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Wirtschaft- und Privatrecht (Subject) / Marl: BGB Allgemeiner Teil (Lesson)

Übungsaufgaben

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  • Welche beiden Gruppen von Rechtssubjekten kennt das bürgerliche Recht? Natürliche Person §§ 1-14 BGBDer Mensch als Einzelperson- als Verbraucher § 13 BGB- als Unternehmer § 14 BGBUnterscheidung in „privat“ oder „beruflich“ Juristische Person §§ 21-89 BGBOrganisatorischer Zusammenschluss von natürlichen Personen Verein, GmbH, AG, eingetragene GenossenschaftHandelt im Rechtsverkehr über ihre OrganeGmbH = Geschäftsführer; AG = Vorstand
  • Welche juristischen Personen kennen Sie? Verein, GmbH, AG, eingetragene Genossenschaft
  • Was versteht man unter der Rechtsfähigkeit, wann liegt sie vor? Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. - Gilt von der Vollendung der Geburt bis zum Tod
  • Was versteht man unter der Geschäftsfähigkeit? Geschäftsfähigkeit §§ 104 ff. BGBFähigkeit, selbstständig im Rechtsverkehr auftreten zu können und durch Abgabe oder Empfang von Willenserklärungen Rechte und Pflichten selbstständig begründen zu können. - Geschäftsunfähigkeit, §§ 104, 105, 105a BGB- beschränkte Geschäftsfähigkeit, §§ 106 – 113 BGB - volle Geschäftsfähigkeit
  • Wovon hängt die Geschäftsfähigkeit ab? - Vom Lebensalter- Von der Lebenssituation bzw. Zustand
  • Wie wirkt sich die beschränkte Geschäftsfähigkeit aus? Minderjährige, die das 7. Lebensjahr vollendet haben, sind nach §§ 107-113 BGB in der Geschäftsfähigkeit beschränkt und bedürfen zu einer Willenserklärung, durch die sie nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangen, die Einwilligung (§ 183 BGB) des gesetzlichen Vertreters. Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzl. Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrages von der Genehmigung (§ 184 BGB) des gesetzl. Vertreters ab. Zustimmung § 182 BGB = OberbegriffEinwilligung als vorherige Zustimmung § 183 BGB Genehmigung als nachträgliche Zustimmung § 184 BGB
  • Gibt es Ausnahmetatbestände, wonach ein beschränkt Geschäftsfähiger rechtswirksame Erklärungen abgeben kann? Taschengeldparagraph, § 110 BGB
  • Wie definiert das Gesetz die auch im Minderjährigenrecht verwendeten Begriffe „Zustimmung“, „Einwilligung“ und „Genehmigung“? Zustimmung § 182 BGB = Oberbegriff Einwilligung als vorherige Zustimmung § 183 BGB Genehmigung als nachträgliche Zustimmung § 184 BGB
  • Wie kommt ein Vertrag zustande? Angebot und Annahme, §§ 145 ff. BGB Das Angebot und die Annahme stellen empfangsbedürftige Willenserklärungen dar. Beides muss dem jeweils anderen zugehen um wirksam zu werden.
  • Wie lange kann ein Angebot zur Annahme eines Vertrags angenommen werden? Hierzu gelten 3 Fristen: 1. Die individuelle Frist des Anbieters - Anbieter legt selbst fest, wie lange das Angebot gültig ist. 2. Die gesetzliche Frist unter Abwesenden - Abwesend ^= Post, Mail, Fax; Die Annahme muss unverzüglich erklärt werden. 3-5 Tage, Postweg. 3. Die gesetzliche Frist unter Anwesenden- Telefongespräch oder persönliches Gespräch, Angebot muss sofort angenommen werden
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  • Was versteht man unter einer „invitatio ad offerendum“? Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ist ein Begriff des deutschen Zivilrechts und bezeichnet eine rechtlich nicht beachtliche Handlung zur Vertragsanbahnung. Sie ist von einem Antrag auf Abschluss eines Vertrages zu unterscheiden.
  • Nennen Sie die notwendigen Bestandteile einer Willenserklärung. §§ 116 – 144 BGB / Die Willenserklärung ist der Kernbestandteil eines jeden Rechtsgeschäftes. Sie ist eine (Ent-) Äußerung eines Willens durch eine natürliche oder juristische Person. - schriftlich- mündlich- konkludent Willensbildung – Subjektiv (Handlungswille, Erklärungswille/ -bewusstsein, Geschäftswille)Willensbildung – Objektiv (tatsächliche Erklärung, Aus der Sicht des objektiven Erklärungsempfängers)
  • Was ist bei einer Willenserklärung unter Abwesenden zu beachten? § 130 BGB Die Willenserklärung ist erst zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem Sie dem anderen gegenüber eingeht
  • Was ist die Rechtsfolge einer Annahmeerklärung mit „Ja, aber“? Ja, aber = Nein; § 150 Absatz 2 BGB
  • Wann ist eine Willenserklärung zugegangen? Zugegangen ist eine Willenserklärung, wenn sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse mit Kenntnisnahme zu rechnen ist. Es kommt auf die allgemeine Verkehrsanschauung an.
  • Was versteht man unter einer Anspruchsgrundlage? § 194 Abs. 1 BGB Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen.
  • Nennen Sie Beispiele für ein „Rechtsgeschäft“. Einseitige Rechtsgeschäfte: Kündigung, Testament, Mahnung, Eigentumsanspruch, Anfechtung Zwei- / Mehrseitige Rechtsgeschäfte: Schenkung, Mietvertrag, Bürgschaft, Werkvertrag, Kaufvertrag
  • Wann gilt die Privatautonomie nicht? Privatautonomie = Selbstbestimmungsrecht des einzelnen auf dem Gebiet des Privatrechts und leitet sich aus Artikel 2 des Grundgesetztes ab. Privatautonomie wird eingeschränkt durch sog. Kontrahierungszwang (bsp. Monopolunternehmen) gilt nicht bei Verstoß gegen höherrangiges Recht, die guten Sitten oder geltende Gesetze, §§ 134, 138 BGB Privatautonomie muss Formvorschriften beachten ansonsten gilt nicht, §§ 125, 126, 126a, 126 b
  • Trifft die allgemeine Auffassung zu, dass nicht gilt, was nicht schriftlich vereinbart ist? Nein, da grundsätzlich Formfreiheit für Willenserklärungen und Verträge besteht. Eine Schriftform bedürfen nur vereinbarte/gewillkürte Formen von Vertragspartnern, gesetzlich vorgesehene Formerfordernisse (Bsp. § 766 S.1 BGB – Bürgschaftsurkunden müssen schriftlich erteilt werden). Werden Formvorschriften bei gesetzlich vorgesehenen Formerfordernissen nicht eingehalten, hat dies eine Nichtigkeit des Rechtgeschäftes zur Folge.
  • Was hat den Gesetzgeber veranlasst, in bestimmten Fällen Formvorschriften einzuführen? - Beweisfunktion/Rechtssicherheit- Warnfunktion (kein voreiliges Handeln) = Schutz des Ausstellers der Urkunde- Aufklärungsfunktion- Kontrollfunktion
  • Was versteht das Gesetz unter elektronischer Form und was unter Textform? Übergeordnet = Gesetzliche Schriftform § 126 BGB – eigenhändig durch Namensunterschrift (z.B. § 623) - Elektronische Form = § 126 a - BGB Name des Ausstellers und qualitative elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz - Textform = § 126 b BGB – dauerhafter Datenträger, Eignung Erklärung unverändert wiederzugeben, Email und insbesondere E-Postbrief
  • Welche Konsequenzen hat der Formmangel? Werden Formvorschriften bei gesetzlich vorgesehenen Formerfordernissen nicht eingehalten, hat dies eine Nichtigkeit des Rechtgeschäftes zur Folge.
  • Was versteht das Gesetz unter einer aufschiebenden Bedingung? Wirkung tritt erst mit dem Eintritt der Bedingung ein, § 158 Abs. 1 BGB Beispiel: Kartellamtsvorbehalt (keine Untersagung nach § 36 Abs. 1 GWB)
  • Kann man Rechtsgeschäfte grundsätzlich unter eine Bedingung stellen? Bedingung = Wirksamkeit des Rechtsgeschäftes wird an ein zukünftiges ungewisses Ereignis gekoppelt. Nicht möglich bei bedingungsfeindlichen Rechtsgeschäften, wie z.B. Eheschließung, § 1311 BGB oder Auflassung § 925 BGB Abs. 2
  • Geben Sie ein Beispiel für eine auflösende Bedingung. Wirkung des Rechtsgeschäftes entfällt mit dem Eintritt der Bedingung, § 158 Abs. 2 Beispiel: „Selbstbelieferung vorbehalten“. = Nichterfüllung des Deckungsgeschäftes ist auflösende Bedingung des Kaufvertrages
  • Was muss bei einer „Beurkundung“ geschehen? Beurkundung = im Rechtsverkehr gesetzliche Formerfordernis Verträge oder Urkunden müssen von einem Notar in einer Niederschrift abgefasst werden, von diesem den Beteiligten vorgelesen werden sowie von den Beteiligten genehmigt und in Anwesenheit des Notars eigenhändig unterzeichnet werden müssen. Beurkundung = strengste gesetzliche Formvorschrift
  • Innerhalb welcher Frist muss angefochten werden? Anfechtungsfrist § 121 BGB Das Rechtsgeschäft muss unverzüglich nach Kenntniserlangung des Anfechtungsgrundes angefochten werden. Ausschlussfrist: 10 Jahre
  • Wie ist bei der Irrtumsanfechtung der Erklärungsgegner geschützt? Schadensersatzpflicht des Anfechtenden, § 122 Abs. 1 (Ersatz des Vertrauensschadens)
  • Was ist das Kennzeichen der arglistigen Täuschung? Sonderfall der Anfechtung, in § 123 Abs. 1 Alt. 1 geregelt.Hervorrufen oder Aufrechterhalten eines Irrtums durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen zum Zwecke der Willensbeeinflussung eines anderen.
  • Kann eine arglistige Täuschung auch durch Unterlassen begangen werden? Falls hinsichtlich der verschwiegenen Tatsache eine Aufklärungspflicht (z.B. aus § 242 BGB „Treu und Glauben“) besteht, kann die Täuschung auch durch Unterlassen begangen werden.
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  • Berechtigt ein Motivirrtum zur Anfechtung? Motivirrtum = unbeachtlich! Ist das Motiv von entscheidender Wichtigkeit, muss es zur Bedingung (§ 158 BGB) gemacht werden Bsp. Fall Hochzeitskleid, Kalkulationsirrtum oft unbeachtlicher Motivirrtum
  • Was sind die Merkmale eines Scheingeschäfts? Scheingeschäft § 117 BGB Liegt vor, wenn die von den Vertragspartnern gegenseitig abgegebenen Willenserklärungen nicht rechtsverbindlich sein sollen und es daher am erforderlichen Rechtsbindungswillen fehlt (simuliertes Geschäft) Wenn die mit dem Rechtgeschäft verbundenen Rechtswirkungen nicht eintreten sollen.
  • Wie definiert man den „Irrtum“? Irrtum = Unbewusstes Auseinanderfallen von subjektiv Gewolltem und objektiv Erklärtem 3 Irrtumsarten; Inhaltsirrtum, Erklärungsirrtum und Eigenschaftsirrtum (§ 119 Abs. 1 Alt. 1-2 BGB)
  • Welche Irrtumsarten kennen Sie? Inhaltsirrtum,§ 119 Abs. 1 Alt. 1Der Erklärende ist sich über die Bedeutung seiner Aussage nicht im Klaren. Er weiß, was er erklärt, aber nicht, was er damit erklärt. Erklärungsirrtum, § 119 Abs. 1 Alt. 2Der Erklärende gibt eine andere Willenserklärung ab als gewollt (Versprechen, Verschreiben, „Zahlendreher“) Eigenschaftsirrtum,§ 119 Abs. 2Der Erklärende irrt sich über für das Rechtsgeschäft wesentliche Eigenschaften der Person oder Sache. Hier geht es um alle wertbildenden Faktoren, nicht aber den Wert oder den Preis selbst.
  • Können Sie den Tatbestand und die Rechtsfolge der Stellvertretung erklären? Rechtsgeschäftliches Handeln für einen anderen. Ein Dritter schiebt sich zwischen die beiden Vertragsparteien. § 164 BGB Rechtsfolge: Direkte vertragliche Bindung zwischen Vertretenem und Drittem
  • Was gilt, wenn die Stellvertretung nicht hinreichend erkennbar wird? Der Mangel des Willens, im eigenen Namen zu handeln, kommt nicht in Betracht (§ 164 Abs. 2 BGB). Das bedeutet, der Stellvertreter wird selbst verpflichtet.
  • Welche Arten der Stellvertretung kennen Sie? Gesetzliche oder rechtsgeschäftliche Stellvertretung, je nachdem, ob die Vertretung auf Gesetz oder einem Rechtsgeschäft beruht (Vollmacht).
  • Unterscheiden Sie Stellvertreter und Bote Der Stellvertreter gibt eine eigene Willenserklärung ab, wenn auch im Namen des Vertretenen:„Ich kaufe das Buch im Namen des Herrn X“. Der Bote übermittelt eine fremde Willenserklärung, trägt also zur Vornahme des Rechtsgeschäfts nicht durch eigenes rechtsgeschäftliches Handeln bei:„Der Herr X hat mich gebeten, Ihnen mitzuteilen, dass er das Buch kauft.
  • Was versteht man unter dem Offenkundigkeitsprinzip bei der Stellvertretung nach BGB? Gibt es Ausnahmen? Der Stellvertreter muss kenntlich machen, dass er für einen anderen handelt. Die Stellvertretung nach BGB verlangt eine Offenlegung. Neben der ausdrücklichen Offenkundigkeit reicht auch die stillschweigende: Es genügt, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Erklärende die Erklärung als Stellvertreter für einen anderen abgibt (§ 164 Abs. 1 S.2 BGB)
  • Was passiert bei einer Stellvertretung ohne Vertretungsmacht? Vertrag nicht unwirksam, sondern schwebend unwirksam. Die Wirksamkeit des Vertrages hängt von der Genehmigung des Vertretenen ab (§ 177 Abs. 1 BGB). Der Vertrag ist eingeschränkt wirksam (schwebend unwirksam)
  • Was versteht man unter einem Insichgeschäft? (§ 181 BGB) Der Vertreter schließt das Geschäft auf der einen Seite als Vertreter im Namen des Vertretenen und auf der anderen Seite mit sich selbst in eigener Person ab.
  • Wie kann eine Vollmacht erteilt werden? Die Erteilung der Vollmacht erfolgt durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll. Erteilung grundsätzlich formlos § 167 Abs. 2 BGB, selbst wenn Vertretergeschäft der Form bedarf