Räumliche Planung und Entwicklung (Subject) / Kapitel 01 - Einführung (Lesson)
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Klausurvorbereitung
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- Planung Planung = systematisches Vorgehen zur Entwicklung von Handlungszielen und -abfolgen über einen längeren Zeitraum kein (zeitlich) konstanter Planungsbegriff gedankliche Vorwegnahme künftigen Handelns verbunden mit: Rationalität, Zukunftsorientierung, Steuerung & Koordination
- Bedeutungsschwerpunkte von Planung Rationalität Ziel- bzw. Zukunftsorientierung Handlungsbezug systematisches Vorgehen Kommunikation Prozesscharakter
- Aufgabenbereiche von Planung Planung eines künftigen Zustands Planung des zweckmäßigen zeitlichen Ablaufs Kontrolle & Steuerung
- Raumplanung Begriff im deutschen Planungsrecht nicht verankert Oberbegiff für die raum- bzw. flächenbezogene Planung auf Bundes-, Landes-, Regions- und Gemeindeebene ist Aufgabe der einzelnen Gebietskörperschaften (Bund, Land, Gemeinde) bezieht sich auf die Veränderung der jeweiligen innergebietlichen Standortqualitäten geht von einer bestehenden Siedlungsstruktur des betreffenden Gebiets aus soll Maßnahmen so aufeinander abstimmen, das Siedlungsstrukturen langfristig geändert werden, ohne Verschwendung der knappen Investitionsmittel ist die Gesamtheit der Maßnahme um das Raumideal zu entwickeln ist die gezielte Einwirkung auf die räumliche Entwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt in einem Gebiet
- Die drei überfachlichen Raumplanungsebenen Bundesraumordnung Landesplanung mit Regionalplanung Bauleitplanung
- Aussagebreite von Planung (Was für Planungen gibt es?) Gesamtplanung -> Raumordnung, Landes-, Regional- & Bauleitplanung sind ressortübergreifend Fachplanung -> Verkehrsplanung, Grünplanung etc. (Ressortdenken) Übergeordnete Planung -> Raumordnung, Landes- & Regionalplanung Örtliche Planung -> Bauleitplanung
- Drei Dimensionen der Raumordnung statisch - die tatsächlich vorhandene räumliche Struktur eines Gebietes normativ - die leitbildgerechte räumliche Struktur des Raumes dynamisch - die Tätigkeit, durch die die angestrebte räumliche Ordnung erreicht werden soll
- Raumordnung Begriff im deutschen Planungsrecht nicht verankert ist immer übergeordnete, überörtliche & zusammenfassende Ordnung
- Raumordnungspolitik = bewusste Handhabung geeigneter Instrumente zur Erreichung einer zielbezogenen Gestaltung, Entwicklung und Nutzung von Räumen: Vorsorge (für einzelne Raumfunktionen & Raumnutzungen) Abstimmen (von raumbedeutsamen Planungen & Maßnahmen) Abwägen (widersprüchlicher Raumansprüche) Ausgleich (auftretender Konflikte)
- Planungstheorie Entwicklung der Planungstheorie wird durch Impulse aus ganz unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen geprägt kann zur Raumplaung, Architektur, Städtebau, Geographie, Landschaftsökologie & -planung zugeordnet werden keine geschlossene Planungstheorie
- Elemente der Planungstheorie Analyse von Planungssystemen Gestaltung von Planungsprozessen Organisation von Planung abstrakt-logische Darstellung von Planungshandeln (z.B. Strukturmodelle) normative Planungskonzeption (Handlungsregeln) operationale Planungsanweisungen
- Planungsprozesse (Modelle) Einfache lineare Modell Lineares Modell mit mehreren Durchläufen Lineares Modell mit zirkulären Rückkopplungen Zirkuläres Modell ohne lineare Grundrichtung
- Policy-Cycle Planungsmodell Problemdefinition Agendasetting Politikformulierung Politikumsetzung Evaluation Terminierung
- Organisation der räumlichen Planung in der BRD Siehe S. 6
- Stadtplanung und Städtebau Stadtplanung im deutschen Planungsrecht nicht verankert häufig synonymer Gebrauch von Stadtplanung und Städtebau: Städtebau: technische Aspekte, bauliche Gestaltungsaufgabe (urban design) Stadtplanung: vorausschauende Lenkung der räumlichen Entwicklung einer Stadt
- Drei grundlegende Aufgabenkomplexe der Stadtplanung Planung & Flächennutzung Erschließung & Bereitstellung öffentlicher Einrichtungen (kommunale Infrstrukturplanung) Kontrolle & Steuerung des Bauens
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- Stufen der städtebaulichen Planung nach Albers/Wekel Erfassung/Analyse von Bestand & Prognose der Veränderungstendenzen/Wirkungszusammenhänge Zielvorstellung/Handlungsbedarf Planerischer Handlungsspielraum/Bestandsbedingungen -> Gesamtziel Sachgemäße Abwägung der Alternativen nach Zielen & Wirkungen (falls ergebnislos, Rückkehr zu früherer Phase) räumlicher Entwurf/Handlungskonzepte, Maßnahmenkatalog
- Stadtentwicklungsplanung Begriff im deutschen Planungsrecht nicht verankert Versuch einer Legaldefinition 1974 -> keine Pflichtaufgabe der Gemeinden, aber inzwischen von vielen freiwillig vorgenommen -> Konzept eines kontinuierlich zu lenkenden Veränderungsprozesses -> im Vordergrund nicht Planentwicklung, sondern Entwicklungssteuerung
- Stufen der Entwicklungsplanung Konzeption des Leitbilds Feststellung der Entwicklungsmöglichkeiten Formulierung des Programms Durchführung
- Planung, Politik, Verwaltung Entscheidungsvorbereitung (Planung) Entscheidung über Alternativen (Politik) administrativer Vollzug (Verwaltung) => in der Praxis eher vermischt