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Streinz Buch (Subject) / § 2 Entwicklung und Stand der europäischen Integration (Lesson)
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- Grundlagen der Europaidee Ideen zu einer überstaatlichen Struktur geeinten Europa aus Anlass des Abwehrkampfs gegen das Osmanische Reich kamen im 17. Jahrhundert auf. Es war Maximilien de Béthune Herzog von Sully, der in seinen 1662 posthum veröffentlichten Mémoires ou Oeconomies royales d’Estat mit seinem Grand Dessin eine überstaatliche Struktur entwarf, die die europäischen Republiken (einschließlich einer neu zu gründenden italienischen Republik sowie Venedig, die Alte Eidgenossenschaft, die Vereinigten Niederlande), Erb- (England, Frankreich, Spanien, Schweden, Dänemark, Lombardei) und Wahlmonarchien (Kirchenstaat, Deutschland, Böhmen, Polen, Ungarn) umfassen sollte
- Reichsidee? Diesen auszuweiten und nachhaltig zu verankern, war ja längst vordem ein wesentliches Merkmal der Herrschaftsausübung Karls des Großen, des Charlemagne der Franzosen, über 800 Jahre zuvor gewesen. Siehe →Reichsidee.
- Weitere Vorreiter der EU William Penns, Immanuel Kant, Victor Hugo,
- Auswirkung des 1. und 2. Weltkrieges Paneuropa-Union, gegründet und geführt von Richard Nikolaus Graf von Coudenhove-Kalergi, der aus der untergegangenen Österreichisch-Ungarischen Monarchie stammte. In dem Paneuropäischen Manifest vom 1. Mai 1924 beschwor er drei Gefahren herauf: einen weiteren europäischen Krieg, die Eroberung Europas durch ein zur Weltmacht aufsteigendes, diktatorisch geführtes Russland und den wirtschaftlichen Ruin Europas, verbunden mit der Perspektive, als amerikanische Wirtschaftskolonie fortzuexistieren. ... gelang es nicht, die wirtschaftlichen Interessenverbände und andere internationale Friedensbewegungen in das Boot der Paneuropa-Union zu holen. Das von Adolf Hitler im Zweiten Weltkrieg verfolgte Ziel, Europa in ein „Großgermanisches Reich“ unter nationalsozialistischer Führung zu verwandeln, in dem gemäß rassistischer NS-Doktrin arische „Herrenmenschen“ über zu Vasallen degradierte „Untermenschen“ hätten herrschen sollen, löste unmittelbar nach dem Kriegsende neuerliche Aktivitäten für einen gleichberechtigten Zusammenschluss europäischer Staaten aus. Daran wirkten die in der Nachkriegszeit gegründete Union der Europäischen Föderalisten seit 1946 und die Europäische Bewegung seit 1948 wesentlich mit. Winston Churchill hielt am 19. September 1946 an der Universität Zürich eine Rede, in der er – wie schon Victor Hugo - von den „United States of Europe" nach dem Vorbild der „United States of America" sprach. Das American Committee for a United Europe unterstützte die European Conference on Federation, die erstmals am 7. Mai 1948 unter dem Vorsitz Winston Churchills in Den Haag tagte und an der Parlamentsmitglieder der 16 Empfängerländer des Marshallplans teilnahmen
- Westeuropäische Integration 1951-1989 EGKS Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl ("Montanunion) Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Luxemburg 18. April 1951 (Vertrag von Paris - Schumann Plan) - 23. Juli 2002 (auf 50 Jahre abgeschlossen)
- EVG Europäische Verteidigungsgemeinschaft - Pleven Plan = europ. Armee aufgrund Koreakrieg 25. Juni 1950 damals war für zB Frankreich und andere Westeuropäer eine deutsche Armee unter eigener deutscher Leitung nicht hinnehmbar. US Regierung konnte durchsetzen, dass deutsche Kampftruppen unter NATO-Befehl geführt wurden. Diese Variante war von der deutschen Regierung klar favorisiert worden. NATO Oberbefehlshaber Eisenhower konnte aber doch überzeugt werden, dass die EVG Lösung die bessere ist. EVG und auch EPG(europ. politische Gemeinschaft) scheiterte nach zwei Jahren (verbessern ummodeln) am negativen Votum der französischen Nationalversammlung (1954)
- EVG Europäische Verteidigungsgemeinschaft - Pleven Plan = europ. Armee aufgrund Koreakrieg 25. Juni 1950 damals war für zB Frankreich und andere Westeuropäer eine deutsche Armee unter eigener deutscher Leitung nicht hinnehmbar. US Regierung konnte durchsetzen, dass deutsche Kampftruppen unter NATO-Befehl geführt wurden. Diese Variante war von der deutschen Regierung klar favorisiert worden. NATO Oberbefehlshaber Eisenhower konnte aber doch überzeugt werden, dass die EVG Lösung die bessere ist. EVG und auch EPG(europ. politische Gemeinschaft) scheiterte nach zwei Jahren (verbessern ummodeln) am negativen Votum der französischen Nationalversammlung (1954)
- EWG, EAG Europ. Wirtschaftsgemeinschaft, Europ. Atomgemeinschaft25. März 1957 unterzeichnet in Rom (römische Verträge)
- Neuerungen durch EWG drei neue Finanzierungsinstrumente der Europäische Sozialfonds zur Beschäftigungsförderung sowie zur Hebung des Lebensstandards; Darlehen und Bürgschaften der Europäischen Investitionsbank zur Förderung wirtschaftlich strukturschwacher Gebiete und zur Modernisierung der Unternehmen sowie zur „Schaffung neuer Arbeitsmöglichkeiten“; der Europäische Entwicklungsfonds für die AKP-Staaten (Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks), die als Folge der Kolonialzeit „besondere Beziehungen“ mit den Mitgliedstaaten Belgien, Frankreich, Italien und Niederlande pflegten.
- EWG-Entscheidungskompetenz Ministerrat erließ Beschlüsse und Richlinien; Im Gegensatz dazu EGKS = Hohe Behörde (später Kommission) Auch Kommission und EP bestanden + EuGH
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- EPZ Als Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) wurde ein Verfahren bezeichnet, durch das die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften von 1970 bis 1992 ihre Kooperation in nicht-wirtschaftlichen Politikfeldern, vor allem im Bereich der Außenpolitik, institutionalisierten. Die EPZ beruhte auf den Beschlüssen des Gipfels von Den Haag 1969 und dem Davignon-Bericht von Oktober 1970. freiwilligen Zusammenarbeit der beteiligten Regierungen, war also rein intergouvernemental ausgerichtet. Die supranationalen Organe der EG – Europäische Kommission und Europäisches Parlament – besaßen keine Kompetenzen, Entscheidungen fielen vor allem im Europäischen Rat auf Ebene der Staats- und Regierungschefs. Erst in der Einheitlichen Europäischen Akte von 1986 wurde die EPZ auch vertraglich verankert, sie behielt dabei jedoch ihren intergouvernementalen Charakter. Im Vertrag von Maastricht 1992 wurde sie schließlich aufgelöst. Stattdessen wurden die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres (ZJI) als sogenannte zweite und dritte Säule in die Europäische Union aufgenommen.
- EEA 1985 Regierungskoferenz zu den Themen Befugnisse der Institutionen, neue Zuständigkeitsbereiche der Gemeinschaft und die Schaffung eines Binnenmarktes mit dem Ziel eines Zusatzvertrages zu den Gemeinschaftsverträgen (EGKS, EWG und Euratom) und einer vertraglichen Grundlage für die bestehende Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) in Auftrag zu geben. 17. Februar 1986Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Irland, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien; 28. Februar Dänemark, Italien, UK; In Kraft 1. Juli 1987 (Probleme mit Irland und Dänemark) erster besonderer Reformvertrag (Abschluss einer mehrjährigen Reformdebate) EG Verträge wurden geändert und ergänzt, aber noch keine Union geschaffen. Blieb weiterhin das Ziel.
- Inhalt EEA völkerrechtlicher Vertrag mit zwei Themenkreisen Vereinbarung über eine Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) Rechtsakt insbesondere zur Änderung des Vertrags über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft bezüglich der Entscheidungsprozesse im Rat; der Befugnisse der Kommission; der Befugnisse des Parlaments; der Erweiterung der Befugnisse der Gemeinschaften. Ferner wurde erstmalig ein mindestens zweimal jährliches Zusammentreffen des Europäischen Rates vereinbart (Art. 2 EEA).
- Wichtigste Etappen bis zur Unterzeichnung der EEA Feierliche Erklärung von Stuttgart vom 19. Juni 1983 Entwurf für einen Vertrag zur Gründung der Europäischen Union (1984) Europäischer Rat von Fontainebleau vom 25./26. Juni 1984 Das Weißbuch zum Binnenmarkt von 1985
- Ziele der Regierungskonferenz zur EEA Der Europäische Rat von Mailand am 28./29. Juni 1985 schlägt schließlich die Einberufung einer Regierungskonferenz zu folgenden Themen vor: Verwirklichung des Binnenmarktes bis zum 1. Januar 1993, Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments zur Beseitigung des demokratischen Defizits im gemeinschaftlichen Beschlussfassungssystem, Verbesserung der Beschlussfähigkeit des Rates (partiell revidiertes Abstimmungsverfahren, s. u.) Bildung einer Gesamtorganisation, in Form der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ)
- erzielte Ergebnisse der EEA Der Europäische Rat von Mailand am 28./29. Juni 1985 schlägt schließlich die Einberufung einer Regierungskonferenz zu folgenden Themen vor: Verwirklichung des Binnenmarktes bis zum 1. Januar 1993, Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments zur Beseitigung des demokratischen Defizits im gemeinschaftlichen Beschlussfassungssystem, Verbesserung der Beschlussfähigkeit des Rates (partiell revidiertes Abstimmungsverfahren, s. u.) Bildung einer Gesamtorganisation, in Form der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ)
- Vertrag von Maastricht 07.02.1992 in Maastricht vom Europ. Rat unterzeichnet. Mit diesem Vertragswerk, das an die Seite der 1957 geschlossenen Römischen Verträge trat, wurde die Europäische Union (EU) als übergeordneter Verbund für die Europäischen Gemeinschaften, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres gegründet. Auch umfassende Änderungen des EGV, EAG, EGKS Nach Verhandlungen, die im Dezember 1991 in Maastricht stattfanden, wurde der Vertrag bereits am 7. Februar 1992 unterzeichnet. Wegen einiger Hindernisse im Ratifizierungsverfahren (Zustimmung der dänischen Bevölkerung erst in einem zweiten Referendum; Verfassungsklage in Deutschland gegen die parlamentarische Zustimmung zum Vertrag) konnte er jedoch erst am 1. November 1993 in Kraft treten. Er bezeichnet sich selbst als „eine neue Stufe bei der Verwirklichung einer immer engeren Union der Völker Europas“.
- Drei Säulen Maastricht Vertrag Die hiermit gegründete Europäische Union ersetzt nicht die Europäischen Gemeinschaften (Artikel 47 EU- Vertrag), sondern stellt diese mit den neuen „Politiken und Formen der Zusammenarbeit“ (Artikel 2 EU-Vertrag) unter ein gemeinsames Dach. Zusammen mit anderen Elementen bilden die Europäischen Gemeinschaften die drei Säulen der Europäischen Union: die Europäischen Gemeinschaften + EAG die Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), die Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS).
- Inhalt des Vertrages von Maastricht Schaffung einer Währungs- und Wirtschaftsunion spätestens 1.1.1999 (MS müssen Maastrichtkriterien erfüllen - auch EU-Konvergenzkriterien) Dabei handelt es sich um Kriterien, die Haushalts-, Preisniveau-, Zinssatz- und Wechselkursstabilität gewährleisten sollen. GASP; EPZ wird zu GASP; Entscheidungen bleiben letztlich doch in den Händen der Nationalstaaten Unionsbürgerschaft; ergänzt die Staatsbürgerschaft; Aufenthaltserlaubnis in der gesamten Union, das aktive und passive Kommunalwahlrecht, sowie das Recht, das Europäische Parlament unabhängig von der Staatsbürgerschaft in der gesamten EU jeweils am Wohnsitz zu wählen. Außerdem erhielten sie das Recht, Petitionen an das Europäische Parlament zu richten, wo zu diesem Zweck ein Petitionsausschuss gegründet wurde. Als Ansprechpartner wurde das Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten eingerichtet. Demokratisierung; Mitentscheidungsverfahren; EP wurde in manchen bereichen auf die gleiche Stufe wie der Ministerrat gestellt; europ. pol. Parteien wurden vertraglich anerkannt. Petitionsrecht beim europ. Bürgerbeauftragten; + Ausschuss der Regionen Zusammenarbeit in der Innen- und Rechtspolitik PJZS - Europol Protokoll über die Sozialpolitik; Sonstiges
- Vertrag von Amsterdam 1.5.1999; Demokratisierung: Verfahren der Mitentscheidung wurde erheblich ausgeweitet; (gleichwertige Beteiligung von Rat und EP); Begrenzung der Abgeordneten auf 700; weitere Kompetenzerweituerungen bei Kommission etc. Beschäftigungspolitik als eines der Hauptziele aufgrund der steigenden Arbeitslosigkeit in Europa Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts: Hierzu wurden im Interesse einer engeren Zusammenarbeit die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen und die Regelungen über die flankierenden Maßnahmen zum freien Personenverkehr (Migrations-, Asyl-, Zuwanderungspolitik) von der intergouvernementalen dritten in die supranationale erste Säule überführt („vergemeinschaftet“). Auch die Entscheidungsverfahren der in der dritten Säule verbliebenen polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen wurden vereinfacht, indem Entscheidungen nun durch einen einstimmigen Ratsbeschluss getroffen werden konnten, der auch ohne parlamentarische Ratifizierung unmittelbar gültig war. (Befugnisse von Europol wurden erweitert; Schengener Abkommen in Form eines Protokolls in die Verträge aufgenommen -> freier Personenverkehr) GASP: Schaffung des Postens der HOhen Vertreter; soll Union nach außen repräsentieren. Institutionelle Reform und "Amsterdam left-overs": Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit, Suspendierung der EU-Mitgliedschaft bei Verletzung der EU Grundsätze
- Demokratidefizit zur Zeit des AV Kritik daran, dass EP, das einzige vom Volk gewählte Organ, kein Initiativrecht zu Gesetzesvorschlägen besaß
- Vertrag von Nizza 1.2.2003 -Beschlüsse sind nunmehr meist mit qualifizierter Mehrheit zu fassen nicht mit Einstimmigkeit Da der EGKS-Vertrag bereits am 23. Juli 2002 ausgelaufen war, waren mit Ausnahme des Protokolls über die finanziellen Folgen des Ablaufs des EGKS-Vertrags und über den Forschungsfond für Kohle und Stahl alle durch den Vertrag von Nizza vorgesehenen Änderungen des EGKS-Vertrags gegenstandslos. "Erklärung (Nr. 23) zur Zukunft der Union", womit bereits in Nizza die nächste Änderung (sog. Post-Nizza-Prozess) eingeleitet wurde, da die „Amsterdam left-overs“ immer noch nicht abgearbeitet waren. Im Rahmen dieser Diskussion sollten folgende vier Fragen behandelt werden: die Abgrenzung der Zuständigkeiten, die Rolle der nationalen Parlamente, die Vereinfachung der Verträge und der Status der außerhalb der Verträge stehende Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die am 9. November 2001 erstmals feierlich verkündet wurde, siehe ehemals ABl. EG C 364 vom 18. Dezember 2000. Ratifizierungsprobleme bei Irland (negtive Referenden)
- Vertrag über eine Verfassung für Europa VVE Die europäische Verfassung - der "Vertrag über eine Verfassung für Europa" – war als ein bedeutender Schritt zur Vertiefung der europäischen Integration gedacht. Der Entwurf eines EU-Verfassungsvertrages wurde 2003 von einem Europäischen Konvent erarbeitet und am 29. Oktober 2004 von den damals 25 Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten in Rom unterzeichnet. Nach zwei negativen Volksabstimmungen in den Niederlanden und Frankreich 2005 ist der Vertrag, der eigentlich 2006 in Kraft hätte treten sollen, gescheitert. Stattdessen trat 2009 der Vertrag von Lissabon in Kraft.
- Kritik an EVV 5.1 Länge und Komplexität 5.2 Kritik am Ausarbeitungs- und Ratifizierungsprozess 5.3 Kritik am Titel der Verfassung 5.4 Vorwurf mangelnder sozialer Ausrichtung 5.5 Vorwurf der unzureichenden Demokratisierung 5.6 Vorwurf der Bildung eines europäischen Superstaates 5.7 Vorwurf der Militarisierung 5.8 Kritik am fehlenden Gottesbezug
- Neuerungen durch EVV Erklärung zur Zukunft der Europäischen Union/erklärung von Laeken Ein entsprechendes Konvent wurde geschaffen ("Verfassungskonvent") Polen und Spanien wollten ihr überproportionales Stimmengewicht für die qulifizierte Mehrheit nicht aufgeben etc etc
- Vertrag von Lissabon 01.12.2009 ersetzt die bestehenden Verträge nicht, ändert sie bloß ab. Ziel ist mehr Demokratie, Transparenz und Sicherheit; (demokratischer, verständlicher effizienter)
- weitere Ziele des LV siehe Wiederholungsfragen; gespeichert bei dokumenten, europarecht
- KSZE Die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) war eine Folge von blockübergreifenden Konferenzen der europäischen Staaten zur Zeit des Ost-West-Konfliktes. Die erste Konferenz fand vor allem auf Initiative des Warschauer Paktes ab dem 3. Juli 1973 in Helsinki statt. Teilnehmer waren 35 Staaten: die USA, Kanada, die Sowjetunion und alle europäischen Staaten mit Ausnahme von Albanien.
- OSZE Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ist eine verstetigte Staatenkonferenz zur Friedenssicherung. Sie entstand zum 1. August 1975 mit der Schlussakte von Helsinki aus der vormaligen Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE). Die Umbenennung wurde am 1. Januar 1995 wirksam. Sie hat 56 Teilnehmerstaaten: alle Staaten Europas, die Türkei und die Republik Zypern, die Nachfolgestaaten der Sowjetunion sowie die USA und Kanada.
- EFTA Die Europäische Freihandelsassoziation (englisch European Free Trade Association, EFTA; französisch Association européenne de libre-échange, AELE) ist eine am 4. Januar 1960 in Stockholm (Schweden) gegründete Internationale Organisation. Das entsprechende Übereinkommen trat am 3. Mai 1960 in Kraft. Zielsetzung war die Förderung von Wachstum und Wohlstand ihrer Mitgliedstaaten und die Vertiefung des Handels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den westeuropäischen Ländern wie auch der Welt insgesamt. Gleichzeitig sollte sie ein Gegengewicht zu den Europäischen Gemeinschaften bilden. Nach ihrem Übereinkommen (geändert 2001) stellt die EFTA eine in ihrem Anwendungsbereich begrenzte Freihandelszone zwischen ihren Mitgliedern ohne weitere politische Zielsetzungen dar. Nach dem Übertritt Großbritanniens und weiterer EFTA-Gründungsmitglieder zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1973 verlor die EFTA zunehmend an Bedeutung. Seit 1995 gehören ihr nur noch Norwegen, Liechtenstein, die Schweiz und Island an, das 2009 einen Antrag auf Aufnahme in die Europäische Union gestellt hat.[1]
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- Assoziierungsabkommen Die Europäische Union hat Assoziierungsabkommen mit Drittstaaten abgeschlossen, wobei Beitrittskandidaten die Kopenhagener Kriterien erfüllen müssen. Im Rahmen der Beitrittsverhandlungen der Republik Türkei mit der Europäischen Union besteht ein solches Abkommen mit dem Beitrittskandidaten Türkei.[1] Grundlage und Vorläufer war das 1963 zwischen der Türkei und der 2009 aufgelösten EWG geschlossene Ankara-Abkommen (türk. Ankara Antlaşması). Derzeit verhandelt die EU mit der Ukraine und weiteren Staaten der Östliche Partnerschaft den Abschluss eines Assoziierungsabkommens. Darüber hinaus strebt die EU an, außereuropäische Länder und Hoheitsgebiete, die mit Dänemark, Frankreich, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich besondere Beziehungen unterhalten, der Union zu assoziieren (Art. 198 AEUV) [2]. Die Europäische Kommission und das Europäische Parlament erarbeiten die Maßnahmen zum Schutz der Union in der Handelspolitik gemäß Art. 207[3] AEUV. Die Kommission legt dem Rat Empfehlungen vor und diese können mit der Unterstützung eines bestellten Sonderausschusses von der Kommission verhandelt werden. Die Ergebnisse der Verhandlungen von Assoziierungsabkommen werden dann als gemischte Abkommen nach Anhörung des Europäischen Parlaments vom Rat mit qualifizierter Mehrheit beschlossen. Die nationalen Parlamente werden informiert und können sich beteiligen. Einstimmigkeit im Rat besteht nur bei Assoziierungsabkommen, wenn die internen Vorschriften der Union bestimmte Bestimmungen enthält. Dazu kann gehören: Dienstleistungsverkehr Handelsaspekte des geistigen Eigentums Ausländische Direktinvestitionen Handel mit kulturellen und audiovisuellen Dienstleistungen Handel mit Dienstleistungen des Sozial-, des Bildungs- und des Gesundheitssektors. Das Assoziierungsabkommen können im Rahmen und im Bereich der humanitären Hilfe vertraglich geschlossen werden. Der Rat beschließt hierbei während des gesamten Verfahrens mit qualifizierter Mehrheit und bei Assoziierungsabkommen und Übereinkünften nach Art. 212 AEUV mit beitrittswilligen Staaten gilt das Einstimmigkeitsprinzip. Durch den Art. 215 AEUV können die Assoziierungsabkommen auf gemeinsamen Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission mit qualifizierter Mehrheit vom Rat wieder aufgehoben werden.