Testen und Entscheiden (Subject) / 3. Forensik und rechtliche Grundlagen (Lesson)
There are 33 cards in this lesson
Forensik und rechtliche Grundlagen
This lesson was created by AnnaCy.
This lesson is not released for learning.
- Fragestellung 1: Schuldfähigkeit von Straftätern Anders Breivik 2 Gutachten •November 2011: Gutachten 1 – litt zum Zeitpunkt der Tat an paranoider Schizophrenie (F20.0) und muss damit als unzurechnungsfähig gelten = Einweisung geschlossene psychiatrische Anstalt•13 Interviews - mehr als 230 Seiten umfassender Bericht•April 2012: Gutachten 2 – geistig gesund Breivik war sich bewusst, dass er ein schreckliches Verbrechen beging•August 2012: Urteil → nicht für unzurechnungsfähig erklärt und wegen Mordes an 77 Menschen zu 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
- Fragestellung 2: Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen Wormser Prozesse •1993-1997: Wormser Prozesse - Worms I, II und III - Strafprozesse vor dem Landgericht Mainz•25 Angeklagte (26 bis 42 Jahre alte Frauen und Männer aus Worms und Umgebung waren angeklagt); sollen sich in 89 Fällen an 16 Kindern individuell oder in Gruppen vergangen oder sie zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben•Prozesse endeten vor jeweils unterschiedlichen Strafkammern mit Freispruch in allen Fällen•Psychologische Glaubwürdigkeitsgutachten ergaben, dass die vielen, zum Teil sich widersprechenden Aussagen der Kinder durch Suggestion erzeugt worden waren und nicht auf Erlebnissen basierten•zentrale Zeugin im Worms III produzierte verschiedene Aussagekomplexe mit unterschiedlichen Beschuldigten (mehr als 40 Personen u.a. Polizisten aus der Befragung)
- Rechtliche Grundlagen Grundlagen forensischer Sachverständigentätigkeit Begriff des Sachverständigen: •Ein forensischer Sachverständiger soll aufgrund seiner besonderen Sachkunde die Sachaufklärung von Gerichten unterstützen.•Rechtlich gesehen ist der Sachverständige ein persönliches Beweismittel•Im Strafverfahren folgt aus der richterlichen Aufklärungspflicht gemäß §244 Abs. II, dass bei fehlender Sachkunde in einer beweiserheblichen Frage ein Sachverständiger hinzugezogen werden muss.•Misst sich das Gericht unzutreffenderweise eine eigene Sachkunde zu, so ist damit die Revision begründet.
- Grundlagen forensischer Sachverständigentätigkeit Aufgaben, Beschränkungen und Auswahl •Aufgabensachkundigen Aufbereitung von Voraussetzungen zur Klärung von Rechtsfragen (nicht in der Prüfung von Rechtsfragen)•Beschränkungenvom Gericht gestellte Frage (keine allgemeinen Überlegungen; keine Beweiswürdigung)Keine vertragliche Gestaltungsfreiheit, (d.h. keine eigenmächtige Abweichung von dem gerichtlichen Beschluss)•AuswahlGericht, Staatsanwaltschaft, Verteidigung, NebenklagevertretungAuswahlkriterium: persönliche Eignung, fachliche Kompetenz
- Grundlagen forensischer Sachverständigentätigkeit Rechte des Probanden •Bei Angeklagten ist die Untersuchung nicht freiwillig, sie müssen aber keine Angaben gegenüber dem Gutachter machen•Zu begutachtenden Zeugen sind grundsätzlich nicht an der Teilnahme an der Untersuchung verpflichtet•Bei minderjährigen Zeugen → Einverständnis der Sorgeberechtigten (trotzdem keine Verpflichtung zur Mitwirkung)•Bei Zeugen kann ein Zeugnis-/ Aussageverweigerungsrecht vorliegen, über das vor der Begutachtung richterlich belehrt werden muss•Der Sachverständige hat nicht die Legitimation wahllos alle möglichen Daten zu erheben sondern ist ausschließlich berechtigt, solche Informationen zu erfragen, die er für die Beantwortung der Gutachterfragen benötigt...„Jede Frage und jede diagnostische Untersuchung, die nicht der Erfüllung des Gutachtenauftrags dienen, bedeuten einen formal und menschlich ungerechtfertigten Eingriff in die Persönlichkeit.“ (Wegener, 1981)
- Grundlagen forensischer Sachverständigentätigkeit Schweigepflicht •Für alle Untersuchungen gilt, dass der Gutachter keine Schweigepflicht gegenüber dem Auftraggeber hat.•Aufklärung: Aufgaben des Gutachters, die Fragestellungen des Auftraggebers, Ablauf und Offenbarungspflicht des Gutachters.
- Grundlagen forensischer Sachverständigentätigkeit Ablehnung von Sachverständigen Ablehnungsgründe •Persönliche Beziehungen zu einem der Prozessbeteiligten•Besorgnis der Befangenheit/ Zweifel an UnparteilichkeitBeispiel: Festlegen im Vorfeld, einseitige Unterstellung
- Grundlagen forensischer Sachverständigentätigkeit Rechtspsychologische Diagnostik •Erhebungen aus verschiedenen Datenbereichen (Biografie, Beobachtung, Exploration und psychologische Tests)Falsch: diskrepante diagnostische Daten zu einem einheitlichen Menschenbild zu glättenRichtig: das Aufdecken von Diskrepanzen als wichtiger Ausgangspunkt für weitere Hypothesenbildung und-überprüfung•Sachverhaltsbezogene Diagnostik anstatt personenbezogene Diagnostik
- Aussagepsychologische Begutachtung Aussagepsychologische Fragestellungen Anlass •Gericht verfügt nicht über genug Sachkunde, um zu beurteilen, ob es sich bei einer Aussage um eine erlebnisfundierte Darstellung handelt.•Fälle, bei denen Aussage gegen Aussage steht (z.B. Sexualdelikte)•Freiwilligkeit: Die Teilnahme an einer Aussagepsychologischen Begutachtung ist gemäß §81c StPO freiwillig.
- Aussagepsychologische Begutachtung Aussagepsychologische Fragestellungen Fragestellungen an den Sachverständigen: •Aussagetüchtigkeit: die Fähigkeit einer Person, zu einem Sachverhalt, wie dem fraglichen Vorwurf überhaupt eine angemessene Aussage machen zu können.•Glaubhaftigkeit der Aussage: basieren die behaupteten Vorwürfe auf tatsächlichem Erleben
- Aussagepsychologische Begutachtung Aussagetüchtigkeit Definition Aussagetüchtigkeit bezieht sich auf die Fähigkeit einer Person,a)einen spezifischen Sachverhalt zuverlässig wahrzunehmen,b)diesen in der zwischen dem Geschehen und der Befragung liegenden Zeit im Gedächtnis zu behalten,c)das Ereignis angemessen abzurufen,d)die Geschehnisse in einer Befragungssituation verbal wiederzugebene)und Erlebtes von anders generierten Vorstellungen zu unterscheiden.
- Aussagepsychologische Begutachtung Aussagetüchtigkeit •Aus der Feststellung der Aussagetüchtigkeit lassen sich noch keine Aussagen über die Glaubhaftigkeit o. Richtigkeit der Aussage ableiten. •Relevante Voraussetzungen für die Aussagetüchtigkeit: Grundvoraussetzungen: Wahrnehmen, Erinnern und Reproduzieren - Adäquate Situationswahrnehmung - Speicherung über einen längeren Zeitraum -Sprachliches Ausdrucksvermögen Spezifische Voraussetzungen: Reproduzieren in forensischer Befragungssituation -Fähigkeit eine für Dritte nachvollziehbare, valide Schilderung zu produzieren -Weitgehend selbstständiger Abruf - Angemessenes Quellenmonitoring -Basale Beherrschung relevanter kommunikativer Kompetenzen
- Aussagepsychologische Begutachtung Beeinträchtigung der Aussagetüchtigkeit Ein Beeinträchtigung der Aussagetüchtigkeit kann im Wesentlichen wegen•entwicklungsbedingte oder•psychopathologisch bedingter Einschränkungen vorliegen.Die Aussagetüchtigkeit ist kein zeitstabiles Konstrukt, sondern basiert auf der Interaktion zwischen Fähigkeiten, spezifischen Aufgaben und Erhebungsvariablen.
- Aussagepsychologische Begutachtung Beurteilung der Aussagetüchtigkeit •Keine eindeutig definierten MindestanforderungenFehler können auch auf Vergessensprozessen o. Veränderungen im gespeicherten Material beruhen•Gefordert ist eher das Überschreiten einer unteren Mindestschwelle•Aufgabe des Gutachters: Frage inwieweit die Aussagegüte durch entwicklungsbedingte o. psychopathologische Besonderheiten beeinträchtigt sein könnte.
- Ordnen Sie gemeinsam diese Fähigkeiten dem entsprechenden Kindesalter zu. 1.5 Jahre A. BEZUGNAHME AUFVERGANGENHEIT Äußerungen über meist geradeabgeschlossene Aktivitäten
- Ordnen Sie gemeinsam diese Fähigkeiten dem entsprechenden Kindesalter zu. 2 Jahre A. BEZUGNAHME AUFVERGANGENHEIT Erste Bezugnahmen auf spezifische Ereignissein der Vergangenheit B. ART DER EVOZIERUNG Konversation wird durch Dritte initiiertForm des gemeinsamen ErinnernsVorgegebene Antworten werden bestätigt(Ja/Nein)Informationen werden durch spezifischeHinweisreize evoziert C. NARRATIVE STRUKTUR Einzelne nicht verbundene Details D. INHALTLICHE STRUKTUR Aktivitäten, Personen, Objektefast keine orientierenden Infos E. BESONDERHEITEN Erlernen der Vergangenheitsformevtl. besondere Fokussierung auf typischeDetails
-
- Ordnen Sie gemeinsam diese Fähigkeiten dem entsprechenden Kindesalter zu. 2.5 Jahre A. BEZUGNAHME AUFVERGANGENHEIT Erste selbstinitiierte Gespräche über dieVergangenheit noch sehr selten B. ART DER EVOZIERUNG spezifische Fragen C. NARRATIVE STRUKTUR Einzelne Informationsfragmente D. INHALTLICHE STRUKTUR - E. BESONDERHEITEN Antworten sind oft noch fehlerbehaftet
- Ordnen Sie gemeinsam diese Fähigkeiten dem entsprechenden Kindesalter zu. 3 Jahre A. BEZUGNAHME AUF VERGANGENHEIT Zurückliegende spezifische Ereignisse werdenallmählich häufiger thematisiert B. ART DER EVOZIERUNG erste selbstständige Darstellung, aber noch vieleHinweisreize und Fragen notwendig C. NARRATIVE STRUKTUR Fragementarische Angaben; noch sehrwenig Informationen im freien Bericht D. INHALTLICHE STRUKTUR - E. BESONDERHEITEN In Äußerungen sind episodischeErinnerungen erkennbarAusbildung von Konversationsfähigkeiten
- Ordnen Sie gemeinsam diese Fähigkeiten dem entsprechenden Kindesalter zu. 3,5 Jahre A. BEZUGNAHME AUFVERGANGENHEIT -B. ART DER EVOZIERUNG allmählich Fähigkeit, ohne Hilfestellung zuberichten C. NARRATIVE STRUKTUR erste einigermaßen kohärente Darstellung D. INHALTLICHE STRUKTUR raumzeitliche Infos, Infos überBedeutung der Ereignisse, emotionaleReaktionen E. BESONDERHEITEN Verständnis, dass Menschen überunterschiedliche mentale Wissensbeständeverfügen
- Ordnen Sie gemeinsam diese Fähigkeiten dem entsprechenden Kindesalter zu. 4 Jahre A. BEZUGNAHME AUF VERGANGENHEIT - B. ART DER EVOZIERUNG - C. NARRATIVE STRUKTUR erste kurze Narrationeneinige Informationen im freien Bericht D. INHALTLICHE STRUKTUR - E. BESONDERHEITEN Fehlerhäufigkeiten sinkt
- Ordnen Sie gemeinsam diese Fähigkeiten dem entsprechenden Kindesalter zu. 6 Jahre A. BEZUGNAHME AUF VERGANGENHEIT - B. ART DER EVOZIERUNG - C. NARRATIVE STRUKTUR - D. INHALTLICHE STRUKTUR Hintergrundinformationen,zeitliche/kausale Verknüpfungen,deskriptive Informationen E. BESONDERHEITEN Fähigkeit zuverlässige Angaben zu einemspezifischen Ereignis aus einer Serie vonEreignisse zu machen
- Ordnen Sie gemeinsam diese Fähigkeiten dem entsprechenden Kindesalter zu. 7 Jahre A. BEZUGNAHME AUF VERGANGENHEIT - B. ART DER EVOZIERUNG - C. NARRATIVE STRUKTUR Berichte gleichen in Organisation/Logikzunehmend denen von Erwachsenen D. INHALTLICHE STRUKTUR zeitliche Rekonstruktionen evtl. mitHilfestellung möglich E. BESONDERHEITEN -
- Ordnen Sie gemeinsam diese Fähigkeiten dem entsprechenden Kindesalter zu. 9-10 Jahre A. BEZUGNAHME AUF VERGANGENHEIT - B. ART DER EVOZIERUNG - C. NARRATIVE STRUKTUR - D. INHALTLICHE STRUKTUR verlässliche retrospektiveRekonstruktionen E. BESONDERHEITEN -
- Aussagepsychologische Begutachtung Entwicklungsbedingte Beeinträchtigung d. Aussagetüchtigkeit •Keine Altersgrenze für Zeugen! Autobiographische Gedächtnisleistungen: •Fähigkeit über spezifische Ereignisse in der Vergangenheit Angaben zu machen ab 2-3 JahrenAber: meist gemeinsames Erinnern von Eltern u. KindernHinweisreize unabdingbar•Selbstständige kohärente Darstellung von Vergangenem; ab 3.5 Jahre (aber bis 4 Jahren noch stark fehlerbehaftet)Benötigen HinweisreizeProduzieren nur wenige Informationen im freien Bericht•Vom Kind initiierte Gespräche über Vergangenes; frühestens ab 3.5-4 Jahre – aber eher selten
- Aussagepsychologische Begutachtung Entwicklungsbedingte Beeinträchtigung d. Aussagetüchtigkeit Empirische Befunde •Kinder unter 2 Jahren haben auch an bedeutsame Ereignisse i.d.R. keine bewussten Erinnerungen•Zwischen 2 und 3.5 Jahren ist die Memorisierbarkeit abhängig von der sprachlichen Entwicklung.•Eher fragmentarische Erinnerungenaufgrund des geringen Organisationsgrads u. der fehlenden narrativen Struktur werden diese nicht langfristig behalten•Bedeutsame Ereignisse ab dem 4. Lj. können häufig über einen Zeitraum von mehreren Monaten/Jahren erinnert werden (enthalten aber weniger Informationen)
- Aussagepsychologische Begutachtung Entwicklungsbedingte Beeinträchtigung d. Aussagetüchtigkeit Inhaltliche Aspekte •junge Kinder beziehen sich auf Aktivitäten der beteiligten Personen•Ab 3.5 Jahre beginnen Kinder Informationen beizusteuern, die geeignet sind, raum-zeitliche Kontext herzustellen oder etwas über die Bedeutung des Ereignisses zu erfahren•Ab Grundschulalter: Hintergrundinformationen, zeitliche und kausale Verknüpfungen
- Aussagepsychologische Begutachtung Entwicklungsbedingte Beeinträchtigung d. Aussagetüchtigkeit Unterscheidung zwischen Realität und Fantasie •Mit 3 Jahren können Kinder eine mentale Entität (Gedanke o. Vorstellungsbild) vom realen Objekt unterscheiden.•Allerdings scheint auch bei etwas älteren Kindern eine Unsicherheit darüber zu bestehen, ob es nicht doch möglich ist, dass etwas zu existieren anfängt, was man sich vorgestellt hat.•Starke Tendenz zum magischen Denken•WICHTIG: Kinder in forensischen Befragungssituationen nicht in Als-ob-Situationen bringen•Für einige der 4 bis 7-Jährigen scheint die Wahrheit keinen verpflichtenden Charakter zu besitzen (beliebige Antworten)
- Aussagepsychologische Begutachtung Psychopathologisch bedingte Beeinträchtigung d. Aussagetüchtigkeit •Liegt bei dem Zeugen eine psychische Störung vor? •Psychische Erkrankungen können u.U. dazu führen, dass ein tatsächliches Erlebnis nicht mehr erinnert oder wiedergegeben werden kann, oder dazu, dass ein tatsächlich nicht stattgehabtes Ereignis behauptet wird.•Typische Störungsbilder:psychotrope Substanzen/SubstanzabhängigkeitSchizophrenie
- Aussagepsychologische Begutachtung Psychopathologisch bedingte Beeinträchtigung d. Aussagetüchtigkeit Beeinflussung durch psychotrope Substanzen •Beeinträchtigung der Wahrnehmung: Alkohol, Opioide, Cannabioide, Sedativa•Veränderung der Wahrnehmung: Kokain, Stimulanzien, HalluzinogeneZ.B. Information wird genauer, verzerrt o. ohne reale Grundlage aufgenommen•Amnestischer Zustand: Benzodiazepine•Beurteilung: einmaliger Konsum, fortgesetzter Missbrauch, Abhängigkeitssyndrom (z.B. nur geringe Auswirkung bei Heroinabhängigen)•Beeinträchtigung auch bei Abstinenzerscheinungen bei Heroin; Halluzinationen bei Entzugsdelir bei Alkohol
- Aussagepsychologische Begutachtung Psychopathologisch bedingte Beeinträchtigung d. Aussagetüchtigkeit Schizophrenie: •Schwere Beeinträchtigungen des Denkens:HalluzinationenWahnAffekte•ABER: bei einem stabilen Nebeneinander von psychotischen und gesunden Phänomenen kann allerdings die Aussagetüchtigkeit u. U. auch bei einer akuten Symptomatik noch erhalten sein.
- Aussagepsychologische Begutachtung Psychopathologisch bedingte Beeinträchtigung d. Aussagetüchtigkeit Beurteilung: •Dauerhaft aufgehobene Aussagetüchtigkeit: Frühere u. aktuelle Beeinträchtigung relevanter Aussagefähigkeit, ohne Rückbildungsprognosez.B. schwere chronische organische Psychose, schwerer geistiger Behinderung, Intoxination
- Aussagepsychologische Begutachtung Psychopathologisch bedingte Beeinträchtigung d. Aussagetüchtigkeit Beurteilung: •Vorübergehend aufgehobene Aussagetüchtigkeit Bezieht sich die Aussage auf ein Ereignis zu einem Zeitpunkt, bei dem bei dem Pbn keine akute Symptomatik vorlag, kann die Aussagetüchtigkeit nach Remission der akuten Symptomatik wieder voll hergestellt sein (gilt auch für Intoxikation)
-
- Aussagepsychologische Begutachtung Psychopathologisch bedingte Beeinträchtigung d. Aussagetüchtigkeit Beurteilung: •Erhaltene Aussagetüchtigkeit Nicht psychotischen psychischen Störungen liegen dimensionale (u. keine kategorialen) Veränderungen ohne gravierende kognitive Beeinträchtigung zugrunde
