Testen und Entscheiden (Subject) / 1. Einführung (Lesson)
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Einführung
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- Einführung Definition psychologischer Diagnostik I Amelang& Schmidt-Atzert(2006); Fisseni(2004); Rentzsch& Schütz (2009) u.a.:•Psychodiagnostik ist eine Methodenlehre im Dienste der Angewandten Psychologie. Soweit Menschen die Merkmalsträger sind, besteht ihre Aufgabe darin, interindividuelle Unterschiede im Verhalten und Erleben sowie intraindividuelle Merkmale und Veränderungen einschließlich ihrer jeweils relevanten Bedingungen so zu erfassen, dass hinlänglich präzise Vorhersagen künftigen Verhaltens und Erlebens sowie deren evtl. Veränderungen in definierten Situationen möglich werden.•→ Interindividuelle und intraindividuelle Unterschiede als Grundlage psychologischer Diagnostik
- Einführung Definition psychologischer Diagnostik II Jäger & Petermann (1995); Kubinger(2009):•Psychologisches Diagnostizieren ist ein Prozess, der unter Zuhilfenahme besonderer Verfahren zielgerichtete Informationen über die psychischen Merkmale von einem (oder mehreren) Menschen gewinnen will;•dieser Prozess bezieht sich auf:Klärung der Fragestellung,Auswahl der einzusetzenden Verfahren,Anwendung und Auswertung dieser Verfahren,Interpretation und Gutachtenerstellung,Festsetzen der Intervention (des Maßnahmenvorschlags)•→ Prozessorientierte Definition psychologischer Diagnostik
- Einführung Definition I & II •Gemeinsame Bestimmungsstücke:Psychologische Diagnostik beschränkt sich nicht auf zeitlich stabile MerkmaleMerkmalsausprägungen können auch durch Situationen verursacht sein.Eine diagnostische Erfassung und Zuschreibung findet auch für temporäre, durch Situationen verursachte Merkmalsausprägungenstattpsychologische Konstrukte als Bestandteil der psychologischen Diagnostik
- Einführung Umfassende Definition: Psychologische Diagnostik Psychologische Diagnostik beinhaltet •die empirisch basierte, möglichst genaue Schätzung der Ausprägung und Veränderung psychologischer Konstrukte bei Merkmalsträgern•sowie die möglichst genaue Klassifikation der Merkmalsträger in Gruppen mit ähnlichen psychischen Merkmalen,•unter Beachtung transparenter, wissenschaftlicher und ethischer Standards•sowie einer kompetenzbasierten, theorie-bzw. regelgeleiteten Integration und Interpretationder Informationen (Gutachten, Diagnose, Prognose)•mit dem Ziel der Beantwortung diagnostischer Fragestellungen(z.B. Vorbereitung von Interventionsmaßnahmen und Entscheidungen).
- Fallbeispiel 9 Verkehrspsychologische Begutachtung einer alkoholauffälligen Kraftfahrerin –Frau Müller 52 Jahre Fragestellung: Bei Frau Müller (geb. 1955; Führerscheinerwerb der Klasse B 1976) wird von der zuständigen Bezirksbehörde aufgrund von zwei Alkoholdelikten innerhalb von fünf Jahren (1. Vorfall 2004: 2,16 Promille BAK, 2. Vorfall 2008: 1,6 Promille BAK) eine verkehrspsychologische Untersuchung angeordnet. Die von der Bezirksbehörde zugewiesene Fragestellung lautet: Ist Frau Müller zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Klasse B geeignet? Der Gesetzgeber sieht in diesen Fällen eine Aufsplittungder Fragestellung in zwei Bereiche vor: 1.Besteht ausreichende kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit? 2.Besteht ausreichend Bereitschaft zur Verkehrsanpassung (insbesondere in Bezug auf das Trennen von Alkoholkonsum und Autofahren)? Verkehrspsychologische Begutachtung einer alkoholauffälligen Kraftfahrerin –Frau Müller 52 Jahre1.Besteht ausreichende kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit?•Beobachtungsfähigkeit u. Überblicksgewinnung•Reaktionsverhalten (insb. Geschwindigkeit/Sicherheit d. Entscheidung u. Reaktion)•Konzentrationsvermögen•Sensomotorik (Zweihand-Koordination)•Intelligenz•Erinnerungsvermögen (Visuell) 2.Besteht ausreichend Bereitschaft zur Verkehrsanpassung?•Soziales Verantwortungsbewusstsein•Selbstkontrolle•Psychische Stabilität•Risikobereitschaft•Tendenz zu aggressiver Interaktion im Strassenverkehr•Normabweichender Bezug zum Autofahren•Psychische Disposition zu funktionalem Alkoholeinsatz 3.Exploration•Sozialanamnese (Beruf, Tätigkeit, Familie, Bildung)•Verkehrsvorgeschichte (Fahrpraxis, Strafen, eigene Sicht Fall 1 und 2, Einschätzung)•Alkoholkonsumgewohnheiten (Spürgrenze, Missbrauch, Alkohollebenslauf, Drogenkonsum, gesundheitliche Einschränkungen)•Beobachtungsdaten (Kooperation, Verhalten, Motivation)
- Rechtliche Rahmenbedingungen Grundgesetz Regelungen des deutschen Grundgesetz, welche den Spielraum der psychologischen Diagnostik eingrenzen:Grundgesetz, Artikel 1 (1):•(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.•→ Konsequenzen für die Diagnostik: Schutz der Privat-und IntimsphäreGrundgesetz, Artikel 2 (1):•(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt ...•→ Konsequenzen für die Diagnostik: Selbstbestimmungsrecht
- Rechtliche Rahmenbedingungen Psychologische Tests Daraus ergibt sich für die Testverfahren •müssen wissenschaftlich ausreichend untersucht und abgesichert werden (Gütekriterien: Objektivität, Reliabilität und Validität)•verlangen umfassendes fachliches Wissen, da sie auf unterschiedlichen theoretischen Konzepten basieren•unter fachlicher Anleitung und Kontrolle, durchgeführt, ausgewertet und interpretiert werden.
- Rechtliche Rahmenbedingungen Das allgemeine Persönlichkeitsrecht in der Testpsychologie 1. Einwilligung rechtfertigt den Eingriff •Niemand darf zu einer psychodiagnostischen Untersuchung gezwungen werden, jeder muss selbst entscheiden können
- Rechtliche Rahmenbedingungen Das allgemeine Persönlichkeitsrecht in der Testpsychologie 1. Einwilligung rechtfertigt den Eingriff •Rechtswirksamkeit der Einwilligung: wenn Proband in der Entscheidung frei warBei hinreichender Information und Einsicht in das Verfahrenkeine besondere Form -schriftliche, mündliche oder konkludente Einwilligungserklärung (erfolgt durch zustimmendes Verhalten)soweit Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeitet, genutzt oder dafür erhoben werden, bedarf die Einwilligung in der Regel der Schriftform.
- Rechtliche Rahmenbedingungen Das allgemeine Persönlichkeitsrecht in der Testpsychologie 1. Einwilligung rechtfertigt den Eingriff •Beispiel •Einverständniserklärung bei Online-Testverfahren •„Ihre Teilnahme an diesen Forschungsprojekten ist völlig freiwillig, und alle Antworten zu dieser Studie bleiben anonym und werden vertraulich behandelt. Sie können bei jeder Frage die Beantwortung verweigern, und zu jedem Zeitpunkt Ihr Einverständnis zur Teilnahme zurücknehmen und die Bearbeitung abbrechen.•Die Teilnahme birgt keine absehbaren Risiken; die Resultate erhalten Sie gratis. Die möglichen Vorteile für Sie bestehen darin, dass Sie Rückmeldung über Ihre Persönlichkeit erhalten und damit Aufschlüsse über sich selbst.“
- Rechtliche Rahmenbedingungen Das allgemeine Persönlichkeitsrecht in der Testpsychologie 2. Unantastbarer Kernbereich •Der Eingriff, der in die Willens-und Entschließungsfreiheit eingreift, ist unzulässig.•Das ist der Fall, wenn der Betroffene sich nicht frei verantwortlich entscheiden kann: unzulässig ist die Anwendung von Drogen, Hypnose oder Täuschung des Probanden.
- Rechtliche Rahmenbedingungen Das allgemeine Persönlichkeitsrecht in der Testpsychologie 3. Grenzen durch Rechte anderer •Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist nicht grenzenlos, sondern reich nur soweit „nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsgemäße Ordnung oder das Sittengesetz“ verstoßen wird. Beispiel:•Erlaubter Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist eine psychologische Eignungsuntersuchung über die Verkehrstauglichkeit = erfolgt zur Sicherheit im Straßenverkehr•Testinhalte sollen für die Verkehrstauglichkeit von Bedeutung sein!
- Rechtliche Rahmenbedingungen Das allgemeine Persönlichkeitsrecht in der Testpsychologie 4. Verhältnismäßigkeit in jedem Einzelfall •selbst wenn eine Einwilligung des Betroffenen vorliegt oder ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht gerechtfertigt ist, muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob das diagnostische Interesse den Eingriff in die Intim-und Privatsphäre rechtfertigt und der Eingriff verhältnismäßig ist.•Allerdings dürfen Untersuchungsmethoden nicht beeinträchtigend, unzumutbar, schädigend, gefährlich oder belästigend sein.
- Rechtliche Rahmenbedingungen Das allgemeine Persönlichkeitsrecht in der Testpsychologie 4. Verhältnismäßigkeit in jedem Einzelfall •Beispiele solcher diagnostischer Verfahren: Lügendetektor (BGH 1954, BGH 1998) •BGH, 1954: Verbot des Lügendetektors, da er seelische Bewegung erfassen würde und Menschen bis auf das Herz herabwürdigt. Mensch ist nur passiv und wird zum Objekt herabgewürdigt.•BGH, 1998: Zwar gibt es bei Polygraphen kein Verstoß gegen die Menschenwürde und dessen Freiheit der Willensentschließung und -bestätigung. Polygraphische Untersuchung ist dennoch unzulässig, da sie nach aktuellem, wissenschaftlichen Kenntnisstand ein völlig ungeeignetes Beweismittel ist (ist nicht 100%ig reliabel).
- Rechtliche Rahmenbedingungen Beispiel aus der Rechtsprechung Rechtliche Beurteilung der Verwendung des Polygraphen: •Kommentar von Maunz-Dürig: Wahrheitsermittlung im strafgerichtlichen Verfahren unter Anwendung chemischer oder psychotechnischer Mittel behandelt (insb. Lügendetektor)•„[…] Die Verwendung des Lügendetektors und ähnlicher Mittel dient der Einwirkung auf den Beschuldigten, um Geständnisse zu ermitteln oder herbeizuführen […]. Hierin liegt […] ein Verstoß gegen das Gebot, die Würde des Menschen zu achten.•→ impliziert, dass die Person einer Behandlung ausgesetzt wird, die seine Subjektqualitätprinzipiell infrage stellt
- Polygraph BRD und Schweiz •BRD: Die Verwendung des Lügendetektors wird nicht als Gefährdung der Menschenwürde angesehen, wenn die Untersuchung mit dem Lügendetektor freiwillig erfolgt.•Schweiz: Die Verwendung von Lügendetektoren als Methode der Wahrheitsfindung ist verfassungsmäßig unzulässig (BGE 109 Ia273 E.7) und darf gemäß der bundesgerichtlichen Rechtsprechung auch nicht auf Antrag der beschuldigten Person zur eigenen Entlastung eingesetzt werden
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- Polygraph Polygraph –Zuverlässiger Sachbeweis? Physiologische Veränderungen•Höhere Atemfrequenz, geringere Atemtiefe•Beschleunigung der Herzschlagrate•Höhere Hautleitfähigkeit•Blutdruckanstieg•Hemmung der Speichelsekretion•EEG-Maße (Aktivierung der Wachzentren)•Mikrotremor in der Stimme•Pupillenerweiterung•Minimale Temperaturveränderungen der Augenpartie•D.h. physiologische Reaktionen → Indikatoren des Erregungsniveau
- Polygraph –Zuverlässiger Sachbeweis? Methoden Tatwissenstest(guilityknowledge) Tatwissenstest(guilityknowledge)•indirekte Methode•Umstände, von denen nur einer einen für den Täter erkennbaren Bezug zur Tat aufweisen (Tatzeit, Kleidung des Opfers, Stimme des Opfers, etc.)•Vergleich der physiologischen Reaktion (z.B. mehrerer Stimmen)•Nachteile:Begrenzt auf Fälle, in denen schon die Beteiligung am Tatgeschehen als natürliches Geschehen in Frage stehtAnwendung auf frühes Stadium beschränkt (Tatumstände sind noch nicht bekannt geworden)
- Polygraph –Zuverlässiger Sachbeweis? Methoden Kontrollfragentest •Direktes Verfahren•Beschuldiger wird direkt nach der Tatbeteiligung gefragt•Zusätzlich Fragen nach anderen Normverstößen; es wird nahe gelegt auch diese zu verneinen (= Kontrollfragen)•Kontrollfragen werden so gewählt, dass eine Verneinung mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Lüge darstellt•Vergleich der physiologischen Reaktion von Kontrollfragen vs. Frage des Tatvorwurfs•Simulationstest wird vorgeschaltet (nur USA); dem Pbnwird die Zuverlässigkeit des Instruments suggeriert (z.B. durch Kartentricks)
- Polygraph –Zuverlässiger Sachbeweis? Validität •Da es kein Kriterium gibt, anhand dessen entschieden werden kann, ob der Beschuldigte wirklich schuldig ist, können keine Kennwerte ermittelt werden, ob der Polygraph zu einer korrekten Lösung geführt hat•Bisherige Validitätskriterien fragwürdig (z.B. Geständnis, Expertenbeurteilung der Aktenlage, Laborversuch)•Tatwissenstests: prinzipielle Eignung zur Wahrheitsforschung
- Polygraph –Zuverlässiger Sachbeweis? Eignet sich der Polygraph zur Wahrheitsforschung? •Kontrollfragentest:Tatvorwurf für den zu Unrecht Beschuldigte den Tatvorwurf als nicht belastend/bedrohlich?Annahme, Mensch sei seiner Natur nach „auf Wahrhaftigkeit programmiert“(Lügen → gesteigerter Erregung)Basis der physiologischen Erregung: Lüge o. Furcht vor Entdeckung der Lüge?Emp. Studien zeigen, dass psychophysiologische Reaktionen ausbleiben, wenn der Vpndie Furcht vor dem Polygraph genommen wird.•Gibt es die Möglichkeit den Polygraph als ultimo ratio, zuzulassen?Gedanken an drohende Strafe im Fokus des Unschuldigen → Kontrollfragentest nicht mehr möglich.Fazit: Kontrollfragentest funktioniert in späteren Verfahrensstadien nur noch nach dem Prinzip der „self-fullfillingprophecy“
- Polygraph –Zuverlässiger Sachbeweis? Unvereinbarkeit mit §136a StPO Studien Verzicht auf Freiwilligkeit •Studien: Kontrollfragentest funktioniert nur, wenn der Beschuldigte gezielt über die Fähigkeiten des Polygraphs getäuscht wirdIn BRD nach §136a StPO untersagt. Verzicht auf Freiwilligkeit•Beschuldigte kann freiwillig aussagen, aber nicht auf die Freiwilligkeit, die willentliche Kontrolle seiner Aussage verzichten. (z.B. durch Hypnose, Wahrheitsdrogen etc.)•D.h. Fragen können nicht beantwortet werden, ohne dass zugleich willensunabhängige Körpervorgänge aufgezeichnet (zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit)•Aber: projektive Verfahren erlaubt, da es hier um Persönlichkeitsmerkmale des Beschuldigten geht und nicht um Tatwissen.
- Polygraph –Zuverlässiger Sachbeweis? Unvereinbarkeit mit §136a StPO Fair trial •Fair trial: Würde es nicht zu den Erfordernissen eines fairen Verfahrens gehören, dem Beschuldigten die Möglichkeit zu geben, seine Unschuld notfalls auch durch eine „unfreie“ Aussage, eine nicht willentlich kontrollierte Offenlegung seines Wissens zu beweisen?
- Polygraph –Zuverlässiger Sachbeweis? Unvereinbarkeit mit §136a StPO Problem •Problem:•Erzeugung eines indirekter Drucks, Gebrauch von dieser Befugnis zu machen•Der Richter könnte sich der Überlegung, dass der Beschuldigte schon seine Gründe haben wird, den Zugriff auf sein Wissen nicht zu ermöglichen, nicht entziehen•→ Faktischer Einwilligungsdruck
- ÜBUNG 32 •Bearbeiten Sie folgende Fallbeispiel in Ihrer Kleingruppe hinsichtlich der rechtlichen Fragen. •Fallbeispiel 1: An einer Grundschule führt die dortige Beratungslehrerin mit dem Viertklässler Erwin Frech verschiedene psychologische Leistungstests und den HAWIE-Intelligenztest durch und hält ihn danach nicht für das Gymnasium geeignet. Ist diese psychologische Untersuchung bzw. Diagnose zulässig? Warum ja bzw. nein? Fallbeispiel 1: Schultauglichkeit · Durchführung durch Dipl.-Psychologe (Durchführung, Auswertung und Interpretation) · Intelligenztest fraglich als geeignete Methode, da es ein Eingriff in die allgemeinen Persönlichkeitsrechte ist (gängige Methode: Konzentrationstests) · Ausdrückliche Einwilligung erforderlich, bzw. Zustimmung der Erziehungsberechtigten & des Schülers · die Freiwilligkeit der Teilnahme ist durch das Setting in Frage gestellt · Gilt als psychische Belastung (Ausnahmesituation) · Bedeutung und Trageweite müssen von dem Kind einzuschätzen sein (alters entsprechend)
- •Fallbeispiel 2: Paul Otto werden im Rahmen einer Bewerbung als Bankkaufmann in einem Assessment-Center intime Fragen nach den Beziehungen zu seinen Eltern und zu seiner Freundin gestellt. Sind diese Fragen zulässig? Welche Regeln sollte der die eignungsdiagnostischen Instrumente im Rahmen eines Assessment-Centers durchführende Psychologe beherzigen? Fallbeispiel 2: Bewerbungsgespräch · Psychodiagnostische Verfahren, nur zulässig, wenn andere Informationsquellen nicht ausreichen (z.B. Zeugnisse) – Psychodiagnostische Verfahren müssen sich auf den Arbeitsplatz beziehen d.h. alle Aufgaben die Bearbeitet werden müssen eine Relevanz haben (für die Inhalte des Arbeitsplatzes) · Grundgesetz „Schutz der Privat- und Intimsphäre“ · nicht relevante Inhalte für die Arbeitsstelle (dürfen nicht abgefragt werden): Religion, Sexualität · Ausnahmesituation (innerlicher Druck Fragen zu beantworten, um die Arbeitsstelle zu bekommen) – Zustimmung Freiwilligkeit
- •Fallbeispiel 4: Herr Meister bewirbt sich auf eine Abteilungsleiterstelle bei einer Werkzeugfirma. Der Personalchef will mit ihm einen Persönlichkeitstest durchführen, um seine Führungsfähigkeiten zu prüfen. Ist diese Untersuchung zulässig? Welche Regeln sollen berücksichtigt werden? Fallbeispiel 4 - Es bedarf einer grundlegenden Einverständniserklärung. Es kann angenommen werden, dass diese bereits gegeben wurde durch die Bewerbung. Es bedarf aber einer expliziten Einwilligung bei Persönlichkeitstests. - Keine Durchführung & Auswertung von Nicht Psychologen. Nur unter Aufsicht oder direkt durch einen Diplom-Psychologen. - Kein Bezug zur geforderten Arbeitspersönlichkeit. Es bedarf einen speziellen Test für Führungsfähigkeiten; keinen allgemeinen Persönlichkeitstest. - Eigentlich sollte kein Persönlichkeitstest durchgeführt werden. Zumindest nicht als einzige Informationsquelle, wenn es andere zuverlässige Quellen gibt (Arbeitsprobe oder strukturiertes Interview besser!)
- •Fallbeispiel 5: In einem Sorgerechtsverfahren um den 6-jährigen Karl Kuhl vor dem Familiengericht erstellt eine Diplompsychologin ein Gutachten, das überwiegend auf projektiven Tests basiert. Wie ist die Qualität dieses Gutachtens zu bewerten? - Kind soll informiert werden (da erst 6 Jahre), dass Rückschlüsse auf die Gesamtpersönlichkeit gezogen werden. - Es bedarf der Einwilligung des Kindes und auch der Eltern (beide müssen zustimmen) - Projektive Tests dürfen nicht einzeln alleine verwendet werden, sondern NUR als zusätzliche Informationsquelle. In dem vorliegenden Fall besteht das Gutachten hauptsächlich aus projektiven Tests. –> nicht zulässig - Wissenschaftliche Standards sind bei projektiven Verfahren fraglich! (projektive Tests erfüllen nicht die Gütekriterien) - Eventuell problematisch, da projektive Tests Ängste und Kindheitserfahrungen abfragen (Kind ist 6 Jahre alt) - Projektive Tests können beeinträchtigend, unzumutbar und belästigend sein.
- Zusammenfassung •Psychologische Diagnostik ist grundsätzlich nicht als eine Verletzung der im deutschen Grundgesetz garantierten Persönlichkeitsrechte anzusehen,•Dennoch kann eine derartige Verletzung im Einzelfall eintreten, wenndie psychologische Diagnostik an einem Testanden unfreiwillig vollzogen wird,wissenschaftliche Minimalstandards nicht eingehalten werdenErkenntnismethoden verwendet werden, die über die konventionellen Erkenntnismöglichkeiten hinausgehen (z. B.„Lügendetektor“).•Allerdings kann diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch die Freiwilligkeit der Teilnahme an den Untersuchungen aufgehoben werden.
