12
Verkehrsrecht (Subject) / Definitionen der Begriffe zu den §§ der StVO (Lesson)
Advertisement
- Öffentlicher Verkehrsraum Unter öffentlichem VKR versteht man alle: -Wege,Plätze oder Flächen -die aufgrund wegerechtlicher Widmung -oder Ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse -mit Zustimmung -oder stillschweigender Duldung -zur Nutzung tatsächlich offen stehen.
- Schädigen Zufügen eines wirtschaftlichen Nachteils / Verletzung von Menschen
- Gefährden Ist ein Zustand der die Besorgnis begründet, dass ein schädigendes Ereignis unmittelbar bevorsteht. es hängt nur noch vom Zufall ab, ob der Schaden eintritt.
- vermeidbar wenn anderes Verhalten möglich und zumutbar ist
- Behindern Beeinträchtigung des sich ordnungsgemäß verhaltenen VKT über das verkehrsübliche Maß hinaus.
- Belästigen hervorrufen einen seelischen oder körperlichen Unbehagens.
- Verkehrsteilnehmer ist, wer sich verkehrserheblich verhält, d.h. körperlich und unmittelbar durch handeln oder pflichtwidriges Unterlassen auf den Ablauf von Verkehrsvorgängen einwirt.
- Anderer ist, jede natürliche oder juristische person die vom verhalten des VKT betroffen wird.
- Gefährdungsabstand: 1/4 Tachowert
- mäßige Geschwindigkeit darunter versteht man eine Geschwindigkeit bei der man sofort anhalten kann ohne hartes,erschreckendes bremsen
- Advertisement
- Vorfahrt: Ein Vorfahrtsfall liegt immer dann vor, wenn sich die Fahrspuren zweier Fahrzeuge, die aus unterschiedlichen Straßen kommen,schneiden oder so stark nähern würden, dass ein ungehindertes Weiterfahren des berechtigten unmöglih wäre.
- Regelabstand 1/2 Tachowert in m.