Bilanzsteuerrecht (Subject) / Paragraphen (Lesson)
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Die wichtigsten Paragraphen zum Bilanzsteuerrecht.
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- Buchführungspflicht § 238 Abs. 1 HGB § 140 AO
- Inventar § 240 Abs. 1 HGB
- Aufstellungsgrundsatz § 243 Abs. 1-3 HGB
- Sprache, Währung des JAs § 244 HGB
- Unterzeichnung des JAs § 245 HGB
- Anschaffungskosten inkl. Anschaffungsnebenkosten § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB § 255 Abs. 1 Sätze 1 und 2 HGB wegen USt bzw. VorSt-Abzug § 9b EStG i.V.m. § 15 UStG
- Ansatzvoraussetzungen für Vermögensgegenstände § 242 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 246 Abs. 1 HGB Vermögensgegenstände müssen bilanziert werden. TBM: 1. Vorliegen eines wirtschaftlichen Vorteils. 2. Einzelverwertbarkeit im Sinne von selbständiger Verkehrsfähigkeit dieses Vorteils. (in der StB spricht man vom Wirtschaftsgut)
- Ansatzvoraussetzungen für positive Wirtschaftsgüter § 4, § 5 Abs. 1 EStG In der StB müssen die positiven (aktiven) Wirtschaftsgüter aktiviert werden. TBM: 1. Vorliegen eines wirtschaftlichen Vorteils. 2. Für diesen Vorteil müssen abgrenzbare Aufwendungen angefallen sein. 3. Der Vorteil muss selbständig Bewerber sein.
- Abgrenzung AV vom UV § 247 Abs. 2 HGB R 6.1 Abs. 1 Satz 1 EStR
- Definition UV § 247 Abs. 2 HGB (UKS = Umkehrschluß)
- Auflassung § 925 BGB
- Eintragung ins Grundbuch § 873 BGB