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Sozi (Subject) / SA 2 MAI (Lesson)
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- Staatsaufgaben: Nenne 3 mit Beispiel. Innere Sicherheit = z.B. Polizei Äußere Sicherheit = z.B. Armee Soziale Sicherheit = z.B. Wohngeld add. : Funktionierende Verwaltung = z.B. Behörden Förderung der Wirts. Entwicklung = z.B. Subventionen
- Menschenbild im Kommunismus / der Demokratie Nenne 2 Unterschiede: Kommunismus Demokratie Mensch hat wenig Freiheitsrechte Mensch hat viele Freiheitsrechte Unterordnung unter den Staat Mensch auf gleicher Ebene mit dem Staat Vorrang der Gemeinschaft Grenzen der Freiheit: Mitmenschen, Allgemein- (vor dem Individuum) heit, Staat -> durch Gesetze/Verordnuungen
- Welche Organe besitzen eine Bindung an die Grundrechte: Stichwort Gewaltenteilung Legislative: Gesetzgebende Gewalt -> Bundesrat, Bundestag, Parlamente Exekutive: Ausführende Gewalt -> Regierung, Verwaltung Judikative: Rechtsprechung -> Gerichte
- Nenne die Eckpfeiler unseres Staates Demokratie: gegensatz = Diktatur | Ausnahme: Volksbegehren auf Landesebene Bundesstaat Rechtsstaat: Rechtssicherheit, Rechtsgleichheit, Rechtsschutz vor Willkür | Staatliches Handeln ist an Recht und Gesetz gebunden, Anspruch auf rechtl. Gehör, Gewährung von Grundrechten Sozialstaat
- Art. 20 GG 1: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat 2: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt 3: Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden
- was gibt es neben der Horizontalen Gewaltenteilung noch und wie kann dadurch die die Machtkonzentration kontrolliert werden? neben horizontaler Gewaltenteilung existiert die vertikale Gewaltenteilung diese beschreibt die Aufteilung der Macht auf Bund, Länder und Gemeinden. Machtkonzentration kann dadurch verhindert werden, dass z.B. der Bundesrat Gesetzen zustimmen muss oder dass in bestimmten Bereichen (z.B. Unterricht) nur die Bundesländer das Recht zum Erlass von Gesetzen haben. Diese beiden ermöglichen, dass die staatliche Macht effektiv kontrolliert
- Aufgaben des Bundestags: - Parlamentarische Kontrolle -> gegenüber der Regierung, der Exekutive sowie den Einsatz der Bundeswehr !!! Kann auf Bundesebene doe Gesetze verabschieden !!! - Genehmigt internationale Verträge - Beschließt den Bundeshaushaltsplan - Einfluss auf doe Wahl der Bundeskanzlerin, sowie den Bundespräsidenten -> Regierungsoberhaupt geht direkt aus dem Parlament hervor - Kann aber auch die Bundeskanzlerin abwählen
- Die Wahl - Alle vier Jahre neue Wahlen - Volk entscheidet Machtverteilung - 19. Bundestag und somit aktueller fand am 24.09.2017 statt -> mit 709 Abgeordneten, zahlenmäßig größte - Mitglieder können sich zu Fraktionen oder Gruppen zusammenschließen
- Das Bundesverfassungsgericht - Allgemeines - Höchstes Bundesgericht Deutschlands - Sitz in Karlsruhe - Gegründet von Konrad Adenauer am 28. September 1951 - Überwacht Parlamente, Regierungen und Gerichte ob diese das Grundgesetz einhalten - Staatsorgane sind an seine Rechtssprechung gebunden
- Das Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen des BVERFG - Entscheidungen gelten für ALLE (Bürger und staatliche Gerichte) - Grundsätzlich wirken die Entscheidungen mit Wirkung auf die Vergangenheit - Entscheidungen sind bindend für Verfassungsorgane, Gerichte und Behörden
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- Aufgaben des Bundespräsidenten -Repräsentation der Bundesrepublik Deutschland nach innen und außen - Völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland - Abschluss von Verträgen m. auswärtigen Staaten - Beglaubigung von deutsch diplomatische Vertretern - Weitere Aufgaben: ~ Vorschlag für Wahl des Bundeskanzlers ~ Auflösung des Bundestags ~ Begnadigungsrecht für den Bund ~ Ernennuing und Entlassung des Bundeskanzlers