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Einführung in die Rechtswissenschaften (Subject) / Grundlagen und Methodenlehre (Lesson)
Grundlagen und Methodenlehre
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- Beschreiben Sie die verschiedenen Rechtswissenschaften. 1. Gegenstand der Rechtswissenschaften ist das Recht. Die zentrale Disziplin der Rechtswissenschaften ist die Rechtsdogmatik: sie ist darauf gerichtet das geltende Recht zu erfassen und den Inhalt von Rechtsvorschriften zu ermitteln. 2. Rechtsphilosophie: beschäftigt sich mit den philosophischen Grundlagen der Rechtsordnung. 3. Rechtstheorie: ist eine Wissenschaft, die darauf gerichtet ist, allgemeine Strukturprinzipien von Rechtsordnungen herauszuarbeiten und dazustellen. 4. Rechtsgeschichte: ist eine Teildisziplin der Rechtswissenschaften und der Geschichtswissenschaften. Daher ist sie nicht auf Forschungsmethoden der Rechtswissenschaften beschränkt. Ihr Erkenntnisanliegen ist darauf gerichtet die historischen Entwicklungen von Rechtsordnungen zu ermitteln und dazustellen. 5. Rechtsvergleichung (Komparatistik) untersucht Rechtsordnungen verschiedener Staaten und versucht, durch den Vorrang des Vergleichens Gemeinsamkeiten und Unterschiede herauszuarbeiten. 6. Gesetzgebungslehre – Legistik beschäftigt sich mit der Erlassung von Gesetzen. Die Legistik versucht ein besseres Verständnis von Gesetzen zu gestalten. 7. Rechtspolitik – beschäftigt sich mit der Frage, was der Gesetzgeber inhaltlich vorsehen soll. Dazu zählt auch die Abschätzung von Wirkung und Folgen von rechtspolitischen Entscheidungen und Maßnahmen. 8. Rechtssoziologie – beschäftigt sich mit der Wechselwirkung des geltenden Rechts mit der gesellschaftlichen Wirklichkeit. Sie ist eine ausschließlich empirische Wissenschaft und bedient sich mit den Methoden der empirischen Sozialforschung. 9. Rechtsökonomie – analysiert das Recht ausgehend von Verhaltensweisen und Motiven von Menschen als Wirtschaftssubjekt, die aus der Volkswirtschaftstheorie entnommen werden.
- Was versteht man unter Recht im objektiven Sinn und welche Funktionen hat es? Das Recht im objektiven Sinn ist die Summe jener Normen, welche das menschliche Zusammenleben verbindlich regeln und allenfalls mit staatlicher Zwangsgewalt durchsetzbar sind. Ordnungsfunktion: Die Rechtsordnung sorgt somit für die äußere Ordnung in der Gesellschaft, welche das Zusammenleben erleichtert.
- Was sind Sollensanordnungen und wie werden Sie durchgesetzt? Sollensanordnungen sind vom Gesetzgeber erlassene Ge- und Verbote, nach welchen sich die Normunterworfenen richten müssen. Tun sie das nicht werden sie nötigenfalls mit behördlicher Zwangsgewalt gegen ihren Willen sanktioniert.
- Welche Funktion geht vom staatlichen Gewaltmonopol aus? Das staatliche Gewaltmonopol gewährleistet die Friedenssicherungs- und Schutzfunktion der Rechtsordnung. Nur in bestimmten Notsituationen darf privater Zwang geübt werden.
- Definieren Sie den Begriff des positiven Rechts. Was unterscheidet es vom Naturrecht? Positives Recht ist in einer Gemeinschaft geltendes Recht. Von Menschen für Menschen gesetztes Recht. Gesetzte werden erlassen und erzwungen. Die Naturrechte betrachten das Recht als aus der Natur des Menschen (vor allem seiner Vernunft) oder göttlicher Anordnung vorgegeben und nicht vom Menschen geschaffen wie das positive Recht.
- Wie unterscheiden sich Sitte und Moral im objektiven Sinn? Sitten – sind allgemein geübte, nach außen erkennbare und rechtlich unbeachtliche Verhaltensweisen bestimmter Gruppen, welche ohne Rechtsüberzeugung praktiziert werden und deren Verletzung keine staatlichen, sondern gesellschaftliche Sanktionen nach sich zieht. Verkehrssitten oder Unternehmensbräuche bilden Ausnahmen, welche rechtliche Bedeutung erlangen (z.B.: Willenserklärungen, Gebräuche im Geschäftsverkehr). Moral – Gebote der Moral sind für die innere Einstellung und das eigene Gewissen maßgeblich. Während Recht und Sitte außenwirksame Sollensanforderungen enthalten, welche sich im Grunde mit äußeren Befolgungen begnügen, erfordern die Appelle der Moral an das eigene Gewissen eine edle Gesinnung. Verletzungen der Moral sind nicht mit Sanktionen verbunden, sondern nur mit dem eigenen Gewissen auszumachen. Ausnahmen: Im Rahmen der §§ 879 und 1295 Abs 2 ABGB sind Moralvorstellungen aller „billig und gerecht Denkender“ im Rahmen der „guten Sitten“ rechtlich beachtlich. Wer gegen diesen allgemeinen, ungeschriebenen Grundkonsens an Werthaltungen verstößt, handelt rechtwidrig.
- Wann spricht man von Sitte und wann vom Gewohnheitsrecht? Gewohnheitsrecht (opinio iuris) – Sitten und Gebräuche (opinio usus) Gewohnheitsrecht entsteht durch langanhaltende, allgemeine, gleichmäßige Anwendung, welche von der Überzeugung getragen werden muss, dass die angewandte Regeln Recht seien (opinio iuris). Dieses Erfordernis unterscheidet das Gewohnheitsrecht von Sitten und Gebräuchen. In Österreich kommt dem Gewohnheitsrecht eine sehr untergeordnete Bedeutung zu, weil der Gesetzgeber Gewohnheitsrecht im Laufe der Zeit in Gesetzte aufzunehmen pflegt und diese somit verdrängt werden.
- Was ist ein subjektives Recht und wann kann man von einem Solchen sprechen? Die Rechtsordnung als Recht im objektiven Sinn trifft Verhaltensordnungen, räumt aber auch Befugnisse ein. Diese dem Einzelnen vom objektiven Recht zugestandenen Befugnisse heißen subjektives Recht. Sie gewähren einzelnen Personen somit durchsetzbares Ansprüche. Indes begründet nicht jede Vorschrift des objektiven Rechts zum Schutz bestimmter Interessen stets auch ein subjektives Recht. Für die Annahme eines subjektiven Rechts ist vielmehr entscheidend, dass eine Vorschrift des objektiven Rechts (zumindest auch) dem individuellen Interesse Einzelner zu dienen bestimmt ist. Beipiel: StVO: dient dem Schutz der Verkehrsteilnehmer, allerdings kein Recht auf die Erzwingung der Einhaltung, dafür sorgen eigene öffentliche Organe amtswegig. BauO: Ich kann mich als Nachbar darauf berufen das mein Nachbar nicht über die zugelassene Höhe der Bauordnung hinaus baut (öffentlich-rechtliches subjektives Recht). Schlussfolgerung: man kann es vor den zuständigen Verwaltungsbehörden und sodann vor dem Verwaltungsgericht geltend machen. Eindeutiger werden Ansprüche im Privatrecht eingeräumt: So hat der Geschädigte nach den Regelungen des ABGB gegen den Schädiger Schadenersatzanspruch (privatrechtliches subjektives Recht). Dieser Anspruch ist zivilrechtlich durchsetzbar.
- Kann man sagen, dass subjektive Rechte vom objektiven Recht verliehen werden? Ja kann man sagen, da es ohne objektives Recht kein subjektives Recht geben kann. Subjektives Recht wird im diesem Sinne so verliehen, dass das objektive Recht einzelnen Personen Befugnisse einräumt (Verleihung von subjektivem Recht).
- Was ist positives Recht und gibt es auch negatives Recht? Positives Recht ist ein vom Menschen geschaffenes Normensystem, welches notfalls mit Zwang durchgesetzt werden kann. Damit unterscheidet es sich von Sitte und Moral. Es gibt kein negatives Recht, weil dieses Begriffspaar keine Gemeinsamkeiten hat, also positiv hier nicht im Gegensatz zu negativ darstellt. Positives Recht ist vielmehr von Naturrecht zu unterscheiden, welches nicht vom Menschen gesetzt wird und daher „präpositiv“ ist.
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- Wie würden Sie Rechtspolitik und Rechtsdogmatik voneinander abgrenzen? Rechtsdogmatik untersucht geltende Rechtsnormen und entwickelt daraus, nach herrschenden Rechtsauffassungen, anerkannte juristische Grundsätze, sogenannte Dogmen. Während sich die Rechtspolitik mit der zukünftigen Gestaltung von Gesetzen, deren Wirkung und Folgen einschließlich deren Kosten (Rechtsfolgenanalyse).
- Was sind fundamentale Unterschiede zwischen positivem Recht und Naturrecht? Erkennen Sie naturrechtliche Ansätze im ABGB? Der fundamentale Unterschied zwischen positivem Recht und Naturrecht ist, dass positives Recht vom Menschen geschaffen wird und Naturrecht in der Vernunft des Menschen festsitzt. Beispiel sind Gesetzte (positives Recht) die wider die Natur des Menschen sind, aber notwendig sind um Ziele wie Umweltschutz oder zwischenmenschlichen Frieden zu erzielen. Ja es sind noch naturrechtliche Ansätze im ABGB zuerkennen. zB: §7 ABGB: Entscheidung eines Rechtsfalls nach den „natürlichen Grundsätzen“. Dieser § beschäftigt sich mit der Auslegung von Gesetzen wenn im Zweifelsfall nicht mal mehr Rücksicht auf verwandte Gesetze genommen werden kann um ein Gesetzt passend auf einen Rechtfall auszulegen.
- Was sind Entstehungsquellen und was Erkenntnisquellen des Rechts? Entstehungsquellen – Darunter versteht man die von der staatlichen Autorität gesetzten bzw. anerkannten Akte der Rechtserzeugung: Gesetzte, Staatsverträge, Verordnungen Erkenntsnisquellen – Unter Erkenntnisquellen versteht man jene äußeren Erscheinungsformen, welche es ermöglichen, vom Inhalt des Rechts Kenntnis zu erlangen: Bundesgesetzblätter, Landesgesetzblätter, Amtsblatt der EU
- Welche Rechtsentstehungsquellen kennen Sie? Gesetze: Diesen kommt in Österreich überragende Bedeutung zu. Gesetzesrecht wird auch als positives Recht bezeichnet, weil seine Existenz auf menschliche Rechtssetzung zurückzuführen ist. Die Regelungen über das Gesetzgebungsverfahren stellen einen der Kerninhalte des demokratischen Grundprinzips der Verfassung dar. Gültigkeit mit Kundmachung: §2 ABGB Staatsverträge: Sind öffentlich-rechtliche Vereinbarungen des Staates mit anderen Völkerrechtssubjekten, also Staaten und Internationalen Organisationen, aber auch damit zusammenhängende einseitige Völkerrechtsgeschäfte wie die Kündigung. Verordnungen: sind Hoheitsakten von Verwaltungsbehörden, die nur auf Basis einer gesetzlichen Ermächtigung erlassen werden dürfen und die sich – wie Gesetze – an einen generellen Adressatenkreis richten (zB alle Betreiber von gewerblichen Betriebsanlagen).
- Wie entsteht Gewohnheitsrecht? Gewohnheitsrecht entsteht durch langanhaltende, allgemeine, gleichmäßige Anwendung, welche von der Überzeugung getragen werden muss, dass die angewandten Regeln Recht seien (opinio iuris). Das Erfordernis der opinio iuris für die Qualifikation als Gewohnheitsrecht unterscheidet dieses von Sitten und Gebräuchen (opinio usus).
- Was versteht man unter generellen bzw. individuellen Rechtsquellen? Generelle Rechtsquellen – Zu diesen, welche sich an die Allgemeinheit oder an einen nach Artmerkmalen bestimmten Adressatenkreis wenden, zählen Gesetze, Verordnungen, Staatsverträge und Gewohnheitsrecht. Individuelle Rechtsquellen – richten sich dagegen an einzelne, individuell bestimmte Personen. Dazu gehören Erkenntnisse von Verwaltungsgerichten und Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts und Bescheide von Verwaltungsbehörden (in den Grenzen der Rechtskraft) sowie Gerichtsurteile von ordentlichen Gerichten und Verträge zwischen Privatrechtssubjekten.
- Wer ist nach der Bundesverfassung berufen, Recht zu schaffen, und wer dazu, dieses anzuwenden? Recht – Gesetze dürfen von Bund und Land erlassen werden. Seit dem Beitritt Österreich zur EU wirkt auch sie zur Rechtssetzung in Österreich mit. Einerseits durch das Primärrecht („europäisches Verfassungsrecht“ – Verträge, Grundrechtscharta) andererseits durch das Sekundarrecht. Dazu gehören Richtlinien, die sich an die Mitgliedstaaten unmittelbar, also ohne Umsetzung anwendbar sind. Diese unmittelbare Anwendbarkeit führt dazu, dass das Europarecht als „supranationales Recht“ bezeichnet wird.
- Welche Erkenntnisquellen des Rechts kennen Sie? Bundesgesetzblätter: in welchen insbesondere Bundesgesetze und die von Österreich ratifizierten Staatsverträge, kundgemacht werden. Landesgesetzblätter: in welchen insbesondere Landesgesetze kundgemacht werden. Amtsblatt der EU: in welchem insbesondere die Verordnungen und Richtlinien der EU veröffentlicht werden.
- Was ist ein Tatbestand? Ein Tatbestand beschreibt mittels allgemeine gehaltener, abstrakter Tatbestandsmerkmale jene Lebenssituationen und Fakten, für welche die Rechtsordnung Rechtsfolgen anordnet.
- Was bedeutet Rechtsfolge? Wird ein gesetzlicher Tatbestand verwirklicht, führt dies im konkreten Fall zu einem Rechtserwerb, Rechtsverlust, einer Verpflichtung oder sonstigen Änderungen der Rechtsverhältnisse, je nachdem, was der Gesetzgeber als Konsequenz des tatbestandsmäßigen Verhaltens in der Rechtsvorschrift anordnet.
- Welche Elemente braucht man um eine Subsumtion durchzuführen? Jener Vorgang, bei welchem festgestellt wird, dass ein Sachverhalt die Merkmale eines Tatbestandes erfüllt bezeichnet man als Subsumtion. Diese erfolgt mithilfe eines Syllogismus: Den Obersatz stellt der Tatbestand dar, der Untersatz der Sachverhalt. Der Schlusssatz stellt fest, dass der Sachverhalt die Tatbestandsmerkmale erfüllt. 3 Elemente: Obersatz – Tatbestand Untersatz – Sachverhalt Schlusssatz
- Ab wann gilt eine Rechtsvorschrift? Eine Rechtsvorschrift erlangt rechtliche Existenz und wird Bestandteil der Rechtsordnung , sobald sie den vorgesehenen Regeln entsprechend beschlossen und im vorgesehenen Kundmachungsorgan veröffentlicht wird. Sie gilt unabhängig von ihrer Effektivität bis zu ihrer allfälligen Aufhebung oder Abänderung.
- Was versteht man unter der Effektivität einer Rechtsvorschrift? Darunter versteht man das Maß an Rechtsbefolgung durch die Rechtsunterworfenen und Rechtsdurchsetzung durch die staatlichen Organe.
- Wie lange gelten Rechtsvorschriften? Bis zu ihrer allfälligen Aufhebung oder Abänderung.
- Was ist der persönliche, sachliche, örtliche und zeitliche Geltungsbereich einer Norm? Der persönliche Geltungsbereich einer Rechtsvorschrift wird entweder nach Gattungsmerkmalen (generell‘) oder individuell (für eine bestimmte Person) festgelegt. Gesetze und Verordnungen enthalten grundsätzlich generelle Anordnungen (richten sich somit an die Allgemeinheit oder eine nach gattungsmerkmalen bestimmte Gruppe von Menschen [zB die Studierenden, die Arbeiter]), während Bescheide, Entscheidungen und Urteile individuelle Vorschriften beinhalten (richten sich an Frau X, Herrn Y). Der örtliche Geltungsbereich zB von Bundesgesetzen stellt gemäß Art 49 B-VG grundsätzlich das gesamte Bundesgesetz dar. Landesgesetze gelten hingegen nur im Bereich des jeweiligen Bundeslandes. Der sachliche Geltungsbereich bestimmt, welche Sachverhalte und Verhaltensweisen vom Tatbestand der entsprechenden Rechtsvorschriften erfasst sind. Gesetze und Verordnungen stellen meist auf abstrakt-typisierte Verhaltensweisen ab, während Urteile, Entscheidungen und Bescheide konkret umschriebene Verhaltensweisen enthalten. Zeitlicher Geltungsbereich: gemäß Art 49 Abs 1 B-VG treten – mangels abweichender Bestimmung – Bundesgesetze mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung (0 Uhr des Tages nach dem Kundmachungstag) in Kraft und werden verbindlich: Verbindlichkeit und Geltungsbeginn treten somit grundsätzlich gemeinsam ein.
- Tritt ein Gesetz jedenfalls mit Ablauf des Kundmachungstages in Kraft? Nein. Geltungs- und Verbindlichkeitsbeginn können bei entsprechender gesetzlicher Anordnung auch auseinanderfallen: Im Falle einer Legisvakanz tritt die Verbindlichkeit erst zu einem späteren Zeitpunkt ein.
- Gibt es ein Rückwirkungsverbot? Der Gesetzgeber kann unter Berücksichtigung des Gleichheitssatzes (sachliche Rechtfertigung!) auch eine Rückwirkung anordnen, sodass ein Gesetz auf Sachverhalte Anwendung findet, welche sich vor seiner Erlassung ereignet haben. Der Gesetzgeber hat dabei allerdings verfassungsrechtliche Grenzen in Gestalt des (aus dem Gleichheitssatz abzuleiten) Vertrauensprinzips zu beachten. Im Strafrecht gilt allerdings ein Rückwirkungsverbot (vgl die Verfassungsbestimmungen des Art 7 EMRK und die Ausführungen in einfachen Gesetzen wie zB §1 StGB, §1 VStG). Die Geltung einer Rechtsvorschrift kann durch Zeitablauf, Eintritt einer auflösenden Bedingung, Derogation (Aufhebung durch eine andere Rechtsvorschrift) oder Aufhebung durch ein aufhebungsbefugtes Organ enden.
- Was versteht ma unter dem Begriff Novelle? Rechtsvorschriften dürfen von den sie erlassenden Rechtssetzungsautoritäten grundsätzlich jederzeit geändert werden. Durch Novellen kann eine Änderung der sprachlichen Fassung einzelner Formulierungen, eine Aufhebung früherer erlassener Rechtsvorschriften und eine Einfügung neuer Bestimmungen bewirkt werden. Sobald die Anordnung der Novelle in Kraft tritt, gilt die geänderte Fassung.
- Wie unterschieden sich Rechtsüberleitung und Novellierung? Novellierung ist die Abänderung oder Aufhebung von bestehenden Gesetzen. Rechtsüberleitung ist die beibehalten „alter“ Vorschriften nach einer Verfassungszäsur oder eines Staatsumbruchs.
- Welcher Formzwang besteht bei Novellierungen? Grundsätzlich ist jeder Änderung einer Rechtsvorschrift mit einem gesonderten Gesetz oder eienr gesonderten Verordnung vorzunehmen (System der Einzelnovellierung). Novellierungen sind im Indikativ zu verfassen.
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- Unterscheiden Sie formelles Recht und materielles! Materieller Recht befasst sich mit der inhaltlichen Ordnung menschlichen Zusammenlebens. Materielle Rechtsvorschriften regeln etwa, auf welche Leistungen jemand unter welchen Voraussetzungen einen Anspruch hat, wann ein Rechtsgeschäft anfechtbar ist, unter welchen Umständen Arbeitnehmer gekündigt werden können, unter welchen Voraussetzungen eine gewerbliche Betriebsanlage betrieben werden darf, etc. Auch das vorgeschriebene Handeln der Staatsorgane fällt unter das materielle Recht, wie die Errichtung einer Betriebsanlage zu genehmigen ist. Zivil-, Arbeit-, Straf-, Unternehmensrecht und das besondere Verwaltungsrecht sind materielles Recht. Das formelle Recht legt fest, welche Behörden dabei wie vorzugehen haben. Es dient der Verwirklichung des materiellen Rechts. Unter formellen Recht versteht man somit jene Rechtsvorschriften, welche Verfahren und Art der Rechtsdurchsetzung vor den staatlichen Behörden festlegen. (z.B wie man eine Betriebsanlage bekommen kann, wie man sich gegen Organstrafmandate wehren kann)