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FV-NE (Subject) / Betriebsdienst (Lesson)
Fragenkatalog
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- Was muss der Triebfahrzeugführer melden, wenn er auf einer unbesetzten Zuglaufstelle das Rangieren beendet? - dass die Weichen in Grundstellung liegen bzw. verschlossen sind - welche Gleise mit Fahrzeugen besetzt bzw. frei sind
- Was ist erforderlich, wenn beim Rangieren auf dem Einfahrgleis einer Zuglaufstelle über die Rangierhalttafel bzw. wo keine vorhanden, über die Einfahrweiche hinaus rangiert werden muss? Es ist die Erlaubnis des Zugleiters einzuholen. Die Form der Erlaubnis legt der EBL fest. Dem Zugleiter ist die Rückkehr aller Fahrzeuge zu melden.
- Wie ist beim Rangieren an Bahnübergängen ohne technische Sicherung zu verfahren? Postensicherung
- Welche Regelungen trifft die FV-NE zu Baugleisen? Gesperrte Gleise dürfen zum Baugleis erklärt werden. Das Bewegen von Fahrzeugen im Baugleis ist Rangieren. Höchstgeschwindigkeit 20 km/h. siehe §62
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