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Bilanztheorie (Subject) / Kapitel 7 Bezüge des Handelsrechts zu den klassischen Bilanztheorien (Lesson)

Modul Rechnungslegung

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  • Was versteht man bei der Bildung einer Rückstellung unter einer Außen-, was unter einer Innenverpflichtung? Die Außenverpflichtung bezieht sich auf die statische Bilanztheorie nach Simon. Gemäßdieser ist die vorrangige Aufgabe der Ausweis aller Vermögens- und Schuldenposten zumBilanzstichtag. Der Ausweis von Rückstellungen wird somit auf Verpflichtungen gegenüberDritten beschränkt – die sog. Außenverpflichtung – bei denen die Inanspruchnahme dieserVerpflichtung hinreichend sicher ist. Da Schmalenbach auf die Ermittlung des periodengerechten Gewinns abzielt, sindRückstellungen für ihn ein Instrument zu periodengerechten Erfassung von Auszahlungen.Ihm zufolge ist auch bei sog. Innenverpflichtungen (z.B. Aufwandsrückstellungen) die Bildungvon Rückstellung nötig. Bei dieser Innenverpflichtung besteht keine Verpflichtung gegenübereinem Dritten, sondern gegenüber sich selbst.
  • Was ist aus statischer und was aus dynamischer Sicht Aufgabe einer Rückstellung? In der statischen Bilanztheorie sollen Rückstellungen dazu führen, sämtliche Verpflichtungengegenüber Dritten in der Bilanz abzubilden. Aus dynamischer Sicht sind Rückstellungen Abgrenzungsposten, mit denen Aufwendungen,die in einer späteren Periode zu einer Vermögensminderung führen, der Periode zugeordnetwerden, der sie wirtschaftlich zuzurechnen sind.
  • Was wird im deutschen Handelsrecht unter antizipativen, was unter transitorischen Rechnungsabgrenzungsposten verstanden? Wie verhalten sich dazu jeweils die Ansichten Simons und Schmalenbachs? Antizipative RAP: Aufwand bzw. Ertrag, welcher der laufenden Rechnungsperiodezuzuordnen ist, bei dem der Zahlungsvorgang aber erst in einer späteren Rechnungsperiodeerfolgt. Sie stellen aus Sicht des Unternehmens sonstige Verbindlichkeiten bzw. Forderungendar. (Kriterien für eine Verbindlichkeit bzw. Forderung müssen erfüllt sein). Simon: Aufnahme der antizipativen RAP in die Bilanz ist notwendig, um den vollständigenAusweis von Verbindlichkeiten und Forderungen zu gewährleisten. Schmalenbach: Antizipative RAP sind schwebende Nach- und Vorleistungen, die im Interesseeiner periodengerechten Gewinnermittlung in die Bilanz aufzunehmen sind. Bei transitorischen RAP erfolgt der Zahlungsvorgang in der laufenden Periode, derzugehörige Aufwand bzw. Ertrag beeinflusst den Erfolg jedoch erst in einer späteren Periode.(Bsp.: Vorausgezahlte Mieten für eine spätere Rechnungsperiode)Für die eine Seite liegt eine Verbindlichkeit, für die andere Seite eine Forderung im weiterenSinne vor. Für Simon fehlt zur Einstufung als Verbindlichkeit bzw. als Forderung eine erbrachte Gegenleistung. Laut ihm bedarf es für die Feststellung eines korrektenUnternehmensvermögens jedoch der transitorischen RAP. (vertragliche Verpflichtung zuGegenleistung nötig!)
  • Wie begründen Simon und Schmalenbach die Notwendigkeit von Abschreibungen? Nach Simon beschreiben Abschreibungen den Wertverlust aufgrund von Nutzung undAlterung. Wenn sich der Wert von Betriebsgegenständen im Betrieb am Ende einer Periodeaufgrund von Nutzung verringert hat, so sollte dies mithilfe von Abschreibungen kenntlichgemacht werden. Außerplanmäßige Abschreibungen sieht er vor und Zuschreibungen solltenerfolgen, wenn ein Vermögenszuwachs durch Verbesserung und Erweiterung desBetriebsgegenstandes erfolgt ist. Laut Schmalenbach sollte großzügig und stetig abgeschrieben werden. Abschreibungenwerden nicht als Wertverlust aufgrund von Nutzung und Alterung verstanden, sondern alsVerteilung der Anfangsauszahlungen auf die einzelnen Perioden der Nutzungsdauer. Daher dürfte die lineare Methode am dienlichsten sein. Außerplanmäßige Abschreibungen(Sonderabschreibungen) sollte aufgrund der möglichen Vergleichbarkeit vermieden werden(deshalb werden die planmäßigen Abschreibungen großzügig angesetzt).Zuschreibungen sollten aufgrund der Vergleichbarkeit der Periodenerfolge vermiedenwerden.
  • In welche Unterklassen lassen sich die in einer Bilanz enthaltenen Währungsbeträge einteilen? Welche Genauigkeitsgrade lassen sich diesen Unterklassen zuordnen? I.d.R. sind allen Positionen in der Bilanz und der GuV mit Geldgrößen hinterlegt, welche ineiner Währung vorkommen (z.B. €) -> Währungsbeträge. 1. Unterklasse: Währungsbeträge, die durch Abzählen ermittelt werden. (z.B. Kasse;centgenaue Währungsbeträge) 2. Unterklasse: Währungsbeträge, die allein schon und nur durch Rechtsgeschäfte entstehen.(z.B. Grundkapital oder gesetzliche und freie Rücklagen; eindeutige Beträge (centgenau)) 3. Unterklasse: Alle übrigen in der Bilanz und der GuV vorkommenden Währungsbeträge.(Bewertung, welche nur im Ausnahmefall centgenau sein kann)
  • In welcher der Unterklassen ist die Bewertung von zentraler Bedeutung? Warum? In der 3. Unterklasse ist die Bewertung von zentraler Bedeutung. Je nachdem welchen Zweckdie vorliegende Bilanz erfüllen soll, können die Positionen der 3. Unterklasse, welche denGroßteil der Bilanz ausmachen, mit verschiedenen Währungsbeträgen bewertet werden.
  • Macht es hinsichtlich der Bewertung einen Unterschied, ob der Bewerter und der Entscheider personengleich sind? Sind der Bewerter und der Entscheider personengleich, weiß der Entscheider genau, auf welchem Wege der jeweilige Währungsbetrag ermittelt wurde, wie genau er ist und zu welchem Ergebnis er dadurch gelangen kann. Es gibt höchstens ein Problem bei der Datenbeschaffung. Sind Bewerter und Entscheider nicht personengleich, so hat der Entscheider keine Informationen über die Ermittlung des Währungsbetrags und dessen Genauigkeit. Im schlimmsten Fall zieht er aus den vorliegenden Daten die falschen Schlüsse. Wichtig ist, dass der Bewerter sich bei der Bewertung an die geltenden Konventionen zur Bewertung von Bilanzpositionen hält, und dem Entscheider diese Konventionen auch bekannt sind.
  • Was heißt bewerten? Welche Bedeutung kommt dabei dem Bilanzzweck zu? Bei der Bewertung wird nicht der einzelne Wert, den ein Objekt losgelöst von allen anderenObjekten und der Situation hat, bestimmt. Vielmehr wird ein Wert bestimmt, welcher denZweck und die Situation berücksichtigt, der dem Objekt innewohnt. Der Bilanzzweck hat bei der Bewertung eine zentrale Bedeutung. Zudem ist der Bilanzzweckdie zentrale Richtschnur bei der Definition des Vermögens-, der Schuldens- und desGewinnbegriffs, des Periodisierungsprinzips und der Eigenkapitaldefinition.Der Bilanzzweck ist der maßgebliche Bezugspunkt für den gesamten Jahresabschluss!
  • Was sind Rahmendaten eines Bilanzzwecks? Ein Bilanzzweck muss hinreichend konkretisiert sein. Des Weiteren muss konkret der Profiteur des Bilanzzwecks (der „Personenkreis, in dessen Interesse Bilanzen erstellt werden“). Laut Stützel gibt es zudem 2 Aspekte, die bei der Erörterung von Bilanzzwecken immeranzugeben sind:1. Die Art der Personen in der Welt und der Umwelt des bilanzierenden Unternehmens, dieZugang zu den Informationen haben müssen, damit der betreffende Bilanzzweck erreichtwird (Mindestadressatenkreis).2. Der Umfang der Informationen, den der Jahresabschluss mindestens enthalten muss,damit der Bilanzzweck erreicht werden kann (Mindestumfang der Information).
  • Kann der Jahresabschluss für den Bilanzzweck „Unternehmenssteuerung“ zweckadäquat ausgestaltet werden? Im Jahresabschluss werden Aufwendungen und Erträge abgebildet. Für dieUnternehmenssteuerung eignen sich jedoch Kosten und Leistungen besser. Ein Internes Rechnungswesen schafft bessere Voraussetzungen für eine adäquate Unternehmensbewertung.
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  • Kann der Jahresabschluss für den Bilanzzweck „Kontrolle der Zahlungsströme“ zweckadäquat ausgestaltet werden? Zur Kontrolle der Zahlungsströme sind detaillierte Informationen über Auszahlungen undEinzahlungen nötig (lediglich die Konten mit Zugehörigkeit zu den liquiden Mitteln liefernhier konkrete Zahlen). Als Hilfsmittel kann eine Kapitalflussrechnung dienen, für die jedocheine Zwischenrechnung erforderlich ist. Der Jahresabschluss ist in seiner Aussage also nurbedingt geeignet, um die Kontrolle der Zahlungsströme zweckadäquat auszugestalten. DieHinzunahme einer Finanzrechnung könnte hier hilfreich sein.
  • Inwiefern kann die Rechnungslegung die Schädigung von Gläubigern verhindern? Der Gläubigerschutz zeigt sich unter anderem in § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB und besagt, dass vorsichtig zu bewerten ist. Dazu gehört eine niedrige Bewertung von Aktiva und ein Verzicht auf die umfangreicheBildung von Rückstellungen. Der Gewinn wird auf ein Minimum reduziert und die Gefahr dassfinanzielle Mittel das Unternehmen in Form von Ausschüttungen verlassen, wird minimiert.
  • Welche Bilanzierung im weiteren Sinne entspricht dem Bilanzzweck „Gläubigerschutz“? Wäre eine daraus resultierende Bilanz zur Schuldendeckungskontrolle geeignet? Eine vorsichtige Bilanzierung entspricht dem Bilanzzweck des Gläubigerschutzes.Schuldendeckungskontrolle bedeutet, dass sich mittels der Bilanz kontrollieren lässt, ob manmithilfe seiner Aktiva die Schulden auf der Passivseite abdeckt (z.B. im Falle einer Insolvenz).Problematisch bei der vorsichtigen Bilanzierung ist nun, dass evtl. nicht genügend Aktivaausgewiesen werden, um die Schulden zu decken. Andererseits tritt bei einer Bilanz zur Schuldendeckungskontrolle das Vollständigkeitsprinziphinter dem Vorsichtsprinzip zurück. Vermögensgegenstände werden im Zweifel weggelassenoder unterbewertet und Schulden werden im Zweifel angesetzt oder überbewertet.Eine solche Bilanz würde somit dem Gläubigerschutz dienen (wobei auch das Interesse derGläubiger nach Ausschüttung zu berücksichtigen ist).
  • Was ist eine Zerschlagungsbilanz? Welche Bedeutung hat sie für den Bilanzzweck „Gläubigerschutz“? Im Falle einer Insolvenz ist mit der Zerschlagung des Unternehmens zu rechnen, im Zugederer eine Bilanz benötigt wird, die eine Schuldendeckungskontrolle ermöglicht (d.h. derUnternehmer muss wissen, welche Vermögensgegenstände zu Einzahlungen und welcheSchulden zu Auszahlungen führen). Diese Bilanz nennt man Zerschlagungsbilanz. In ihr werden nur einzelveräußerbare Aktivadokumentiert. Eine Dokumentation von immateriellen Vermögensgütern wird z.B. nichtvorgenommen.Die Zerschlagungsbilanz hat eine große Bedeutung für den Gläubigerschutz, da mit ihrer Hilfedas Schuldendeckungspotential des Unternehmens ermittelt wird.
  • Welche Bedeutung hat die Dokumentation für den Bilanzzweck „Gläubigerschutz“? Die Dokumentation dient ebenfalls dem Gläubigerschutz.Schon in seiner Reinform lässt sich einer Dokumentationsbilanz entnehmen, welcheGeschäftsfälle in der Vergangenheit stattgefunden haben und zu welchen Auswirkungen sieführten. Außerdem erhält der Kaufmann beim Erstellen einer Dokumentation Informationen über die Unternehmung, was ebenfalls zum Gläubigerschutz beiträgt.Und schließlich erschwert das Aufstellen einer Dokumentationsbilanz dem Anteilseigner dasBeiseiteschaffen von Gegenständen aus der Unternehmung.
  • Was ist eine Dokumentationsbilanz? Eine Dokumentationsbilanz verfolgt die Sicherung eines Bestands potentiellerUrkundenbeweise zur Erleichterung angemessener Schlichtung von Konfliktfällen durch hierzu aufgerufene Gerichte.Mithilfe der Dokumentationsbilanz kann der Soll-Bestand mit dem Ist-Bestand verglichenwerden. Der Jahresabschluss kann als Dokumentationsinstrument genutzt werden.
  • Welche Bedeutung haben Aufbewahrungspflichten für den Bilanzzweck „Dokumentation“? Da der Bilanzzweck der Dokumentation nur erreicht werden kann, wenn die nötigenUnterlagen auch vorliegen, ist es notwendig, dass die Unterlagen für einen angemessenenZeitraum aufbewahrt werden.
  • Was ist für den Bilanzzweck „Dokumentation“ der Mindestumfang der Informationen und der Mindestadressatenkreis? Notwendig ist die Erfassung aller Geschäftsvorfälle (insb. aller Zu- und Abgänge von Aktivaund Schulden). Es müssen zudem möglichst alle Aktiva und Schulden dokumentiert werden.Ohne Konfliktfälle müssen die Informationen niemandem zugänglich gemacht werden.Auch im Streitfall müsste nicht einmal der Unternehmer selber die Informationen erhalten,wenn dafür der zuständige Richter alle Informationen einsehen kann.
  • Welche Bedeutung haben das Vollständigkeitsgebot und das Verrechnungsverbot für den Bilanzzweck „Dokumentation“? Da zum Zeitpunkt der Erstellung der Dokumentationsbilanz i.d.R. noch nicht klar ist, welcheInformationen im Einzelnen benötigt werden, gilt das Vollständigkeitsgebot (dabei spielt derWert der einzelnen Aktiva und Passiva nur eine nachgelagerte Rolle). Um Informationen nicht zu verwässern und so zu Missverständnissen zu führen, sollte aufeine Verrechnung der Aktiva und Passiva bzw. der Aufwendungen und Erträge verzichtetwerden.
  • Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Haftungsbeschränkung bestimmter Rechtsformen und einer Ausschüttungssperre? Gerade bei Unternehmensformen mit Haftungsbeschränkung (AG, GmbH, Gen) kommt derAusschüttungssperre für die Gläubiger eine große Bedeutung zu, da aus derHaftungsbeschränkung erhebliche Gefahren für den Gläubiger resultieren.Deshalb sind durch den Gesetzgeber erhebliche Einschränkungen bei der Ausschüttungaufgestellt worden. (§57 Abs. 3 AktG, §§ 62, 93, 116 AktG, § 13 Abs. 2 GmbHG, § 22 GenG)
  • Wer ist an der Begrenzung von Ausschüttungen, wer ist an einem Mindestumfang von Ausschüttungen interessiert? Die Gläubiger sind an einer Begrenzung der Ausschüttung interessiert, die Anteilseigner aneinem Mindestumfang.
  • Was ist für den Bilanzzweck „Ausschüttungsbemessung“ der Mindestumfang der Informationen und der Mindestadressatenkreis? Mindestadressatenkreis sind die Anteilseigner und die Gläubiger. Eventuell reicht es auch,wenn die notwendigen Informationen erst im Konfliktfall abgerufen werden. Der Mindestumfang der Informationen ist die Information über den für die Ausschüttunggesperrten Betrag und über das Mindestzugriffsvermögen (evtl. Zerschlagungsvermögen) imFalle einer Insolvenz.
  • Welche Bedeutung haben für den Bilanzzweck „Ausschüttungsbemessung“ die Einzelveräußerbarkeit, die Objektivierung und das Vorsichtsprinzip? Die Einzelveräußerbarkeit muss ebenso wie bei der Schuldendeckungskontrolle gegebensein. Es besteht eine Objektivierungserfordernis, da der Anteilseigner Einfluss auf die Erstellungdes Jahresabschlusses nehmen kann. Durch das Vorsichtsprinzip werden Objektivierungenveranlasst, die den Kreis der Aktiva stark beschränken. Auch bei der Bewertung wird dieObjektivierung beachtet. So werden Objekte zu ihrem gemeinen Einzelveräußerungspreisbewertet. Das Vorsichtsprinzip wird dadurch gewahrt, dass die Anschaffungskosten alsObergrenze fungieren.Bestehen Zweifel über die Höhe des erzielbaren Veräußerungspreises, ist vorsichtig zubewerten. Für Aktiva gilt das Niederstwertprinzip und für Passiva das Höchstwertprinzip.
  • Wann kann es zur Kollision von Bilanzzwecken kommen? Sollen mit dem Erstellen einer Bilanz mehrere Bilanzzwecke verfolgt werden, so kann es zueiner Kollision kommen. Zunächst muss untersucht werden, ob überhaupt eine Kollision vorliegt. Im Anschluss mussuntersucht werden, ob sich die vorliegende Kollision beseitigen lässt.
  • Was kann getan werden, wenn es zu einer Kollision kommt? Wenn es zu einer Kollision kommt, kann ein Ausgleich zwischen den Zwecken hilfreich sein.Beispielsweise könnte ein Zweck die Informationsermittlung sein und ein Ziel dieSchuldendeckungskontrolle.Man könnte nun bei der Bilanzierung dem Grunde und der Höhe nach dasVollständigkeitsprinzip anwenden (Informationsvermittlung) und im Gegenzug könnte dasErhöhte Ergebnis (durch die Aktivierung solcher Positionen) von einer Ausschüttungssperrebetroffen sein.
  • Was kann getan werden, wenn kein Ausgleich zwischen kollidierenden Zwecken möglich ist? Wenn kein Ausgleich möglich ist, kann versucht werden, eine Rangordnung zu bilden.Wenn sich durch die aufgestellte Reihenfolge nicht alle einzelnen Bilanzzwecke inzufriedenstellender Art und Weise verfolgen, könnte das Erstellen von mehrerenverschiedenen Jahresabschlüssen Abhilfe schaffen.