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Verwaltungsrecht (Subject) / Verwaltungsrecht (Lesson)

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  • 1) Nach einer Hochwasserkatastrophe richtet ein betroffener Landrat ein Schreiben an alle Behörden des Landkreises, in dem er anordnet, wie künftig in ähnlichen Fällen zu verfahren sei. Was ist dieses Schreiben aus rechtlicher Sicht? Das Schreiben behandelt Angelegenheiten im allgemeinen Interesse, ist daher öffentlichrechtlich;und hat auch rechtliche Wirkung aber keine Au.enwirkung, da es nur den Verfahrensablauf innerhalb einer Verwaltungseinheit regelt. Hier wird eine Anordnung nicht für einen Einzelfall sondern für eine Vielzahl von F.llen getroffen, so dass es sich um eine Verwaltungsvorschrift handelt.
  • In welcher Form muss eine Uni Prüfungsordnungen erlassen? Es muss sich um einen .ffentlich-rechtlichen Rechtsakt (Prüfungsordnungen regeln besondere Rechte und Pflichten u.A. des Prüfungsamtes und der Studierenden) mit Au.enwirkung (hat Wirkungen für die au.erhalb der Verwaltung stehenden Studierenden) handeln. Da sich in einer Prüfungsordnung abstrakte und generelle Regelungen befinden, es sich au.erdem um Regelungen eigener Angelegenheiten einer Anstalt des .R handelt, muss eine PrüfO in Form einer Satzung erlassen werden.
  • In welcher Form handelt eine Gemeindeverwaltung, wenn sie in einem besonders heißen Sommer die Bevölkerung durch Aufrufe in der Zeitung ermahnt, mit Wasser sparsam umzugehen? Eine solche Ermahnung enth.lt keine rechtsverbindliche Regelung. Sie ist daher kein Rechtsakt sondern ein Realakt.
  • Auf die Anfrage eines Studenten, ob er seine Diplomvorprüfungsklausur noch ein drittes Mal wiederholen darf, teilt ihm der Sachbearbeiter des Prüfungsamtes mit, dass die Prüfungsordnung hierfür einen Härteantrag vorsieht. Stellt diese Antwort einen VA dar? Nach Åò 35 VwVfG müsste es sich um eine einseitige, verbindliche .ffentlich-rechtliche Regelung eines Einzelfalles durch eine Beh.rde mit unmittelbarer Wirkung nach au.en für den Bürger handeln. Fraglich k.nnte hier sein, ob es sich tats.chlich um eine Regelung handelt. Unter Regelung versteht man eine Ma.nahme, die nach dem Willen der Beh.rde darauf gerichtet ist, einseitig und unmittelbar Rechtswirkung (Begründung, .nderung, Aufhebung oder verbindliche Feststellung bzw. Verneinung eines Rechts) zu erzeugen. Der oder die Sachbearbeiterin im Prüfungsamt will hier keine eigene Regelung in diesem Sinne treffen, sondern es wird nur der Inhalt der Prüfungsordnung wieder gegeben. Mangels Regelungswirkung ist die Auskunft kein VA.
  • Der Vorgesetzte einer Behörde weist die Angestellten der Behörde an, zukünftig nicht mehr mit Turnschuhen zum Dienst zu erscheinen? Handelt es sich hierbei um einen Verwaltungsakt? Problematisch k.nnte hier die Au.enwirkung sein. Eine solche kann angenommen werden, wenn eine rechtliche Wirkung au.erhalb des in der Verwaltung organisierten Bereichs eintritt. Die Anweisung betrifft die Angestellt in der Beh.rde in ihrer Funktion als Beh.rdenangestellte. Daher fehlt es hier an einer Au.enwirkung. Es handelt sich nicht um einen VA.
  • Ein Unternehmer U leitet Wasser, dass er in seinem Betrieb zur Kühlung verwendet in den Ryck. U wird angewiesen, die Einleitung von Kühlwasser immer dann einzustellen, wenn die Temperatur des Flusses einen gewissen Grenzwert übersteigt. Kann diese Regelung durch Verwaltungsakt erfolgen? Die Regelung kann dann durch VA erfolgen, wenn eine solche Ma.nahme alle Begriffsmerkmale des Åò 35 VwVfG erfüllen würde. Problematisch k.nnte hier sein, dass es sich nicht um eine Anordnung bezogen auf einen einzelnen Fall handelt, sondern sie für alle zukünftigen F.lle einer gewissen Erw.rmung des Ryck gelten soll. Es handelt sich hier also zwar um eine individuelle Anordnung, da sie sich an U wendet, aber nicht um eine konkrete Regelung. Für den Mischfall der konkret, generellen Regelung bestimmt Åò 35 Satz 2 VwVfG ausdrücklich, dass dies auch ein VA (in der Form der sog. Allgemeinverfügung) sein soll. Die hinter dieser Regelung stehenden Gedanken, dass es ausreicht, dass der Adressatenkreis hinreichend individualisierbar sein muss kann auch auf den hier vorliegende Mischfall einer individuell, abstrakten Regelung übertragen werden. Im vorliegenden Fall ist die Anordnung ausreichend konkretisiert. U kann ohne Schwierigkeiten feststellen, wann er die Kühlwassereinleitung unterlassen muss. Somit kann hier auch das Merkmal des Einzelfalls bejaht werden. Die Regelung kann in Form eines VA erfolgen.
  • Was bedeutet formelle und was materielle RM? Diese Frage betrifft die Unterscheidung in Fehler bei der Zust.ndigkeit, dem Verfahren oder aufgrund der Nichteinhaltung von Form‐ oder Fristerfordernissen auf der einen Seite (= formelle Fehler) und von inhaltlichen Fehlern (= materielle Fehler) Frage 2  Bestehen einer m.glichen EGL  ggf. Rechtm..igkeit dieser EGL  formelle RM des VA  materielle RM des VA (insbesondere Erfüllen der Voraussetzungen der EGL oder Versto. gegen sonstiges materielles Recht)
  • Was bedeutet formelle und was materielle RM? Diese Frage betrifft die Unterscheidung in Fehler bei der Zust.ndigkeit, dem Verfahren oder aufgrund der Nichteinhaltung von Form‐ oder Fristerfordernissen auf der einen Seite (= formelle Fehler) und von inhaltlichen Fehlern (= materielle Fehler)
  • Was müssen Sie (regelmäßig) prüfen, um die RM von Verwaltungshandeln festzustellen? Bestehen einer m.glichen EGL  ggf. Rechtm..igkeit dieser EGL  formelle RM des VA  materielle RM des VA (insbesondere Erfüllen der Voraussetzungen der EGL oder Versto. gegen sonstiges materielles Recht)
  • Was nennt man Heilung von Fehlern (im Zusammenhang mit fehlerhaften VA)? In den F.llen des § 45 VwVfG kann der bestehende Fehler durch Nachholen der notwendigen Handlung rückwirkend beseitigt werden.
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  • Können auch materielle Fehler eines VA geheilt werden Materielle Fehler sind inhaltliche Fehler (d.h. Fehler in der Sache) im Gegensatz zu formellen Fehlern, die sich auf Zust.ndigkeits‐, Form‐, Frist‐ oder Verfahrensfragen beziehen. Die Åò 45 VwVfG genannten F.lle beziehen sich alle auf solch formelle Fehler. Zumindest im Verwaltungsverfahrensgesetz gibt es keine Vorschrift, die eine Heilung von materiellen Fehlern vorsieht.