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Wirtschaftsstrafrecht (Subject) / Untreue (Lesson)

§ 266

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  • Missbrauch Ein Missbrauch liegt vor, wenn ein Täter im Rahmen seines rechtlichen Könnens die im Innenverhältnis bestehenden Grenzen des rechtlichen Dürfens überschreitet.
  • Vermögensbetreuungspflicht Gegenstand der Vermögensbetreuungspflicht ist die Geschäftsbesorgung für einen anderen in einer nicht ganz unbedeutenden Angelegenheit mit einem Aufgabenkreis von einigem Gewicht und einem gewissen Grad an Verantwortlichkeit.
  • Treubruchtatbestand Beim Treubruchtatbestand kommt es nicht auf die Vornahme eines Rechtsgeschäfts an, vielmehr werden auch Handlungen tatsächlicher Art erfasst. Erforderlich ist eine rechtlich begründete oder faktisch bestehende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen.
  • Nachteil Darunter ist jede durch die Tathandlung verursachte Vermögenseinbuße zu verstehen, wobei die Vermögensminderung nach dem Prinzip der Gesamtsaldierung festzustellen ist.
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