Testen und Entscheiden (Subject) / Testen und Entscheiden 1 (Lesson)
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Testen und Entscheiden 1
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- Grundgesetz Artikel 1(1) - Konsequenzen für Diagnostik? (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. > Schutz der Privat- und Intimsphäre
- Grundgesetz, Artikel 2 (1) - Konsequenzen für die Diagnostik? (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt ... > Selbstbestimmungsrecht
- Welche Kriterien müssen psychologische Testverfahren basierend auf dem Grundgesetz erfüllen? > wissenschaftlich ausreichend untersucht und abgesichert > umfassendes fachliches Wissen > Durchführung, Auswertung und Interpretation nur unter fachlicher Anleitung und Kontrolle
- Bitte erläutern Sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht in der Testpsychologie 1. Einwilligung rechtfertigt den Eingriff 2. unantastbarer Kernbereich 3. Grenzen durch Rechte anderer 4. Verhältnismäßigkeit in jedem Einzelfall
- Was versteht man unter "Einwilligung rechtfertigt den Eingriff"? Niemand darf zu einer psychodiagnostischen Untersuchung gezwungen werden, jeder muss selbst entscheiden können. Rechtswirksamkeit der Einwilligung: > Proband in Entscheidung frei > hinreichende Information + Einsicht in Verfahren > keine feste Form - schriftlich immer besser
- Was versteht man unter dem "unantastbaren Kernbereich"? Der Eingriff, der in die Willens- und Entschließungsfreiheit eingreift, ist unzulässig. > Anwendung von Drogen, Hypnose oder Täuschung
- Bitte erläutern Sie "Grenzen durch Rechte anderer"? Schutz des Persönlichkeitsrechts reicht nur soweit "nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung" verstoßen wird. Beispiel: erlaubter Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist eine psychologische Eignungsuntersuchung über die Verkehrstauglichkeit = erfolgt zur Sicherheit im Straßenverkehr
- Definieren Sie die "Verhältnismäßigkeit in jedem Einzelfall". selbst bei erfolgter Einwilligung, muss in jedem Einzefall geprüft werden, ob das diagnostische Interesse den Eingriff in die Intim- und Privatsphäre rechtfertigt und der Eingriff verhältnismäßig ist. Untersuchungsmethoden dürfen nicht beeinträchtigend, unzumutbar, schädigend, gefährlich oder belästigend sein!
- Ist diese psychologische Untersuchung zulässig? Warum ja, bzw. nein? Fallbeispiel 1: An einer Grundschule führt die dortige Beratungslehrerin mit dem Viertklässler Erwin Frech verschiedene psychologische Leistungstests und den HAWIE-Intelligenztest durch und hält ihn danach nicht für das Gymnasium geeignet. IQ-Test: HAWIE = falsches Verfahren; Zustimmung der Eltern/Kind? Testleiterin: Beratungslehrerin Anforderungsbezug: verschiedene Tests? - Bezug auf Fragestellung (Gymnasialeignung) Testmenge/Intervalle angemessen? Interpretation zulässig? - NEIN
- Sind diese Fragen zulässig? Welche Regeln sollte der die eignungsdiagnostischen Instrumente im Rahmen eines Assessment-Centers durchführende Psychologe beherzigen? Fallbeispiel 2: Paul Otto werden im Rahmen einer Bewerbung als Bankkaufmann in einem Assessment-Center intime Fragen nach den Beziehungen zu seinen Eltern und zu seiner Freundin gestellt. Frage zulässig? - NEIN Schutz der Privat- & Intimsphäre Verhältnismäßigkeit / Bezug (Untersuchungszweck) Zwang/Druck Regeln: > Einwilligung/Aufklärung > freiwillig, ohne Täuschung, Zwang + Druck, keine unzulässigen Inhalte > sachlich begründeter Anlass (Arbeitsplatzbezogen) > Vernichtung der Unterlagen bei nicht Einstellung
- Ist diese Untersuchung zulässig? Welche Regeln sollen berücksichtigt werden? Fallbeispiel 4: Herr Meister bewirbt sich auf eine Abteilungsleiterstelle bei einer Werkzeugfirma. Der Personalchef will mit ihm einen Persönlichkeitstest durchführen, um seine Führungsfähigkeit zu prüfen. Persönlichkeitsrecht: > schriftliche Einwilligung > Willens- + Entscheidungsfreiheit > rechte Dritter werden nicht verletzt > gewährleistet, wenn Spezifität vorhanden > Durchführung & Auswertung durch DP/Ma
- Wie ist die Qualität dieses Gutachtens zu bewerten? Fallbeispiel 5: In einem Sorgerechtsverfahren um den 6-jährigen Karl Kuhl vor dem Familiengericht erstellt eine Diplompsychologin ein Gutachten, das überwiegend auf projektiven Tests basiert. projektive Verfahren: mangelnde Reliabilität + Validität; unzureichende wissenschaftliche Absicherung 1. Einwilligung rechtfertigt den Eingriff: nur mit ausdrücklichem Einverständnis, Aufklärung 4. Verhältnismäßigkeit in jedem Einzelfall: Rückschlüsse auf Gesamtpersönlichkeit + innerpsychischer Prozesse > nicht als alleiniges Diagnostikverfahren (50:50; projektiv nur als Zusatz!)
- Wie lautet die rechtliche Beurteilung zur Verwendung eines Polygraphen? Verstoß gegen das Gebot, die Würde des Menschen zu achten: impliziert, dass die Person einer Behandlung ausgesetzt wird, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt. BRD: keine Gefährdung der Menschenwürde, wenn Untersuchung mit Lügendetektor freiwillig Schweiz: Verwendung von Lügendetektoren zur Wahrheitsfindung verfassungsmäßig unzulässig; darf auch nicht auf Antrag zur eigenen Entlastung eingesetzt werden
- Was misst ein Polygraph? physiologische Reaktionen, als Indikatoren des Erregungsniveaus
- Bitte grenzen Sie den Tatwissenstest vom Kontrollfragentest ab. Tatwissenstest: - indirekte Methode - Umstände, die nur für den Täter einen erkennbaren Bezug zur Tat aufweisen - Vergleich physiologischer Reaktion Kontrollfragentest: - direktes Verfahren - Beschuldigter wird direkt nach Tatbeteiligung gefragt - Fragen nach Normverstößen, es wird nahe gelegt auch diese zu verneinen (=Kontrollfragen) - Vergleich d. physiologischen Reaktion von Kontrollfragen vs. Frage d. Tatvorwurfs
- Eignet sich der Polygraph zur Wahrheitsforschung? Würde es nicht zu den Erfordernissen eines fairen Verfahrens gehören, dem Beschuldigten die Möglichkeit zu geben, seine Unschuld notfalls auch durch eine "unfreie" Aussage, eine nicht willentlich kontrollierte Offenlegung seines Wissens zu beweisen? Kontrollfragentest: Lügen = gesteigerte Erregung Unvereinbarkeit mit §136a StPO: Kontrollfragentest funktioniert nur, wenn Beschuldigter gezielt über Fähigkeit d. Polygraphs getäuscht wird. FAIR TRIAL: Erzeugung eines indirekten Drucks, Gebrauch von dieser Befugnis zu machen = faktischer Einwilligungsdruck
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- Nennen Sie ethische Standards, mit über die Rechtsnorm hinausgehendem Anspruch Loyalität gegenüber dem Berufsstand psychologische Begutachtung: > wissenschaftliche Fundiertheit, Sorgfalt u. Gewissenhaftigkeit bei Erstellung von Gutachten > Unzulässigkeit von Gefälligkeitsgutachten
- Erläutern Sie gemäß des BDP die Richtlinien für Gutachten und Untersuchungsberichte 1. Sorgfaltspflicht: sachliche + wissenschaftliche Fundiertheit 2. Transparenz 3. Einsichtnahme: Einwilligung d. Begutachteten; Hinwirkung auf Einsicht 4. Gefälligkeitsgutachten 5. Stellungnahme zu Gutachten von Kollegen
- Erläutern Sie gemäß BDP die besondere Verantwortung gegenüber Klienten/Patienten 1. Vertrauensverhältnis 2. Aufklärung und Einwilligung: Hinweis auf Risiken u. Alternativbehandlungen; Honorar und Kostenerstattung 3. Wahrung der Unabhängigkeit: keine persönliche Bindung 4. Recht auf Einzelberatung/-behandlung 5. besondere Sorgfaltspflicht heilkundlich tätiger Psychologen: Recht auf bestmögliche Behandlung; Fortsetzung angemessen beurteilen 6. Aufzeichnungen: aussagekräftige Aufzeichnungen (10 Jahre aufbewahren)
- Nennen und erläutern Sie die ethischen Prinzipien nach EFPA 1. Achtung vor den Rechten und der Würde des Menschen: Respekt, Vertraulichkeit, Einverständnis + Freiheit d. Zustimmung, Selbstbestimmung 2. Kompetenz: ethisches Bewusstsein, Grenzen d. Kompetenz, Grenzen von Vorgehensweisen, Kontinuierliche berufliche Weiterentwicklung, Berufsunfähigkeit 3. Verantwortung: Förderung hoher Standards; Vermeidung von Schaden; Nachsorge; erweiterte Verantwortung; Lösung von Dilemmata 4. Integrität: Anerkennung beruflicher Grenzen; Ehrlichkeit + Korrektheit; Aufrichtigkeit + Offenheit; Interessenkonflikte + Ausnutzung; Handlungen von Kollegen
