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Naturschutz (Subject) / ZuFa 1-10 (Lesson)

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  • Nationalpark Sonderstellung bei den Schutzgebieten, da auch internationale Kategorie entsprechend den Kriterien der IUCNWichtigste Ziele: Ökologische Unversehrtheit eines oder mehrere Ökosysteme zu schützen Ausschluss abträglicher Nutzungen Forschung Umweltverträgliche Bildungs- und Erholungsangebotein Ö: Hohe Tauern, Kalkalpen, Gesäuse, Donauauen, Thayathal, Seewinkel
  • Naturschutzgebiet weitgehend natürliches oder naturnahes Gebiet mit besonderer ökologischer Wertigkeit  Schutz erfolgt durch einen Rechtsakt, die Schutzbestimmungen sind einer Verordnung zu entnehmen  die Verordnungen sind gebietsspezifisch  grundsätzlich meist jeder Eingriff in die Natur verboten - Ausnahme meist Land- und Fortwirtschaft, die meist im bisherigen Umfang zulässig ist  Art der Einschränkungen variiert nach Landesgesetzen  zählt nach dem Nationalpark zu den strengsten Schutzgebietskategorien
  • Landschaftsschutzgebiet ist ein weitgehend naturnahes Gebiet mit- besonderem Charakter- eine hohen ästhetischen Wert oder- Erholungswert für die Landschaft landwirtschaftliche und oder forstwirtschaftliche Nutzung nicht ausgeschlossen, häufig sind Landschaftsschutzgebiete attraktive Kulturlandschaften Ziel: durch eine Verordnung das Landschaftsbild zu erhalten und Gebiete mit besonderer Bedeutung für Erholung und Fremdenverkehr zu sichern Verordnung regelt Art des Schutzes (geringere Einschränkung als Naturschutzgebiet), Bsp. von erbotener Erstaufforstung, Straßenbau, Baulandwidmungen Burgenland: in Entwicklungs-, Sanierungs- und Pflegebereiche zu zonieren
  • Naturpark  =allg. zugänglicher Landschaftsraum, der besonders für d. Erholung geeignet ist es finden gezielt Angebote und Maßnahmen für Umweltbildung, Erholung & Fremdenverkehr statt Pflege & Gestaltungsmaßnahmen kein alleinstehendes Instrument, sondern Prädikadisierung bestehender Schutzgebiete (nur wenn schon Landschaftsschutzgebiete da sind, kann ein Naturpark entstehen) Die Naturparks Österreichs in Ö gibt es 37 Naturparks Fläche von 305.000 ha d. geographischen Schwerpunkte der Naturparks liegen in Ostösterreich (NÖ, Steiermark, Burgenland) d. Anzahl der Gebiete, die "Naturpark" werden wollen ist ständig steigend - derzeit einige weitere Naturparkprojekte
  • Biosphärenpark Schutzgebietskategorie, die vornehmlich der Erhaltung und Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzungen geprägten Landschaft & der dort charakteristischen Arten und Biotopvielfalt gewidmet ist modellhafte Landnutzung Zonierungskonzept charakteristisch in Schutz-, Pflege- und Entwicklungszone
  • Europaschutzgebiet Bezeichnung in einigen Bundesländern für Natura 2000 Gebiete, d.h. Gebiete europäischer Bedeutung, die nach der FFH(Fauna-Flora-Habitat)-Richtlinie oder der Vogelschutzrichtlinie geschützt werden sie dienen dem günstigen Erhaltungszustand der dort geschützten Lebensräume und Arten
  • Geschütztes Naturgebilde/ Örtliches Naturdenkmal meist als gemeindliche Naturschutzinstrumente konzipiert, Erklärung durch die Gemeinde geschütztes Naturgebilde von örtlicher Bedeutung (besteht nur in Salzburg), das das Orts- und Landschaftsbild besonders prägt, eine besondere ästhetische Wirkung aufweist oder nachweislich besonders lokale-kulturelle Bedeutung besitzt örtliches Naturdenkmal in Vorarlberg: Bereiche mit örtlicher naturschutzfachlicher Bedeutung
  • Naturdenkmal durch Verwaltungsakt geschütztes Naturgebilde aufgrund seiner- wissenschaftlichen- historischen- Eigenart, Schönheit und Seltenheit- oder besonderen Bedeutung für d. Landschaftsbild erhalten werden soll vom Einzelbaum bis zur Schlucht oder Einzelfels allein in NÖ über 1000
  • Pflanzenschutzgebiet, Ruhegebiet/Ruhezone, Sonderschutzgebiet  Pflanzen-Schutzgebiet: Vorarlberg, Schwerpunkt Schutz seltener Pflanzenarten Ruhegebiete: Tirol, naturnahes für die Erholung besonders geeignetes Gebiet in dem durch Verwaltungsakt den Interessen des Naturschutzes zuwiderlaufende Nutzungen, wie z.B. die Errichtung von Seilbahnen eingeschränkt o. verboten werden können Ruhezone: Vorarlberg mit vergleichbarer Zielsetzung Sonderschutzgebiet: Tirol, Schutz ursprünglich erhaltener Gebiete
  • Aufgaben eines modernen Artenschutzes: Schutz, Pflege und Förderung der wildlebenden Tier-und Pflanzenwelt in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen VielfaltArtenschutz umfasst: Schutz der Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensgemeinschaften insbesondere vor menschlichen Zugriffen Schutz, Pflege, Entwicklung und Wiederherstellung der Biotope (Lebensräume) Wiederansiedlung von Tieren und Pflanzen
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  • Red Data-Books ein Anstoß zu einer neuen Form des Artenschutzes kam - ähnlich wie bei den Schutzgebieten - zunächst aus den Vereinigten Staaten Seit 1970 wurden weltweit Rote Listen gefährdeter Arten zusammengestellt in Ö wurden die ersten Roten Listen für Tiere 1983 erarbeitet, 1986 folgte die Rote Liste für gefährdete Pflanzen --> es werden 5 Gefährdungskategorien unterschieden (von potenziell gefährdet bis ausgestorben) in Ö 25% der Tierarten in den Roten Listen
  • Zielsetzung d. Red Data Books  Information, Aufrütteln d. Bevölkerung, Behörden & Politik Einführung eines Beurteilungskriteriums für die Bewertung von Landschaftsstrukturen Bereitstellung einer Entscheidungshilfe für die Planung (auch: Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen) Fortführung wissenschaftlicher Ergebnisse über Populationen, ihre Lebensräume & Ansprüche
  • Artenverlust ...schreitet voran: Kielwassertheorie der 60er Jahren = gescheitert, weil Artenschutz und Gebietsschutz nur zu einem Teil deckungsgleich sind Untersuchungen: Artenrückgang in Trocken- und Feuchtgebieten und Verlust v.a. bei Ackerwildkräutern lassen sich nicht durch begrenzte inselartige Schutzgebiete verhindern
  • Stand d. Artenverlustes: DT 1996:in roten Liste der Farn-und Blütenpflanzen = 28% der über 3300 Arten und Unterarten gelistet, 47 Arten (1,6%) gelten als verschollen1998:von den über 4500 Großpilze stehen auf der Roten Liste & von heimischen Wirbeltieren gilt über die Hälfte als gefährdet, 7% ausgestorben oder verschollenÖ 1998:40% der Pflanzen in unterschiedlichem Maß gefährdet, 53 Arten (1,8%) verschollenVerursacher des Rückgangs gefährdeter Arten1) Landwirtschaft2) Fortwirtschaft u. Jagd3) Tourismus & Erholung4) Rohstoffgewinnung, Kleintagebau5) Gewerbe, Siedlung & Industrie6) Wasserwirtschaft7) Teichwirtschaft8) Verkehr & Transport9) Abfall & Abwasserbeseitigung10) Militär11) Wissenschaft, Bildung, Kultur12) Lebensmittel - & pharmazeutische Industrie
  • Die Entwicklung der ÖPUL-Programme ÖPUL =Österreichisches Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft  mit dem EU-Beitritt 1995 wurde den österr. Landwirten das erste Umweltprogramm ÖPUL '95 mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2000 angeboten  das 2. Umweltprogramm ÖPUL '98 wurde im Herbst 1997 von der EU-Komission genehmigt, es handelt sich um ein Zwischenschrittprogramm, in welches die Landwirte umsteigen oder auch neu einsteigen konnten und das noch bis Ende 2003 angeboten wird  ÖPUL 2000 wurde als Teil des österr. Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ÖPFEL) im Sommer 2000 von der EU genehmigt. Einige Änderungen aus der Evaluierung des ÖPUL '95 und '98 wurden in das ÖPUL 2000 aufgenommen. Verpflichtungszeitraum --> bis 2005
  • Die Ziele des ÖPUL 2000 es soll v.a. eine umweltschonende Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen gefördert werdenAnreiz zur Einführung oder Beibehaltung von Produktionsverfahren, die mit dem Schutz und der Verbesserung der Umwelt, der Landschaft und ihrer Merkmale, der natürlichen Ressourcen, der Böden und der genetischen Vielfalt vereinbar sind, im Dienste der gesamten Gesellschaft-Förderung bzw. Erhaltung...  ...einer umweltfreundlichen Landwirtschaft und Weidewirtschaft geringer Intensität  ...bedrohter, besonders wertvoller landwirtschaftlich genutzter Kulturlandschaften  ...der Landschaft und historischer Merkmale  ...der Beziehung der Umweltplanung in die landwirtschaftl. Praxis -Sicherung eines angemessenen Einkommen für die Bewirtschafter landwirtschaftl. Betriebe-Beitrag zum ökologischen Ausgleichs und zur Verwirklichung der Ziele der nationalen und gemeinschaftlichen Agrar- und Agrarumweltpolitik
  • Akzeptanz und Inhalte des ÖPUL 2001 nahmen 138.000 Betriebe, das sind 72 % aller landwirtschaftl. Betriebe, am ÖPUL teil - die geförderte Fläche betrug 2,25 Mio. ha, das sind 88 % der landwirtschaftl. Nutzfläche Aufbauend auf den Erfahrungen von ÖPUL '95 und '98 wurde im ÖPUL 2000 eine stärkere gezielte Verschränkung der einzelnen angebotenen Maßnahmen forciert
  • Beispiele für internationale Übereinkommen  Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA):Convention on International Trade on Endangered Species of Wild Fauna and Flora (CITES)d.h. Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen- geschlossen am 3.3.1973 in Washington, völkerrechtlich in Kraft seit 1975- bis jetzt 134 Staaten beigetreten- in Ö seit 1982- für alle EU-MS seit 1997 rechtlich verbindlich umzusetzen Biosphären-Reservate:weltweites Projekt eines Netzes großflächiger Schutzgebiete unter der Schirmherrschaft der UNESCO- weltweit 324 Reservate in 82 Ländernweitere internat. Übereinkommen in den Bereichen:- Schutz der Meeresumwelt einschließlich Regelung des Walfangs- Schutz der Antarktis- Schutz der tropischen Urwälder- Schutz der Alpen (Alpenkonvention)- Schutz der Ozonschicht (Montrealer Abkommen)- Schutz des Klimas (Kiotoprotokoll)
  • NATURA 2000 = das zusammenhängende europ. ökologische Netz besonderer Schutzgebiete, das die EU einrichtet- jeder EU-Mitgliedstaat ist verpflichtet, daran mitzuwirkenbeachtende europ. Rechtgrundlagen: EU-Vogelschutz-Richtlinie (1979), deren Ziel es ist, alle wildlebenden Vogelarten und ihre Lebensräume in Europa langfristig zu schützen und zu erhalten EU-FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) (1992), die darauf abzielt, EU-weito rd. 400 Tiero rd. 360 Pflanzenarteno rd. 250 Lebensraumtypen zu schützenSchutzkonzept im Natura 2000-Gebiet: Verschlechterungsverbot...bedeutet, dasso alle Aktivitäten, in dem Gebiet durchgeführt werden können, die dem Schutzziel nicht entgegensteheno bestehende Nutzungen fortgeführt werden können, wenn dadurch das Erhaltungsziel gewährleistet bleibt,o die jetzigen Nutzungen unbedingt aufrecht erhalten werden sollen, die, wie eine regelmäßige Mahd oder Beweidung, für die entstandene biolog. Vielfalt mit verantwortlich waren
  • Wie kann der ökol. Wert erhalten o. gefördert werden? Unterschutzstellung ist verpflichtend, Art des Schutzes liegt im Ermessen der Länder: Schutzanordnung und verpflichtende Formulierung von Erhaltungsmaßnahmen (mit Schutz vor Verschlechterung und Störung) z.B. Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Biosphärenreservat... Verwaltungsvorschriften, Verfügungsbefugnis vertragliche Vereinbarung--> unabhängig von der Art des Schutzes, ist meist ein Bewirtschaftungs- bzw. Managementplan erforderlich!
  • Landschaftsplanung  1904 auf Initiative von Rudorff - deutscher "Bund für Heimatschutz" gegründet wesentliche Impulse von Heinrich Friedrich Wiebking --> 1930 begann er mit der planmäßigen Ausbildung von Landschaftsgestaltern auf wissenschaftl. Grundlage Gesamtplanungen, die dringend notwendig gewesen wären, blieben auf einzelne Gebiete beschränkt: auch Berücksichtigung des Naturhaushalts und Naturschutzv.a. nach dem 2. WK, bei enormer Siedlungsaktivität, Entwicklung des Straßenbaus und der rasch fortschreitenden FlurbereinigungBsp.: Gesamtplanung für das Rheinische Braunkohlengebiet 1950--> dauerte aber über 20 J. bis aus den Ideen und Einzelplanungen der Landschaftsplanung die querschnittsorientierte Fachplanung zunächst über das Bundesbaugesetz und das Bundesnaturschutzgesetz etabliert wurde
  • Landschaftsplan = Durchbruch für Naturschutz? Landschaftsplan (=kein eigenständiges Planungsinstrumentarium) = Grundlage der räumlichen Gesamtplanung erarbeitet Entwicklungsziele für die Landschaft legt Nutzungen fest weist Vorrangflächen aus und gibt Schutz und Pflegemaßnahmen an--> jedoch noch immer von vielen Gemeinden als möglichst lange zu vermeidbarer "grüner" Eingriff in ihre Planungshoheit
  • Ziele und Aufgaben des Landschaftsplans o Diskussionsgrundlage zu Konfliktlösung (Siedlungsentwicklung, (Hoch-)Wasserschutz, landwirtschaftl. Nutzung und Naturschutz, Tourismus, Erholung, Landnutzung)o umfangreiche Datengrundlageo langfristiges Entwicklungskonzepto konkrete Lösungsvorschläge -> umfangreiche Datengrundlage:o Trägerbefragung (Erkenntnisse aus versch. Fachbereichen)o Nutzungskartierung (Eindruck über die Verteilung der Nutzungen im Gemeindegebiet --> Ackerfläche, Baufläche, Erosionserscheinungen, Radwege, etc.)o Thematische Karten (Zusammenfassung von Ergebnissen aus allen Erhebungen und Gesprächen nach Themen geordnet --> erläutern: Klima, Geologie, Boden, Wasser, Landschaftsbild, Erholung, Naturschutz)o Analyse und Auswertung am Computer
  • Schwerpunkte der Siedlungsentwicklung: Langfristiges Entwicklungskonzept Entwicklung der ökol. Raumeinheitkonkrete Lösungsvorschläge
  • Verträglichkeitsprüfung (VP) Pläne o. Projekte bedrohen Schutzzweck o. Erhaltungsziele? Beeinträchtigungen durch Pläne und Projekte: städtebauliche Entwicklungen neue Umgehungsstraßen großräumige Verkehrswege durch Bahnlinien- daraus resultierender struktureller Anpassungsbedarf für die Land-und Forstwirtschaft
  • Managementplan (Verträglichkeitsprüfung) ...regelto Behandlung der voraussichtlich im Gebiet zu erwartenden beeinträchtigenden Maßnahmen (unvorhergesehenes regelt die VP)o die erforderlichen Nutzungsbeschränkungeno die erforderlichen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
  • Summationswirkung nicht nur einzelne Projekte und Pläne auf ihre Verträglichkeit geprüft, sondern auch ihre mögliche Summenwirkungzu berücksichtigen sind bestehende und geplante Vorhabenmehrere Projekte können insgesamt zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen
  • Verträglichkeitsprüfung = Feststellung, ob von dem Vorhaben erhebliche negative Auswirkungen auf die Erhaltungsziele im Gebiet ausgehenPrüfungsstab und wesentliche Inhalte: Beschreibung des Projektes Erhaltungsziele für das FFH- oder Vogelschutzgebiet Wahrscheinlichkeit des Eintretens der Beeinträchtigung Erheblichkeit der Beeinträchtigung Einfluss auf Entwicklungs- und Optimierungsmaßnahmen Betroffenheit prioritärer Arten oder Lebensräume Umgebungsschutz (zu berücksichtigen bei VP - (vor allem bei Lärm, Licht und Erschütterung -> hängt von der Landschaft und den vorkommenden Tierarten ab, in solchen Gebieten werden daher auch Projekte im direkten Umfeld geprüft)) und Summationswirkung (mehrere Projekte wirken zusammen -> müssen zusammen eine erhebliche Beeinträchtigung darstellen)