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Lebensmittelrecht (Subject) / Seminar (Lesson)
Uni Bonn SS2018
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- Wofür stehen die Abkürzungen g.g.A., g.U., g.t.S.? Sie sind Unionszeichen: VO (EU) 1151/2012: Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und LM Schutz von Herkunftsangaben und traditionellen Spezialitäten: Unionszeichen g.t.S. (= garantiert traditionelle Spezialität):– Herstellung, Verarbeitung od. Zusammensetzung traditionell – aus traditionell Zutaten/Rohstoffen – Traditioneller Name – Bsp. Mozzarella g.g.A. (= geschütze geografische Angabe):– Mind. EINE Produktionsstufe(Erzeugung, Verarbeitung, Herstellung) im angegebenen geografischen Gebiet. – Bsp.: Nürnberger Rostbratwurst (Fleisch aus Holland, Herstellung in Nürnberg) g.U. (= geschützte Ursprungsbezeichnung):– ALLE Produktionsschritte(Erzeugung, Verarbeitung, Herstellung) in angegebenem geografischen Gebiet – Qualität ist überwiegend durch geografischen Einflüsse entstanden – Ursprung in bestimmten Ort/ Gegend/ Land – Bsp.: Parmaschinken
- Sind Unionszeichen Pflichtangaben? Ja nach VO (EG) 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse u. Lebensmittel: g.U. = geschützte Ursprungsbezeichnung g.g.A. = geschütze geografische Angabe g.t.S. = garantiert traditionelle Spezialität
- Ver. "ohne Gentechnik" Logos? 1. Von Bundesrepublik Deutschland: „Ohne Gentechnik“ Kennzeichnung (VO (EG) 1829/2003) 2. Von Unternhemen Landliebe: „Ohne Gentechnik“ Kennzeichnung
- Was versteht man unter die Identitätskennzeichen im Bezug auf der Lebensmittelsicherheit? 853/2004: spez. Hygienevorschriften für LM tierischen Ursprung. Pflicht: nur für tierische LM (Milch-, Fisch-, Fleischerzeugnissen u. Ei-Produkten). Art. 5: LM-unternehmer dürfen behandelte Erzeugnisse tierischen Ursprungs nur in Verkehr bringen, wenn die Erzeugnisse.. Genusstauglichkeitskennzeichen (bei frischem Fleisch) od. Identitätskennzeichen tragen. Aufbau: (DE, HH 00000, EG) Ovale Zeichen besteht aus: zwei Buchstaben für das Erzeugerland (z. B. DE) Zulassungs-Nr. des Betriebes: aus– der Abkürzung des Bundeslandes, in dem sich der Betrieb befindet (z. B. HH für Hamburg)– einer Zahlenfolge (fünfstellige Nummer) Abkürzung für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (bei deutschen Produkten EG) Bedeutung: für Überwachungs-Behörden gedacht. Rückverfolgbarkeit Angebracht beim zuletztem Schritt der Herstellung, Die Betriebe mit Zulassungs-Nr. müssen die strengen, EU-weit gültigen Hygienevorschriften erfüllen. ≠ Ursprüngliche Herkunft des Produkts od. der verwendeten Rohstoffe lässt sich aus dem Kennzeichen NICHT herauslesen.
- Unterschied zwischen Kontaminanten und Pestzidrückstände? Wo werden sie geregelt? Beispiele? VO (EG) 1881/2006: Kontaminanten Höchstgehalte: Definition: unerwünschte Stoffe, die ungewollt u. unbewusst entstehen bzw. ins LM gelangen. Bsp.: Umweltgifte, Nitrat, Schwermetalle(Blei, Cadmium, Quecksilber, Zinn), Dioxine, Mykotoxine, PAK NICHT: Überreste von Insekten, Haare von Nagern rodents VO (EG) 396/2005: Pestizidrückstände Höchstgehalts: Definition: Rückstände entstehen durch den bewussten u. zielgerichteten Einsatz von Substanzen. Bsp.: Pestizide, Düngemittel, Tierarzneimittel, Herbizide,...
- Pflichtkennzeichnungselemente für natürliches Mineralwasser. Nach welcher VO? Mineral- und Tafelwasser-Verordnung (MinTafWV) § 8 Kennzeichnung (Natürliches Mineralwasser) Verkehrsbezeichnung: "Natürliches Mineralwasser" Ort u. Name der Quelle Analyseauszug – Bei Flouridgehalt >1,5 mg/L → Hinweis "Enthält mehr als 1,5 mg/l Fluorid. Fur Säuglinge u. Kinder unter 7 Jahren nicht zum regelmäßigen Verzehr geeignet" Angaben zur Kohlensäure: "Kohlensäure ganz/teilweise entzogen" LMIV 1169/2011: Art. 9 Bezeichnung Nettofüllmenge MHD Aufbewahrungshinweis Herstellerangaben KEINE Nährwertdeklaration (LMIV Anhang V) KEINE ZutatenV: auch wenn mit Kohlensäure versetzt (LMIV Art. 19)
- Welches Wasser fällt unter Trinkwasser? Heilwasser? Trinkwasser = Trinkwasserverordnung (TrinkWV) Wasser für den menschl. Gebrauch (Trinken, Kochen, Körperpflege. LM-Betriebe,...) NICHT: Mineralwasser, Heilwasser, Schwimm- und Badebeckenwasser. Heilwasser = Arzneimittel Apothekenpflichtige u. freiverkäufliche Arzneimittel VO (AMVerkRV) Zulassungspflichtig! ⇒ AUF ZWECKBESTIMMUNG ACHTEN
- Was versteht man unter natürliches Mineral-, Quell- und Tafelwasser? Wo werden sie geregelt? MinTafWV Natürliches Mineralwasser: mit Mineralstoffen & Spurenelementen angereichertes Wasser– Anreicherung: sickert durch Gesteinsschichten Aus EINER Quelle (Niederschlags-, Tiefenwasser) Vor Verunreinigungen geschützt:– Strengere mikrobiologische Grenzwerte als Trinkwasser,– Frei von Krankheitserregern. Konstant Zusammensetzung Ständige Qualitätskontrolle Amtliche Anerkennung nötig: – Antrag im jeweiligen Bundesland (Quelle) Zugelassene Verarbeitungsverfahren:– KEIN Zusatz von Stoffen (CO2 erlaubt)– Abtrennung von unbeständigen Inhaltsstoffen nur durch Filtration, Dekantation, Belüftung.– Keine Verfahren, die den Keimgehalt verändern sollen Tafelwasser: Mischung aus verschiedenen Wässer (Trinkwasser, natürliches Mineralwasser) Abfüllung nur am Quellort Kann weitere Zutaten enthalten:– Meerwasser, natürliches salzreiches Wasser, Natriumchlorid – Mineralstoffe dürfen zugesetzt werden Keine amtliche Anerkennung Quellwasser: Aus unterirdischen Wasservorkommen od. künstlich erschlossenen Quellen Direkt aus der Quelle abgefüllt Geringere gesetzliche Anforderungen, als natürliches Mineralwasser Mineralstoffgehalt muss nicht konstant sein Keine amtliche Anerkennung Keine ursprüngliche Reinheit erforderlich, aber mindestens Trinkwasserqualität
- Unterschied zwischen natürlichem Mineralwasser und Tafelwasser MinTafWV: § 2 & § 10: Begriffsbestimmung: Natürliches Mineralwasser– natürlicher Ursprung– natürliche/ursprüngliche Reinheit– amtliche Anerkennung– aus Quelle mit Nutzungsgenehmigung– bestimmte zugelassene Herstellungsverfahren– Merkmale wie Zusammensetzung - natürlicher Schwankungen Tafelwasser– Trinkwasser, das mit weiteren Zutaten angereichert wurde (z. B. Natursole brine, NaCl, Meerwasser, Zusatzstoffe,...)
- Pflichtkennzeichnungselemente kosmetische Mittel. Wo werden Werbeaussagen zu den kosmetischen Mitteln geregelt? VO (EG) 1223/2009: Kosmetische Mittel Art. 19: Kennzeichnung: Chargen-Nummer od. Zeichnen zur Identifizierung; Verwendungszweck; „Ingredients“ = in abnehmender Reihenfolge ihres Gewichts: – Nanomaterialien: „Nano“ in Klammern– Farbstoffe: in beliebiger Reihenfolge nach den anderen Bestandteilen aufgeführt → Bei dekorativen Kosmetika muss CI (Colour Index)-Nomenklatur verwendet werden Bes. Vorsichtsmaßnahmen/ Hinweise für Mittel zum gewerblichen Gebrauch; Nenninhalt (Gewicht, Vol., Stuckzahl) MHD = Wie lange das Produkt nach dem Öffnen haltbar?– bei MDH >30 Monaten ist die Angabe NICHT erforderlich Herstellerangaben: Name mit Anschrifft Werbeaussagen: Art. 20
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- Was versteht man unter eine Losnummer? Pflicht oder nicht? Gibt es Ausnahmen? Los-Kennzeichnungs-Verordnung (LKV) Bedeutung: Das Produkt kann eindeutig dem Los zugeordnet werden, aus dem es stammt. Ein Los = die Menge aller in dem gleichen Produktionsdurchgang hergestellter Produkte. Pflicht oder nicht? JA nach § 1: Kennzeichnungspflicht: LM dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einer Losnummer gekennzeichnet sind. Der Angabe ist mit "L" voranzustellen Ausnahme: LM,... die lose verkauft werden, d. h. nicht vorverpackt sind. bei denen das MHD od. Verbrauchsdatum auf TAG u. MONAT genau angeben sind in Verpackungen od. Behältnissen, deren Einzelfläche <10 cm2
- Was sind Bedarfsgegenstände? LFGB §2 (6) + LM-Kontaktmaterialien-V 1935/2004 Materialien u. Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit LM in Kontakt zu kommen. Packungen, Behältnisse, Umhüllungen für kosmetische Mittel Kommen mit der Mundschleimhaut in Kontakt (z. B. Zahnbürste) Sind für die Körperpflege bestimmt (z. B. Badeschwamm) Spielwaren u. Scherzartikel Können auch längerfristigen Kontakt zum Körper haben Bekleidung, Bettwäsche, Masken, Perücken, Armbänder) Reinigungs- u. Pflegemittel für den häuslichen Bereich Imprägnierungs- u. Ausrüstungsmittel Raumsprays
- Wie sieht die Kennzeichnung von LM-Bedarfsgegenständen aus? VO (EG) 1935/2004 – LM-Kontaktmaterialien Art. 15: Kennzeichnung Hinweis: „Für Lebensmittelkontakt“ od. Symbol aus Anhang II (mit Glas u. Gabel) Hinweis, für eine sichere Anwendung Kennzeichnung zur Rückverfolgbarkeit des Materials Bei aktive Verpackungen: – Verwendungszweck– Name u. Menge der abgegebenen Stoffe Herstellersangaben: Name u. Anschrift
- Wie werden sonstige Bedarfsgegenstände (Spielzeug) gekennzeichnet? 1. Zweite Verordnung zum Geräte- u. Produktsicherheitsgesetz (Sicherheit von Spielzeug): 2. GPSGV: i.V.m. ... ....+.... 2. Sicherheit von Spielzeug-RL 2009/48/EG: zur Identifikation: Typen-, Chargen-, Modell- od. Seriennummer/ Artikel-Nr.; CE-Kennzeichnung Warnhinweise: mit Wort "ACTUNG" beginnen:– Mindest-/ Höchstalter, Mindest-/Höchstgewicht des Benutzers, erforderlichen Fähigkeiten,– „Nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet“ oder Symbol– Hinweis: unter Aufsicht von Erwachsenen benutzt werden. Gebrauchsanleitung; Sicherheitsinformationen: z. B. "Verschluckbare Kleinteile, Erstickungsgefahr" Herstellerangaben: Namen, Handelsnamen, Marke u. Kontaktanschrift;
- Zusätzlich zu den jeweiligen Vermarktungsnormen: Wann darf man ein Produkt mit der verkehrsüblichen Bezeichnung (z. B. Milch” oder "Milcherzeugnisse") verkaufen? Wo wird das geregelt? Beispiele? VO 1308/2013 - Gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse: Art. 78 : Begriffsbestimmungen, Bezeichnungen, Verkehrsbezeichnungen für bestimmte Sektoren und Erzeugnisse: (1) Zusätzlich zu den geltenden Vermarktungsnormen gelten Begriffsbestimmungen, Bezeichnungen und Verkehrsbezeichnungen des Anhangs VII für:c) Milch u. Milcherzeugnissee) Eierf) Streichfetteg) Olivenöl u. Tafeloliven. (2) Bezeichnungen dürfen in der Union nur verwendet werden, wenn die den entsprechenden Anforderungen von Anhang VII entsprechen. Anhang VII: z. B. Teil III: Regelungen über Milch- und Milcherzeugnisse Ausdruck “Milch”: ausschließlich durch ein- oder mehrmaliges Melken gewonnenes Erzeugnis der normalen Eutersekretion, ohne jeglichen Zusatz od. Entzug. .....
- Beispiele für Milcherzeugnisse. Wo sind sie einzuordnen? Wo ist das festgelegt? Wo ist die Kennzeichnung geregelt? MilchErzV Verschiedene Kategorien (Anlage I) für Milcherzeugnisse hier festgelegt, geregelt. Anlage I: Beispiele Joghurterzeugnisse: z. B. Joghurt = min. 3,5%; Joghurt mild = min. 3,5%; Fettarmer Joghurt mild = min. 1,5%, höchst. 1,8% Kefirerzeugnisse, Buttermilcherzeugnisse, Sahneerzeugnisse usw. Kennzeichnung Nach MilchErzV = § 3 Kennzeichnungsvorschriften : Verkehrsbezeichnung: – z. B. Joghurt mild Fettgehalt – im Milchanteil: "...% Fett" Wärmebehandlung: – Angabe der Art (z. B. ultrahocherhitzt); Zutatenverzeichnis: – Ausnahme: Monoprodukten– Nur für andere Zutaten ⇒ Keine Angabe über, die für die Herstellung notwendigen Enzyme, Mikroorg-kulturen, Salz) MHD – “gekühlt mind. +...°C haltbar bis...” Identitätskennzeichen (VO 853/2004) Nährwerttabelle– Ausnahme: Monoprodukten Nettofüllmenge Herstellerangaben: Name u. Anschrift. Angabe: „Laktosegehalt: unter 0,1 g/100 g“ nur wenn dies entspricht. MilchErzV = Art: Bundesrechtsverordnung, Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
- Was versteht man unter "Milch" und Konsummilch? Wo steht das? Gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse VO 1308/2013: Anhang VII (Teil IV) gemäß 78 Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Verkehrsbezeichnung: "Milch" = ist das durch das Melken gewonnene Erzeugnis der normalen Eutersekretion OHNE jeglichen Zusatz od. Entzug. "Konsummilch" sind: Rohmilch, Vollmilch, Fettarme Milch, Magermilch.
- Wo wird die Kennzeichnung für Milch geregelt? Angabe "Laktose-Frei"? KonsMilchKV: (Konsummilch-Kennzeichnungs-Verordnung) § 2 + § 3 Kennzeichnungsvorschriften Verkehrsbezeichnung– Vollmilch, fettarme Milch, Magermilch, Trinkmilch (wenn Fettgehaltsstufe nicht diesen Kategorien entspricht; Wärmebehandlung;– "ultrahocherhitzt → Zusatz „H“ – "pasteurisiert" Fettgehalt: – Vollmilch = „mind ...% Fett“– Fettarmer u. Trinkmilch = „...% Fett“ – Magermilch = „höchstens ...% Fett“ Herstellers-, Einfüllers-, Verkäufersangaben: Name, Anschrift; MHD – bei pasteurisierter Milch: "bei +8°C", Identitätskennzeichen (VO 853/2004 spez. Hygienischenvor...) Nettofüllmenge Freiwillig: – "Homogenisiert" = Qualitätsmerkmale Keine Nährwertdeklaration, kein ZutatenV (= Monoprodukt) Lactosefreiheit: nach GMO-VO 1308/2013: Art. 78 i.V.m. Anhang VII, Teil IV: (2) c) "die Verringerung des Lactosegehaltes der Milch durch Umwandlung von Lactose in Glucose u. Galactose"⇒ Änderungen der Zusammensetzung (hier Laktose) → müssen angegeben sein. Gibt aber keiner festgelegte Grenzwert für Konsummilch
- Was ist rechtlich unter Käse zu verstehen? Nach welchen Kriterien werden in der KäseV gefordert werde + Beispiele? Beispiele von Standardsorten bei Käse? KäseV § 1: Begriffbestimmung Käse = Frische od. in versch. Graden der Reife befindliche Erzeugnisse aus dickgelegter Käsereimilch. Käsereimilch = Milch zur Herstellung von Käse dient:z. B. Sahneerzeugnisse zur Herstellung von Frischkäse Kriterien, die bei KäseV gefordert werden! § 5: Fettgehaltsstufen: nach Fettgehalt i.d.Tm z. B. Dopperahmstuffe (höchst. 87% - mind 60%) bis Magerstuffe (<10%) § 6: Wassergehalt in der fettfreiein Käsemasse (Käsegruppen) z. B. Hartkäse (56% oder weniger) od. Frischkäse (mehr als 73%) § 7 Standardsorten: bzw. (Verkehrsbezeichnung) Hartkäse = Gouda, Edamer Schnittkäse= Emmentaler Weichkäse = Camembert, Brie Frischkäse Speisequark, Rahmfrischkäse
- Wie werden Käse-Produkte gekennzeichnet? Ausnahme von Kennzeichnungspflicht? Markenkäse Bezeichnung? KäseV § 14 + 15 + 16 + 17: Verkehrsbezeichnung: – Standardsorte (Emmentaler(Hartkäse), Gouda(Schnittkäse) usw.)– Sonst: Käsegruppe § 6 (Hartkäse, Schnittkäse, Frischkäse usw.) Hinweis: Tierart bei Verwendung von Milch anderer Tiere: Fettgehaltsstufe:– "(mind.)...% Fett i.Tr." Wärmebehandlung: – Angabe der Art ZutatenV. + Allergene:– Keine Angabe für: Enzyme, Mikroorganismen-Kulturen, zur Herstellung notwendiges Speisesalz.– bei FRISCHKÄSE: Speisesalz ist anzugeben! (§ 14); Verringerung des Laktosegehalt: – „Laktosegehalt: < 0,1 g/100 g" Bei Frischkäse: – Hinweis: "Wassergehalt >82 %“ (§ 15) falls zutreffend– Angabe zu Speisesalz in ZutatenV. Bei geriebenem Käse: – „geriebener Käse“ + "hergestellt aus ..."– Fettgehalt i.d.T des Gesamterzeugnisses; Identitätskennzeichnen (VO 853/2004: spez. Hygienevors. für LM tierischen Ursprungs); MHD – mit Hinweis „gekühlt bei max 10 °C haltbar bis..." Name u. die Anschrift des Herstellers, Verpackers, Verkäufers Nährwertangaben Nettofüllmenge Anweisung für die Aufbewahrung §11 Güteklasse, Markenkäse, Güteprüfungen für inländischen Markenkäse: Bezeichnung od. Gütezeichen bedarf einer Genehmigung Meist zwei Betriebskontrollen jährlich durch eine Überwachungsstelle
- Was ist eine Spirituose? Spirituosen-VO (EG) 110/2008: Art. 2 Definition von Spirituose Ein Getränk, das...a) für den menschlichen Verzehr bestimmt ist b) bes. sensorische Eigenschaften aufweist c) über einen Alkoholgehalt von mind. 15 %-Vol besitzt → Ausnahme von Eierlikör (14 %-Vol) Unmittelbar über Destillation u. Mazeration gewonnen wurde, od. durch Mischung mit anderen Getränken Nicht Spirituosen: – Bier, Wein, Wermutswein, Apfel-, Birnenwein, Met, Sake, vergällter Ethylalkohol und Branntwein.
- Welche Angabe auf Spirituosen ist zusätzlich zu den Angaben zur LMIV Pflicht und nach welcher VO? Geografische Angabe: Art. 15 nach Spirituosen-VO (EG) 110/2008
- Besonderheiten bei der Kennzeichnung und Pflichtangaben von Spirituosen nach LMIV Besonderheit: (Nach LMIV 1169/2011 + LMKV) Kein ZutatenV.:– bei ≥1,2 %-Vol. Alkoholgehalt (AUSGENOMMEN BIER) (Art. 16 + LMKV § 6) Keine Nährwertdeklaration: – bei ≥1,2 %-Vol. Alkoholgehalt (Art. 16) Kein MHD:– bei ≥10 %-Vol Alkoholgehalt notwendig (Anhang X + LMKV § 7) Pflicht: Spirituosen-VO 110/2008 Verkehrsbezeichnungen (Wortlaut vorgegeben)– Aus den Kategorien 1-46 (Anhang II) z. B. Whisky– Geografische Angabe ergänzt/ersetzt (Anhang III) z. B. Scotch Whisky (kursiv gedruckt)– Falls NICHT in die Kategorien fallen: "Spirituose"– Bei Mischungen von Spirituose aus der Kat. 1-46: "Spirituose" LMIV 1169/2011: Alkoholgehalt in %-Vol (Getränke mit >1,2 Vol-%) Allergene Nettofüllmenge Aufewahrungs-/Verwendungshinweis Losnummer (kein MHD) Herstellerangaben: Name u. Anschrift
- Kennzeichnungsangaben: für frische Obst und Gemüse Frishe Obst u. Gemüse u. deren Verarbeitungserzeugnisse: (EU) 543/2011: Art. 6: Ursprungsland Klasse, Sorte od. Handelstyp: Nettogewicht: für vorverpackte Erzeugnisse – Ausnahme: nach Stück, kein Nettogewicht, wenn Stücke sichtbar u. zählbar sind Größe & Stückzahl LMIV – Artikel 9 Verkehrsbezeichnung Name & Anschrift des Packers u./od. Absender Gebrauchsanleitung LKV - §1 Losnummer NICHT Notwendig: MHD (LMIV - Anhang X) Nährwertdeklaration (LMIV - Art. 16 - Anhang V) Zutatenverzeichnis (LMIV - Art. 19)
- Welche Arten von Streichfette werden rechtlich unterschieden? VO (EG) 1308/2013: gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (EU-Marktregelung) Art. 78 i.V.m. Anhang VII: Begriffbestimmung, Bezeichnungen u. Verkehrsbezeichnungen von Erzeugnissen Teil VII Streichfette: Verkehrsbezeichnungen: Anlage II Anlage II, Streichfette: A. Milchfette: – Butter = 80-90% Milchfettgehalt, Max. 16% Wasser, Max. 2% fettfreie Milch trockenmasse. – Dreiviertelfettbutter =.. – Halbfettbutter =.. – Milchstreichfett X % =.. B. Fette: – Margarine = aus pflanzlichen u./od. tierischen Fette, 80-90% Fettgehalt; C. Mischfette = aus pflanzlichen u./od. tierischen Erzeugnissen, 80-90% Milchfettgehalt.
- Besondere Kennzeichnung von Butter ButterV + GMO-V 1308/2013: Art. 78 i.V.m Anlage II. Streichfette (Verkehrsbezeichnung + Fettgehalt) + LMIV 1169/2011: Verkehrsbezeichnung – "Butter" – Buttersorte: z. B. Sauerrahmbutter, Süßrahmbutter, Mildgesäuerte Butter – "gesalzen", wenn die Butter > 0,1% Salz enthält Fettgehalt in Prozent (%) Zutatenliste:– Für reines Butter, nicht erforderlich – Salzanteil in %, falls "gesalzen" MDH: "gekühlt", "bei +10°C haltbar bis..." Identitätskennzeichnung Nettofüllmenge Herstellerangaben: Name u. Anschrift) Butter der Handelsklassen = Gütezeichen Deutsche Markenutter: DE hergestellte Butter, die Qualitätsanforderungen Aussehen, Geruch, Geschmack, Textur, Wasserverteilung u. Streichfähigkeit erfüllt. "Deutsche Markenbutter": → darf nur aus Milch von Kühen od. daraus gewonnenem Rahm (Sahne) → u. in einer Molkerei hergestellt wurde. "Deutsche Molkereibutter": → Molkerahm darf verwendet werden → u. in einer Molkerei hergestellt wurde.
- Wo ist die Kennzeichnung von Honig geregelt? Wie sieht sie aus? Honigverordnung (HonigV) § 3: Kennzeichnung Bezeichnungen:– "Honig" kann durch Blütenhonig, Honigtauhonig, Tropfhonig, Schleuderhonig u. Presshonig ersetzen werden.– Erlaubt: Herkunft aus Blüten od. lebenden Pflanzenteilen z. B. Raphonig; topographische Herkunft z.B. Bodensee-Honig; bes. Qualitätsmerkmale z. B. Bio-Honig. Ursprungsland/Herkunft:− „(Mischung von) Honig aus EG-Ländern u./od. Nicht-EG-Ländern“ bei Backhonig: Hinweis „nur zum Kochen u. Backen“ LKV Loskennzeichnung LMIV (Art. 9) MHD Nettofüllmenge Herstellerangaben Keine Nährwertdeklaration (Art. 19, Art. 16 i.V. m. Anhang V) Kein ZutatenV. (Art. 16 i.V. m. Anhang V)
- Welche Anforderung muss Honig hinsichtlich seiner Beschaffenheit entsprechen? Honigverordnung (HonigV) Anlage 2, Abschnitt I => Allgemeine Anforderungen keine Stoffe zugefügt od. entzogen keinen fremden Geschmack od. Geruch (außer Backhonig) Keine Gärung Keine starke Erhitzung Anlage 2, Abschnitt II => Spezifische Anforderungen Wassergehalt = Max. 20% Hydroxymethylfurfural-Gehalt (HMF) = Max. 40 mg/kg Diastase-Zahl = Mind. 8
- Qualitätsanforderungen des deutschen Imkerbundes (D.I.B) Honig ausschließlich in Deutschland erzeugt. Qualitätsanforderungen des deutschen Imkerbundes (D.I.B): Wassergehalt = Max. 18% (i.V.z. HonigV = Max. 20%) Naturbelassenheit:a) Enzymaktivität: Auskunft über die schonende Behandlung u. Reifungsgrad – Invertase: Mind. Aktivität = 64,0 U/kg (HonigV = Keine Anforderung) – Diatase-Zahl: = Keine Anforderung, (HonigV = min 8) → Invertase sehr viel wärmeempfindlicher als Diastaseb) Hydroxy-methyl-furfural (HMF) = Max. 15 mg/kg (HonigV = 40 mg/kg) – Kommt in frischem Honig nicht; – Temp u. pH abhängig
- Wo ist die Kennzeichnung von Marmelade geregelt? Wie sieht sie aus? Konfitüren-Verordnung (KonfV) § 3: Kennzeichnung Verkehrbezeichnung: z. B. Konfitüre (extra); Gelee (extra); Marmelade; Gelee-Marmelade; Maronenkrem Fruchtart: – in absteigender Reihenfolge des Gewichtsanteils Fruchtgehalt: – "hergestellt aus .. g Früchten /100 g" Gesamtzuckergehalt:– "Gesamtzuckergehalt ...g /100 g"; → NICHT erforderlich wenn Nährwertdeklaration vorhanden LMIV: Art. 9 Nettofüllmenge MHD ZutatenV Nährwertdeklaration Herstellerangaben
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- Unterschied zwischen Konfitüre und Marmelade; Unterschied zwischen Konfitüre und Gelee; Unterschied zwischen Konfitüre und Konfitüre Extra? KonfV: Anlage 1, Abschnitt I: Bezeichnungen Extra = höherer Fruchtanteil Unterschied zwischen Konfitüre und Marmelade; Marmelade ist aus Zitrusfrüchten Konfitüre ist auch aus anderen Früchten Unterschied zwischen Konfitüre und Gelee; Konfitüre = Pülpe od. Fruchtmark + Wasser + Zucker Gelee = Fruchtsaft od. wässriger Auszug von Früchten + Wasser + Zucker
- Ausführliche Kennzeichnen-Anforderung an Fleisch Fleischetikettierung: LMIV 1169/2011: Ursprungs bzw. Herkunftsland: Frierens:– „eingefroren am: (Tag, Monat, Jahr)“ Hinweis: Vorhandensein von zugesetzten...i) Eiweißen unterschiedlicher tierischer Herkunft ii) Wasser, wenn es > 5% des Enderzeugnisses-Gewichts ausmacht bei zusammengesetzten Fleischstücken – „aus Fleischstücken zusammengefügt“ bei Hackfleisch: – „Fettgehalt geringer als...“ Verwendung von Packgase:– „unter Schutzgas verpackt“ Allergene Nettofüllgewicht MHD bzw. Verbrauchsdatum – "bei max +...°C mind. haltbar/zu verbrauchen bis..." Herstellungangaben Keine Nährwertdeklaration Keine Zutatenverzeichnis VO 1337/2013: Ursprungslandes von frischem, gekühltem od. gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- u. Geflügelfleisch Art. 5 – Fleischetikettierung Aufzuchtsort: „Aufgezogen in: (Land)" Schlachtort: „geschlachtet in: (Land)" „Herkunft: (Name des Mitgliedstaats)"– wenn Geburt, Aufzucht und Schlachtung der Tiere in einem Land erfolgt! Hackfleisch u. Fleischabschnitten:– Herkunft der einzelnen Teile (Angabe: „in/außerhalb der EU“) Partiennummber:→ bei Vermischung von Fleisch unterschiedlicher Herkunft VO 1760/2000: Kennzeichnung Etikettierung von Rindfleisch u. Rindfleischerzeugnissen Referenznummer Zulassungsnummer des Schlachthofs– „Geschlachtet in: (Name des Mitgliedstaats oder des Drittlands) (Zulassungsnummer)“ Zulassungs-Nr. des Zerlegungsbetriebs– „Zerlegt in: (Name des Mitgliedstaats oder des Drittlands) (Zulassungsnummer)" „Herkunft: (Name des Mitgliedstaats)" – wenn Geburt, Aufzucht und Schlachtung der Tiere in einem Land erfolgt! VO 853/2004: spez. Hygienevorschriften für LM tierischen Ursprungs: Identitätskennzeichen – Ausnahme: bei Metzgerei (Anhang V) VO 2073/2005: über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel: Art. 6 Erhitzungshinweis bei Hackfleish:– "Hinweis: vor dem Verzehr ausreichend durchhitzen"– "zum Braten und kochen"– Nicht erforderlich für Geflügelfleisch
- Welche Angaben auf einer Schokolade mit Nugatkrem-Füllung sind Pflicht nach KakaoV KakaoV § 3 Gesamtgehalt an Kakao-Trockenmasse ("Kakao mind....%") → bei Schokoladenpulver, Trinkschokoladenpulver, (Haushaltmilch-/Milch-)Schokolade, Chocolate (familiar) a la taza, „fettarm“,„mager“ od. „stark entölt“ → Trinkschokoladenpulver Kakaobutter-Gehalt: → bei fettarmen Kakaopulver u. Trinkschokoladenpulver „enthält neben Kakaobutter andere pflanzlichen Fette“: (Sichtfeld der Zutatenliste, Fettdruck) → bei Produkten mit pflanzlichen Fetten Leitsätze für Ölsamen: Bezeichnung: Nugatkrem
- Unterschied zwischen koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken und Energy Drinks Fruchtsaft und Erfrischungsgetränke Verordnung (FrSaftErfrischGetrV) § 4: Begrifftsbestimmung (1) Koffeinhaltige Erfrischungsgetränke = Wasser + Aromen + Koffein (Hochstmenge in Anlage 8 Teil B.) + weitere Zutaten (aber KEIN ALKOHOL) (2) Energy Drinks = Koffeinhaltige Erfrischungsgetränke + andere Stoffe (Anlage 8 Teil B: z. B. Taurin, Inosit, Glucoronolacton (Hochstmenge in Anlage 8 Teil B ggb.))
- Erfrischungsgetränke Kategorien nach Leitsätze Erfrischungsgetränke Leitsätze Erfrischungsgetränke: Diese Leitlinie unterscheidet zwischen 4 Kategorien: A: Fruchtsaftgetränke – enthalten: Fruchtsaft, Fruchtkonzentrat, Fruchtmark (+ Trinkwasser) – Fruchtgehalt (aus geschmacksgebende Frucht) – nur natürliches Fruchtaroma – Verkehrsbezeichnung = Fruchtsaftgetränke B: Fruchtschorlen – Fruchtsaftgetränke + Kohlensäure – Verkehrsbezeichnung = Geschmacksgebende Frucht od. wenn aus mehreren Fruchtsorten = "Mehrfruchtschorle" – natürliche Aromen sind erlaubt – darf gesüßt wenn aus sauren Früchte – Zusatzstoffe: DMDC bei PET ist technologisch bedingt, ist aber sehr bedenklich C: Limonaden: – Inhalt Aromaextrakte; natürliche Aromastoffe; meist Zitronensäure; Trinkwasse – Zutaten: wie bei Fruchtsäften aber zusätzlich noch: Zuckerkulör; Molkeerzeugnisse Beta-Carotin; Riboflavin und färbende Lebensmittel. – Verkehrsbezeichnung: Limonade D: Brausen – Kategorien unterschieden: a) Verwendung von Aromen b) Verwendung von Farbstoffen – Verkehrsbezeichnung: “Brause”
- In welcher VO ist das Herstellungsverfahren von Cola geregelt? Fruchtsaft und Erfrischungsgetränke Verordnung (FrSaftErfrischGetrV) --> regelt Vorgaben für Fruchtsaft/-nektar und koffeinhaltige Erfrischungsgetränke!
- Kennzeichnung von Energie Drink und Fruchtsaft Fruchtsaft: FrSaftErfrischGetrV: Angabe der Fruchtarten:– in absteigender Reihenfolge des Volumens – “aus Fruchtsaftkonzentrat(en)” oder bei Mischungen: “teilweise aus Fruchtsaftkonzentrat(en)” Bei Fruchtnecktar:(1) Fruchtgehalt (%) : mind. ... %” (2) “Enthält von Natur aus Zucker” LMIV (1169/2011) Art. 9 Zutatenverzeichnis Nährwertkennzeichnung Nettofüllmenge MHD Aufbewahrunghinweis Herstellersangaben: Name u. Anschrift Energydrink: FrSaftErfrischGetrV (§ 6) Koffeingehalt: wenn >150mg/Liter (32 mg/100ml) LMIV Anhang III Nummer 4.1: Hinweis: “erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder u. schwangere od. stillende Frauen nicht empfohlen (32mg/100ml)”
- Wie ist der Erzeuger-Code von Eier aufgebaut? Eier-VO (EG) 589/2008 Art. 9: Erzeugercode Haltungsform: – 0 = Ökologische Erz.– 1 = Freilandhaltung– 2 = Bodenhaltung– 3 = Käfighaltung Herkunftsland (2-Stellig)– z. B. DE Identifizierungsnummer: (7-Stellig) – Bundesland– Betriebsnummer– Stallnummer
- Kennzeichnung von Eier Eier-VO (EG) 589/2008: Artikel 12 - Kennzeichnung der Verpackungen Bezeichnung Angabe der Haltungsart – z. B. "Eier aus Freilandhaltung" "Extra" od. "Extra Frisch" = Qualitätsangabe Packstelle-Nr.; Güteklasse: – „Güteklasse A“ oder „A“ allein od. i.V.m. dem Wort „frisch“; Gewichtsklasse:– XL; L; M; S; Erzeugercodes (auf dem Ei) Bedeutung des Erzeugercodes Angabe „gewaschene Eier“ bei gewaschenen Eiern Aufbewahrungsanweisung Nettofüllmenge MHD
- Aufbau der LM-Überwachung in EU, Deutschland und NRW. Aufbau der LM-Ü in EU und Deutschland Europäische Kommission Mitgliedstaaten der EU:– Verbindungsstellen– Die zuständigen Behörden – Kontrollpersonal– Amtliche Laboratorien Aufbau in NRW: Oberste Landesbehörde = Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz: → Abteilung Verbraucherschutz ist für LM-Ü zuständig (aus 6 Referaten, davon 4 mit LM-Ü-Themen befassen) Nachgeordnete Landesbehörde= Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV): → Aufgaben in der LM-Ü, → koordiniert die Erledigung der Aufgaben und → ist die Aufsichtsbehörde über die LM-Ü-Ämter. NRW= 50 LM-Ü-Ämter bzw. Veterinärsämter → für Kontrolle u. Probenahmen der LM-Betriebe zuständig. → Anordnung von Maßnahmen → Ansprechpartner für Verbraucher +Chemische u. Vereinäruntersuchungsämter
- Beteiligte Behörden an LM-Überwachung (EU und DE Ebene) Beteiligte Behörden an LM-Überwachung (EU und DE Ebene) Europäische LM- und Veterinär-Amt Bundesamt für Verbraucherschutz u. LM-Sicherheit (BVL) Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- u. Verbraucherschutz Landesamt für Natur, Umwelt u. Verbraucherschutz
- LM-Überwachung: Wer kontrolliert? Wer kontrolliert? In DE: Die jeweiligen Behörden der Bundesländer Das Kontrollpersonal der zuständigen Behörden Lebensmittel- u. Veterinär-Ü-sämter
- LM-Überwachung: Wer wird kontrolliert? Wer wird kontrolliert? Erzeuger Hersteller Abpacker Vertriebsunternehmer Transporteure Einzelhändler Dienstleistungsbetriebe
- LM-Überwachung: Was wird kontrolliert? Was wird kontrolliert? • Alle Stufen der Lebensmittelherstellung Eigenkontrollsysteme Systeme zur Rückverfolgbarkeit Zusammensetzung u. Kennzeichnung der Produkte Herstellungs- od. Behandlungsverfahren Etikettierung u. Aufmachung Hygieneaspekte, Personalhygiene: Zustand von Grundstücken, Räumen, Anlagen, Beförderungsmitteln, Geräten u. Materialien Auf krankheitserregende Keime, Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Schwermetalle u. andere unerwünschte Stoffe
- LM-Überwachung: Wie wird kontrolliert? Wie wird kontrolliert? Grundlage: Allg. Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung (AVV- Rahmen-Überwachung) ohne Vorankündigung Risikobeurteilung des Betriebs Festlegung einer Mindestkontrollfrequenz für die Betriebskontrollen Längere Kontrollfrequenz (einmal pro Jahr) ausreichend: bei unproblematischen Produkten. Sofortige Kontrolle: bei Erkrankungen nach dem Verzehr von LM od. bei Verbraucherbeschwerden Häufigere Überprüfung: bei Betriebe, die bereits negativ aufgefallen sind.
- LM-Überwachung: i) Welche Befugnisse haben die Kontrolleure? ii) Wer untersucht die entnommenen Proben? iii) Wo und wie sind die Probenzahlen festgesetzt? Welche Befugnisse haben die Kontrolleure? § 42 LFGB: Durchführung der Überwachung Alle Räumlichkeiten, die mit den Erzeugnissen in Kontakt kommen, dürfen betreten werden. Sie dürfen Proben fordern od. entnehmen Wer untersucht die entnommenen Proben? Von den zuständigen Behörden benannte Laboratorien In NRW:– 5 Chemische & Veterinär-untersuchungs-ämter – 2 kommunale chemische & LM-untersuchungs-ämter Wo u. wie sind die Probenzahlen festgesetzt? § 9 (AVV)-Rahmen-Überwachung: Durchführung der amtlichen Probennahme: bei LM = Jährlich: 5 amtliche Proben pro 1.000 Einwohner
- LM-Überwachung: Welche Maßnahmen/Sanktionen dürfen ergriffen werden? (bei Verstoß) Maßnahmen/Sanktionen bei Verstoß: Beanstandung objection der Produkte Entfernung aus dem Handel bei Gesundheitsgefährdung Verwarnung Bußgeld fine Strafanzeige lawcriminal charge Rückruf od. Rücknahme Warnung der Verbraucher(innen) über die Medien Schließung eines Betriebes Häufigere Überprüfung der betroffenen Betriebe