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Klinische 2 (Subject) / 061 Gesprächspsychotherapie (Lesson)

Rechtliches

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  • Entscheidung der Anerkennung eines Verfahrens Berufsrechtliche Anerkennung Begutachtung durch den wissenschaftlichen Beirat Psychologie auf AntragUnter wissenschaftlichen Kriterien
  • Entscheidung der Anerkennung eines Verfahrens Sozialrechtliche Anerkennung Gemeinsamer Bundesausschus Diagnostische nutzen Therapeutischer Nutzen  Medizinische Notwendigkeit  Wirtschaftlichkeit
  • Wissenschaftliche Anerkennung der Gesprächspsychotherapie durch den wissenschaftlichen Beirat für folgende Bereiche Affektive Störungen  Angststörungen  Belastungsstörungen  Anpassungsstörungen  Psychische Faktoren bei somatischen krankheiten
  • Sozialrechtlcihe Anerkennung Durch GBA nicht anerkannt  Keine Wirksamkeit ausser bei Depression  Keine Aufnahme in den Leistungskatalog Antrag der Arbeitsgemeinchaft humanistische Psychotherapie abgele
  • Bereiche der Arbeitsgemeinschaft humanistische Psychotherapie Gesprächspsychotherapie Emotionsfokussierte Therapie Gestalttherapie Integrative Therapie Psychodrama Pesso-boyden-System Psychomotor Logotherapie Existenzanalyse Körperpsychotherapie
  • Antrag der Arbeitsgemeinchaft humanistische Psychotherapie abgelehnt weil Ansätze erlauben von einer humanistischen Grundorientierung mit eigener störungs und Behandlungstheorie Doch Modelle sind nicht konsistent  Ansätze für die Ausbildung fehlen
  • Wissenschaftliche Anerkennung bei Erwachsenen Gesprächspsychotherapie Affektive Störungen  Anpassungsstörungen  Belastungsstörungen  Psychische Faktoren bei somatischen Störungen  Nicht für kinder
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