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Gesundheitsmanagement (Subject) / basics (Lesson)
basics zum Management im Gesundheitswesen
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- Nennen und erläutern Sie die drei unabhängigen Gewalten in Deutschland. Die drei unabhängigen Gewalten I Gesetzgeber(Legislative) auf Bundesebene (Zweikammer- system): Bundestag (direkt gewählt), Bundesrat (BL-Vertreter)auf Landesebene: Landtage (direkt gewählt) II Regierung(Exekutive) - Bundesregierung, Kanzler (vom Bundestag gewählt) III Rechtsprechung (Judikative)
- Nennen Sie die staatlichen Akteure im deutschen Gesundheitswesen auf Bundesebene. Bundesebene • BMG Erarbeitung von Gesetzentwürfen, Rechtsverordnungen, VerwaltungsvorschriftenRechtsaufsicht über bundesunmittelbare Verbände/Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung in Kranken- u. Pflegeversicherung (GKV- Spitzenverband, KBV, G-BA)Arbeitsschwerpunkte: Reform der Kranken- und Pflegeversicherung, Förderung der Primärprävention und der Patientenrechtestellt Drogen- sowie Patienten/Pflegebeauftragte, Beratung durchSachverständigenrat
- Welche dem BMG nachgeordneten Gesundheits- behörden gibt es auf Bundesebene? Nachgeordnete Behörden des BMG: ? Robert Koch-Institut (RKI) (Krankheitsüberwachung und -prävention)? Paul-Ehrlich-Institut(PEI)BundesinstitutfürImpfstoffeundbiomedizinsche Arzneimittel? Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI)? Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)? Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
- RKI? -verantwortlich für die Erkennung, Verhütung sowie Bekämpfung von Krankheiten -nationale Öffentliche-Gesundheits_institut -zentrale Rolle bei der Prävention und Überwahung von infektionskrankheiten hinsichtlich der Datenerfassung, Koordinierung von Interventionen, Risikokommunikation und internationaler Zusammenarbeit sowie Durchführung mikrobiologischer und epidermiologischer Forschung als auch eine gestärlte Rolle bei nichtübertragbaren Krankheiten
- BfArM? Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte -zentrale Zulassungsstelle für AM und überwacht die Sicherheit vom AM und Medizinprodukten -ca. 1100 MA -Bonn
- PEI? Paul-Ehrlich-Institut oder Bundesinstitut für Impfstoffe und biomed. AM -prüft und bewertet Nutzen und Risiko biomed. Human-AM und immunologischer Tier-AM im Rahmen der klinischen Entwicklung, Zulassung und danach -führt auch eigene experimentelle Forschung durch -ca. 8000 MA -Langen
- BZgA? Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung -entwickelt gemeinsam mit Kooperationspartnern Strategien zur gesndheitlichen Aufklärung und Prävention und setzt sie in Kampagnen und Projekten um -Themen: Suchtprävention, Prävention von Infektionskrankheiten (insb. HIV/ Aids), Aufklärung zum Thema Organ- und Gewebespende -ca. 1500 MA -Köln
- DIMDI? deutsches Institut für Medizinische Dokunmentation und Information -der fachlich interessierten Öffentlichkeit aktuelle Information aus dem gesamten Gebiet der Medizin und ihrer Randgebiete zur Verfügung stellen -für die Herausgabe deutschsprachiger Versionen der Klassifikationssysteme, wie z.B. die Internationale klassifikation der Krankheiten (ICD-10-GM) oder den Operationen- und Prozedurenschlüssel in der Medizin (OPS), zuständig -ca 150 MA -Köln
- Was versteht man unter der ausschließlichen Gesetzgebung und der konkurrierenden Gesetzgebung? Gesetzgebungskompetenz prinzipiell bei Bundesländern Ausschließliche Gesetzgebung sieht vor, dass allein der Bund berechtigt ist einige Bereich durch Gesetze zu regeln 17 Gebiete u.a.: • Auswärtigen Angelegenheiten• Verteidigung• Währung, ... Konkurrierende Gesetzgebung Länder können nur Bereiche regeln, soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht Gebrauch gemacht hat
- Wodurch wird die GKV geregelt? Der Bund ist für folgende Bereiche laut der konkurrierenden Gesetzgebung (GG Art. 74) verantwortlich: SozialversicherungWirtschaftliche Sicherung von Krankenhäusern & Regelung der Krankenhauspflegesätze: Bund darf nur Gesetze erlassen, die bundeseinheitliche Regelung erfordern (zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse)Hochschulzugang/abschlüsse, Approbationsordnung/Curricula von Ärzten u. anderer medizin. BerufsgruppenStrahlenschutz, Maßnahmen gegen die öffentl. Sicherheit gefährdende KrankheitenArzneimittel SGB V: Gesetzliche Krankenversicherung (1989)
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- Welche Kompetenzen für Regulierung und Planung haben die Bundesländer in Bezug auf Akteure im Gesundheitssystem und innerhalb der GKV? Die Bundesländer sind verantwortlich für: Organisation stationärer Krankenversorgung: Krankenhausplanung, Finanzierung und InvestitionenZulassung, Aufsicht, Regulierung, Finanzierung vonAusbildungen in GesundheitsberufenAufsicht über die landesunmittelbaren Institutionen und Akteure : Kassenärztliche Vereinigung (KV & KZV), Landeskrankenhausgesellschaften, Landesverbände der Krankenkassen und landesunmittelbare Krankenkassen, Ärzte –und ApothekerkammernOrganisation des Öffentlichen Gesundheitsdienstes Landesunmittelbare Krankenkassen = ihr Tätigkeitsgebiet ist auf bis zu drei Bundesländer beschränkt, sie unterliegen der Landesaufsicht
- Skizzieren Sie kurz die historische Entstehung der Krankenkassen in Deutschland. Was ist eine deutsche Besonderheit? Deutschland war erstes Land mit Sozialversicherung auf nationaler Ebene, beginnend mit: „Gesetz betreffend die Kranken- versicherung der Arbeiter“ - 1883 PrimärkassenHilfskassen? Sachleistungen 50% (aktuell 95%)? Kostenlose ambulante Behandlung, Medikamente, Hilfsmittel, Krankengeld? durch AN und AG selbstverwaltete Kassen? Keine Regelung von Beziehungen zw. Kassen/Ärzten und Qualifikationen? Einführung des Solidaritätsprinzips? Versicherungspflicht für Arbeiter, nicht für Lehrer, Kommunalbeamte, Geistliche Geburtsstunde der PKV: bis heute deutsche Besonderheit
- Beschreiben Sie mit Hilfe des Dreiecks die Grundzüge des deutschen Gesundheitssystems? Beitragseinnehmer->Zahler ("Third-party payer) Ressourcenmobilisierung/ Leistungseinkauf/ Verträge/ -aufbringung Regulierer Vergütung Regulation Bevölkerung (Versicherte/ Pat.) <-> Leistungserbringer Versicherung:WerWas(Leistungen) Zugang und Versorgung
- Nennen Sie die Akteure auf der korporatistischen Ebene innerhalb des Systems der GKV. Leisungserbringer: kassenärtzl. Vereinigungen (KVen)-> Orga von Ärzten die GKV-Versicherte ambulant behandeln, kassenzahnärztl. Vereinigungen (KZVen)-> vertritt pol Interessen von Vetragsärzten auf Bundesebene, bzw. ihre Bundesvereinigungen, DKG-> Zusammenschluss von 12Spitzen- und 16 Landesverbänden der Krankenhausträger Zahler (Kostenträger): KK und GKV-Spitzenverband (seit 2009)-> fungieren unabhängige KK als Zahler, die seit 2009 im GKV-Spitzenverband organisiert sind; Aufgaben GKV Spitzenverband: – vertritt Interessen der gesetzlichen Krankenkassen auf Bundesebene– verantwortlich für die Erfüllung aller wettbewerbsneutralen Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (u.a. Verhandlungen über Kollektivverträge sowie Vergütungsvereinbarungen für Leistungserbringer im stationären und ambulanten Sektor)– Festsetzung der Festbeträge für Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel– Vereinbarungen von Rahmenvorgaben für Verträge auf Landesebene Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA): wichtiges Gremiunder Gemeinsamen Selbstverwaltung, Vertreter der Leistungserbringen, Ausgabenträger, Patientenverteter ohne Stimmrecht sowie neutrale Mitglieder; Aufgaben: ? Erlässt Richtlinien, die GKV-Leistungskatalog definieren und bindend sind für alle Akteure? Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung in GKV? Leistungsdefinition (z.B. durch Bewertung von Nutzen und Wirtschaftlichkeit) Bereiche der G-BA Richtlinien u.a.: ? Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten? Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden? Qualitätssicherung? Disease Management Programme (DMP)
- Wesentliche Akteure und ihre Aufgaben Korporatistische Akteure anderer gesundheitssystemrelevanter Bereiche der Sozialversicherungsträger: – BerufsgenossenschaftenundUnfallkassen,– Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für medizinische Rehabilitationsmaßnahmen,– separatfinanziertesozialePflegeversicherung Kammern freier Heilberufe: – Körperschaften öffentlichen Rechts, durch Landesgesetze reguliert– zuständig für die Weiterbildung, Anerkennung von Fachgebiets- und Zusatzbezeichnungen, Fortbildung, für berufliche und ethische Belange sowie für die Vertretung des jeweiligen Berufsstandes in der Politik und Öffentlichkeit– auf Bundesebene: Arbeitsgemeinschaften (z.B. Bundesärztekammer) Streitigkeiten im öffentlich-rechtlichen Bereich:Sozialgerichte Vielzahl an freiwilligen Organisationen: – Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlich-Medizinischer Fachgesellschaften; berufsständischen Gruppen wie z.B. der Deutsche Hausärzteverband; Bundesverband Medizintechnologie; gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen, Behindertenverbänden undOrganisationen sozialversicherter Personen, ...