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Führung und Zusammenarbeit (Subject) / Ausbildung (Lesson)
Rechtliche Rahmenbedingungen,Anforderungen etc.
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- Rechtliche Rahmenbedingungen Relevante Gesetze Grundgesetz Bürgerliches Gesetzbuch Betriebsverfassungsgesetz Tarifvertragsgesetz Sozialgesetze Arbeitsgesetz Bundesurlaubsgesetz Mutterschutzgesetz Jugendarbeitsschutzgesetz Entgeltfortzahlungsgesetz Berufsbildungsreformgesetz
- Rechtliche Rahmenbedingungen Relevante Gesetze BBiG Berufsbildungsgesetz regelt Ausbildungsvertrag, Rechte und Pflichten im Ausbildungsverhältnis Ausbildungsordnung regelt jeden dualen Ausbildungsberuf, enthält alle Vorschriften über den jeweiligen Beruf JArbSchG Jugendarbeitsschutzgesetz regelt Schutzvorschriften für Minderjährige (Arbeitszeiten, Urlaub, Pausen...) MuSchG Mutterschutzgesetz regelt Rechte (werdender) Mütter BetrVG Betriebsverfassungsgesetz regelt Mitbestimmung der Arbeitnehmer bzw. des Betriebsrats im Betrieb BUrlG Bundesurlaubsgesetz regelt Bestimmungen zum Urlaub z.b. Mindesturlaub AGG allgemeines Gleichbehandlungsgesetz regelt Gleichberechtigung in allen Lebenslagen KSchG Kündigungsschutzgesetz regelt gesetzliche Vorgaben zu Kündigungen AEVO Ausbilder-Eignungsverordnung regelt Voraussetzungen, um ausbilden zu können
- Rechtliche Rahmenbedingungen Grundgesetz § 12 freie Berufswahl Betriebsverfassungsgesetz ...grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und der von den Arbeitehmern gewählten betrieblichen Interessenvertretung (Betriebsrat, Personalrat) - Tarifvertrag
- Rechtliche Rahmenbedingungen JArbSchG - Jugendarbeitsschutzgesetz Verbot der Kinderarbeit (bis 14 Jahre) Ausnahme Ferienjobs - max 2 h/Tag Jugendliche 15-18 Jahre Erstunterschung vor der Beschäftigung + Nachuntersuchung max 8 h/Tag - 40 h/Woche - 5-Tage-Woche Verbot gesundheitsgefährdender Arbeiten Verbot Samstags- und Sonntagsarbeit (Ausnahmen Freistellungspflicht für Berufsschule und Prüfungen Urlaub bis 16 Jahre = 30 Werktage / 17 Jahre = 17 Tage / 18 J.= 25 Tage Verbot der Akkord- und Untertagearbeit Nachtruhe 20:oo - 6:oo Uhr
- Rechtliche Rahmenbedingungen BBiG Berufsbilungsgesetz das wichtigste Gesetz in der Ausbildung § 1 Begriff der Berufsbildung Ausbildungsvorbereitung Berufsausbildung Forbildung Umschulung § 2 Lernorte Betriebe, öffentlicher Dienst, Freiberufler Berufschulen - Duales System Außerbetriebliche Ausbildung Möglichkeit der Ausbildung im Auslad § 5 Inhalt der Ausbildungsordnung Bezeichnung des Ausbildungsberufs Ausbildungsdauer Berufsfeld Sachliche und zeitliche Gliederung (Ausbildungsrahmenplan) Prüfungsanforderungen § 8 Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit auf Antrang, um das Erreichen des Ausbildugsziels zu erreichen § 11 Vertrag Art, sachliche und zeitliche Gliederung, Ziel der Ausbildung Beginn und Dauer Maßnahmen außerhalb des Betriebes tägliche Arbeitszeit Probezeit Vergütung Urlaub Kündigung weitere geltende Regelungen (BV, Tarife...) § 13 Pflichten der Auzubildenden Sorgfaltspflicht Lernpflicht Weisungen befolgen Gehorsamspflicht Verschwiegenheitspflicht §§ 14 - 19 Pflichten des ausbildenden Betriebes Gliederung der Ausbildung Benennung eines Ausbilders Freistellungspflicht zur Führung des Berichtshefts Fürsorgepflicht Zeugnispflicht Vergütungspflicht Pficht der Lohnfortzahlung § 20 Probezeit zwingend, min 1 - max 4 Monate § 21 Beendigung mit Ablauf der Ausbildungszeit mit Bestehen der Abschlussprüfung und Bekanntgabe des Ergebnisses Verlängerungsmöglichkeiten um maximal ein Jahr bei Nicht-Bestehen der Prüfung § 22 Kündigung (Schriftform) Probezeit jederzeit fristlos von beiden Seiten danach: vom AG nur aus wichtigem Grund vom Azubi fristgerech, wenn er die Ausbildung aufgeben will oder eine andere Ausbildung machen möchte
- Rechtliche Rahmenbedingungen BetrVG Betriebsverfassungsgesetz §§ 96 + 97 Mitwirkungsrecht bei Maßnahmen der Berufsbildung sowie bei EInrichtung und Einführung von Berufsbildungmaßnahmen Mitbestimmungsrecht bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung - im Streitfall entscheided eine Einigungsstelle Mitbestimmung bei der Qualifizierung der Mitarbeit § 98 Widerspruchsrecht gegen z.b. betriebliche Ausbilder oder Leiter der Fortbildung - bei Nicht-Einigung Arbeitsgericht
- Rechtliche Rahmenbedingungen AEVO Ausbilder-Eignungsverordnung Träger der Berufsausbildung Betriebe öffentlicher DIenst berufsbildende Schulen Hochschulen Kammern Gewerkschaften Bildungswerke Berufsverbände Fachverbände
- Ausbilder-Eignungsverordnung AEVO Arten der Berufsausbildung betriebliche Ausbildung duales System - zwei Lernorte: Betrieb und Berufsschule= Berufserfahrung und Allgemeinbildung überbetriebliche Ausbildung Teile der Ausbildung werden in überbetrieblichen Werkstätten vermittelt (Kammern, Fachverbände), weil einzelne Betriebe diese Ausbildung nicht selbst erbringen können - muss im Ausbildungsvertrag eingetragen sein außerbetriebliche Ausbildung nicht im Betrieb, sondern in einer anerkannten anderen Einrichtung - Unterschied: Finanzierung (öffenlich, Arbeitsagentur)
- AEVO Anforderungen sind geregelt in §§ 28, 29, 30 BBiG und AEVO je Branche eine zuständige Stelle (Kammer, IHK, HWK...) zur ÜBerwachung Ausbildungsberater arbeiten mit Betrieben zusammen in Ausbildungsangelegenheiten § 1 Geltungsbereich Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnug nachzuweisen DIes gilt nicht für die Ausbildung im Bereich der Angehörigen der freien Berufe
- Anforderungen an die Eignung der Ausbilder Ausbilden darf, wer die verlangten Fertigkeiten, enntnisse und Fähigkeiten des Ausbildungsberufs vermitteln kann und die Kammer dies festgestellt hat über die nötige Ausstattung lt. Ausbildungsverordnung verfügt (Ausbildungswerkstatt, -ecke..) überbetriebliche Ergänzungsausbildung bei Bedarf ermöglicht die Zahl der Azubis angemessen zu den Fachkräften wählt (je nach Beruf 6 - 8 Fachkräfte auf 1 Azubi) Alle Hilfsmittel und Gesetze zur Ausbildug vorliegen hat persönlich und fachlich geeignet ist (Unternehmen + Ausbilder)
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- Anforderungen an die Eignung der Ausbilder Persönliche Eignung §§ 28, 29 Persönliche Eignung § 29 Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder wiederholt oder schwer gegen dieses Gesetz oder die auf Grund diesesGesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat DIe Ausbildungsstätte muss nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet sein. Zahl der Azubis (1:6-8) Alle erforderlichen Fertigkeiten, Kenntisse und Fähigkeiten müssen vermittelt werden können, wenn nicht, sind sie extern anzubieten
- Anforderungen an die Eignung des Ausbilder Ausbilder (bestellte Person) persönliche + fachliche Eignungfachliche Eignung = Besitz der beruflichen Kenntnisse+ Berufserfahrung+ Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse Kompetenz in vier Handlungsfeldern1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen + Ausbildung planen2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken3. Ausbildung durchführen: Ausbildungsplätze, Lernerfolgskontrollen4. Ausbildung abschließen; Prüfungsvorbereitung und -anmeldung, Zeugnis
- Exkurs: Eignung der Auszubildenden körperliche geistige charakterliche Voraussetzungen für einen erfolgreichen Abschluss müssen vorhanden sein Hierfür gibt es Untersuchungen § 32 ff. JArbSchG
- Anforderungen an die Eignung der Ausbilder Funktionen des Ausbilders Pädagoge - Lernziele formulieren, Anweisungen und Lernanleitungen geben Unternehmer - Azubi zu vollwertiger Fachkraft heranziehen Organisator - Versetzungspläne erstellen, Prüfungsvorbereitung Administrator - Berufsausbildungsverträge abschließen, Berichtsheft kontrollieren Psychologe - Kritikgespräche führen, motivieren, auf Leistungsstörungen eingehen
- Ausbilder Eignungsprüfung schriftl. Teil (max. 180 min)Lösung fallbezogener Aufgaben unter Aufsicht praktischer Teil (max. 30 min)Präsentation oder praktische Durchführung einer AusbildungseinheitPrüfungsgespräch Prüfungsteilnehmer wählt eine Ausbildugseinheit aus, deren Auswahl und Gestaltung er in einem Prüfungsgespräch begründet
- Beteiligte + Mitwirkende an der Ausbildung AusbilderUnternehmer oder von ihm bestellter MA, BR kann widersprechen AusbildenderUnternehmer bzw. Unternehmen Ausbildungsbeauftragterdem Ausbilder verantwortlich, müssen nur die fachlichen Voraussetzungen erfüllen für den Ausbildungsbereich, den sie übernehmen + persönliche Eignung Zusammenarbeit mit Eltern - zur Förderung der Stärken des Azubi Prüfern - zur fundierten Vorbereitung auf die Prüfung Verbänden - zur Wahrnehmung der Brancheninteressen Kammer - (Ausbildungsberater) - zur Erfüllung gesetzlicher Normen Berufsschule - INformationsaustausch, Freistellung Betriebsrat - Beteiligung bei personellen Maßnahmen Arbeitsamt - offene Stellen melden, Übernahme
- Kooperation Ausbildungsbetrieb mit Berufsschule Rechtlich gesehen ist der Ausbildungsbetrieb für den Erfolg allein verantwortlich. Trotzdem ist die Zusammenarbeit mit der Berufsschule essentiell für den Erfolg Maßnahmen können sein Koordination der Ausbildungsinhalte zeitlich Verzahnung Betrieb / Berufsschule Vorwissen / fehlendes Wissen aktueller Leistungstand Information über Anforderungen im Betrieb / in der Berufsschule Arbeitsmaterialien, Lernsoftware Arbeitsmittel und Unterweisungsmaßnahmen des Betriebes weitere Maßnahmen können sein Exkursionen und Betriebsbesichtigungen (Kasse mit Lehrer in Ausbildungsbetrieben) Arbeitsreise - evtl. Betreuung durch IHK Hospitationen von Ausbilder nd Berufsschullehrer im Unterricht Praktika der Lehrer in Betrieben Pool für Ausbildungsmittel und Medien
- Ergänzende individuelle Bildungsmaßnahmen Betriebsexterne Bildungsmaßnahmen Seminare über z.b. Zeitmanagement, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit Rhetorik Prüfungsvorbereitung Vorteile breites Spektrum, viele Themen... überschaubare Kosten und Zeitaufwand Erfahrungsaustausch der TN konzentrierte Aneignung speziellen Wissens Nachteile kein Eingehen auf nternehmensspezifische Inhalte vorgegebenes Lerntempo nur Theorie, keine Praxis individuelle Fragen der TN eher unerwünscht
- Ergänzende individuelle Bildungsmaßnahmen Betriebsinterne Bildugsaßnahmen Seminare ohne Themenbegrenzung betriebsspezifisch festgelegt Bedürfnisse der TN angepasst Vorteile individuell angepasst Erfahrungsaustausch der TN Theorie praktisch umsetzbar ab bestimmter TN-Zahl kostengünstiger als extern Nachteile aufwändige Organisation MA werden bei Bedarf zum Arbeitsplatz gerufen Hierarchieprobleme, wenn Vorgesetzte im Kurs Lernziele und -inhalte festlegen und organisieren
- Ergänzende individuelle Bildungsmaßnahmen Zusatzqualifikationen Schulungen, die über Ausbildungsinhalte der Ausbildungsordnungen hinausgehen, für Azubis mit besonderern Leistungen oder Interessen Einsatz in ausländische Tochterfirmen Fremdsprachenkurse Präsentationsseminare Rhetorikseminare Software-Schulunge technische Zusatzkenntnisse
- Prüfungsdurchführung Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (§ 43 BBiG - bitte lesen) Ausbildungszeit zurückgelegt oder spätestens zwei Monate nach dem Prüfungstermin beendet abgelegte Zwischenprüfung lückenlos geführtes Berichtsheft Ausbildungsverhältnis ist bei der Kammer eingetragen rechtzeitige Anmeldung zur Prüfung
- Vorzeitige Zulassung zur Prüfung möglich bei guten Leistungen (gut = 2) Notwendige Dokumente Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes über gute Leistungen Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes, dass das Ausbildungsziel erreicht ist Bestätigung der Berufsschule über den NotenstandAusbilder sendet Antrag an Kammer - bei Genehmigung Verkürzung der Ausbildung um sechs Monate
- Prüfungsvorbereitung Information über die Art der PrüfungZwischenprüfung § 48 Abs. 2 / Abschlussprüfung §§ 37 ff. BBiG die Arbeit des Prüfungsausschusses- paritätische Besetzung §§ 39 ff. BBiG- min. drei MItglieder- Mitglieder haben Stellvertreter- ehrenamtliche Tätigkeit für 5 Jahre- Stimmenmehrheit entscheidet - bei Gleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden- widerspruch und Klage sind zugelassen- über Inhalt und Ablauf gibt es Materialien bei IHK, DIHK, BiBB (Bundesinstitut für Berufsbildung)
- Prüfungsvorbereitung der Auszubildenden Empfehlungen geben über den Umgang mit der Prüfungssituation Stress, Vorbereitungssystematik (Angst nehmen) Zeitplan zur Wiederholung des Stoffes Original Prüfungsaufgaben früherer Jahre unter echten Bedingungen bearbeiten mündliche Prüfungssituation simulieren und auswerten
- Prüfungsdurchführung - Nichtbestehen 2 Möglichkeiten Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Ende des Ausbildungsvertrages - die Prüfung kann auch extern ohne Ausbildungsverhältnis abgelegt werden Der Ausbildende stell den schriftlichen Antrag bei der Kammer zum nächsten Prüfungstermin, längestens 1 Jahr - 2, und 3. Prüfungsteilnahme ist möglich. Nach dem 3. Nicht-Bestehen endet die Ausbildung mit dem Vertragsende
- Anforderung an Ausstattung + Ergonomie der Arbeitsumgebung Ergonomie = Lehre von der menschlichen Arbeit Ziel der Ergonomie ist es, die Arbeitsbedingungen, den Arbeitsalauf, die Anordnung der zu greifenden Gegenstände (Werkstück, Werkzeug, Halbzeug) räumlich + zeitlich optimiert anzuordnen sowie die Arbeitsgeräte für eine Aufgabe so zu optimieren, dass das Arbeitsergebnis (qualitativ und wirtschaftlich) optimal wird und die arbeitenden Menshcen möglichst wenig ermüden oder gar geschädigt werden, auch wen sie die Arbeit über Jahre hinweg ausüben. Humanisierung der Arbeit Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsinhalte und Arbeitsbedingungen
- Aspekte der Ergonomie Anthropomerie = Körpermaße sitzen/stehen - Arbeitstisch/-stuhl - Griffberech - Bildschirm...Arbeitsplatz so gestalaten, dass Höhe der Arbeitsplätze , Schalter, Pedale, Griffwege usw. den Körpermaßen des MA bzw. Azubis entsprechen Physiologie = Körperkräfte günstige Umgebungseinflüsse schaffen (klima, Licht, Lüftung, Lärm...) Wirkungsgrad der Muskeln verbessern statische Muskelarbeit vermeiden Körperhaltung beachten Arbeitsgeschwindigkeit abwechslungsreiche Tätigkeit, Erholungszeiten
- Aspekte der Ergonomie Psychologie + Technik Psychologie = Farbgebung, Licht, Geräusche, Raumklima, Lärm angenehme Arbeitsumgebung, Arbeitsplatz um Wohlfühlen Bilder, VOrhänge, Pflanzen, Musik Signalfarben zur Sicherheit (Heben, Griffe)blau beruhigend, aber kalt - rot aufreizend und warm - gelb anregend und warm - grün beruhigend, kalt bis neutral Technik = optische und akustische Signale Gestaltung der Bedienungselemente, der Anzeigeinstrumente, Kommunikationstechnik Telefonklingeln hören Buchstaben groß genug nicht blendendes Licht
- Aspekte der Ergonomie Sicherheitstechnik + Organisation Sicherheitstechnik = Unfallverhütung, Verhinderung von Krankheit Vorschriften und Rechtsnormen beachten (Gewerbeordnung, Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitssicherheitsgesetz) Unterforderung und Überforderung vermeiden Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitssicherheit ergreifen Organisation Aufbau- und Ablauforganisation Arbeitsstrukturierung Einzel-/Gruppenarbeitsplätze
- Aspekte der Ergonomie Beispiele Gestaltung der Maschinen und Werkzeuge (neuester Stand) Elektrische Anlagen und Geräte (GS-Zeichen...) BildschirmarbeitsplatzAugenuntersuchungRücken BeanspruchungBildschirmarbeitsverordnung aus dem Jahr 2000 Arbeitsmaterialie (Heben und Tragen von Lasten) Umgang mit gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffdatenblätter der Hersteller, Einhaltung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen) Schutzausrüstungen Vermeidung von Berufskrankheiten und nervlicher Belastungen
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- Aspekte der Ergonomie Leistung wird auch beeinflusst durch ...Umwelteinflüsse Schmutz, Lärm Temperatur, Licht Bürogröße ...Betriebsklima Führungsstil, Hierarchien Kollegen, Arbeitsplatz Förderung der MA Informationsverhalten Status der MA Einfluss des Betriebsrats
- Unterweisung = Methode zur Vermittlung von Fertigkeiten , Kenntnissen nd Erfahrungen zur Durchführung einer Arbeitsaufgabe Ziel Mehr Wissen und Können als vorher Schwerpunkt Aneignung von Verhaltensweisen und Bewusstsein der Übernahme von Verantwortung Häufigste Methode 4-Stufen-Methode (dazu später mehr...viel mehr)
- 4-Stufen Methode Unterweisungsmethode Vorbereiten-Vorführen-Nachmachen-Üben Wichtig: Erläuterungen des Ausbilders - Was wird gemacht, wie wird´s gemacht, warum wirds gemacht Einsatzmöglichkeiten: Einarbeitung neuer MA, Lernen praktischer Fertigkeiten Präsentation, Referat, Vorlesung, Kurzvortrag Einsatzmöglichkeit: Einführung in Themen Referent vermittelt Zuhörern theoretisches Wissen, wesentliche Inhalte werden mit Medienunterstützung dargestellt.
- Computer Based Training CBT Unterweisungsmethode Selbststudium am Computer Beantwortung linearer Programme - bei Fehlern zurück zu erklärenden Inhalten Einsatzmöglichkeit: Nachbearbeitung von Seminaren, Vorbereitung auf weitere Maßnahmen
- Lehrgespräch Unterweisungsmethode Ausbilder stellt gezielte Fragen zu Lerninhalten Azubis denken und entwickeln die Inhalte weiter Einsatzmöglichkeit: Kenntnisse vermitteln und Ausbildungsstand überprüfen
- Projektmethode Unterweisungsmethoden Erarbeiten einer umfassenden Aufgabe von der Planung bis zur Realisierung - Gruppenarbeit (Team): Vorbereitung - Planung - Interaktion - Bewertung Einsatzmöglichkeit: fortgeschrittene Azubis mit hoher Kompetenz, geeignet für größere Aufgaben. Ziel: reales, einsetzbares Ergebnis
- Rollenspiel Unterweisungsmethoden Eingangssituation beschreiben, TN spielen verschiedene Rollen, andere beobachten Verhalten + Entscheidungen Einsatzmöglichkeit: Verhaltensschulung, Konflikttraining, Verhandlungsdurchführung, Gesprächsführung
- Fallbeispiel Unterweisungsmethode schon vorbereitet und wird von Azubis nachvollzogen - Ergebnis steht zur Erfolgskontrolle fest geeignet für Aufgaben , die eher selten vorkommen oder sensible Bereiche (Buchhaltung) fördert Selbstständigkeit und Bereichskompetenz
- Planspiel Unterweisungsmethoden praxisnahe Anwendung betrieblicher Abläufe Simulation realer Abläufe Entscheidungen treffen (Entscheidungen bauen aufeinander auf, Ergebnis steht nicht fest) fördert unternehmerisches Denken
- Leittextmethode Unterweisungsmethoden Leitfragen regen zur selbstständigen Aneignung des Lernstoffes an Ausbilder als Berater (nicht Vermittler) für kmplexe Aufgaben typische Arbeitsschritte informieren planen entscheiden durchführen kontrollieren auswerten
- 4 Stufen Methode im Detail Unterweisungmethoden Vorbereiten Mit Erläuterung Vormachen Mit Erläuterung Nachmachen Lassen mit Erläuterung durch den Azubi Üben Lassen mit Erklärung durch den Azubi
- 1. Vorbereiten 4 Stufen Methode im Detail Unterweisungsmethoden Arbeitsmaterial / Medien bereitstellen Unterweisungsplatz zweckmäßig vorbereiten Begrüßung / Vorstellung Befangenheit abbauen, Kontakt herstellen Vorkenntnissse ermitteln, Anknüpfungspunkte herstellen Interesse wecken, motivieren Lernziel nennen, Sinn und Zweck der Aufgabe erklären Lernziel im Gesamt-Ausbildungszusammenhang darstellen
- 2. Vormachen (und erklären) 4 Stufen Methode im Detail Unterweisungsmethoden Aufgabe vorführen Lernabschnitte verdeutlichen, Details erläutern WAS wird gemacht, WIE wirds gemacht, WARUM wirds gemacht Lernschritte dabei dosieren Arbeitsgliederung berücksichtigen Unterweisungs- und Hilfsmittel (Medien) zweckmäßig einsetzen Lern- und Lösungshilfen geben Bewertungskriterien nennen wesentliche Punkte verdeutlichen evtl. wiederholen
- 3. Nachmachen (und erklären lassen) 4 Stufen Methode im Detail Unterweisungsmethoden Aufgabe nachmachen lassen korrigierend eingreifen, wenn erforderlich Übungshilfen geben, wenn erforderlich Verständnis- und Kontrollfragen stellen begründen lassen: WAS, WIE, WARUM wirds gemacht Aufgabe evtl. wiederholen lassen Sicherheit geben, motivieren wertende Stellungnahme- Anerkennung und Kritik
- 4. Üben, selbstständig anwenden (und erklären lassen) 4 Stufen Methode im Detail Unterweisungsmethoden Zusammenfassung der wesentlichen Punkte durch den Lernenden Fertigkeits- und Kenntnislücken schließen Übungserfolg besprechen- Anerkennung Bezug der Praxis herstellen fragen und fragen lassen weitere selbstständige Vertiefung veranlassen Verabschiedung - Hinweise af nächste Unterweisung selbstständig weiterarbeiten lassen
- 6 Regeln der 4 Stufen Methode Unterweisungsmethoden Vermitteln von Fertigkeiten, weniger von Kenntnissen stufenweise Unterweisung: vormachen, erklären, zeigen Arbeitsgliederung in kleinste Teilschritte exakt vorbereiten und schriftlich dokumentieren vom Einfachen zum Komplexen vom Leichten zum Schwerenvom Allgemeinen zum Besonderenvom Konkreten zum Abstrakten logisch bearbeiten und beantwortenWAS wird bearbeitet - WIE gehen wir vor - WARUM wird das so gemcht - WELCHE Werkstoffe bearbeiten wir - WOMIT verrichten wird die Arbeit (Werkzeuge)
- Vorteile / Nachteile 4 Stufen Methode im Detail + Vorteile auch bei knapper Zeit anwendbar einfach (aber wirksam) strukturiert zweckbezogen lässt sich auch von nicht so geübten Ausbildern anwenden - Nachteile Schwerpunkt ist das Einüben von Abläufen fördert das Selbstständige Arbeiten und Denken nicht so sehr ist nur bedingt handlungsorientiert fördert weder Sozial- noch Persönlichkeitskompetenz
- Überbetriebliche Ausbildung Außer- und überbetriebliche Ausbildung betriff Maßnahmen, die Ausbildungsinhalte vermitteln, welche der Betrieb selbst (wegen seiner Struktur oder Spezialisierung) nicht leisten kann § 27.2 BBiG Eine Ausbildungsstätte, in der die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nicht im vollen Umfang vermittelt werden können, gilt als geeignet, wenn diese durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte vermittelt werden. Ziel evtl. auch Transferfunktion (Erwerb spezieller Qualifikationen)
- Außerbetriebliche Ausbildung Außer- und Überbetriebliche Ausbildung Ausbildung in Berufsbildungseinrichtungen, die teilweise durch Betriebe unterstützt werden, die Praktikumsplätze anbieten oder auch zur Übernahme der Azubis bereit sind z. B. Jugendliche, die einer besonderen Förderung bedürfen, auch Behinderte § 76.1 SGB II (Sozialgesetzbuch) Maßnahmen, die zugunsten förderungsbedürftiger junger Menschen als Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung durchgeführt werden (außerbetriebliche Berufsausbildung) sind förderungsfähig, wenn der oder dem an der Maßnahme teilnehmenden Auszubildenden auch mit ausbildungsfördernden Leistungen...eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb nicht vermittelt werden kann
- Verbundsausbildung Außer- und überbetriebliche Ausbildung AuftragsausbildungBetriebe oder Bildungsträger übernehmen bestimmte Abschnitte der Ausbildung, weil in einzelnen die Fachkompetenz fehlt oder keine Kapazitäten vorhanden sind AusbildungskonsortiumKleine oder mittlere Unternehmen bilden aus, tauschen aber ihre Azubis in bestimmten Abschnitten aus, um die Abdeckung aller Ausbildungsinhalte sicherzustellen bzw. die jeweiligen Fachkompetenz zu nutzen