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Klinische 2 (Subject) / 021 Diagnostik und allgemeine grundlagen (Lesson)
- Heilkundliche Moral 4 prinzipien Ansatz von Beauchamp und Childress 1. AutonomieSelbstbestimmungsrecht des pazienten Informierte eigenständige zustimmung Behandlungsoptionen 2. Nonmalefizienz Nicht schadensgebot Gefährliche, schlechtere interventionen vermeiden Auch die zweitbeste Behandlung ist ein Schaden 3. Benefizienz Fürsorgegebot Lindern, heilen aber auf keinen Fall schaden Zuverlässigste Behandlung Keine Experimente 4. Gerechtigkeit Keine Bevorzugung oder Verschwendung Leitlinienkonforme behandlung
- Ablauf von Gutachterverfahren beispiel Verhaltenstherapie Bericht ist einziges kriterium für den Gutachter zur Entscheidung der Kostenübernahme Verpflichtung alle Informetionen anzugeben für das Verständnis der Erkrankung und geplanten Behandlung Verständliche Darstellung von Ätiologie, Prognose und Behandlung Gutachter prüft im Hinblick auf psyhcotherapeutische Richtlinien
- Beantragung der Therapie Aufgabe des Gutachters Prüfung des im Bericht dargestellten Behandlungsund kostenplan darauf ob 1. Eine Erkrankung beim Patienten vorliegt 2. Die Geplante Therapie bei der Art der Erkrankung indiziert ist 3. Vorgeschlagene Therapie ein Richtlinienverfahren ist 4. Vorgeschlagene therapie eine in dem Fall eine hinreichend günstige Prognose zulässt Gibt dann an die KK eine Empfehlung 1. Uneingeschränkte Empfehlung 2. Eingeschränkte Empfehlung und . Probetherapie 3. Ablehnung Kostenübernahme