Staatsorganisationsrecht (Subject) / Bundestag (Lesson)

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Aufgaben und Funktionen des Bundestages und vieles mehr zur einfacheren Verständnis

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  • Aufgaben und Befugnisse - Gesetzgebungsfunktion - Kontrollfunktion der Regierungsarbeit un der Verwaltung - Verabschiedung des Bundeshaushalts - Wahlfunktion des Bundeskanzlers (Art 63 Abs. 1 GG) und des Bundespräsidenten (Art. 40 Abs. 1 GG) - Willensbildungsfunktion des Bürgers - Artikulationsfunktion 
  • Mit welchen Mehrheiten fasst der Bundestag seine Beschlüsse? Mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (relative Mehrheit) -> Art 42 Abs.2 GG Mit welcher Mehrheit der Bundestag seine Beschlüsse fasst hängt ganz vom zu beschließenden Akt ab. Solange das GG keine andere Mehrheit vorschreibt, beschließt der Bundestag mit einfacher Mehrheit (Mehrheit der abgegebenen Stimmen 50% +1) nach Art. 42 II GG. Daneben existiert noch die Absolute Mehrheit nach Art.121 GG, welche die Mehrheit (50% +1) der gesetzlichen Mitgliederzahl meint. Außerdem gibt es die einfache Zweidrittel-Mehrheit nach Art. 77 IV GG (2/3 der abgegebenen Stimmen) sowie die qualifizierte Zweidrittel-Mehrheit (2/3 Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl) nach Art. 61 I S. 3 und 79 II GG.
  • Was versteht man unter personeller und sachlicher Diskontinuität des Bundestages? Personelle Diskontinuität: Alle Abgeordneten des alten Bundestages verlieren mit Ablauf der Wahlperiode ihr Mandat Sachliche Diskontinuität: Mit Beendigung der Legislaturperiode gelten alle eingebrachten Gesetzesvorlagen, aber auch interne Regelungen und Entscheidungen (wie z.B. Anträge, Anfragen, Geschäftsordnung selbst) NICHT mehr (für den jeweils neuen Bundestag) fort -> 125 GOBT
  • Sitz des Bundestags Reichstagsgebäude in Berlin
  • Bezeichnung der Politiker im Bundestag Abgeordnete
  • Was ist eine Fraktion und wo finden sich dazu Regelungen? Im Plenarsaal des Bundestag darf sich nicht jeder Bundestagsabgeordneter hinsetzen wo er möchte. Bundestagsabgeordnete, die zu einer Partei gehören, sitzen zusammen. Ihre Gruppe nennt man Fraktion. Die Fraktionen des Deutschen Bundestages sind Zusammenschlüsse von mindestens 5 % der Bundestagsmitglieder (vgl. § 10 Abs. 1 GoBT). Sie stellen zentrale Handlungseinheiten des Bundestages dar. [Quelle: Wikipedia]
  • Wie lassen sich Ausschüsse des Bundestages einteilen und wie arbeiten diese Ausschüsse? Es gibt vier Ausschüsse: Untersuchungsausschuss Art. 44 GG - erhebt in öffentlicher Verhandlung die erforderlichen Beweise  - Festhaltung der Ergebnisse in einem Untersuchungsbericht - kann von 25% der Mitglieder des Bundestages ins Leben gerufen werden  Fachausschuss Art. 45 - 45c GG - Zusammenschlüsse von Experten der Fraktionen zu bestimmten Themen - i.d.R. gehört zu jedem Ministerium ein Fachausschuss  Pflichtausschüsse Art. 45 GG - Ausschuss für Angelegenheiten der EU - Ausschussbfür auswärtige Angelegenheiten - Petitionsausschuss - Ausschuss für Verteidigung Freiwillige Ausschüsse
  • Wahlfunktionen -        Wahl des Bundestagspräsidenten (Art. 40 I GG) -        Wahl des Bundeskanzlers (Art. 63 GG) -        Mitwirkung bei der Wahl des Bundespräsidenten (Art. 54 GG) -        Mitwirkung bei der Wahl der Bundesrichter (Art. 94 I GG) -        Wahl des Wehrbeauftragten (Art. 45b GG)
  • Kontrollfunktion -        Wahlprüfung und Mandatsverlust (Art. 41 GG) -        Zitierrecht (Art. 43 GG) -        Untersuchungsausschüsse (Art. 44 GG) -        Bundespräsident (Art. 61 GG) -        Bundeskanzler/ konstruktive Misstrauensvotum (Art. 67 GG) -        Bundesrichter (Art. 98 III GG) -        die Feststellung des Haushaltsplans (Art. 110 GG)
  • Sonstige Rechte/ Funktionen -        Mitwirkung in EU-Angelegenheiten (Art. 23 GG) -        Petitionsausschuss (Art. 45c GG) -        Feststellung des Verteidigungsfalles (Art. 115a ff. GG)  
  • Unter welchen Voraussetzungen darf ein Untersuchungsausschuss im Bundestag tätig werden? Nach Art. 44 I GG schon auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Bundestages muss ein Untersuchungsausschuss einberufen werden. (Ausdruck des Minderheitenschutzes)