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Lebensmittelrecht (Subject) / Lebensmittelrecht (Lesson)

Lebensmittelrecht

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  • Nennen Sie die Ziele des Lebensmittelrechts Ziel ist der Gesundheitsschutz des Verbrauchers sowie der Schutz des Verbrauchers vor Täuschung Gesundheits- & Täuschungsschutz
  • Was versteht man unter dem Missbrauchsprinzip? Nennen Sie ein Bsp Keine Vorabprüfung allgemeine LM Anreicherung Nahrungsergänzungsmittel
  • Was versteht man unter dem Meldeprinzip? Nennen Sie ein Bsp Meldung LM für spezielle Verbrauchergruppen zB diäetetische LM
  • Was versteht man unter dem Verbotsprinzip? Nennen Sie ein Bsp Zulassung / Positivlisten Arzneimittel Zusatzstoffe gesundheitsbezogene Angaben
  • Welche Grundprinzipien legt die EG-BasisVO Nr. 178/2002 (General Food Law) fest? LM-sicherheitLM-ketteEigenverantwortung der UnternehmenRisikoanalyseVorsorgeprinzipRückverfolgbarkeitRückruf, Information der Behörde
  • Was versteht man unter Lebensmittelsicherheit? (steht in Gesetzestexten) § 5 (2) LMSVG bzw. Art 14ff EG-BasisV LM (und Futtermittel) die nicht sicher sind, dürfen nicht in den Verkehr gebacht werdenLM sind nicht sicher, wenn sie gesundheitsschädlich od. für den Verzehr durch den Menschenuntauglich sind FM gelten als nicht sicher wenn es die Gesundheit v. Menschen/Tieren beeinträchtigen kann od. bewirkt, dass gewonnene LM für Verzehr nicht sicher sind Beurteilung v. LM muss berücksichtigt werden: Die normalen Bedingungen seiner Verwendung durch d. Verbraucher & auf allen Stufen derLM-Kette Die dem Verbr. Vermittelten Infomation (u.a. Etikett) Ws sofortigen od. kurzfristigen/langfristigen Auswirkungen auf d. Gesundheit desVerbrauchers + nachfolgende Generationen Wahrscheinliche kumulative toxische Auswirkung Empfindlichkeit einer Verbrauchergruppe (wenn das LM für diese bestimmt war)
  • Was versteht man unter Rückverfolgbarkeit? Die Möglichkeit ein LM, FM od. Tier zur LM gewinnung od. Stoff der zu einem LM verarbeitet wirddurch alle Produktion-, Verarbeitungs- & Vertriebsstufen zu verfolgen
  • Ziele der Rückverfolgbarkeit zuverlässige Identifizierung mangelnder Produkte geziellte Rücknahme vom Markt rasche Ermittlung & Beseitigung der Problemursachen
  • Anforderungen an die LM- & FM-Unternehmer seit 1.Jänner 2005 bezüglich Rückverfolgbarkeit? Einrichtung von Systemen & Verfahren für die  Feststellung jeder Person    o Von der sie LM od. FM, Tier, Inhaltsstoff erhalten bzw.    o An die sie ihre Erzeugnisse geliefert haben Kennzeichnung der Produkte
  • Welche Stoffe sollen in welchem Ausmaß über die Mindestanforderungen hinaus rückverfolgt werden? = Entscheidung des Unternehmers = Aufwand- bzw. Risikoabschätzung    imageträchtige, wertgebende, problembehaftete Stoffe
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  • Rückverfolgbarkeit - Stufenverantwortung One step Up and One step Down = unmittelbar vorangehender & unmittelbar nachfolgender Abnehmer (zB Rohstofflieferant, Transporteur, Großhändler) Einführung weitreichender Systeme = Entscheidung des Unternehmens
  • Inhalt des Rückverfolgbarkeitssystems Keine gesetzlichen VogabenEntscheidung des Unternehmens anhand von Risikoanalyse Bsp.: ISO 9000:2000   o Feststellen der Herkunft v. Material & Rohstoffen   o Herstellungsprozess   o Verteilung & Lokalisierung der Produkte nach Auslieferung
  • Grenzen der Rückverfolgbarkeit Bis zu jener Stufe vor dem Letzverbraucher (z.B. Einzelhandel, Verkauf ab Werk, Direktabsatzbei Messen) Keine Verfolgung bis zum Letztverbraucher
  • Was versteht man unter Risikoanalyse? Prozess aus den 3 miteinander verbundenen Einzelschritten:    Risikobewertung    Risikomanagement    Risikokommunikation Ziel der EG-BasisVO Nr. 178/2002    Hohes Gesundheitsschutzniveau
  • Erläutern Sie das europäische Schnellwarnsystem (RASFF) Rapid Alert System for Food & Feed Schnellwarnsystem der europ. Kommission. Aufgebaut aus LM-gesetzgebung des europ. Parlaments (General Food Law Regulation) Über die nationalen Koordinationsstellen werden Warnungen vor auffälligen LM sowie behördlichangeordnete Produktrückrufe von LM od. FM dokumentiert und an die übrigen MS der EUweitergeleitet. Über die dortigen Koordinationsstellen findet ev. einer Information der Öffentlichkeitstatt. Wenn die Dokumentation erscheint sind (lt. Kommission) bereits alle erforderlichen Schritte in die Wege geleitet. Viele LM Skandale haben ihren Ursprung im FM-bereich, deshalb hat es ähnliche Bedeutung.