Fachwirt für Versicherung und Finanzen (Subject) / Vorbereitung Prüfung Teil B - Schaden- und Leistungsmanagement Sach (Lesson)
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Schaden-und Leistungsmanagement Sach
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- Vorteile des VN bei einer Optimierung der Schadenbearbeitung - weniger Rückfragen (effektivere Prüfung, da alle Unterlagen komplett vorliegen) - geringere Kosten (Vorgang muss nur 1x in die Hand genommen werden) - kürzere Bearbeitungszeit - schnellere Regulierung (fallabschließende Bearbeitung in wenigen Tagen möglich) - höhere Kundenzufriedenheit (Qualität misst sich anhand des Zeitraums der Bearbeitung)
- Checkliste Schadenmeldung für den VN - unverzügliche Schadenmeldung - Einleitung von Schadenminderungsmaßnahmen - Übersendung von Unterlagen an den Versicherer - ggf. Einschaltung Sachverständiger - Sicherstellung von Ansprüchen gg. Dritte - kein Schadenanerkenntnis gg. Dritten - Auskunftserteilung - Befolgen der Anweisungen des Versicherers
- Maßnahmen zur Minderung eines Unterbrechungsschadens - Anmietung fremder Maschinen - Anmietung fremder Räume - Verkauf von fertigen bzw. noch nicht fertigen Teilen
- Repräsentant - wird dem VN gleichgestellt - muss die Befugnis haben - Rechte und Pflichten des VN einnehmen
- Controlling Steuerung, Regelung oder Lenkung Anwenden von Techniken und Instrumenten bzw. die Versorgung der Unternehmensleitung mit Informationen
- operatives Controlling - kurz-bis mittelfristig - ausführungsbezogene Planung, Analyse, Kontrolle - bereichsbezogen "to do the things right"
- strategisches Controlling - grundsätzlicher Natur - langfristig - gesamtunternehmensbezogen "to do the right things"
- Handlungsfelder des Schadenscontrollings - Sachverständigen-Management (Anzahl, Qualität und Einsatzzeit) - einheitliche Schadenregulierung (Priorisierung der Vorgänge) - Qualität der Sachbearbeiter (Schulungen) - klare Vorgehensweisen definieren - Qualität des Internetauftritts
- rechtliche Grundlage der Mietminderung § 536 BGB
- Mietausfallschaden Wohngebäudeversicherung - unabhängig vom Sachsubstanzschaden - Haftzeit 12 Monate - Höchstersatzleistung ist begrenzt auf den Mietzins oder dem ortsüblichen Mietwert bei selbst genutzen Immobilien
- Be-und Entladung im HGB Frachtrecht § 412 HGB
- beförderungssichere Verladung durch das beförderungsbedingte Ereignis wird die Ware nicht beschädigt
- betriebssichere Verladung Frachtführer muss dafür Sorge tragen, dass das Beförderungsmittel nach der Verladung während des Transports jeder Verkehrslage gewachsen ist.
- Verluste mindern (VN und VR) VR: - Ausschluss der Versicherung für diese Güter - Vereinbarung einer SB - Vereinbarung einer Gewinnbeteiligung - Erhöhung des Beitrages VN: - Wechsel des Beförderungsunternehmens
- Assistance-Leistungen (Definition) - zentraler Zusatznutzen - produktbegleitete Serviceleistungen - schaffen Mehrwerte für VN - VR: Netzwerk an Kooperationspartnern - VR: ursprüngliche Intention: Schadenkosten senken, Risiko einschränken
- juristische und allgemeine Assistance - Beschwerdestellen - Callcenter - Produkthotlines
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- technische Assistance - Gutachter - Pannendienste - Autovermietungen
- Home-Assistance - Handwerker-Service - Schlüsseldienst - Umzugsservice
- gesetzliche Haftungshöchstgrenze Transport § 431 ff HGB
- grobe Fahrlässigkeit - Repräsentant = dem VN gleichzusetzen - kein Augenblicksversagen - Kausalitätsgegenbeweis kann der VN nicht führen - Quotelung je nach Verschuldensgrad
- versicherte Positionen in der GuV - Umsatzerlöse - Erhöhungen oder Verminderung des Bestandes - andere Eigenleistungen - sonstige betriebliche Erträge - Personalaufwand - Abschreibungen - sonstige betriebliche Aufwendungen - Zinsen oder ähnliche Aufwendungen
- Fixkosten GuV Löhne, Gehälter, Zinsen aus Fremdkapital
- variable Kosten GuV vom laufenden Umsatz abhängige Kosten z.B. bezogene Ware, Umsatzsteuer, Frachten/Porto
- materielle Deckungsprüfung (LW-Schaden) - Prüfung einer möglichen Obliegenheitsverletzung - Prüfung, ob ein gefahrerhöhender Umstand vorlag - Kausalitätsprüfung - grobe Fahrlässigkeit prüfen - Prüfung, ob eine Kontrolle stattfand - ggf. Wetterinfos einholen - Feststellung der Schadenhöhe - Überprüfung der Versicherungssumme - Sicherung möglicher Regressansprüche
- Kostenpositionen Havarie Grosse - Schadenabwendungs- - Schadenminderungs- - Schadenfeststellungskosten - Kosten der Umladung, sowie die Mehrkosten der Weiterbeförderung infolge eines Versicherungsfalles
- Selbstbehaltsvarianten - Abzugsfranchice: z.B. 250 € - jeder Schaden wird um 250 € gekürzt - Integralfranchise: z.B. 250 € - jeder Schaden unter 250 € wird nicht ersetzt, Schäden über 250 € volle Leistung ohne Abzug - Prozentualer SB mit Mindest-SB: z.B. 10 % mind. 250 € - zeitlicher SB - in der Ertragsausfallversicherung 48 Std.
- Deckungsbeitragsrechnung und Kriterien = Verfahren zur Ermittlung des Betriebsergebnisses des Versicherungsunternehmens bezogen auf die einzelnen Kostenträger (Trennung variable und fixe Kosten) Kriterien: - Beitragshöhe - Schadenaufwand - Schadenregulierungskosten - Provisionshöhe - Verwaltungs-und Abschlusskosten
- Möglichkeiten für einen positiven Deckungsbeitrag - Prämienerhöhung - Verringerung der Schadenzahlungen durch neue SB oder erhöhte SB - Einschränkung der versicherten Sachen - Vereinbarungen von Entschädigungsgrenzen - Verringerung der Courtagesätze
- Vorteile einer elektronischen Schadenakte - kein Ausdrucken (umweltschonend) - richtige Zuordnung (automatisch) - flexible Steuerung des Posteingangs - jeder Sachbearbeiter ist auskunftsfähig - VN kann über die durchgeführten Bearbeitungen informiert werden - VN können Schriftstücke nochmals zur Verfügung gestellt werden
- Incotherms - CIF Klausel die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung geht vom Verkäufer auf den Käufer über, - sobald die Güter an Bord des Schiffes verstaut sind - bzw. der Verkäufer den Käufer die am Hafen angelieferte Ware verschafft hat
- SWOT-Analyse S= Stärken des Versicherers nutzen, um Risiken abzuwenden W = Weakness = Schwächen des Versicherers eliminieren - Risiko in Chance umwandeln O = Opportunities = Chancen - verfolgen von neuen Chancen, die zu den Stärken des Versicherers passen T = Threats = Bedrohungen der Schadenverlauf - Großschäden ohne ausreichende Kompensationen
- Eingangsgrößen für das operative Schadencontrolling - Schadenanzahl - Schadenhöhe - SB - Gesamtschaden eines Kollektivs - Kosten - Höhe der Rückstellungen
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- Funktionen des Controllings - Informationsfunktion - Planungsfunktion - Steuerungsfunktion - Überwachungsfunktion - Frühwarnfunktion
- § 38 VVG Zahlungsverzug der Folgeprämie
- Schadenminderungsmaßnahmen bei einem Feuerschaden - Zutritt zum Objekt verschaffen - umgehend die Feuerwehr informieren - Fenster und Türen schließen - sofern möglich, brennbares Material aus dem Gefahrenbereich bringen - Anmietung von Hallen - notdürftige Instandsetzung
- Gefahrtragungsübergang im BGB geregelt
- Regressmöglichkeiten Voraussetzung der Schaden muss dem Grunde und der Höhe nach anerkannt worden sein § 86 VVG - VR ersetzt den Schaden des VN - durch die Zahlung geht der Schaden vom VN auf den VR über
- Schadenhäufigkeit (Definition) Zahl der Schäden während eines bestimmten Zeitraumes, bezogen auf die Zahl der Verträge im Versicherungsbestand
- Zeitreihenanalyse Zusammenstellung von Kennzahlen der Schadenstatistik über einen mehrjährigen Zeitraum und hinsichtliche Analyse der Auffälligkeiten
- Anweisungen zur Feststellung des Transportschadens - Güter müssen sofort auf Schäden untersucht werden - Ersatzansprüche gg. den Frachtführer sicherstellen - Minderung und Abwendung weiterer Schäden zu sorgen - unverzüglich den Havarie-Kommisar hinzuziehen - vollständige Schadenunterlagen einreichen
- Obliegenheiten - vertragliche und gesetzliche - Regelungen im § 28 VVG - Leistungsfreiheit bei Verletzung - ggf. Quotelung - Beweislast: objektive Vorhandensein einer Verletzung muss der VR - VN muss beweisen, dass kein Kausalzusammenhang bestanden hat
- Unterlagen zur Schadenmeldung eines Transportschadens - Schadenrechnung - Versicherungszertifikat - Schaden/Havarie-Bericht - Handelsrechnungen im Original - Beförderungspapiere - Haftbarmachung des Drittverursachers - Lieferscheine
- Doppelversicherung im Innen-und Außenverhältnis Außenverhältnis wenn eine Unterversicherung vorliegt: - Entschädigung nicht höher als der entstandene Schaden Innenverhältnis: - Verteilungsplan anhand Verteilungsgrundlage Entschädigung= Schaden x Versicherungssumme: Versicherungswert
- grundsätzliche Schadenminderungsmaßnahmen - Zutritt zum Objekt beschaffen - Wasser abstellen / Räume leerpumpen - Objekt notdürftig Instand setzen - Maschinen anmieten - beschädigte Gegenstände sichern
- Havarie Grosse = regelt die Verteilung von außergewöhnlichen Kosten zwischen Schiff, Fracht-und Ladung, die durch eine Rettung aus einer gemeinsamen Gefahr anfallen = wenn der Kapitän eines Schiffes zur Rettung aus unmittelbarer gemeinsamer Gefahr für Schiff und Güter außergewöhnliche Aufwendungen veranlasst
- Subsidiärdeckung bedeutet im Versicherungswesen, dass eine Versicherung eine bestimmte Leistung erst nach der Inanspruchnahme einer anderen Police erbringt.