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Oberstufe Vorbereitung (Subject) / Geschichte 7. Klasse (Ge2) (Lesson)

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  • Kaiser Vom Papst verliehener Titel des höchsten weltlichen Herrscher. Die Krönung Karls des Großen zum Kaiser (800) begründete das abendländische Kaisertum, dass an das römische Kaisertum anknüpfte. Mit dem Kaisertum verband sich die Idee eines geeinten christlichen Weltreiches. 
  • König Adliger, der den Herzögen übergeordnet war. Man hatte die Vorstellung, dass der König seine Macht von Gott erhalten hat (Gottesgnadentum). 
  • Herzog (germ. = der vor dem „Heer zog“) Die germanischen Stämme wählten einen adligen Heerführer, später wurde daraus ein dauerhaftes Amt. 
  • Lehenswesen Lehen: ein vom Herrn an den Vasall lebenslang geliehenes Gut (Land, Amt). Lehensmann und Lehensherr waren sich gegenseitig zu Treue verpflichtet. Der Vasall leistete zudem Waffendienst, der Lehensherr gewährte Schutz. Mächtige Kronvasallen (Herzöge, Bischöfe) verliehen Besitz an Untervasallen (Ritter) weiter. Im HRRDN wurde das Lehen erblich, was die Macht des Königs einschränkte.
  • Reichskirche Enge Bindung der Kirche an das Königtum (seit Otto I 936 – 973). Die Könige machten Vertraute zu Bischöfe und Äbten, denen sie hohe Staatsämter übertrugen. Die Kirche wurde so zur wichtigsten Stütze des Königs gegen den Machtanspruch der Herzöge. 
  • Investiturstreit (lat. investire = bekleiden) Streit zwischen der Kirche und dem König um die Investitur (Einsetzung hoher Geistlicher durch weltliche Herrscher). Höhepunkt des Streites war der Gang Kaiser Heinrich IV. nach Canossa 1077. Ein Kompromiss wurde erst 1122 mit dem Wormser Konkordat erreicht. 
  • Kreuzzüge Kriegszüge, die zwischen 1096 und 1291 v. a. von den Kreuzrittern zur „Befreiung“ des Heiligen Landes von der Herrschaft der Muslime unternommen wurden; aber auch Verfolgung von Ketzern (vom „rechten Glauben Abgewichene“) in Europa. 
  • Grundherrschaft  Herrschaft von Adligen und Geistlichen über das Land und die darauf lebenden Menschen. Sie gaben den abhängigen Bauern (Hörigen) Land zu Bewirtschaftung. Die Bauern waren zu Abgaben und Frondiensten verpflichtet. 
  • Ständewesen Jeder Mensch wurde in einen gesellschaftlichen Stand hineingeboren und hatten damit unterschiedliches Ansehen und Rechte. Die strenge Rangordnung galt als gottgegeben: 1. Stand Klerus (Geistliche), 2. Stand Adel, 3. Stand Bauern, später auch Bürger = die große Masse der Bevölkerung. Außerhalb der Ständegesellschaft blieben sozial verachtete Gruppen (z. B. Henker, Spielleute) und die Juden. 
  • Adel Gruppe mächtiger Familien, die aufgrund von Geburt und Grundbesitz besondere Vorrechte besaß (z. B. Grafen, Herzöge, Ritter) und von dem lebten, was die Bauern erarbeiteten. Ihre Aufgaben waren es, den König Heerfolge zu leisten und ihn bei der Verwaltung und Regierung des Reiches zu unterstützen. 
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  • Ritter Kriegerstand, der sich seit dem 8. Jh. aus Reiterkriegern herausbildete und zum niederen Adel aufstieg. Neben speziellen Kenntnissen im Kampf entwickelte dieser Stand ein besonderes Idealbild christlicher (ritterlicher) Lebensart. 
  • Bürger Alle freien Einwohner einer mittelalterlichen Stadt, die das Bürgerrecht besaßen. Sie hatten Grundbesitz und unterstanden dem Stadtrecht. Gesellen, Mägde, Tageslöhner, aber auch die Juden besaßen kein Bürgerrecht. 
  • Stadtrecht Der Gründer der Stadt (z. B. Könige, Bischöfe) verlieh den Bürgern bestimmte Freiheiten (Privilegien) z. B. Marktrecht, Münzrecht, eine eigene Gerichtsbarkeit. 
  • Reichsstadt Eine Stadt, die nur dem König bzw. Kaiser unterstand. Sie war zwar dazu verpflichtet Steuern zu zahlen, konnte aber alle inneren Angelegenheiten selbst regeln. (z.B. Augsburg und Nürnberg) 
  • Ghetto  Seit dem 12. Jh. mussten Juden zwangsweise in diesen Vierteln leben. 
  • Goldene Bulle Eine Bulle ist ein rundes Siegel aus Metall. Die Goldene Bulle von 1356 war das bedeutendste Gesetz des HRRDN. Sie bestimmte sieben Kurfürsten, die den König nach dem Mehrheitswahlrecht wählen und legte die Durchführung der Reichstage fest. 
  • Kurfürsten 7 zur Königswahl berechtigten deutschen Fürsten: 3 geistliche und 4 weltliche Fürsten. 
  • Territorialstaat Im Gegensatz zum „Personenverbandsstaat“ des Mittelalters, der auf dem Lehnswesen beruhte und oft weit verstreute Besitzungen des Herrschers umfasste, besteht der Territorialstart aus einem weitgehend geschlossenem Herrschaftsgebiet. Alle Einwohner unterstehen allein der Gewalt des Landesherrn. 
  • Ostsiedlung Seit dem 11. Jh. einsetzende Einwanderung deutscher Siedler in die von Slawen besiedelten Gebiete im heutigen Polen. Der friedliche Prozess der Kultivierung des Landes durch Bauern war aber auch mit Eroberungskriegen des Deutschen Ordens verknüpft. 
  • Osmanisches Reich Reicht der Türken, die 1453 Konstantinopel eroberten und unter dem Namen Istanbul zu ihrer Hauptstadt machten. Sie drangen im 16. Jh. bis Wien vor und verbreiteten die islamische Kultur bis auf den Balkan. 
  • Neuzeit Epoche ab ca. 1500 n. Chr. Der Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit ist durch die Entwicklung eines neuen, selbstbewussten Menschenbildes (Humanismus, Renaissance), die Erfindung des Buchdrucks, die Entdeckung unbekannter Erdteile und die Reformation gekennzeichnet. 
  • Renaissance (franz. = Wiedergeburt) Wiederentdeckung der antike Kultur, die seit 1300 von Italien ausging und bis 1600 die Kultur der europäischen Staaten beeinflusste. 
  • Humanismus (lat. humanus = menschlich) Geistesbewegung des 14. bis 16. Jh., die den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Die Humanisten traten für eine umfassende Bildung ein. 
  • Martin Luther (1483-1546) Deutscher Reformator, der 1517 mit der Veröffentlichung der 95 Thesen die Missstände in der katholischen Kirche kritisierte und eine Reform auf Grundlage der Bibel forderte. Der Konflikt führte zur Spaltung der Kirche/ des Glaubens.
  • 30-jähriger Krieg 1618-1648: AUs dem Aufstand in Böhmen (Prager Fenstersturz), wird zunächst ein Krieg zwischen katholischen und protestantischen Staaten des HRRDN und mit dem Eintritt Schwedens und Frankreich ein europäischer Großkrieg, der durch grausame Kriegszüge geprägt ist.
  • Westfälischer Friede Friedensverträge, die den 30-jährigen Krieg beendeten. Er besiegelte u.a. die Gleichberechtigung der Katholiken, Lutheraner und Calvinisten im HRRDN und die Beschränkung der Macht des Kaisers. 
  • Absolutismus Regierungsform des 17./18. Jh., bei der der Monarch (König) die uneingeschränkte Herrschaft innehat. Er wurde als Stellvertreter Gottes betrachtet, der über den Gesetzen steht. Er leitete die Verwaltung und die Rechtsprechung und machte die Gesetze. 
  • Merkantilismus Die staatlich gelenkte Wirtschaftspolitik des Absolutismus mit dem Ziel, durch Handel Gewinne zu erzielen. Der Import ausländischer Waren wurde durch hohe Zollschranken verteuert, die heimische Wirtschaft gefördert (Einrichtung von Manufakturen). 
  • Hegemonie (griech. = Führung) politische, wirtschaftliche oder kulturelle Vormachtstellung eines Staates gegenüber anderen Staaten. 
  • Gleichgewichtspolitik Seit dem 18. Jahrhundert vorherrschendes außenpolitisches Konzept Großbritanniens; das Gleichgewicht der europäischen Mächte (balance of power) sollte dadurch sichergestellt werden, dass kein Staat auf dem europäischen Festland die Vorherrschaft (Hegemonie) erreicht. 
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  • Konstitutionelle Monarchie Staatsverfassung, in der die Macht eines Monarchen durch eine Verfassung (Konstitution) eingeschränkt wird. (Seit 1689: Bill of Rights, in England).  Die Verfassung legte die Mitwirkung des Parlaments bei der Gesetzgebung fest. 
  • Parlament (franz. parler = reden) Volksvertretung, die sich aus dem königlichen Beratungen am Hof entwickelte.  Das erste Parlament gab es in England (14. Jh.), es war geteilt in Oberhaus (hoher Adel und Klerus) und Unterhaus (gewählte Vertreter der Städte). Heute versteht man unter Parlament die gewählte Vertretung des Volkes (in Deutschland: Bundestag).