Zivilrecht (Subject) / Leistungsstörungen (Nichterfüllung) (Lesson)

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Verzug, nachträgliche Unmöglichkeit etc

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  • Welche Arten der Nichterfüllung gibt es unter den Leistungsstörungen? Es gibt die nachträgliche Unmöglichkeit, den Gläubiger- und Schuldnerverzug
  • Was ist eine Aliud Lieferung? Es handelt sich um eine Anderslieferung. Bei Speziesschulden wird in so einem Fall eine andere als die geschuldete Sache geliefert. Bei Gattungsschulden erfolgt eine Lieferung von Stücken aus einer anderen Gattung. Grundsätzlich sind die Rechtsfolgen der Nichterfüllung anzuwenden.
  • Wann liegt eine nachträgliche Unmöglichkeit vor? Eine nachträgliche Unmöglichkeit liegt dann vor, wenn die Leistung zwischen Vertragsabschluss und Erfüllung unmöglich wird. Der Erbringung der Leistung steht ein dauerhaftes Leistungshindernis entgegen.
  • Wie unterscheiden sich die nachträgliche Unmöglichkeit und der Verzug? Die Reglungen über den Verzug kommen zur Anwendung, wenn bloß ein vorübergehendes Leistungshindernis vorliegt. Bei der nachträglichen Unmöglichkeit ist die Leistungserbringung hingegen dauerhaft nicht möglich.
  • Wann trifft die nachträgliche Unmöglichkeit ein? Bei Speziesschulden, da diese nicht ersetzbar sind! Gattungsschulden hingegen können ersetzt werden, solange sie noch vorhanden sind (genus non perit). Ein Gattungsstück kann nur untergehen, wenn bereits Konzentration eingetreten ist, die gesamte Gattung untergeht oder der gesamte Vorrat erschöpft ist.
  • Welche Arten der Nichterfüllung gibt es? Es gibt die dem Schuldner zuzurechnende nachträgliche Unmöglichkeit, die dem Gläubiger und die zufällige Unmöglichkeit
  • Was sind die Rechtsfolgen einer dem Schuldner zuzurechnenden nachträglichen Unmöglichkeit? Der Gläubiger hat in diesem Fall zwei Möglichkeiten. Er kann entweder seinen Austauschanspruch durchsetzen und am Vertrag festhalten, seine Leistung erbringen und den Wert der untergegangenen Leistung verlangen oder durch den Differenzanspruch vom Vertrag zurücktreten und die Differenz zwischen dem Wert der untergegangenen Sache und dem Wert seiner Leistung verlangen. 
  • Was sind die Rechtsfolgen einer dem Gläubiger zuzurechnenden nachträglichen Unmöglichkeit? Der Vertrag bleibt bestehen, der Schuldner muss nichts erbringen, der Gläubiger seine Leistung jedoch schon (Er trägt die Preisgefahr)
  • Was sind die Rechtsfolgen der zufälligen nachträglichen Unmöglichkeit? Bei einer zufälligen nachträglichen Unmöglichkeit zerfällt der Vertrag komplett, keiner von beiden Parteien muss seine Leistung erbringen. Trotzdem tragen beide die Preisgefahr. 
  • Zu welchem Recht gehören die Regelungen der nachträglichen Unmöglichkeit? Zum dispositiven Recht
  • Was kann man zur Gefahrtragung sagen? Die Gefahrtragung beschreibt den Zeitpunkt an dem die Gefahr über die Sache vom Verkäufer an den Käufer übergeht. Dieser Zeitpunkt ist mit der Übergabe der Sache gegeben. Bei Versand geht die Gefahr schon auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die Sache zum Transport freigibt.
  • Wie ermittelt man den Leistungsort? Welche stehen zur Auswahl? Es dreht sich entweder um eine Holschuld, Schickschuld oder Bringschuld. Bei der Holschuld hat der Schuldner die Leistung an seinem Wohnort bereitzubehalten. Bei der Schickschuld ist der Leistungsort ebenfalls beim Schuldner, er hat die Leistung vom vereinbarten Ort der Versendung rechtzeitig abzusenden. Bei der Bringschuld bringt der Schuldner dem Gläubiger die Leistung an seinen Wohnsitz. Man ermittelt den Leistungsort durch eine ausdrückliche oder konkludente Erklärung. Ist nichts vereinbart, richtet sich der Leistungsort nach dem Zweck und der Natur des Geschäfts. Der Leistungsort ist maßgebend zB für… den Eintritt des Verzuges oder die Konzentration bei Gattungsschulden.die primären Gewährleistungsbehelfe, weil Verbesserung/Austausch grds am ursprünglichen Leistungsort vorzunehmen sind.
  • Was ist zur Leistungszeit zu sagen? Die Leistungszeit ist die Zeit, an der die Leistung fällig wird und der Gläubiger auch die Herausgabe fordern darf.  Fälligkeit: Wurde die Leistungszeit nicht vertraglich vereinbart, muss der Gläubiger die Leistung fällig stellen. Dies geschieht durch ein Fordern der Leistung (Einmahnung), indem ein konkreter Leistungszeitpunkt festgesetzt wird (§ 904 S 1).  Die Mahnung ist eine zugangsbedürftige Willenserklärung. Sie ist entbehrlich bei einem gesetzlich oder vertraglich festgelegten Leistungstermin, Fixgeschäften iSd § 919 S 2 und Leistungsverweigerung durch den Schuldner. Die Leistungszeit ist maßgeblich für den Verzugseintritt und Verlauf der Verjährunsfristen. 
  • Wodurch kennzeichnet sich ein Fixgeschäft aus? Die Behelfe werden umgedreht - an erster Stelle steht also der Rücktritt. Die Zeit spielt hier eine große Rolle. Es gibt einen fixen Erfüllungstermin und eine Fixgeschäftsabrede. Durch eine Verspätung fällt das Interesse des Gläubigers weg. Es gibt relative und absolute Fixgeschäfte. 
  • Was setzt einen Gläubigerverzug heraus? Der Schuldner bietet seine Leistung zur gehörigen Zeit am gehörigen Ort an und der Gläubiger verweigert die Annahme. Es gäbe eine Nachholmöglichkeit (Unterschied zur Unmöglichkeit). Dem Gläubiger vorzuwerfen, dass er die Leistung nicht angenommen hat wäre falsch, da es hier nur um eine Obliegenheitsverletzung geht. (Rechtspflicht minderer Art) 
  • Was sind die Rechtsfolgen des Gläubigerverzuges? Bei zufälligem Untergang der Sache trägt nun der Gläubiger die Preisgefahr. Nur bei grober Fahrlässigkeit wird der Schuldner schadenersatzfähig. Der Schuldner hat Anspruch auf Ersatz der Mehraufwendungen (Lagergebühren etc). Der Schuldner kann die Leistung gerichtlich hinterlegen lassen. Bei einem Unternehmerverkauf dürfte der Gläubiger sogar einen Selbsthilfeverkauf anstreben. 
  • Was ist die Voraussetzung einer Leistungsstörung? Ein VA! Sonst wäre es ja ein Willensmangel