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Eingriffsrecht (Subject) / Gefahren (Lesson)

Definitionen

This lesson was created by Jill_2000.

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  • Gefahr Eine Sachlage oder ein Verhalten, das bei ungehindertem Verlauf des zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit ein Schutzgut der öfftl. Sicherheit und Ordnung schädigen wird.
  • Abstrakte Gefahr Ein gedachter abstrakter Sachverhalt bei dem generell mit hinreichender Wahrscheinlichkeit mit einem Schaden für die öfftl. Sicherheit oder Ordnung gerechnet werden muss.
  • Konkrete Gefahr Im Einzelfall bestehende Gefahr, bei der Schadenszeit, Ausmaß und Ort eingenzbar sind.
  • Gegenwärtige Gefahr Wenn das schädigende Ereignis bereits begonnen hat oder dessen Einwirkung unmittelbar oder in allernächster Zeit mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bevorsteht.
  • (Gegenwärtige) erhebliche Gefahr Die Gefahr ist dann erheblich, wenn sie für ein bedeutsames Rechtsgut (Leben, Gesundheit, Freiheit) besteht.
  • Gefahr für Leib und Leben Schwere, im allgemeinen lebensgefährliche Bedrohung der Gesundheit eines Menschen.
  • Gemeine Gefahr Gefahr für eine Vielzahl von Personen für Leib, Leben und Gesundheit oder bedeutende Sachwerte.
  • Dringende Gefahr Bei ungehindertem Verlauf des objektiv zu erwartenden Geschehens wird ein wichtiges Rechtsgut geschädigt.
  • Anscheinsgefahr Auch ein objektiver Beobachter geht irrtümlich von einer echten Gefahr aus.
  • Gefahrensverdacht Anhaltspunkte deuten auf eine Gefahr hin, aber Erkenntnisse sind unvollständig.
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  • Putativgefahr Nur der handelnde Beamte geht von einer Gefahr aus, die sich dem objektiven Beobachter nicht erschließen würde.