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Rechnungswesen (Subject) / Buchführung allgemein (Lesson)

Buchführung Grundlagen

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  • 4 Bereiche des Rechnungswesens Buchführung Kosten- und Leistungsrechnung Planung Statistik
  • Bereiche des Rechnungswesens Buchführung ZDR Das R ist Rechenschaftslegung: Im gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) hat die BF Rechenschaft abzulegen über Höhe und Zusammensetzung des Vermögens und des Kapitals sowie den Erfolg (Gewinn oder Verlust) des U. im Geschäftsjahr
  • Bereiche des Rechnungswesens Buchführung ZDR Das D steht für Dokumentation: Die BF dient in erster Linie der Dokumentation, der Aufzeichnung aller Geschäftsfälle, die zu einer Veränderung des Vermögens und des Eigen- und Fremdkapitals führen. Sie erfasst also primär alle Zahlen, die im U aufgrund von Belegen anfallen und zeichnet diese zeitlich und sachlich geordnet auf. Die BF wird i.d.R. als Geschäfts- oder Finanzbuchhaltung bezeichnet und ist damit der wichtigste Zweig des Rechnungswesens, der das Zahlenmaterial für die übrigen Bereiche liefert.
  • Bereiche des Rechnungswesens Buchführung ZDR Das Z steht für Zeitrechnung: Die BF erfasst Höhe und Veränderung der Vermögens- und Kapitalteile des U. sowie alle Arten von Aufwendungen (Werteverzehr) und Erträgen (Wertezuwachs) für eine bestimmte Rechenperiode, Geschäftsjahr, Periode, Monat. Die BF ist also eine Zeitrechnung
  • Bereiche des Rechnungswesens Kosten- und Leistungsrechnung BKuLÜW Das B ist Betrieb: Im Gegensatz zur BF, die mehr unternehmensbezogen ist, indem sie alle wirtschaftlichen Vorgänge des gesamten U festhält, ist die K-u.LR betriebsbezogen. Sie befasst sich lediglich mit den wirtschaftlichen Daten des Betriebes als Stätte des Leistungsprozesses: Produktion und Absatz der Erzeugnisse
  • Bereiche des Rechnungswesens Kosten- und Leistungsrechnung BKuLÜW Das KuL ist Kosten und Leistungen: Die K-u.LR erfasst nur den Teil des Werteverbrauchs (=Kosten) und des Wertezuwachses (Leistungen) der durch die Erfüllung der eigentlichen Betriebstätigkeit verursacht wird und ermittelt daraus das Betriebsergebnis. (Betriebsgewinn oder Betriebsverlust)
  • Bereiche des Rechnungswesens Kosten- und Leistungsrechnung BKuLÜW Das ÜW ist Überwachung der Wirtschaftlichkeit: Die Überwachung der Wirtschaftlichkeit des Leistungsprozesses ist die wichtigste Aufgabe der K-u.LR. Auf Grundlage der ermittelten Selbstkosten ist erst eine Kalkulation des Angebotspreises für das einzelne Erzeugnis (Stückrechnung) möglich.
  • Bereiche des Rechnungswesens Planungsrechnung VorTeilOrg Das T ist Teilpläne: Teilpläne werden im Rahmen der Planungsrechnung nach entsprechenden Funktionen erstellt: Investionsplan, Beschaffungsplan, Absatz- und Finanzplan. Ein Vergleich der in den Plänen vorgegebenen Zahlen (Sollzahlen) mit den tatsächlichen Egebnissen (Ist-Zahlen) vermittelt aussagekräftige Erkentnisse über Abweichungen und deren Ursachen. Damit wird die Planungsrechnung zu einem Führungs- und Kontrollinstrument.
  • Bereiche des Rechnungswesens Planungsrechnung VorTeilOrg Das V ist Vorschaurechnung: Die Planungsrechnung basiert auf den Zahlen der BF, K-u.LR und Statistik. Ihre Aufgabe ist es, die zukünftige betriebliche Entwicklung in Form von Voranschlägen zu berechnen.
  • Bereiche des Rechnungswesens Statistik AV Das A ist Aufgaben: Die betriebliche Statistik befasst sich mit der Aufbereitung und der Auswertung der Zahlen der BF und der K-u.LR mit dem Ziel der Überwachung des Betriebsgeschehens und der Gewinnung von Unterlagen für die unternehmerische Planung und Disposition. Beschaffungs-, Lager-, Umsatz-, Personal-, Kosten-, Bilanz- und Erfolgsstatistik werden übersichtlich und in grafischer Form dargestellt.
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  • Bereiche des Rechnungswesens Statistik AV Das V ist Vergleichsrechnung: Durch Vergleich der statistische aufbereiteten Daten mit früheren Zeitabschnitten (Zeitvergleich) oder mit Unternehmen der gleichen Branche (Betriebsvergleich) ergeben sich für die Geschäftsleitung wichtige Erkenntnisse.
  • Bereiche des Rechnungswesens Buchführung 7 Sätze zur BF - BF stellt den Stand des Vermögens und der Schulden fest- BF zeichnet alle Veränderungen der Vermögens- und Schuldenwerte lückenlos und sachlich geordnet auf- BF ermittelt den Erfolg des U, also den Gewinn oder Verlust indem sie alle Aufwendungen (Werteverzehr) und alle Erträge (Wertezuwachs) erfastt- BF liefert die Zahlen für die Preisberechnung (Kalkulation) der Erzeugnisse- BF stellt Zahlen für innerbetriebliche Kontrollen zur Verfügung die der Steigerung der Wirtschaftlichkeit dienen- BF ist die Grundlage zur Berechnung der Steuern- BF ist ein wichtiges Beweismittel bei Rechtsstreitigkeiten mit Kunden, Banken, Behörden (Finanzamt, Gericht)
  • Rechnungswesen Aufgaben des Rechnungswesens DRKD Dokumentationsaufgabe:Zeitlich und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsfälle aufgrund von Belegen, die die Vermögenswerte, das Eigen- oder Fremdkapital sowie den Jahreserfolg (Gewinn und Verlust) des U verändernRechenschaftslegung und Informationsaufgabe:Aufgrund gesetzlicher Vorschriften jährliche Rechenschaftslegung und Information der U-Eigner, Finanzbehörden und evtl. der Gläubiger (Kreditgeber)über die Vermögens-, Schulden- und Erfolgslage des U. (Jahresabschluss)Kontrollaufgabe:Ausgestaltung des Rechnungswesens zu einem aussagefähigen Informations- und Kontrollsystem, das der Unternehmensleitung jederzeit eine Überwachung der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Prozesse sowie der Zahlungsfähigkeit (Liquidität) des U ermöglicht.Dispositionsaufgabe:Bereitstellung des aufbereiteten Zahlenmaterialsals Grundlage für alle Planungen und Entscheidungen des U
  • Beleg Jedem Geschäftsfall muss ein Beleg zugrunde liegen, der über Vorgang, Datum und Betrag Auskunft gibt.Der Beleg (Rechnung, Bankauszug, Quittung, Materialentnahmeschein u.a.) ist der Nachweis für die Richtigkeit der Aufzeichnung (Buchung)
  • Geschäftsfälle Täglich vielfältige Arbeiten:Werkstoffe eingekauft, gelagert und zu fertigen Erzeugnissen verarbeitet, Rechnungen werden geschrieben, eingehende Rechnungen bezahlt, Löhn/ Gehälter werden überwiesen...Sofern diese Tätigkeiten Vermögen und Schulden des U verändern,zu Geldeinnahmen oder Ausgaben führen,Werteverzehr (Aufwand) oder Wertezuwachs (Ertrag) darstellen,nennt man sie Geschäftsfälle
  • Steuerrechtliche Vorschriften für die BF AO AbgabenordnungEinkommensteuergesetz EStGKörperschaftsteuergesetz KStGUmsatzsteuergesetz UStG sowie die Durchführungsverordnungen EStDVKStDVUStDV und die RichtlinienEStRKStRUStR
  • GOB Aufgabe Definition Aufgabe der GOB ist es, Unternehmenseigner sowie Gläubiger des U vor falschen Informationen und Verlust zu schützen. Nur eine ordnungsgemäße BF besitzt Beweiskraft § 258 ff. HGB § 238 HGB § 145 AO Eine BF gilt als ordnungsgemäß wenn sie so beschaffen ist, daß sie einem sachverständigen Dritten (Steuerberater, Betriebsprüfer des Finanzamtes) in angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsfälle und Lage des U vermitteln kann
  • Inventar Die mit Hilfe der Inventur ermittelten Bestände der einzelnen Vermögensposten und Schulden werden in einem besondern Bestandsverzeichnis = Inventar zusammengefasst.Das Inventar besteht aus drei Teilen: A. Vermögen, Anlagevermögen und Umlaufvermögen B. Schulden, langfristig und kurzfristig C: Eigenkapital = Reinvermögen (Summe des Vermögens - Summe der Schulden)Das AV bildet die Grundlage der BEtriebsbereitschaft . Dazu gehören alle Vermögensposten, die dem U langfristig dienen: Grundstücke, Gebäude, Technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen z.B Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung ( Werkstatt und Büro)Das UV umfasst alle Vermögensposten, die sich kurzfristig in ihrer Höhe verändern, weil sie sich ständig in Umlauf befinden: Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe, Unfertige Erzeugnisse, fertige Erzeugnisse, Forderungen aus L. und L., Kasse, Bank, Schulden (Verbindlichkeiten) langfristig (Kredit, Darlehensschuld) kurzfristige (Verbindlichkeiten aus L.u.L.), Verbindlichkeiten = Fremdkapital
  • Inventur Nach § 240 HGB, § 140,141 AO ist der Kaufmann verpflichtet, Vermögen und Schulden festzustellen beiGründung oder Übernahme eines U, für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres i.d.R. 31.12. und bei Auflösung oder Veräußerung.Inventur ist die mengen- und wertmässige Erfassung aller Vermögensteile und Schulden eines U zu einem bestimmten Zeitpunkt. Körperliche Inventur: mengenmässige Aufnahme aller körperlichen Vermögensgegenstände (Techn. Anlagen, Maschinen, KFZ, BGA, Bestände an Werkstoffen, Erzeugnisse, Barmittel) durch Zählen, Messen, WiegenBuchinventur: alle nicht körperlichen Vermögensteile und Schulden, Forderungen, Bankguthaben, Verbindlichkeiten (evtl. Saldenbestätigung) nach buchhalterischen Aufzeichnungen (Belege) Anlagenkartei: körperliche Bestandsaufnahme (Maschinen, KFZ u.a) entfällt, wenn für Anlagengegenstände eine Anlagenkarte/ Kartei geführt wird mit Anschaffungswert, Nutzungsdauer, Abschreibungsdauer etc.)
  • Inventurverfahren für das Vorratsvermögen Der Gesetzgeber erlaubt nach § 241 HGB Absch. 30 der EStR folgende Verfahren zur Vereinfachung:Stichtagsinventur: Zeitnahe körperliche Bestandsaufnahme innerhalb einer Frist von 10 Tagen vor oder nach dem Abschluss Stichtag 31.12. Vorverlegte Inventur: Körperliche Bestandsaufnahme an einem beliebigen Tag innerhalb der letzten drei Monate vor, oder den ersten zwei Monaten nach dem Abschluss Stichtag 31.12. Der ermittelte Bestand wird nur wertmässig (nicht mengenmässig!) auf den Abschluß-Stichtag fortgeschrieben oder zurückgerechnet.Permanente Inventur: Laufende Inventur anhand der Lager-Karten. Zu- und Abgänge werden laufend buchmässig erfasst. In jedem Geschäftsjahr muß an einem beliebigen Zeitpunkt durch körperliche Bestandsaufnahme geprüft werden ob die Lagerkartei mit dem Buch- bzw. Sollbestand übereinstimmt.