsprinzip -           Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Kosten     Aufgabe:  die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern (§ 1 SGB V). Dazu gehört auch, Krankheitsbeschwerden zu lindern (§ 27 SGB V).   Leistungsarten: Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland werden von den Krankenkassen nach dem Sachleistungsprinzip erbracht Sachleistungen in ambulanten Diensten und stationären Einrichtungen, Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall (status erhaltend) Krankheitsprävention (Zahnmedizin)   Herausforderungen des Systems aus sozialwissenschaftlicher Perspektive: - wissenschaftlich medizinischer Fortschritt bringt teure Leistungen - Kostenentwicklung ist durch wachsenden Beitragsanteil nicht auszugleichen - Rationierung von Leistungen (Transparenz der Vergabekriterien)
  • gesetzliche Rentenversicherung (Leitorientierung, Personenkreis, Leistungsarten, Herausforderungen) Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist das größte soziale Sicherungssystem in der Bundesrepublik und bietet Schutz durch eine starke "Generation-übergreifende Solidargemeinschaft"-  Alter als ein, sozusagen, kollektiv abgesichertes soziales Risiko Leitorientierung: ist die Lebensstandardsicherung zur Statusorientierung. Leistungsarten: - Geldleistung => ersetzt im Alter das Arbeitsentgelt  Geschlecht, Alter oder Gesundheitszustand spielen für den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung keine Rolle. Wichtige Lebensphasen, zum Beispiel die Kindererziehung, werden mit abgesichert. - Rehabilitationsleistungen oder Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. -  Hinterbliebenenrente  Waisenrente  Die Rente ist individuell, weil sie sich aus dem jeweils versicherten Einkommen errechnet. Leistungen der Rentenversicherung werden aus den laufenden Beiträgen der Versicherten finanziert (sogenanntes Umlageverfahren) außerdem aus Beiträgen der Arbeitgeber und durch Bundeszuschüsse. Erwerbstätige Personen sichern Renten derÄlteren (Generationenvertrag) Höhe der Leistungen der Rentenversicherung durch Zeitfaktor, Geldfaktor und Statusfaktor bestimmt Leistungsberechtigter Personenkreis: Angestellte und Arbeiter, Auszubildende, Selbstständige, Eltern, Pflegepersonen   Versicherungsarten •    Pflichtversicherung (AG/AN - Anteil) •    Abgrenzung zur: - beamtenrechtlichen Pension, zur Betriebsrente oder zur privaten Rentenversicherung   Herausforderungen aus sozialwissenschaftlicher Perspektive: Problem: Geburtenrückgang, erhöhte Lebenserwartung, demografische Entwicklung, Arbeitslosigkeit •    früher passten sich die Renten dem Erwerbsniveau an: steigt das Erwerbseinkommen, steigen auch die Renten zu ähnlichen Teilen, so wird der Lebensstandard gesichert (statuserhaltend) - + 68% letzter Nettolohn, steuerfrei •    2000/01 Rentenreform: bis 2030 Absenkung des Rentenniveaus auf 46% des letzten Nettolohns (bis max. 43%, Untergrenze) •    Rentenformel: Reflexion der Biografie (Jahre der Erwerbstätigkeit, Einkommenshöhe) (unter,norm, über)– Rente ist nicht mehr statuserhaltend
  • gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) Pflege als kollektiv abgesichertes soziales Risiko   Voraussetzung für Leistungen der PV ist das Erreichen eines best. Grades der Pflegebedürftigkeit   sozialrechtliche Leitorientierung: Stärkung familiärer Leistungspotenziale bei Eintritt des Pflegefalls (Vermeidung von Sozialhilfebedürftigkeit/ Verarmung)   leistungsberechtigter Personenkreis: Versicherungspflichtig ist jede Person, die Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankenversicherung ist   Grundsatz: Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung (bei privater Krankenversicherung auch private Pflegeversicherung)   Pflegebedürftigkeit: wer dauerhaft erkrankt ist (länger als 6 Monate) wird zum Pflegefall und ab diesem Zeitpunkt greift die PV   erforderliche medizinische Feststellungen zum Vorliegen der Pflegebedürftigkeit und dem Schweregrad treffen die Fachkräfte des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen   Leistungsarten: nach Pflegestufen differenzierte Leistungen durch ambulante Dienste und in stationären Einrichtungen, die nur einen Teil des pflegerischen Bedarfs und der Kosten decken, Aufteilung der Mittel in finanzielle Leistungen und Sachleistungen z.B. Pflegehilfsmittel, Anpassung/Umgestaltung der Wohnung, Pflegekurse zur Schulungvon Angehörigen, Übernahme von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, Einbeziehung in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung Pflegeversicherung nur zum Teil mit Beiträgen der Beitragszahler abgedeckt (keine Vollversicherung): großer zusätzlicher Eigenanteil   Um eine vollständige Absicherung zu erzielen, ist der Abschluss einer privaten Pflege-Zusatzversicherung notwendig   Pflichtversicherung Arbeitnehmer und Arbeitgeber. ·         Träger der Pflegeversicherung sind die Krankenkassen
  • Erklären Sie kurz „Non – Profit Organisationen“ sind Organisationen, die einem gesellschaftlich als sinnvoll und notwendig anerkannten Leistungsauftrag folgen und dabei nicht in erster Linie vom Ziel der Gewinngenerierung geleitet werden.   Ziel: Gewährleistungen öffentlicher sozialer Dienstleistungsangebote durch freie Leistungsanbieter; Partizipation und Legitimation   unterschiedliche Wertorientierung (alle legitim => PLURALISMUS bilden die Non-Profit Organisationen ab   finaziert aus (Spenden), öffentliche Fördermittel, Stiftungen => Mitgliedsbeiträge aus den jeweiligen Gemeinden), Großgrundbesitzer (Kirchen und Verbände), Sponsoring, Spenden von Privatpersonen
  • NPO (Organisationsformen, Sinn, Probleme) Sinn: NPO heißt, dass Wirtschaftlichkeit und Reinvestition der Gewinne dem Zwecke der NPO dienen sollen, reine private Gewinnentnahme ist nicht möglich Freigemeinnützigkeit als Regelung des Steuerrechts (Abgabenordnung) Organisationsformen: Verein(Gründung, Satzung(Zwecke, Tätigkeiten usw.), Eintragung);-Gemeinnützige GmbH (privatwirtschaftlich) (Gründungskapital,); Stiftung (Stiftungskapital, StifterInnen, Stifterwillen(nicht demokratisch); Genossenschaften (Bsp.: Banken,Vincer,Wohnungsbau, Edeka, Rewe) Probleme: -          sachliche, soziale und zeitliche Selektivität organisierter Interessen, -          Angleichung (Professionalisierung), -          Ökonomisierung (Betriebswirtschaftliche Kriterien und Verfahren)
  • Erläutern Sie kurz den Familienleistungsausgleich Zielsetzungen des Familienleistungsausgleichs -  beinhaltet die Familie betreffende Leistungen, die den Aufwand ausgleichen sollen, der in Familien für Unterhalt und Ausbildung der Kinder (finanziell, zeitlich, Arbeitsmarkt, Wohnungssuche, Erwerbskariere) entsteht.  - es gibt kein spezifisches SGB zu Familien und Kinderleistungen (vereinzelt untergebracht)   Art der Leistungen: steuerliche Entlastungen und Transferleistungen: Geldleistungen, Sachleistungen (Kindergarten, Schule, Uni), Dienstleistungen (beratendes Jugendamt, Familienberatung bei Konflikten)   Das Bundesfamilienministerium nennt als Instrumente des Familienleistungsausgleichs: -          Kindergeld und  die steuerliche Freistellung von Kinderbetreuungskosten   Der Kinderfreibetrag dient der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums und das darüberhinausgehende Kindergeld wird als Transferleistung gezahlt.   außerdem gibt es spezifische, d.h. an bestimmte Lebenslagen und Zweckbindungen gekoppelte Leistungen   -          Elterngeld, -          Betreuungsgeld -          die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern in der Kranken- und Pflegeversicherung -          die Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung   Leistungen sind kinderbezogen, erziehungsbezogen oder ausbildungsbezogen      
  • Kommune (Was, Ziele) -          Verwaltungseinheit auf öffentlicher Ebene, trifft die wichtigsten Entscheidungen in Bezug             auf Hilfen -          Finanzgebung im Bereich Sozial Hilfen, Jugendhilfe usw. -          Ziel: Gewährleistung und Erbringung sozialer Leistungen sowie politische Partizipation  und Legitimation
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  • Kommunale Daseinsvorsorge Artikel 28. Abs. 2 GG Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.  
  • Kommunalverwaltung -          örtlicher öffentlicher Gewährleistungsträger -          Aufgabenfelder: Soziales, Ordnung, Kultur, Bildung, Ökologie (Daseinsfürsorge Ordnung             und Sicherheit) -          Aufgabenarten: Pflicht (ggf. wie Schulen, Straßenbau) und freiwillig z.B. Theater, Kultur,             Freizeit (ob und wie?) -          Gestaltungsmöglichkeiten: Organisationshoheit-, Satzungshoheit(bsp. Wie hoch ist die               Hundesteuer), Personalhoheit -          Verwaltungsstrukturen: Sozial- und Jugendarbeit
  • 3. Öffentliche (Gewährleistungs-) Träger und freigemeinnützige Leistungsanbieter Kinder- und Jugendhilfeausschuss Ist neben der Verwaltung ein Teil des Jugendamtes und somit ein wichtigster Bestandteil der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe =>  kommunales Verfassungsorgan Während die Verwaltung die laufenden Geschäfte erledigt, hat der Jugendhilfeausschuss ein Beschlussrecht in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Jugendhilfe  Er setzt sich zusammen aus Vertretern Öffentlicher Träger und Vertretern freigemeinnütziger Leistungsanbieter => Zweigliedrigkeit begründet sich in der Subsidiarität und ist Ausdruck des Gebots der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von öffentlicher und freier Jugendhilfe.  3/5 Mitglieder öffentliche Träger, 2/5 kleiner freier Träger + Verbände, die die Interessen der Kinder und Jugendlichen zu vertreten
  • Kinder und Jugendhilfeausschuss Ist neben der Verwaltung ein Teil des Jugendamtes und somit ein wichtigster Bestandteil der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe => ist ein kommunales Verfassungsorgan   Während die Verwaltung die laufenden Geschäfte erledigt, hat der Jugendhilfeausschuss ein Beschlussrecht in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Jugendhilfe   Er setzt sich zusammen aus Vertretern Öffentlicher Träger und Vertretern freigemeinnütziger Leistungsanbieter => Zweigliedrigkeit begründet sich in der Subsidiarität und ist Ausdruck des Gebots der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von öffentlicher und freier Jugendhilfe.   3/5 Mitglieder öffentliche Träger, 2/5 kleiner freier Träger + Verbände, die die Interessen der Kinder und Jugendlichen zu vertreten
  • Ziel des Familienleistungsausgleichs Familienleistungsausgleich beinhaltet die Familie betreffende Leistungen, die den Aufwand ausgleichen sollen, der in Familien für Unterhalt und Ausbildung der Kinder (finanziell, zeitlich, Arbeitsmarkt, Wohnungssuche, Erwerbskariere) entsteht
  • Leistungen im Familienleistungsausgleich steuerliche Entlastungen und Transferleistungen: Geldleistungen, Sachleistungen (Kindergarten, Schule, Uni), Dienstleistungen (beratendes Jugendamt, Familienberatung bei Konflikten) außerdem gibt es spezifische, d.h. an bestimmte Lebenslagen und Zweckbindungen gekoppelte Leistungen   -          Elterngeld, -          Betreuungsgeld -          die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern in der Kranken- und Pflegeversicherung -          die Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung   Leistungen sind kinderbezogen, erziehungsbezogen oder ausbildungsbezogen  
  • Instrumente im Familienleistungsausgleich -          Kindergeld -          Kinderfreibetrag (steuerliche Freistellung von Kinderbetreuungskosten) Der Kinderfreibetrag dient der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums und das darüberhinausgehende Kindergeld wird als Transferleistung gezahlt.   Allen Eltern steht für Kinder unabhängig von ihrem Einkommen Kindergeld zu. Die monatliche Höhe des Kindergeldes variiert in Abhängigkeit von der Anzahl der Kinder. Altersgrenze der Kinder liegt beim 18. Lebensjahr, bei arbeitslosen Kindern 21 und bei Kindern in Ausbildung/Studium bis zum vollendeten 25. Lebensjahr
  • Probleme von Non - Profit Organisationen -          sachliche, soziale und zeitliche Selektivität organisierter Interessen, -          Angleichung (Professionalisierung), Erfüllen die NPO die spezifischen Erwartungen der Stakeholder, nimmt man sie, als professionell tätig wahr. Zertifizierungen und die Einführung überprüfbarer Managementmethoden helfen  dabei, Anerkennung und Spenden zu erhalten.  -          Ökonomisierung (Betriebswirtschaftliche Kriterien und Verfahren) Einerseits sollten sich NPOs an ihrer Mission oder anderen inhaltlichen Werten orientieren, andererseits ist da der ökonomische Erfolg; kurzum: NPOs stehen in permanentem Widerspruch zwischen Sinn und Geld 
  • Ziel von Non - Profit Organisationen Gewährleistungen öffentlicher sozialer Dienstleistungsangebote durch freie Leistungsanbieter; Partizipation und Legitimation     haben unterschiedliche Wertorientierung (alle legitim und alle haben ihre eigene Bedeutung- => PLURALISMUS bilden die Non-Profit Organisationen ab
  • Leistungsarten der Pflegeversicherung (SGB XI) -  nach Pflegestufen differenzierte Leistungen durch ambulante Dienste und in stationären Einrichtungen, die nur einen Teil des pflegerischen Bedarfs und der Kosten decken => Aufteilung der Mittel in finanzielle Leistungen und Sachleistungen z.B. Pflegehilfsmittel, Anpassung/Umgestaltung der Wohnung, Pflegekurse zur Schulung von Angehörigen, Übernahme von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, ggf. “Taschengeld” für pflegende Familienangehörige (die ggf. nicht mehr arbeiten können) Einbeziehung in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung - Pflegeversicherung nur zum Teil mit Beiträgen der Beitragszahler abgedeckt (keine Vollversicherung): großer zusätzlicher Eigenanteil => Um eine vollständige Absicherung zu erzielen, ist der Abschluss einer privaten Pflege-Zusatzversicherung notwendig  
  • sozialrechtliche Leitorientierung (KV, RV, PV) sozialrechtliche Leitorientierung KV: Solidarität (Anspruch ALLE zu berücksichtigen) RV: Lebensstandardsicherung zur Statusorientierung PV: Stärkung familiärer Leistungspotenziale bei Eintritt des Pflegefalls (Vermeidung von Sozialhilfebedürftigkeit/ Verarmung)
  • Herausforderungen der RV Problem: Geburtenrückgang, erhöhte Lebenserwartung, demografische Entwicklung, Arbeitslosigkeit früher passten sich die Renten dem Erwerbsniveau an: steigt das Erwerbseinkommen, steigen auch die Renten zu ähnlichen Teilen, so wird der Lebensstandard gesichert (statuserhaltend) - + 68% letzter Nettolohn, steuerfrei 2000/01 Rentenreform: bis 2030 Absenkung des Rentenniveaus auf 46% des letzten Nettolohns (bis max. 43%, Untergrenze) Rentenformel: Reflexion der Biografie (Jahre der Erwerbstätigkeit, Einkommenshöhe) (unter,norm, über)– Rente ist nicht mehr statuserhaltend
  • §8 SGB VIII Umsetzung des Schutzauftrags -         JA muss gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bekannt sein => muss Gefahrenrisiko mit Fachkräften abschätzen -         Personenberechtigte + Kind muss einbezogen werden, solange der wirksame Schutz des Kindes gewährleistet ist. -         Hält JA Gewährung von Hilfe notwendig, so hat es diese den Personensorgeberechtigten/ Erziehungsberechtigten anzubieten.
  • Sicherstellung des Kinderschutzes durch: Bewertung von Gefährdungssituatiionen durch kommunikative und dialogische gestaltete Prozesse im „mehr Augen-Prinzip“ der Fachkräfte unter Nutzung von Beratung mit einer im Kinderschutz insoweit erfahrenen Fachkraft Beteiligung Personenberechtigter/Kind/Jugendlicher durch Gespräch zur Aufklärung und Bewertung des Sachverhalt Entscheidung über notwendige weitere Schritte Hinwirken, frei zugängliche Hilfe annhemen Ggf. Begleitung der Kontaktaufnahme durch JA
  • Merkmale von Sozialversicherungen 1)      Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich durch Beiträge der Versicherten und ihrer Arbeitgeber, die sich aus den Bruttolöhnen und -gehältern berechnen. 2)      Gewährung von Leistungen aus der Sozialversicherung setzt Mitgliedschaft i Institutionen der Sozialversicherung voraus 3)      Sozialversicherungsträger (z.B. krankenkassen, Berufsgenossenschaft, Rentenversicherungen) sind idR selbstverwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie sind organisatorisch wie finanziell selbstständig, der Staat hat lediglich die Rechtsaufsicht. Die einzelnen Aufgaben sind in den Sozialgesetzbüchern festgelegt. 4)      Die Pflichtversicherung basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Unabhängig von der Inanspruchnahme der Leistungen zahlen alle Versicherten einen bestimmten Prozentsatz ihres Bruttolohns in die Versicherung ein. 5)      Das Äquivalenzprinzip gilt in der Sozialversicherung lediglich bei der Gewährung von Geld- bzw. Einkommensersatzleistungen (Renten, Arbeitslosengeld, Krankengeld). Die Höhe dieser Zahlungen richtet sich nach der Höhe des Einkommens (Einnahmen, beitragspflichtige) und der Dauer der Einzahlung in die Sozialversicherung.  6)      Die Leistungen werden meist als für alle Versicherten gleiche Sachleistungen (Solidaritätsprinzip) oder als beitragsabhängige Geldleistungen (zum Beispiel Renten, Krankengeld) sowie Dienstleistungen (Jobbörse, Beratung) erbracht.
  • Leistungsarten KV Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland werden von den Krankenkassen nach dem Sachleistungsprinzip erbracht Sachleistungen in ambulanten Diensten und stationären Einrichtungen, Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall (status erhaltend) Krankheitsprävention (Zahnmedizin)
  • SGB VIII LEistungen Leistungen und 'andere Aufgaben' der Kinder- und Jugendhilfe sind: Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit Familienförderung Kindertagesbetreuung Hilfen zur Erziehung Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Hilfe für junge VolljährigeInobhutnahmeHerausnahmeVormundschaft, BeistandschaftRegisterauskunft an die Mutter (Negativattest = schriftliche Auskunft über Nichtabgabe und Nichtersetzung von Sorgeerklärungen)Beurkundungen (Vaterschaftsanerkennung, Unterhalt, Sorgeerklärungen).