Strafrecht (Subject) / Versuch (Lesson)
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Versuch, Rücktritt,
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- Wie prüft man Versuch? I. Vorprüfung II. Tatentschluss III. Unmittelbares Ansetzen IV. Rechtswidrigkeit V. Schuld VI. Rücktritt, § 24
- Was muss man bei der Vorprüfung feststellen? - dass es nicht zu einer Vollendung des Delikts gekommen ist. - ob der Versuch des jeweiligen Deliktes überhaupt strafbar ist, § 23 Abs. 1
- Was ist Tatentschluss und was muss dabei ermittelt werden? -Tatentschluss ist die Verwiklichung des gesamten subjektiven Unrechtstatbestandes des betreffenden Delikts. Bei dem nächsten Prüfungspunkt „Tatentschluss“ muss man die Vorstellung des Täters von der Straftat ermitteln, die Sie im Obersatz benannt haben.
- Warum ist der Tatentschluss eine hypothetische Prüfung der Tatbestandsmerkmale? Weil hier nicht darauf abgestellt wird, ob die Merkmale tatsächlich verwirklicht sind (das hat man ja bereits beim vollendeten Delikt geprüft und entsprechend verneint), sondern nur darauf, ob sie verwirklicht wären, wenn die Vorstellung des Täters wahr geworden wäre. Um dies in der Klausur deutlich zu machen, sollte man sich des Konjunktivs bedienen.
- Erklären Sie den untauglichen Versuch. Wo wird dieser geprüft? Von einem untauglichen Versuch wird gesprochen, wenn die Ausführung des Tatentschlusses entgegen der Vorstellung des Täters jedenfalls aus tatsächlichen Gründen nicht zur Verwirklichung des Unrechtstatbestandes führen kann. - Beim Tatentschluss: der Tatentschluss des Täters war auf die Verwirklichung eines Straftatbestandes gerichtet, so dass er wegen Versuchs des Deliktes zu bestraften ist.
- Welche drei Konstellationen von untauglichem Versuch gibt es? Nennen Sie jeweils ein Beispiel. - Versuch am untauglichen Objekt A schießt auf den vermeintlich schlafenden B, der jedoch kurz zuvor einem Herzinfarkt erlegen war. - Versuch mit untauglichen Mitteln A verabreicht B irrtümlich in einer zu geringen Dosierung ein Gift, welches nicht, wie von A geplant zum Tode, sondern lediglich zu schweren Magenkrämpfen führt. - Versuch des untauglichen Subjekts A besticht B, ob wohl die Ernennung zum Beamten nichtig war.
- von was ist der untaugliche Versuch zu unterscheiden? Erklären Sie es. - von straflosem Wahndelikt - dabei erkennt der Täter in tatsächlicher Hinsicht sein Verhalten und dessen Konsequenzen richtig, er glaubt jedoch irrig infolge einer Verkennung der jeweils einschlägigen Strafrechtsregeln, er sei strafbar. Bsp: Politiker W glaubt irrtümlich, die gleichgeschlechtliche Liebe verstoße gegen das StGB.
- Um unmittelbares Ansetzen zu verstehen muss man die Entwicklungsstufen einer Straftat wissen. Welche sind das? Täteretnschluss - Vorbereitung - Ausführung - Verwirklichung - Vollendung - (Beendung)
- Wie definieren Sie unmittelbares Ansetzen? Ein unmittelbares Ansetzen liegt vor, wenn Täter subjektiv die Schwelle zum „Jetzt geht's los“ überschritten hat, aus seiner Sicht keine weiteren Zwischenakte mehr nötig sind und somit aus seiner Sicht das Rechtsgut konkret gefährdet ist.
- von was ist das unmittelbares Ansetzen abzugrenzen? von bloßer Vorbereitungshandlungen. Das sind nach dieser Definition all jene Handlungen, die die Ausführung der späteren Tat nur ermöglichen oder erleichtern sollen. Bsp: Nicht bei Verabredung zur späteren Tat regelmäßig noch nicht
- hat der Täter unmittelbar angesetzt, wenn ein Täter die Ausführungshandlung des jeweiligen Tatbestandes vorgenommen hat? grundsätzlich ja, sofern das Opfer keine Mitwirkungshandlung vornehmen muss.
- Das unmittelbares Ansetzen wird in Fällen der Mitwirkungshandlung des Opfers in zwei Konstellationen bejahrt. Welche sind diese? - Wenn das Opfer die Handlung bereits vorgenommen hat - Wenn der Täter das Geschehen aus der Hand gibt, so dass nach seiner Vorstellung die Tat ohne wesentliche Zwischenschritte unmittelbar in die Verwirklichung einmünden kann und das Rechtsgut konkret gefährdet ist.
- Wann hat ein Täter ein Straftat versucht und damit unmittelbar angesetzt, wenn er dem Opfer eine Falle gestellt hat und seine Mitwirkungshandlung benötigt? Nennen Sie bekannte Beispiele. Es kommt darauf an, was der Täter denkt (Altervativformel): 1- Der Versuchsbeginn bei konkreter Gefährdung des geschützten Rechtsgutes bzw. bei Vornahme selbststädigender Mitwirkungshandlung: Das ist dann der Fall, wenn der Täter die Kontrolle über den Kausalverlauf behält und jederzeit auf das weitere Geschehen Einfluss nehmen kann. Das ist auch der Fall, wenn der Täter das Erscheinen des Opfers lediglich für möglich, aber noch ungewiss und für wenigwahrscheinlich hält. 2-Versuchbegin ist der Zeitpunkt, als der Täter das Geschehen aus den Händen gibt bzw. beim Abschluss der Tathandlung: Keine Kontrolle mehr über den Kausalverlauf, keine Einflussnahme mehr auf das Geschehen, steht fest, dass Opfer erscheint und einkalkulierte Mitwirkungshandlung vornimmt. Bsp: Manipulation von Auto-Briefbombe verschieken-Grube ausheben-Autobombe-Getränke vergiften.
- Wie prüft man das unmittelbares Ansetzen (Ansatzformel) bei Handlungen im Vorfeld des TB? 1- Der Täter muss nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwiklichung des TBs unmittelbar ansetzen (Ansatzformel des § 22 StGB) 2- Dieser Ansatzformel liegt die gemischt-subjektiv-objektive Theorie zugrunde. Danach bildet der Täterplan die Beurteilungsgrundlage, die Beurteilung selbst erfolgt hingegen nach objektiven Maßstäben. 3- Täterpalnbeschreibung aus dem Sachverhlat (kurz fassen) 4- Objektive Prüfung durch folgenden Kriterien: - hat der T die Schwelle zum jetzt geht es los überschritten? - wurde geschütztes Rechtsgut konkret gefährdet? - gab es zeitlich Nähe zur TBV und räumliche Nähe zwischen T und O? - kann Hanldung ohne zwischenakte in die TBV einmünden?