4
Privatrecht 1 (Subject) / Kapitel 1 - Rechtsordnung (Lesson)
- Rechtsordnung Die Rechtsordnung ist eine staatliche Zwangsordnung. Sie besteht aus der Summe all jener Normen, deren Einhaltung mit staatlicher Zwangsgewlat durchgesetzt werden kann. Dem einzelnen Rechtssubjekt können durchsetzbare REchte eingeräumt bzw. Verhaltenspflichten auferlegt werden. Normen stehen unter dem Topos der Gerechtigkeit und haben Friedensfunktion. Staatliche Verfahren gewährleisten die geordnete Austragung von Konflikten der Rechtsunterworfenen und die effektive Rechtsdurchsetzung.
- Sitte ist eine allgemein geübte Verhaltensweise (Brauch) einer bestimmten Griuppe, die vom einzelnen Gruppenmitglied befolgt wird, um die Achtung der anderen Gruppenmitglieder nicht zu verlieren.
- Moral ist die eigene Wertordnung eines jeden Rechtssubjekts, mit der es nach eigenen Wertvorstellungen richtige (moralische) von falschen (unmoralische) Verhaltensweisen abgrenzt. Die Einhaltung der Gebote der Moral fordert das eigene Gewissen
- Religion allein ausgeübter oder mit anderen Mitgliedern der Religionsgemeinschaft geteilter Glaube an naturwissenschaftlich nicht bewiesene höhere Mächte, die auf das irdische Leben Einfluss nehmen und den Menschen nach seinem Ableben zur Rechenschaft ziehen.
Advertisement