Öffentliches Recht (Subject) / Einführung öR (Lesson)

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  • Struktur von Rechtsnormen: 1. Befehlssätze 2. Abstrakt/generell: abstrakt: bezieht sich nicht konkret auf einen Sachverhalt (keine Infos über Ort u. Zeit, Bsp: zwei Fahrzeuge). in sachlicher hinsicht generell: bezieht sich nicht auf ein Individuum, der Adressatenkreis ist generell. in pers. hinsicht Satz: generell-abstrakte Regelung, die erst duch ihre Anwendung konkret und individuell wird.
  • Struktur von Rechtsnormen: gebieten= Bsp. Art. 1 Abs 1 S 1 i.V. mit S 2 (ohne S 2 wäre es verbot), verbieten, erlauben und freistellen (es gibt Rechtsnorm, aber Freistellung ist Ausnahme zu der Norm)
  • Rechtsnorm Tatbestand und Rechtsfolge: Tatbestand: deskriptiv oder normativ = Regel (benötigt mehr wissen)
  • Hilfsnorm Erläuterung, Legaldefiniton, Einschränkung, Fiktion (gilt = Merkmal, erdacht/tun so als ob z.B. Zustellung Post), Verweis.
  • Auslegungsgesichtspunkte: 1. Wortlaut: Was bedeutet das Wrt im Sprachgebrauch? 2. Die Gesetzgebungsgeschichte: 2 Möglichkeiten: Verfolgung der Entstehung der Rechtsnorm oder Vorgängerversion anschauen 3. Systematik: Nachbarschaft, wie steht der Text zu anderen Rechtstexten, Höhere/Niedrigere §§ 4. Verfassungs und Richtlinienkonformität: EU-Recht (höherwertiges Recht) 5. Sinn und Zweck: Gesetzgeber schreibt es vorne rein (welcher Interessenskonflikt entsteht und wie löst der Gesetzgeber das Gesetz?)
  • Annahme systematische Auslegung: 1. Widerspruchsfreiheit: Gesetzt widerspricht sich nicht selbst 2. Nichtredundanz: sagt nichts überflüssiges 3. Vollständigkeit: keine Regelungslücke 4. systematische Ordnung: sinnvoll geordnet
  • Gleichhandlungsgrundsatz Weder wesentlich Gleiches willkürlich ungleich, noch wesentlich Ungleiches willkürlich gleich behandeln. willkürlich: Differenzierung ist nicht am Gerechtigkeitsgedanken orientiert Bsp. Bafög, 2 Studenten ungleich behandelt: 1. wesentlich gleiches (beide immatr.) 2. willkürlich ungleich behandelt. (einer bekommt Bafög, andere nicht) 
  • Verhältnismäßigkeitsgrundsatz: geeignet = wird das Problem gelöst? erforderlich = gibt es kein milderes Mittel? angemessen = entsteht kein krasser Nachteil?/steht es im Verhältnis? Bsp. Fahrradhelm: Problem angemessen : Helmanschaffungskosten sind sehr teuer= stehen nicht im Verhältnis.
  • Analogie Regelungslücke: sagt nichts über unter 18 jährige aus Planwidrigkeit dieser Lücke: Gesetzgeber wollte das nicht Analogiefähige Norm: Normzweck feststellen: es geht um eine vermutete Reife (mit 18), da es zu mühsam ist die individuelle Reife festzustellen kein Analogieverbot
  • Juristische Argumentation rechtsfolgebegründend, rechtsfolgebegrenzend
  • materielles und formelles Gesetz: materiell: generell-abstrakte Regelung, das Rechte und Pflichten ändert etc. Formell: durch Gesetzgebungsverfahren erlassen
  • Rechtsverordnung u. Satzung R= mat. Ges. von Exekutivorgan S= von jur. Person d. öR.
  • Grundrechtsverletzung Freiheitsrechte: Schutzbereich: persönlich (jedermann) und sachlich (Schutzobjekt, bestimmte Personengruppe) Eingriff: jedes staatl. Handeln, das Rechtsgut beeinträchtigt (mittelbare auch) Rechtfertigung: Bestimmtheitsgebot, Verhältnismäßigkeit, praktische Konkordanz (abwägen zw. zwei Grundrechten)