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Fragenkatalog Gesetzeskunde (Subject) / Gesetzeskunde (Lesson)

klausur

This lesson was created by ronny.

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  • dif. von Recht Ist die Ordnung, die das Zusammenleben bindet, regelt durch Gebote, Verbote und Gewährungen Gesamtheit von Rechtsvorschriften, durch die das Verhältnis von Menschen geregelt ist!!!
  • dif. Arbeitsrecht Regelt das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Geber. Es ist der Teil der Rechtsordnung der alle normen umfasst die sich auf die ­arbeisverhältnisse der abhängigen tätigen bezieht.
  • Materielles Recht (grundsätzlich) Ordnen das Recht als Rechtsnormen Bürgerliches Recht Arbeitsrecht Strafrecht Sozialrecht Verwaltungsrecht Steuerrecht
  • formalles Rechtsnormen (ausdrücklich) dienen der Durchsetzung des Materiellen Rechts Zivilprozessrecht Arbeisgerichtsgesetz Strafprozessrecht Sozialgerichtsgesetz Verwaltungsgerichtsord. Finanzgerichtsordnung  
  • Rangprinzip der Rechtsnormen Überstaatliche Recht Völkerrecht (EU-Recht) Grundgesetz (Länderverfassung GG) Gesetzessrecht Tarifvertrag (TV) Betriebsvereinbarungen (BV) Arbeitsvertrag (AV)
  • Günstigkeitsprinzip Das Rangprinzip ist richtig, wenn eine Rangniedrigere Norm für den AN günstiger ist.
  • Spezialitätsprinzip Bei gleichrangigen Norm wird die allgemeine durch die Speziellen Norm verdrengt.
  • Erneuerungsprinzip Eine neuere Verdrängt die ältere Regelung
  • Grundsatz von Vorrang des Bundesrecht Bundesrecht hat Vorrang vor Landesrecht (Art.31GG)
  • GesetzesRecht geht in der Regel den Vertragsrecht vor AN kann nie schlechter gestellt werden als das Gesetz es vorsieht Gesetze nach Rechtsgebieten Geordnet Arbeitsvertragsrecht Arbeitsschutzrecht Arbeitsgerichtsbarkeit
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  • RichterRecht Gesetze und Verträge werden im Streitfall durch Arbeisgerichte ausgelegt Es ergeben sich bestimmte Auslegungsgrundsätze diese beeinflussen maßgeblich die Entwicklung des Arbeitsrecht Es werden Gesetz Vertreten Rechtsregellen geschaffen Es werden Gesetzeslücken geschlossen
  • VertragsRecht Kollektives Arbeitsrecht Betriepartner → Betriebsrat - AG  = BV Sozialpartner → Gewerksch. - AG verbände = Tarifver.
  • Individualarbeitsrecht umfasst die Norm die sich auf das Arbeitsverhältniss zwischen AN und AG bezieht AN soll geschützt werden in seiner Abhängigkeit AN steht im Mittelpunkt zwischen AN und AG werden ausdrücklich oder stillschweigend vereinbaren getroffen  
  • Arbeitsvertrag (unbefristet) wer schließt ein Vertragab wann beginne ich als was beginne ich + Tätigkeitsbeschreibung überstunden urlaub Probezeit 3-6M !!!! man kommt nicht Fristgerecht aus den Vertrag raus !!!! Kündigungsfrist Gesetzlich 14t nach Probezeit 4W Frotbildung Dienstfahrzeug Krankheit Lohnpfändung
  • Arbeitsvertrag (befristet) siehe unbefristet Plus ende des Arbeitsverhältniss wird genau dif. befristete Verträge können nicht Fristgerecht gekündigt werden es sei den es werden Fristen festgehalten können ohne sachliche gründe nur bei Neuerstellung abgeschlossen werden aber max 2j. und kann max in den 2j. 3x befristen
  • Kündigungsschutzgesetz (KSCHG) allg.KSCH nach 6M. Persönliche voraussetzung Betriebliche vorraussetzung (es müssen mehr als 10 arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt sein besondere KSCH Schwangere Behinderte Betriebsräte Jugendliche  
  • bei Betriebsbedingtekündigungen muß ein Sozialplan erstellt werden
  • Kündigungsarten ausser Betrieblichekün. inner Betrieblichekün. Verhaltensbedingte Kün. Personenbedingte Kün.
  • der Betriebsrat bei Kündigungen anhörung AG muß 7t. warten bevor der AN Gekündigt wird Betriebsrat kann WETO einlegen AG könnte trotzdem Kün. bei Fristlosen Kün. hat der Betreibesrat nur 3t zeit zur beratung