Konzeption und Gestaltung (Subject) / U5: Anbieterkennzeichnung (Lesson)
There are 8 cards in this lesson
AP 2018
This lesson was created by liilaaluu.
This lesson is not released for learning.
- Wann muss die Anbieterkennzeichnung aufgeführt werden? muß derjenige auf seiner Website führen, der geschäftsmäßig einen Telemediendienst betreibt zum Beispiel Online-Shops und Produktpräsentationen, Selbstdarstellungen von Unternehmen, Diskussionsforen und Mailinglisten, Datendienste (z.B. Wetter-, Verkehrs- oder Börsendaten), Telespiele, Navigationshilfen, Suchmaschinen sowie andere interaktive Angebote im Internet.
- Wann ist keine Anbieterkennzeichnung erforderlich? Wenn es sich um eine rein private Webseite handelt
- Welche Angaben muss die Anbieterkennzeichnung enthalten? Name (der Nachname und mindestens ein ausgeschriebener Vorname) die Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort - kein Postfach!) E-Mail-Adresse Telefonnummer Sofern vorhanden, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Was sind weitere Informationspflichten? Bei Notwendigkeit der behördlichen Zulassung muss die zuständige Aufsichtsbehörde genannt werden freie Berufe wie Ärzte müssen die zugehörige Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung, den Staat, in dem die Berufsbezeichnung erworben wurde und die berufsrechtlichen Regeln angeben.
- Welche zusätzlichen Angaben gibt es bei juristischen Personen (GmbH, OHG ...)? Rechtsform Aufführung der Vertretungsberechtigten Besteht eine Eintragung ins Handelsregister muss diese ebenfalls aufgeführt werden Wenn Angaben über das Kapital gemacht werden, müssen das Stamm und Grundkapital angeben, sowie ausstehende Einlagen
- Wo muss das Impressum stehen? Es ist nicht gesetzlich festgelegt, wichtig ist nur, dass es maximal zwei Klicks benötigt, um dort hin zu gelangen
- Was besagt das Herkunftslandprinzip? In der Bundesrepublik Deutschland niedergelassene Diensteanbieter und ihre Teledienste unterliegen den Vorschriften des deutschen Rechts auch dann, wenn die Teledienste in einem anderen Staat innerhalb der Europäischen Gemeinschaft geschäftsmäßig angeboten oder erbracht werden.
- was sind Folgen bei einer fehlenden oder falschen Anbieterkennzeichnung? Bußgeld bis zu 50000 Euro zudem kann es zu einer Abmahnung kommen