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Wirtschaftliches Denken und Finanzierung Sozialer Dienste (Subject) / Gemeinnützigkeitsrecht für Körperschaften (Lesson)

Mögliche Prüfungsfragen zum Gemeinnützigkeitsrecht für Körperschaften

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  • Nennen Sie 4 Körperschaften. Vereine (privaten Rechts) GmbH´s (privaten Rechts) Stiftungen (öffentlichen Rechts bzw. privaten Rechts) Aktiengesellschaften (öffentlichen Rechts)
  • Welche Körperschaften bekommen Steuervergünstigungen? Gemeinnützig anerkannte Körperschaften.
  • Was sind die Voraussetzungen für eine Steuerbegünstigung? (2 Punkte) Die Ausübung von steuerbegünstigenden Zwecken muss einem gemeinnützigen, mildtätigen (in wohltätiger Weise Bedürftigen (durch Gaben) helfend) oder kirchlichen Zweck dienen. Die begünstigte Tätigkeit muss zudem selbstlos, ausschließlich und unmittelbar dem begünstigten Zweck dienen.
  • Wann verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke? (3 Punkte) Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.
  • Wann verfolgt eine Körperschaft mildtätige Zwecke? Eine Körperschaft verfolgt miltätige Zwecke, sofern ihre Tätigkeit darauf abzielt, Personen selbstlos zu unterstützen, die persönlich (körperlich, geistig oder seelisch) oder wirtschaftlich hilfsbedürftig sind.
  • Was bedeutet die Beweispflicht in Hinblick auf die Verfolgung mildtätiger Zwecke? Nachweise über Einkommen und Vermögen der Hilfsbedürftigten müssen eingeholt werden.
  • Wann verfolgt eine Körperschaft kirchliche Zwecke? Eine Körperschaft verfolgt kirchliche Zwecke, wen ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, selbstlos zu fördern.
  • Wann dient die begünstigte Tätigkeit selbstlos dem begünstigten Zweck? (2 Punkte) Gesellschafter der Körperschaft verzichten auf wirtschaftliche Vorteile (z.B. keine Auszahlungen von Gewinnbeteiligungen) Gewinne werden für den gemeinnützigen Zweck der Körperschaft eingesetzt.
  • Wann dient die begünstigte Tätigkeit ausschließtlich dem begünstigten Zweck? Ausschließlichkeit liegt vor, wenn die Körperschaft einzig die steuerbegünstigten Zwecke, die in der Satzung festgelegt sind, verfolgt.
  • Wann dient die begünstigte Tätigkeit unmittelbar dem begünstigten Zweck? Unmittelbar ist gegeben, wenn die Körperschaft ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht (§ 57 Abs. 1 AO).
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