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Recht (Subject) / 1 BGB Allgemein (Lesson)
- Rechtssubjekte 1. natürliche Personen 2. juristische Personen - des öffenltichen Rechts - des Privatrechts
- Rechtsobjekte 1. Sachen - bewegliche - unbewegliche - wesentliche Bestandteile - unwesentliche Bestandteile 2. Rechte
- Rechtsfähigkeit Definition Träger von Rechten und Pflichten - natürliche Personen --> von Geburt bis Tod - juristische Personen --> von Gründung bis Auflösung bzw. von Eintragung bis Löschung
- Geschäftsfähigkeit Definition Fähigkeit wirksam Rechtsgeschäfte vornehmen zu können geschäftsunfähig § 104 BGB - Kinder unter 7 Jahren, nach Gerichtsbeschluss wegen dauernder krankhafter Störung der Geistestätigkeit --> unwirksam beschränkt geschäftsfähig §§ 106 ff. BGB - Kinder und Jugendliche ab 7 bis 18 Jahren, nach Gerichtsbeschluss wegen Alkohl- oder Drogensucht, Geistesschwäche --> schwebend unwirksam voll geschäftsfähig - natürliche Personen ab 18 Jahren
- Deliktfähigkeit Definition für unerlaubtes Handeln verantwortlich bzw. haften (schadensersatzpflichtig) nicht verwechseln mit Schuldfähig
- Rechtsgeschäfte Definition Rechtsgeschäft besteht aus einer oder mehreren Willenserklärungen, die allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandmerkmalen eine gewollte Rechtsfolge herbeiführen. Bsp.: einseitig: Kündigung zweiseitig: Kaufvertrag mehrseitig: Beschluss einer GmbH
- Willenserklärung Wille, eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen Abgabe des Willens durch: - ausdrückliche Erklärung - schlüssiges Verhalten - Schweigen Man unterscheidet: - empfangsbedürftige --> Kündigung, Annahme Vertragsangebot - nicht empfangsbedürftig --> Testament, Auslobung
- BGB besteht aus fünf Büchern 1. Allgemeiner Teil 2. Schuldrecht 3. Sachenrecht 4. Familienrecht 5. Erbrecht
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