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Klinische 2 (Subject) / 013 Rechtliche Grundlagen (Lesson)
- Richtlinienverfahren Anspruch auf Kostenübernahme für folgende Verfahren 1. Psychoanalytisch begründete Verfahren Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie Analytische Psychotherapie 2. Verhaltenstherapie
- Zweifache Beurteilung von Therapieverfahren 1. Beurteilung der Wissenschaftlcihen Anerkennung von Methode und Verfahren Wissenschaftlciher Beirat psychotherapie 2. Entscheidung über nutzen, Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit
- Wissenschaftliche Anerkennung Kriterien des wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie Bei Personen, die unter einer Störung mit Krankheitswert leiden und der therapeutische Effekt stellt eine Linderung oder heilung dar Effekt intersubjektiv feststellbar und replizierbar Effekt muss mit hoher Wahrscheinlihckeit auf die Therapie zurückzuführen sein – interne Validität In der Praxis unter den Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens effektiv durchführbar
- Wissenschaftliche Anerkennung Operationalisierung des wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie Für eine festgelegte Zahl hierarchisierter Störungen soll folgendes gelten Min 3methodisch adäquate und valide Studien von denen min 2 mit positiv beurteilter interner Validität, die die Wirksamkeit dieses Verfahrens für Störungen eines Anwendungsbereiches belegen. Keine Hinweise auf schädlcihe Effekte
- Interventionsforschung Evidenzbasierung Nachweis der Wirksamkeit einer Behandlung für eine bestimmte psychische Störung in Studien und im Feld
- Negatives Beispiel Anerkennung Hypnose für Nikotinsucht noch anerkannt obwohl nicht effektiv
- Bisher beim BBP eingereichte Anträge Von BBP anerkannt: Systemische Therapie Gesprächspsychotherapie Partiell anerkannt Neuropsychologische Therapie Hypnotherapie Interpersonelle Psychotherapie Abgelehnt Psychodramatherapie Humanistische Psychotherapie Gestalttherapie Gesprächspsychotherapie Für PTBS anerkannt Eye movement desensitization and reprocessing
- Gutachterverfahren bei Psychotherapie Übernahme nur für Tiefen, analytische und Verhaltenstherapie Therapeut hat die zulassung für das jeweilige Verfahren Nur störungen, die der Indikationskatalog beinhaltet Nicht, wenn ein Behandlungserfolg nicht erwartet wird Nicht, wenn Interventionen nicht der heilung oder Besserung der Krankheit dienen
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